Ich habe gelesen, dass man sich strafbar macht, wenn Papageienvögel Eier legen, was so ziemlich alle Haustiervögel abdeckt.
So etwas bescheuertes habe ich noch nie gehört. Man darf wirklich gar nichts mehr. Das man nicht Züchter spielt und die regelmäßig schwarz verkauft kann ich verstehen, aber das zeigt nur den kranken Kontrollzwang hier.
Was normaleres als Menschen die Tiere halten und Tiere die Kinder bekommen gibts wohl nicht.
Hallo,
Du meinst die Zuchtgenehmigung (ZG abgekürzt), die man braucht, um Papageienvögel zu vermehren.
Die Zuchtgenehmigung bezieht sich nur darauf, dass Papageien Nachwuchs ziehen, also auch Junge schlüpfen.
Eier legen dürfen die eigenen Vögel, ohne dass man Ärger befürchten muss.
Man kann dann die Eier gegen Kunsteier austauschen, wenn man keinen Nachwuchs möchte.
Neben dem Problem der Zuchtgenehmigung, die Wissen (Sachkunde/nachweis) und z.B. einen Quarantäneraum voraussetzt,
gibt es noch ein paar mögliche Probleme, auf die man vorbereitet sein sollte, auch, wenn die Zuchtgenehmigung weg fällt/ fallen würde (bin vom aktuellen Stand nicht informiert):
- Die Henne kann Legenot bekommen, was sehr gefährlich für sie ist, das muss man rechtzeitig erkennen und dann helfen/ sie zum Tierarzt bringen,
- die Henne (und auch der Hahn, der die Henne meist ja füttert während sie brütet und die Jungen auf zieht) müssen in besonderer Weise ernährt werden, damit vor allem die Henne die Brut durchsteht ohne gesundheitliche Einbußen (die Eier müssen ja erst mal im Körner gebildet werden etc.)
- für die Brut sind oft bestimmte äußere Bedinungeun, wie eine bestimmte Luftfeuchtigkeit etc. nötig,
- die Henne könnte auch aggressiv gegen die Jungen werden, oder eines der Jungen nicht richtig füttern - in diesem Falle müsste man eingreifen und eventuell eine Ersatzmutter finden oder das Junge selbst mit der Hand aufziehen, was nicht so ganz einfach ist, und auch später für das Jungtier problematisch sein kann, wenn es nicht rechtzeitig den Umgang mit Artgenossen gelernt hat.
Nicht zuletzt gibt es auch noch die Möglichkeit, dass eine Henne ohne Zutun des Menschen - also ohne Nistkasten, veränderte Ernährung etc. - Eier legt und zwar viele.
Die möchte man sie auch nicht alle ausbrüten lasen, das dies auch sehr stressig für die Henne ist (körperlich anstrengend - sollte nur ein bis zweimal im Jahr stattfinden).
Besonders in diesem Fall muss man wissen, wie man damit umgeht, wie man die Henne vom Brüten abhält.
Von einem Züchter las ich einmal, dass eine Henne im ganzen Leben 900 Eier legte (Wellensittichhene) und schließlich an Entkräftung starb - das war in den 80er Jahren, vielleicht wusste der Züchter/ Biologe damals noch nicht, wie er das verhindern konnte.
Schließlich kann es in eher seltenen Fällen passieren, dass eine Henne -vor allem wohl in einem Vogelzimmer ohne Käfig oder einer großen
Voliere - brütet, ohne dass man als Halter dies mitbekommt und "plötzlich" Küken da sind.
Auch dann wird man in Deutschland normalerweise nicht (immer) bestraft, sondern erhält eine Ausnahmegenehmigung
für diese eine Brut.
Das soll nicht heißen, dass man fröhlich brüten lassen soll und dann, wenn die Jungen da sind, den Überraschten spielen soll!
Aber es zeigt, dass Eierlegen - der Vögel
_- an sich den Halter nicht in Konflikt mit dem Gesetz bringt, sondern dass vor allem das absichtliche und unvorbereitete Brütenlassen bestraft wird.
Ganz unabhängig vom Gesetzt gibt es einige Gründe - s.o. - die dafür sprechen, Vögel, egal welche, nicht einfach so brüten zu lassen, sondern sich vorher zu informieren, die Vögel und sich selbst vorzubereiten und zu überlegen, wie oft man das zulässt und was mit den Jungtieren passieren soll.
Wenn Du wirklich einmal oder wenige Male Deine Vögel brüten lasen möchtest, setze Dich früh mich dem Amtstierarzt in Verbindung, frage, welche Möglichkeiten es für Dich gibt - neben der Sachkunde, für die einen Test machen musst und vorher entsprechendes Infomaterial bekommst, brauchst Du eben auch einen Quarantäneraum und es gibt Vorschriften, wo die Brutkäfige (nicht) stehen dürfen und wie groß sie sein müssen usw. - die Auflagen zu erfüllen.
Es gibt bspe. Fälle, in denen Züchter einen Quarantäneraum außerhalb des Hauses oder der Wohnung einrichten konnten, also kein Extra(Gästebad)Zimmer in der Wohnung vorzeigen mussten.
Möglicherweise kannst Du ja dann eine Zuchtgenehmigung bekommen und Deine Vögel legal brüten lassen!
Wichtig ist dabei aber auch zu überlegen, was eben hinterher mit den Jungtieren geschieht.
Und was Du im Falle möglicher Schwierigkeiten - oben erwähnte und andere - machen kannst.