Stephanie
Foren-Guru
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Hallo,
ich war heute in der Zoohandlung.
Dort werden Ürlaubsvögel in zoohandelseigene Käfige umgesetzt.
Groß hängt dort ein Schild vom Ordnungsamt / Vetamt, über die "Mindestmaße nach dem Tierschutzgesetz", die dort für Meerschweinchen 100 cm, für Wellensittiche und Kanarien 80 cm Länge betrage, aber auch 80 cm Höhe.
Ich habe gefragt, woher diese Maße kommen, bekam aber nur die Antwort "vom Veterinäramt".
Es war wohl jemand da, der die ZH über diese Mindestmaße informiert hat - Auflage: Urlaubstiere müssen in Käfige der und der Maße - und dieses Schild da gelassen hat.
Mir wurde gesagt, dass auch schon andere nachgefragt hätten.
Die Mindestmaße von 1995, so wurde mir mal vom Amt gesagt, wären keine gesetzlichen Vorgaben.
Sind es diese jetzt?
Und woher kommen die genau, wo kann man die nachlesen?
Die Mindestmaße von 1995 waren ja wohl auch nur Vorschläge für Vögel mit wenig Freiflug, wenn es heißt "Freiflug wird empfohlen".
Dann wäre es interessant zu wissen, ob diese neuen Maße, die wenigstens Käfigen entsprechen, die man tatsächlich kaufen kann , nun Freiflug mit einschließen bzw. voraussetzen.
(Und dann wäre doch die ganze Käfigdiskussion nicht nötig gewesen, wenn im 95er Gutachten Freiflug nur empfohlen wird - also alle Halter, deren Vögel sowieso ganztägigen Freiflug bekommen, müssten sich dann gar nicht solche Vorwürfe oder Gedanken machen? ).
Dann gelten doch diese empfohlenen Maße nur für Vögel, die hauptsächlich im Käfig gehalten werden, oder?
Oder einen großen Teil des Tages im Käfig gehalten werden?
Diese neuen Maße, also die 80 cm Länge für Wellis und Co. scheinen ja jetzt doch verpflichtend zu sein, jedenfalls für Urlaubsgäste der ZHen?
ich war heute in der Zoohandlung.
Dort werden Ürlaubsvögel in zoohandelseigene Käfige umgesetzt.
Groß hängt dort ein Schild vom Ordnungsamt / Vetamt, über die "Mindestmaße nach dem Tierschutzgesetz", die dort für Meerschweinchen 100 cm, für Wellensittiche und Kanarien 80 cm Länge betrage, aber auch 80 cm Höhe.
Ich habe gefragt, woher diese Maße kommen, bekam aber nur die Antwort "vom Veterinäramt".
Es war wohl jemand da, der die ZH über diese Mindestmaße informiert hat - Auflage: Urlaubstiere müssen in Käfige der und der Maße - und dieses Schild da gelassen hat.
Mir wurde gesagt, dass auch schon andere nachgefragt hätten.
Die Mindestmaße von 1995, so wurde mir mal vom Amt gesagt, wären keine gesetzlichen Vorgaben.
Sind es diese jetzt?
Und woher kommen die genau, wo kann man die nachlesen?
Die Mindestmaße von 1995 waren ja wohl auch nur Vorschläge für Vögel mit wenig Freiflug, wenn es heißt "Freiflug wird empfohlen".
Dann wäre es interessant zu wissen, ob diese neuen Maße, die wenigstens Käfigen entsprechen, die man tatsächlich kaufen kann , nun Freiflug mit einschließen bzw. voraussetzen.
(Und dann wäre doch die ganze Käfigdiskussion nicht nötig gewesen, wenn im 95er Gutachten Freiflug nur empfohlen wird - also alle Halter, deren Vögel sowieso ganztägigen Freiflug bekommen, müssten sich dann gar nicht solche Vorwürfe oder Gedanken machen? ).
7. Absatz unter "Allg. Haltungsansprüche"Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
Dann gelten doch diese empfohlenen Maße nur für Vögel, die hauptsächlich im Käfig gehalten werden, oder?
Oder einen großen Teil des Tages im Käfig gehalten werden?
Diese neuen Maße, also die 80 cm Länge für Wellis und Co. scheinen ja jetzt doch verpflichtend zu sein, jedenfalls für Urlaubsgäste der ZHen?