Haltung von Vögeln - Mindestanforderung

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kuhischu

kuhischu

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Hallo,

ich stöbere regelmäßig sogut wie im ganzen Forum herum. Dabei bin ich immer wieder auf Beiträge gestoßen, die sich mit der Käfig-/Volierengröße befassen. Ich hab auch schon einige Beiträge oder Zitate zu den Mindestanforderungen gelesen. Allerdings bin ich nicht so richtig schlau geworden, ob das gesetzliche Mindestanforderungen sind, die nicht unterschritten werden dürfen, oder vom Gesetz vorgeschlagene Größen, die nicht unterschritten werden sollten. Weiß da jemand definitiv Bescheid, wie sich das verhält und was passiert, wenn diese Größen nicht eingehalten werden, wird das auch von irgend jemandem kontrolliert?

Also, von den Papageienbesitzern, die ich kenne, hat bis auf einen einzigen keiner seine Tiere irgendwo angemeldet und hält auch die Maße nicht ein. Das Schlimmste, das ich gesehen habe, war ein Grauer in einem Rundkäfig von ca. 55 cm Durchmesser und 90 cm Höhe und dann auch noch senkrechte Gitterstäbe.

Ich würde mal annehmen, dass, wenn diese Mindestanforderungen durchgesetzt würden, mehr als die Hälfte aller Vögel im Privatbesitz beschlagnahmt werden müssten.

Gruß Kurt
 
Hallo liebe Leser, bitte hier im Ara-Forum nicht antworten, sondern warten, bis der Beitrag ins "Allgemeine Vogelforum" verschoben ist.

Hallo Modis,

habe den Beitrag versehentlich falsch eingestellt. Bitte ins "Allgemeine Vogelforum" verschieben. Danke

Gruß Kurt
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, die Antwort kann ja mitverschoben werden :zwinker:

Es gibt ein Sachverständigengutachten über die Mindestanforderungen zur Haltung von Papageien, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Leitlinie gemacht wurde.
Hier kannst du es nachlesen: Klick
Ein Gesetz ist es leider nicht.
 
@kuhischu:
Leider sieht man im Link von Raven nicht die Einleitung, in der Druckform gibt es da auch keine.
Jedoch im "Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" dort heißt es:

Zitat:
"Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind."

Hier nochmals die Quelle:
http://www.verbraucherministerium.de/index-AA570D9593AC4BD9A2C434981F44F8E5.html#00

Ich denke dass sich das Wort "Kleinvögel" auch durch "Papageien" ersetzen lässt. Nebenbei sei bemerkt das es ja auch Gutachten für die Haltung von Greifvögeln und Eulen, Straußenvögel und Kiwis und auch zur Haltung von Zierfischen gibt. Andere kenne ich nicht, möchte aber nicht ausschliessen dass es weitere gibt.
Ich möchte darauf hinweisen das es sich um Gutachten für dt. Tierhalter handelt, der öster. Gesetzgeber geht da viel genauer ins Detail. Wer Lust hat googelt einfach mal nach "2. Tierhaltungsverordnung" oder "1. Tierhaltungsverordnung" und denn dazugehörigen Anlagen.
VG, Yellow Warbler
 
aufbauent auf diese Gutachten gibt es mindestens in Niedersachsen eine s.g. Gehegegrößenverordnung. Die ist quasi Gesetz.
Kontrolliert wird leider -fast- nur bei den Züchtern, nicht (oder fast nicht) bei den Haltern.

Prinzipiell gelten die Gutachten zur Unterstützung des Tierschutzgesetzes. Kommt ein Tier durch unterschreiten der Mindestmaße zu Schaden, liegt i.d.R. ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Also sind die Gutachten in gewisser Weise doch Gesetz.

Gruß

Stefan
 
Thema: Haltung von Vögeln - Mindestanforderung
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