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pia
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Ab Feb 05 gilt für Erdbeerköpfchen (als einzige der Agapornis- Arten) die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht nach Bundesartenschutzverordnung: A. lilianae ist nun im Anhang 6 dieser Verordnung aufgeführt.
Das ist ein Ergebnis der Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 17.Dezember 2004, Inkrafttreten zum 01. 02. 2005.
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm
Das bedeutet:
- zukünftig nur noch Artenschutz- Ringe,
- Meldung an die Naturschutzbehörde.
Das ist ein Ergebnis der Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 17.Dezember 2004, Inkrafttreten zum 01. 02. 2005.
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm
Das bedeutet:
- zukünftig nur noch Artenschutz- Ringe,
- Meldung an die Naturschutzbehörde.