Munia maja
Foren-Guru
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Hallo Maika,
natürlich muss er Steuern zahlen, wenn er gewerbsmäßig Tiere züchtet und damit handelt. Für die Zucht muss er laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis beim zuständigen Amt (Veterinär-, Ordnungsamt, Naturschutzbehörde) einholen. Eine Gewerbe ist folgendermaßen geregelt:
Zitat:
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes (nach § 15 II EStG):
1. Selbständigkeit ( = Handeln auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung)
2. Nachhaltigkeit ( = auf längere Dauer gerichtetes Handeln, mindestens aber Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht)
3. Gewinnerzielungsabsicht ( = Anstreben eines positiven Totalerfolges)
4. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ( = Hervortreten nach Außen)
5. Nicht bloße private Vermögensverwaltung (abgeleitet aus § 14 AO)
6. Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 2 I Nr. 1 i.V.m. §§ 13,14a EStG
7. Keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 2 I Nr. 3 i.V.m. § 18 EStG
Im Gegensatz zu Landwirten, die ebenfalls Tiere züchten und damit "Urproduktion" betreiben, gelten Züchter von Heimtieren i.a. als Gewerbetreibende, wenn sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Hin und wieder mal Nachzucht zu veräußern ist mit Sicherheit kein Gewerbe...
Die genauen Einkommensgrenzen kenne ich nicht. Als Beispiel kann ich eine Hundezüchterin anbringen, deren drei Westhighland Terrier-Damen regelmäßig Nachwuchs bekamen und sie diesen auch veräußerte. Da ihre Einkünfte daraus einen bestimmten Anteil an ihren Gesamteinkünften betrug, musste sie die Zucht als Gewerbe anmelden (die Anzeige dazu kam von ihrem unterhaltspflichtigen Ex-Mann ). Wie hoch die Einkünfte sein müssen, würde ich an Deiner Stelle mal beim Finanzamt erfragen...
MfG,
Steffi
natürlich muss er Steuern zahlen, wenn er gewerbsmäßig Tiere züchtet und damit handelt. Für die Zucht muss er laut §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis beim zuständigen Amt (Veterinär-, Ordnungsamt, Naturschutzbehörde) einholen. Eine Gewerbe ist folgendermaßen geregelt:
Zitat:
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes (nach § 15 II EStG):
1. Selbständigkeit ( = Handeln auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung)
2. Nachhaltigkeit ( = auf längere Dauer gerichtetes Handeln, mindestens aber Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht)
3. Gewinnerzielungsabsicht ( = Anstreben eines positiven Totalerfolges)
4. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ( = Hervortreten nach Außen)
5. Nicht bloße private Vermögensverwaltung (abgeleitet aus § 14 AO)
6. Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 2 I Nr. 1 i.V.m. §§ 13,14a EStG
7. Keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 2 I Nr. 3 i.V.m. § 18 EStG
Im Gegensatz zu Landwirten, die ebenfalls Tiere züchten und damit "Urproduktion" betreiben, gelten Züchter von Heimtieren i.a. als Gewerbetreibende, wenn sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Hin und wieder mal Nachzucht zu veräußern ist mit Sicherheit kein Gewerbe...
Die genauen Einkommensgrenzen kenne ich nicht. Als Beispiel kann ich eine Hundezüchterin anbringen, deren drei Westhighland Terrier-Damen regelmäßig Nachwuchs bekamen und sie diesen auch veräußerte. Da ihre Einkünfte daraus einen bestimmten Anteil an ihren Gesamteinkünften betrug, musste sie die Zucht als Gewerbe anmelden (die Anzeige dazu kam von ihrem unterhaltspflichtigen Ex-Mann ). Wie hoch die Einkünfte sein müssen, würde ich an Deiner Stelle mal beim Finanzamt erfragen...
MfG,
Steffi