Verwirrung! offener Ring???????????

Diskutiere Verwirrung! offener Ring??????????? im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Es ist ja immer von geschlossenen Ringen die rede. Sind die dann durchgehend massiv geschlossen? Meine beiden Mohren sind Handaufzuchten ab der...
gut, dann anders herum.

Nicht überall ist diese Art Beringung die Du anbringst gefordert, sondern eben die Beringung nach der Psittakoseverordnung, was dann auch maßgebend ist, wie die Vögel beringt werden müssen.

Denn auch in dieser ZG ist klar definiert, mit was für Art Kennzeichen die Vögel beringt werden müssen.
 
Pico schrieb:
gut, dann anders herum.

Nicht überall ist diese Art Beringung die Du anbringst gefordert, sondern eben die Beringung nach der Psittakoseverordnung, was dann auch maßgebend ist, wie die Vögel beringt werden müssen.

Denn auch in dieser ZG ist klar definiert, mit was für Art Kennzeichen die Vögel beringt werden müssen.


hallo,

aber es ging um mohrenkopfpapageien
 
Pico schrieb:
Denn auch in dieser ZG ist klar definiert, mit was für Art Kennzeichen die Vögel beringt werden müssen.

meines wissens nach (und in meiner zg) ist nicht genau bestimmt ob ich offene oder geschlossene ringe verwenden muss, die entscheidung hierüber treffe ich alleine. es sei den ich habe einen vogel der durch die BArtSchVO irgendwelchen beschränkungen unterliegt und seit 2005 gehören leider auch mohrenköpfe dazu pflichtringe Ø 7,5 mm...
in der zg steht vielleicht ein verweis auf die BArtSchVO, aber da es möglich ist das sich hier jedes jahr etwas ändert müsstest du dann auch jedes jahr eine neue liste mit einer neuen zg ausgehändigt bekommen oder?
 
Also Mohren müssen seit diesem Jahr BNA beringt sein, offen oder geschlossen, die AZ gibt aber nur geschlossene Ringe her.

Und zur Meldung, das kommt darauf an wo du wohnst.

Hier mal die Adressen, die ich im laufe der Zeit gesammelt habe.

Behördenadressen für Natur- und Artenschutz zuständige Behörden


Bundesministerium:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Referat N I 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Tel.: 0228 - 305 26 30
Fax: 0228 - 305

Internet-Adresse: www.bmu.de



Wissenschaftliche Behörde:


Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Tel.: 0228 - 84 91 0
Fax: 0228 - 84 91 470



Länderministerien:


Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 45 66 0
Fax: 0211 - 45 66 388



Ministerium für Ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg
Oberste Naturschutzbehörde

Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart

Tel.: 0711 - 126 0
Fax: 0711 - 126 22 55


Für uns hier zuständig ist das Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer- Straße 20
72072 Tübingen


Telefon: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1007467/tuebingen.htm

Formulare für die Anmeldung bei uns gibt es z.B. hier:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1158517/index.html

Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
Oberste Naturschutzbehörde

Postfach 81 01 40
81901 München

Tel.: 089 - 92 14 0
Fax: 089 - 92 14 22 66



Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie
Oberste Naturschutzbehörde

Am Köllnischen Park 3
10173 Berlin

Tel.: 030 - 90 25 0
Fax: 030 - 90 25 10 76



Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg
Oberste Naturschutzbehörde

Albert-Einstein-Str. 42-46
14473 Potsdam

Tel.: 0331 - 8 66 0
Fax: 0331 - 8 66 72 40



Senator für Bau und Umwelt der Freien Hansestadt Bremen
Oberste Naturschutzbehörde

Ansgaritor 2
28195 Bremen

Tel.: 0421 - 3 61 0
Fax: 0421 - 3 61 20 50



Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Oberste Naturschutzbehörde

Billstr. 84
20539 Hamburg

Tel.: 040 - 78 80 0
Fax: 040 - 78 80 32 93



Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Hölderlinstr. 1-3
65187 Wiesbaden

Tel.: 0611 - 81 50
Fax: 0611 - 8 15 19 40



Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Oberste Naturschutzbehörde

19048 Schwerin

Tel.: 0385 - 5 88 0
Fax: 0385 - 5 88 60 24



Landesamt für Umwelt und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Wampenerstr.
17498 Neuenkirchen

Tel.: 03834 - 89 96 33
Fax: -



Niedersächsische Umweltministerium
Oberste Naturschutzbehörde

Postfach 41 07
30041 Hannover

Tel.: 0511 - 1 20 0
Fax: 0511 - 1 20 33 99



Niedersächsische Landesamt für Ökologie
Fachbehörde Naturschutz

Scharnhorststr. 1
30175 Hannover

Tel.: 0511 - 4 44 60
Fax: -



Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland Pfalz
Oberste Naturschutzbehörde

Postfach 31 60
55021 Mainz

Tel.: 06131- 16 0
Fax: 06131 - 16 46 46



Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes
Oberste Naturschutzbehörde

Postfach 10 24 61
66024 Saarbrücken

Tel.: 0681 - 5 01 00
Fax: 0681 - 5 01 45 22



Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung
Oberste Naturschutzbehörde

Ostra Allee 23
01067 Dresden

Tel.: 0351 - 56 40
Fax: 0351 - 5 64 22 09



Ministerium für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Oberste Naturschutzbehörde

Olvenstedterstr. 4
39108 Magdeburg

Tel.: 0391 - 5 67 01
Fax: 0391 - 5 67 19 64



Cites-Büro des Landes Sachsen-Anhalt

Zerbsterstr. 7
39264 Steckby

Tel.: 039244 - 297

Fax: -



Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein
Oberste Naturschutzbehörde

Grenzstr. 1-5
24149 Kiel

Tel.: 0431 - 988 0
Fax: 0431 - 9 88 72 09



Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: 04347 - 70 40
Fax: -



Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltschutz
Oberste Naturschutzbehörde

Postfach 10 03
99021 Erfurt

Tel.: 0361 - 3 79 99 02
Fax: 0361 - 3 79 99 50
Hoffe sie sind alle noch aktuell.

Meldepflicht ist übrigens eine Bringpflicht, heisst du muss eigentlich die Vögel innerhalb der ersten sechs Wochen nach Aufnahme melden.

Und noch was zu den offenen Ringen, ich kenne viele Mohren die offen beringt sind, auch HA, das ist wirklich dem Züchter überlassen und erst seit diesem Jahr sind fast alle Poicephalusarten BNA Ringpflichtig.
 
da in meiner ZG steht, das ich die Nachzuchten mit dem Flüggewerden zu beringen habe, habe ich somit die Wahl. Oder?

Vögel die Flügge werden oder sind, kann man keine geschlossenen Ringe mehr überziehen.
 
a.canus schrieb:
Und noch was zu den offenen Ringen, ich kenne viele Mohren die offen beringt sind, auch HA, das ist wirklich dem Züchter überlassen und erst seit diesem Jahr sind fast alle Poicephalusarten BNA Ringpflichtig.

hallo,

das ist nur insoweit richtig, soweit es um beringungen vor der ringpflicht geht.

nach §13 Bundesartenschutzverordnung gilt vorrangig der geschlossene ring.

wenn ich davon abweichen will, muss ich vor der beringung eine andere beringungsart genehmigen lassen.
_________________________________________________________________
hier ein auszug aus dem gesetz::

gezüchtete Vögel vorrangig mit dem geschlossenen Ring;


... Das Absehen von der jeweils als vorrangig bezeichneten Kennzeichnungsmethode bedarf der Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
____________________________________________________________

das ist aber eine andere beringung als nach der psittakoseverordnung und das dortige recht zur offenen beringung gilt nicht zwangsläufig auch für die nach der bundesartenschutzverordnung.

zur sicherheit würde ich dieses recht auch auf die beringung nach der bundesartenschutzverordnung beantragen und zwar vorher.
 
Pico schrieb:
da in meiner ZG steht, das ich die Nachzuchten mit dem Flüggewerden zu beringen habe, habe ich somit die Wahl. Oder?.

mit dem flügge werden oder Zitat aus der Psittacoseverordnung: "Die Tiere sind alsbald nach dem Erwerb oder der sonstigen Aufnahme und nach dem Schlupf eines Tieres im Bestand - spätestens mit dem Zeitpunkt des Flüggewerdens (=Zeitpunkt des freiwilligen Verlassens des Nestest) - zu kennzeichnen.[...]" dennoch sind es ja zwei verschiedene seiten einmal die psittakose verordnung und der ist es schnurz ob offen oder geschlossen beringt oder sonst wie gekennzeichnet (gechipt, pedigramm) - hauptsache kennzeichen. und die BArtSchVO die eine kennzeichnung genau vorschreibt - bei mohren die ringgröße 7,5 mm und das geschlossen - ansonsten mit genehmigung der behörde.

Pico schrieb:
Vögel die Flügge werden oder sind, kann man keine geschlossenen Ringe mehr überziehen.
das ist uns allen klar:trost: ;)
 
Also ich habe bei meinem ATA nachgefragt und dort die Antwort erhalten, dass es Gründe geben kann, z.B. bekannt dass Eltern den Fuss abbeissen oder sowas und daher es keinerlei Schwierigkeit besteht den Vogel offen zu beringen, ausserdem gilt die BNA Pflicht erst seit diesem Jahr alle Vögel die älter sind ist es schon gar kein Problem.
Ich kenne Züchter, die jetzt die Mohren abgeben, warum ? wegen der BNA Ringpflicht, bisher habe sie immer offen beringt.
Genehmigung benötigst du auf jeden Fall für einen Chip oder so.

Wie das gehandhabt wird liegt etwas bei der zuständigen Behörde, was ich eigentlich doof finde, denn der Vogel kann schnell mal das Bundesland wechseln, aber auf meiner Regierungsbehörde bekam ich bei der Gesetzerlassung die Antwort ich soll das mit dem ATA regeln und klären.
 
Me too


Also ich habe auhc 2 Mohren und die sind auch beide offen beringt allerdings sind die beiden Wildfänge...ich kenne es so das wenn der Ring offen ist er nachträglich beringt wurde(der Vogel natürlich)
und nicht in den ersten Wochen nach dem schlüpfen....

:prima: :prima: :prima: :prima: ;) 8) :o :freude:
 
a.canus schrieb:
Ich kenne Züchter, die jetzt die Mohren abgeben, warum ? wegen der BNA Ringpflicht, bisher habe sie immer offen beringt.

Wie das gehandhabt wird liegt etwas bei der zuständigen Behörde, was ich eigentlich doof finde, denn der Vogel kann schnell mal das Bundesland wechseln, aber auf meiner Regierungsbehörde bekam ich bei der Gesetzerlassung die Antwort ich soll das mit dem ATA regeln und klären.


hallo,

es gibt keine BNA-ringpflicht, nur eine mit gesetzlich vorgeschriebenen ringen.
der bna gibt lediglich diese gesetzlich vorgeschriebenen ringe aus.
die zuständige stelle für genehmigungen zur offenenen beringung im artenschutzbereich ist die, die auch für naturschutz zuständig ist. in der regel ist das nicht der amtstierarzt.

bei einer bestehenden genehmigung zur offenen beringung und verziehen in ein anderes bundesland, sind bisher offen beringte vögel kein problem, aber die genehmigung muss erneut in diesem anderen bundesland eingeholt werden. man darf nicht meinen, dass diese für das neue bundesland weiter gilt.

aber wegen dieser ringpflicht aufzuhören, ist das falscheste, was wir machen können. diese problematik hatten wir auch bei den europäischen vögeln. nachdem sich aber herausgestellt hat, dass es gar nicht so schlimm ist, steigt die anzahl der züchter wieder.

also nicht unterkriegen lassen.
 
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