MR.Wyandott
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Hallo Leute, ich hab mal eine Frage zu dem Thema Mutationen bei heimischen Cardueliden. Laut dem Informationsblatt des NLWKN zur Kennzeichnung lebender Vögel nach § 12 Bundesartenschutzverordnung heißt es dort: " Auf die Durchsetzung der Kennzeichnung mit den Ringen der o.g. Verbände(ZZF, BNA) bei eindeutig bereits vom Laien erkennbaren Mutationen und Mischlingen heimischer Vögel wird in Niedersachsen verzichtet. Diese Vögel dürfen dann allerdings nicht in andere Bundesländer verbracht werden."
Meine erste Frage ist, müssen die Tiere auch nicht beim NLWKN gemeldet werden? 2.Wie ist es wenn die Tiere mit normalen AZ-Ringen z.B. beringt sind? Für die Ausstellungen sind sie ja so zugelassen. Darf man sie dann auch in andere Bundesländer weiterverkaufen? 3. Wenn ja, muß ich mir den Käufer notieren oder spielt das überhaupt keine Rolle, ganauso umgekehrt wenn ich so einen Vogel erwerbe? Mehr fällt mir zur Zeit nicht ein. Wie ich mit wildfarbigen Vögeln umzugehen habe weiß ich. Nur mit den Mutationen konnte man mir auch bei der unteren Naturschutzbehörde keine Auskunft geben. Danke schonmal. MFG MR. Wyandott
Meine erste Frage ist, müssen die Tiere auch nicht beim NLWKN gemeldet werden? 2.Wie ist es wenn die Tiere mit normalen AZ-Ringen z.B. beringt sind? Für die Ausstellungen sind sie ja so zugelassen. Darf man sie dann auch in andere Bundesländer weiterverkaufen? 3. Wenn ja, muß ich mir den Käufer notieren oder spielt das überhaupt keine Rolle, ganauso umgekehrt wenn ich so einen Vogel erwerbe? Mehr fällt mir zur Zeit nicht ein. Wie ich mit wildfarbigen Vögeln umzugehen habe weiß ich. Nur mit den Mutationen konnte man mir auch bei der unteren Naturschutzbehörde keine Auskunft geben. Danke schonmal. MFG MR. Wyandott