Stimmt das wirklich...?

Diskutiere Stimmt das wirklich...? im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Heute meinte eine Zoofachverkäuferin zu mir, daß man seit ein paar Monaten keine Zuchtgenehmigung mehr für Wellis, Nymphies (und vielleicht auch...
Hi
Ich blick da sowieso nicht durch, was muss ich denn nun genau machen um mit meinen Rotflügeln züchten zu dürfen?
 
Hallo Leute,
Birgit hat völlig Recht. Die Psittacose-Verordnung ist nicht geändert worden und da tut sich auch nichts. Und das ist auch gut so, denn Psittacose kann auch beim Menschen tödlich enden und ist deshalb so gefährlich, weil die Symtome total unspezifisch sind. So unangenehm das für den einzelnen Züchter auch ist, da geht das Allgemeinwohl vor.
Gruß Reiner
 
Re: Zuchtgenehmigung?

Original geschrieben von bendosi
Ich rufe morgen mal beim Amtstierartzt an der muß das ja wissen
Auja, dann werde ich nämlich der Verkäuferin auch Bescheid geben :D.
Original geschrieben von bendosi

Ich weiß nicht ob das wirklich gut ist wenn die Verordnung gelockert wird.
Ja, darüber habe ich auch schon nachgedacht :?

Viele Grüße, Micha
 
Hallo Jan!

Ich denke, daß der Ablauf in allen Bundesländern in etwa gleich ist.

Ich spreche aber mal für Bayern:

Also du brauchst eine Zuchtgenehmigung. Diese mußt du bei deiner Kreisverwaltungsbehörde beantragen.

Bei uns wurde noch unterschieden zwischen "einfacher" und "erweiterter" Zuchtgenehmigung.

Der Unterschied lag darin, daß bei einem erwarteten Verkaufserlös von mehr als 1000,- DM/Jahr die erweiterte Zuchtgenehmigung beantragt werden mußte.

Deinem Antrag mußt du eine Skizze mit den Volieren und der darin untergebrachten Vögel, sowie einen Lageplan im Haus/Whg. beilegen.
Auch die Art und max. Anzahl der Vögel wird in der Zuchtgenehmigung vermerkt.

Außerdem einen Plan über den Quarantäneraum - der wird auf jeden Fall für die Genehmigung benötigt.

Nach einiger Zeit kommt dann der Amts-TA, überzeugt sich von der Unterbringung der Vögel und stellt dir noch ein Paar Fragen, z.B. Ernährung, Krankheiten etc.

Dies ist aber bei jedem Amts-TA unterschiedlich.

Außerdem überprüft er den Quarantäneraum
Ich habe unseren Waschraum, in dem nur ein Trockner und die Waschmaschine steht, als diesen angegeben.

Ich überzeugte den TA, daß ich diesen im Notfall leerräumen könnte.
Der Quarantäneraum sollte im Falle einer Seuche leicht zu reinigen sein. Am besten, er ist gefliest.

Anschließend, so hoffe ich, bekommst du die Zuchtgenehmigung.

Mit dieser Genehmigung kannst du dann auch Fußringe, egal ob geschlossen oder offen, beantragen. Diese mußt du der Bestellung beilegen.

So das war´s erst mal.


Viele Grüße
 
Hi
Würde ein Gästeklo mit ca 1,5x1,5 m reichen, welches bis knapp unter die Decke gefließt ist?
Es liegt aber neben dem Flur. Oder ein Heizungsraum, in dem aber Tanks stehen?
 
Ich habe mal gehört, dass man auch ne Sachkundeprüfung amchen muss, ist das so richtig?
 
Psittacoseverordnung

Hallo@alle
Ich habe ebend den Amtstierartzt beim Landratsamt Potsdam angerufen.
Die wissen davon nichts, wollen sich aber noch beim Bund erkundigen und geben mir dann Nachricht.
Übrigens kostet die Zuchtgenehmigung im Land Brandenburg 25,00 DM. Der Amtstierarzt vereinbart einen Termin und kommt vor Ort. Dort wird geprüft ob eine ausreichende Voliere da ist, ob ein Schutzraum an der Voliere ist. Wenn die Vögel im Haus gehalten werden, ob der Aufenthaltsort zweckmäßig ist und in jedem Fall, ob ein Quarantäneraum, der leer sein muß, vorhanden ist . Dieser muß sich gut von Staub reinigen lassen.
Nebenher werden noch einige Fragen zur Sachkunde gestellt und auch die Persönliche Eignung geprüft (Zuverlässigkeit).:)
 
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