Moin Zusammen,
Zu dem Thema Ringe:
1. Ringe, egal ob offen oder geschloßen erhält man bei der ZZF, AZ, DKB, DSV, VZE für papageienartige Vögel (also von Sperlingspapageien bis zum Ara) grundsätzlich nur unter Vorlage einer Zuchtgenehmigung. Um Ringe von Vereinen zu erhalten, muß man grundsätzlich dort auch registrietes Mitglied sein.
2. Einen offenen Ring kann man einem Vogel egal in welchem Alter aufziehen.
3. Ein geschloßener Ring kann man einem Vogel lediglich im Nestlingsalter aufziehen. Hier ist dann der Nachweis der Selbstzucht gewährleistet.
4. Geschlossene Ringe, mit jährlich wechselnder Ringfarbe weisen folgende Buchstaben und Zahlen auf. Verband/Verein, z.B. DKB, die Jahreszahl, z.B. 05, die Verbandsnummer des Züchters und die fortlaufende Zahl von 001 bis .....
5. Mit der eingeprägten Züchternummer und der Jahreszahl ist immer nachvollziehbar, woher der Vogel stammt und wie alt er ist.
6. Ob offenen Ringe oder geschloßene Ringe kann jeder Züchter selbst für sich entscheiden (Kostengründe).
7. Der Nachweis der Selbstzucht ist jedenfalls nur bei geschloßenen Ringen gewährleistet und nur so ist auch das Alter des Vogels nachweisbar. Bei offenen Ringen ist dies nicht gegeben, weil die Beringung auch nachträglich durchzuführen möglich wäre.
8. Offen beringte Vögel sind auf Ausstellungen nicht zugelassen.
9. Einen eingewachsenen Ring (z.B. Futterkorn zwischen Bein und Ring), verursacht durch eine Entzündung und den man entfernen muss, muss durch einen offenen Ring wieder ersetzt werden, da eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht!
10. Fakt ist jedenfalls, daß sämtliche papageienartige Vögel spätestens mit dem verlassen des Nistkastens zu beringen sind. Nichtberingung ist strafbar!
Blindbert