Auffangstationen ????

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Langer

Guest
Ich weiß nich ob dies bei den Aras richtig ist(glaube mal drann)(Pucki,Raymond--würfelt mich hier nich gleich woanders hin)
Ein paar Fragen:welche Voraussetzungen muß man erfüllen um solch eine Institution zu unterhalten
Muß mann alle Tiere die vom Zoll beschlagnahmt wurden aufnehmen ?????
Wird dieses vom Staat unterstützt ??
Was ist wenn man "Voll" ist---trotzdem aufnehmen ???
vieleicht ergeben sich hier noch mehr fragen--wer weiß da was ???
 
Ich glaube eigtl nicht, dass es sich dabei um einen "geschützten Titel" handelt, bzw. dass man direkt vom Staat unterstützt wird. Sicher aber ist es möglich, eine solche Auffangstation als gemeinnützigen Verein eintragen zu lassen, so dass man Spendenquittungen ausstellen darf (und Geldspender das steuerlich absetzen dürfen) ... Wahrschl ist es dann auch schlau, gleich mit den Tierschutzvereinen / Tierheimen des Umkreises zu kooperieren... und wenn man keine Tiere mehr aufnehmen kann / will, kann einen bestimmt nicht mal der Zoll zwingen :D (Es sei denn, es werden Volieren zur Zwangsunterbringung beschlagnahmt, aber das ist nun sehr, sehr weit hergeholt...)
 
Huhu Langer,

setz Dich doch da mal mit der Userin angie1912 in Verbindung. Die kann Dir da genau Auskunft geben.


Grüssle
Corinna
 
@ Jan D

Ich glaube eigtl nicht, dass es sich dabei um einen "geschützten Titel" handelt, bzw. dass man direkt vom Staat unterstützt wird. Sicher aber ist es möglich, eine solche Auffangstation als gemeinnützigen Verein eintragen zu lassen, so dass man Spendenquittungen ausstellen darf (und Geldspender das steuerlich absetzen dürfen) ... Wahrschl ist es dann auch schlau, gleich mit den Tierschutzvereinen / Tierheimen des Umkreises zu kooperieren... und wenn man keine Tiere mehr aufnehmen kann / will, kann einen bestimmt nicht mal der Zoll zwingen :D (Es sei denn, es werden Volieren zur Zwangsunterbringung beschlagnahmt, aber das ist nun sehr, sehr weit hergeholt...)

Sei Dir, mid dem vom vorgenanntem nicht so sicher:+klugsche ,habe da schon andere Sachen gehört(Länderübergreifend;Bund)---man kann diesbezüglich nich machen was man will oder möchte
 
Na, das interessiert mich dann aber auch, wäre nett, wenn du die Infos dann auch hier posten könntest...
die Auffangstationen, die ich bisher gefunden habe (im Netz oder im wahren Leben) sind keine öffentlichen Einrichtungen, sondern allesamt als Vereine organisiert... dass es da quasi "staatliche Einrichtungen" geben soll (zusätzlich zu den regulären Tierheimen) kann ich mir nicht so recht vorstellen... aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren. :D
 
@ Jan

Ich weiß da genausowenig wie Du:p Hab eben das ein oder andere midbekommen--wollte nur mal hinterfragen-----was is wenn ein Tier in einem Bundesland beschlagnahmt worden is----darf das dann in einem anderem Bundesland, in einem "anderem" "Tierheim" eingestellt werden ????? -----kenne jemand,der hierzu eine Antwort wüßte:p :p :p :p --lach
 
Hm, das ist ja eine völlig andere Fragestellung als zu Beginn des Threads... Das hat ja gar nichts direkt mit der Auffangstation sondern allein mit den beschlagnahmenden Behörden zu tun.
Wieso willst du das denn alles so genau wissen? Willst du eine "staatlich anerkannte Auffangstation" eröffnen? :D
 
Fragestellung ??

Hm, das ist ja eine völlig andere Fragestellung als zu Beginn des Threads... Das hat ja gar nichts direkt mit der Auffangstation sondern allein mit den beschlagnahmenden Behörden zu tun.
Wieso willst du das denn alles so genau wissen? Willst du eine "staatlich anerkannte Auffangstation" eröffnen? :D

Nein--is genau die gleiche wie dito
Wieso genau wissen ???----weil es mich interesiert
Auffangstation eröffnen ???nein !!!

Will nur wissen wie das funktioniert.
 
ic h habe ja auch eingige zeit an Seite von Angelika gewirkt und versucht den Verein dort auf die Beine zu stellen.

Auffangstation ist eben nicht gleich Auffangstation. Und ein Tierschutzverein ist wieder was anderes.

Den amtlich anerkannten Begriff einer Auffangstation, den gibt es nicht !

Halter von Papageien beantragen normalerweise eine im Volksmund üblicherweise genannte Zuchtgenehmigung, welche nach § 17g Tierseuchengesetz ausgestellt wird. Die hat mit dem Betreiben einer Auffangstation nichts zu tun, die baucht man eh wenn man Psittaciden halten möchte.

Möchte man offiziell mehr, dann muss man nach §11 des Tierschutzgesetzes verfahren. ( welcher wiederum weitergehende Sachkenntnis, eventuelle Bauabnahmen durch die zuständigen Ordnungsämter und einiges mehr, was man durch googlen oder nachfragen beim seinem zuständigen Veterinär herausbekommen kann. )

Als Link mal angefügt so ein Antrag eines Landkreises:

http://www.landkreis-eichstaett.de/formular/201%20Antrag%20Tierschutzgesetz%20%C2%A7%2011.pdf

Dort wären die Kreuze bei e und f zu setzen.

Mein Veterinär im Landkreis stellt das für Privatleute nicht mehr aus ! Zusammenarbeit mit ihm ja, Hilfe, Einstellungen, Unterstützung, aber kein Papaier. zwingen kann man ihn leider nicht.

Hätte man diese Genehmigung , dann könnte man sich mit dem Prädikat schmücken, Inhaber einer Erlaubnis nach §11 zu sein. Vielleicht wichtig weil man sich bei seriöser Arbeit deutlich von anderen abheben kann und die Ernsthaftigkeit seines Tuns nachweist, aber,

wenn ich das noch richtig weiss, muss man dann auch etwas Platz in seiner echten Quarantänestation ( gefliest, Schleuse, Wasser ... nicht GästeWC ) auch den Platz für Notfälle vorhalten.

Dann bekommt man auch Tiere von Zoll, Vet usw eingestellt, mit denen dann nach bestimmten Verfahrensweisen umgegangen wird. Sie gehören nicht unbedingt dem Betreiber sondern noch der Behörde welche eigentlich auch einen Hungerlohn an Unterhalt bezahlt. gehen sie per Übereignung in den Besitz des Betreibers über, bleiben sie im Falle eines Anhang A Tieres auch dort, Vermarktungsgenehmigungen werden nicht erteilt.

Aufgrund der Bürokratie gehen immer mehr Veterinäre dazu über stillschweigend mit Privatleuten zusammenzuarbeiten. Rechtlich zumindest eine Grauzone.
Deren übergeordnete Behörde hat bei Anhang A Vögeln dann aber eigentlich das letzte Wort, wenn der Tierarzt nicht vor Ort schon irgendwelche Papaiere nachdem ein Chip gesetzt ist oder andere Maßnahmen ergriffen worden sind. Wenn die nämlich sagt, ne ne, der Platz ist nichts für den Molukken, Hellroten oder was auch immer, der sollte besser dahin, dann hat man als Privatmann oder als Betreiber so einer Station keine Chance dagegen anzukommen. Denn die Beamten sehen ja nicht was vor Ort tatsächlich los ist.
Manchmal kann eine Privatperson bessere Bedingungen liefern als so eine Station. Die wird normalerweise auch nicht öfter geprüft als einer mit Zuchtgenehmigung. Mein zuständiger Veterinär ist einmal im Jahr als Pflichtveranstaltung hier !

Das üble was du, Jens, aufzeigst ist tatsächlich, wer nimmt auf ? Hat man das Recht nein zu sagen ?

Ich denke schon, ein verantwortungsvoller Zoo sagt schon mal , ich gebe meine Löwen ab, ich halte keine xy. Eine Privatperson sagt von sich aus, mehr wie 7 Vögel geht nicht. Mindesmaße ausgereizt.
Aber
werden in Frankfurt beim Zoll 300 Mohren beschlagnahmt, die müssen ja auch irgendwo hin.
kommt eine Familie und sagt, die Amazone schreit nur, 12 Stunden am Stück, wir können nicht mehr, was dann
steht einer vor der Tür und sagt, nimm hin, ich lasse sie sonst jetzt hier fliegen ( in dem Fall waren es Wellis ), was soll man da machen ? ( letzteres pers erlebt ! )

Eine "Auffangstation" kann nur so gut wie der betreiber sein, nicht wie eventuell seine Angestellten, nein wie er persönlich. Die Qualität eines Vereines wie der von Angelika lässt sich auch nicht so richtig beschreiben. Es sind immer die Einzelnen die etwas machen, handeln und letztendlich bewirken. Egal ob mit oder ohne der Bescheinigung nach §11 .

Hat dir das geholfen ?
 
Jens

Jens hat alles gesagt, was es zu dem Thema zu sagen gibt.
 
Danke für die Info! :zustimm:

(dann hatte ich ja mit meiner eher laienhaften Sicht der Dinge irgendwie doch Recht *hihihi*)
 
Eine Frage noch

Jens,Du schriebst:
Dann bekommt man auch Tiere von Zoll, Vet usw eingestellt, mit denen dann nach bestimmten Verfahrensweisen umgegangen wird. Sie gehören nicht unbedingt dem Betreiber sondern noch der Behörde welche eigentlich auch einen Hungerlohn an Unterhalt bezahlt. gehen sie per Übereignung in den Besitz des Betreibers über, bleiben sie im Falle eines Anhang A Tieres auch dort, Vermarktungsgenehmigungen werden nicht erteilt

Wie sieht es da mit Nachzuchten aus ????--dürfen diese dann vermarktet werden ????--und wenn ja----der Ertrag,wem gehört er? Dem Staat?--sind ja seine Tiere---oder dem Betreiber ????


Jan
dann hatte ich ja mit meiner eher laienhaften Sicht der Dinge irgendwie doch Recht *hihihi*)
das Du immer Recht hast,is allseits bekannt:+klugsche :gott: :hahaha:
 
Wenn man für die Anhang A-Vögel keine Vermarktungsgenehmigung bekommt, gilt das doch mit Sicherheit auch für evtl. Nachzuchten... und sollte es doch gehen, würde ein evtl. Ertrag natürlich an die Auffangstation gehen, sofern die Tiere übereignet wurden...


Jan das Du immer Recht hast,is allseits bekannt:+klugsche :gott: :hahaha:

So hat jeder seine Qualitäten :D
 
ts

Mit beschlagnahmten Tieren darf man weder züchten, noch zur Ausstellung. Und verkaufen schon garnicht.
Worum geht es hier jetzt eigentlich? Ums Geld oder um Hilfe?
 
Gute Frage, Jens.

Im Prinzip hat Angelika Recht, aber......

handelt es sich umartgeschützte Tiere im Anhang A, dann schert sich da glaube ich keiner drum. Wenn solche Vögel dann in Walsrode oder in einem Zoo landen dann wird dort mit Sicherheit versucht, zum Arterhalt zu züchten. Eine Vermarktung ist dann ausgeschlossen. Also geld machen. Wohl aber tauschen mit Teilnehmern an Zuchtbüchern.
 
Hallo,
Wenn man für die Anhang A-Vögel keine Vermarktungsgenehmigung bekommt, gilt das doch mit Sicherheit auch für evtl. Nachzuchten...
Das wird unterschiedlich gemacht:
ein Tierheim gibt ab (z.B. gegen Spende)
Mögl.1: - die Stadt übereignet den Vogel an den neuen Halter
a) mit dem Zusatz: evtl. Nachzuchten sind das Eigentum desjenigen, der den Vogel übereignet bekam
b) mit dem Zusatz (vom Tierheim - nicht von der Stadt, LK,...): darf nicht zur Zucht verwendet werden

Für Nachzuchten von Anhang-A Vögeln bekommt man auch die erforderliche Vermarktungsgenehmigung.

Susanne
 
hallo,
Mit beschlagnahmten Tieren darf man weder züchten, noch zur Ausstellung.

Da habe ich andere Informationen. Kann es sein, dass dieses von Bundesland zu Bundesland und dort evtl. von ULB zu ULB unterschiedlich geregelt ist???

- Nicht dass Missverständnisse aufkommen:
Unsere Anhang A Vögel sind unser Eigentum - keine beschlagnahmten Tiere! LG
Susanne
 
eine Frage noch

Jens sagte :
Das üble was du, Jens, aufzeigst ist tatsächlich, wer nimmt auf ? Hat man das Recht nein zu sagen ?

Was heißt das ??? muß man in einem solchen Falle einstellen,auch wenn der Laden schon voll ist ?????

@ all-----danke bis hierhin für die Antworten:zustimm:
 
Thema: Auffangstationen ????

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