Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

Diskutiere Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Da u. a. in diesem Thread die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Mindestanforderungen angesprochen wurde: Ohne viele Worte - im Anhang findet Ihr...
Hallo Frank

Hallo,

um die Debatte um den Freiflug mal abzukürzen.
Liebe Leute, das ist auch jetzt schon verboten.
Ein Verbot des Freifluges in diesem Entwurf übernimmt lediglich jetzt schon geltende Bestimmungen.
Das gilt auch für das Training, Freilfuglisten und was da sonst noch alles so praktiziert wird.

Gruß Frank

Kontrollierter Freiflug ist NICHT VERBOTEN!!!


Das aussetzen von Exoten ist verboten! was auch richtig ist.Also wegwerfen!

Hast du schon mal freiflieger gesehen?Willst du den Vögeln das nehmen?
Typisch Tierschutz(Pfui)

Über Freiflug kannst du keine Ahnung haben,sonst würdest du sowas nicht Posten .

Wenn diese Anforderungen durchkommen,werde ich wohl auswandern!

@Bianca

Ich gebe dir Recht,es muss was getan werden,nun würde ich es aber bei Unterbringung und Vergesellschaftung belassen und nicht soweit ausholen.


Gruß Alex
 
@nanuk:
"Environmental enrichment" findet (entgegen Deiner Darstellung) durchaus im Vorlageentwurf Berücksichtigung

Zitat:

"6.
Einrichtung von Innenvolieren, Außenvolieren und Schutzräumen

Allgemeines

Dem ausgeprägten Explorations- und Spielverhalten sowie dem Bewegungsbedürfnis (Klettern, Fliegen) ist durch abwechslungsreiche Ausstattung zu entsprechen. Einrichtungsobjekte, die der Befriedigung des Nagebedürfnis dienen, sind regelmäßig zu ersetzen. Alle in kürzeren Zeitabständen und/oder bei Bedarf zu ersetzenden und/oder zu erwartenden Verunreinigungen ausgesetzten Einrichtungsobjekte sind so anzubringen, dass sie ohne Erfordernis übermäßiger Störungen gereinigt, entfernt oder ersetzt werden können.

a.
Geeignete Beschäftigungsobjekte

Als geeignete Beschäftigungs- und/oder Nageobjekte können zum Beispiel Äste und Zweige ungiftiger Gehölze von u.a. Obstbäumen, Ahorn, Weißdorn etc. dienen, die an verschiedenen Stellen der Innen- oder Außenhaltungssysteme angebracht werden. Gleiches gilt für unbehandelte Holzklötzchen. Es ist darauf zu achten, nur Beschäftigungs- und Nageobjekte anzubieten, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit mit hinreichender Sicherheit feststeht.

b.
Ungeeignete Beschäftigungsobjekte

Ungeeignet sind zum Beispiel Objekte aus Kunststoffen, bei denen je nach Art und Beschaffenheit die Möglichkeit des Abbeißens und der Inkorporation von Teilen besteht, die auf mechanische Weise und/oder auf Grund der chemischen Zusammensetzung gesundheitliche Schäden beim Vogel hervorrufen können. Gleiches gilt für metallische Gegenstände (zum Beispiel Glöckchen), deren Legierungen u.U. schädigende Stoffe (z.B. Zink-, Messing- oder Kupferverbindungen) enthalten können.

c.
Sitz-, Anflug- und Schlafäste

Sitz-, Anflug- und Schlafäste sind in unterschiedlichen Stärken (Dicken) anzubringen. Es sind Aststücke mit naturbelassener Oberflächenstruktur zu verwenden. Glatte industriell gefertigte Rundhölzer begünstigen übermäßiges Krallenwachstum sowie Beeinträchtigungen der Fußballen. Sie bieten wenig Halt beim Anflug und erschweren das Klettern. Sitz- und Anflugäste sind in unterschiedlichen Höhen innerhalb des Haltungssystems anzubringen. Schlafäste müssen in einer Mindesthöhe von 1,60 m (ab Bodenniveau Haltungssystem) angebracht werden. Sitz-, Anflug- und Schlafäste sind in Abständen von mindestens 2,5 m anzubringen, um den gehaltenen Exemplaren Flugmöglichkeiten zu bieten. Bei den großen Arten (vgl. IV. „Spezielle Anforderungen“) sind entsprechend größere Abstände zu wählen. Geringere Abstände bzw. die Schaffung verbindender Klettermöglichkeiten sind bei Haltung flugunfähiger oder in der Flugfähigkeit stark eingeschränkter Exemplare unabhängig von den dazu führenden Gründen geboten und zulässig."


Die Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten und die Unterschiedlichkeiten der je nach Arten zu wählenden Haltungssystem-Ausstattung läßt es allerdings wenig sinnvoll erscheinen, die betreffende Ziffer der "Mindestanforderungen" um einen umfassenden "Ausstattungskatalog" zu ergänzen.

Ich habe in einem meiner vorhergehenden Postings in Entgegnung der Einwendung eines Users, daß die angegebenen Mindestbreiten von Volieren (im Verhältnis zu den Längen) zu großzügig bemessen seien, bereits darauf hingewiesen, daß Papageien sich im Freileben nicht in einem "schlauchförmigen" Lebensumfeld bewegen und keine aus Biologie, Ökologie und Ethologie der Arten ableitbare Sinnhaftigkeit für die Haltung in Systemen mit großen Längen bei geringen Breiten besteht. In diesem Zusammenhang habe ich gleichzeitig verdeutlicht, daß ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Länge und Breite schon deshalb erforderlich ist, um den Ausstattungsansprüchen im Sinne eines gehobenen "Environmental enrichment" gerecht(er) werden zu können.

Du wirst den vorstehenden Zeilen entnehmen können, daß ich mit Dir darin einer Meinung bin, daß einer Bereicherung der Haltungsumgebung eine große Bedeutung beizumessen ist. Ob wir die Bereicherung des Lebensumfeldes unserer gefiederten Freunde unter den mittlerweile modernen Bezeichnungen "environmental enrichment" oder "behavioural enrichment" führen oder aber bei der alten, jedoch keineswegs veralteten Bezeichnung "Tiergartenbiologische Gesichtspunkte" bleiben - der Wesentlichkeit einer den Artansprüchen entsprechenden Haltungsumgebung tut dies keinen Abbruch.

Wir werden darüber diskutieren, Pkt. 6 durch folgende Passage zu ergänzen:

"Es sind an tiergartenbiologischen Gesichtspunkten (1) orientierte Voraussetzungen zu schaffen, die hinsichtlich Raumbemessung, Strukturierung und Ausstattung den Ansprüchen an Bewegung, Erkundung, Rückzug, territoriales Verhalten sowie Separation zu Balz-, Brut- und Aufzuchtzeiten genügen."

(1)
Die sogenannte Tiergartenbiologie hat sich, wie der Name verrät, aus der Absicht heraus entwickelt, Tieren in zoologischen Einrichtungen bessere Bedingungen, als dies noch vor nicht allzu langer Zeit der Fall war, zu bieten. Es ist also nicht erstaunlich, daß erste Überlegungen dazu von Zoodirektoren unter der Federführung von Hediger (1944, 1961, 1965)* angestellt wurden. Für die jeweiligen Artansprüche zu enge Gehege und Volieren, monotone Einrichtungen und Ähnliches hatten bei den gehaltenen Tieren vielfach psychische und physische Defekte bis hin zu hohen Sterblichkeitsraten zur Folge. In vielen gut geführten zoologischen Gärten ist diese Art der Haltung mittlerweile Vergangenheit. Geradezu mustergültig auf die Bedürfnisse einer "modernen" Papageienhaltung zugeschnitten ist die Großraumvoliere des Tierpark Hagenbeck in Hamburg. Die Voliere umfaßt etwa 4000 Kubikmeter. In ihr lebt eine Gruppe von 17 Grünflügelaras (Ara chloroptera), die sich einer naturnahen und abwechslungsreichen Gestaltung erfreuen darf.

(2)
Aber wie ist es um die Haltung von Großpapageien in Wohnstuben bestellt? Oft müssen mehr oder minder beengende Käfige und Kleinstvolieren, die weder ausreichende Bewegungsmöglichkeiten noch Abwechslung bieten, als "Lebensraum" herhalten. Gelegentlich gestattete Ausflüge innerhalb des Wohnbereiches sind von Zeitplanung, Lust und Laune der Halter abhängig. Sind die Halter berufstätig, werden Aktivitäten der papageiischen Pfleglinge, oft ist es auch nur ein Einzelvogel, und die Beschäftigung mit ihnen in die Abendstunden verschoben. Dies kann und darf nicht genügen.

*Hediger, H. (1944): Biologische und psychologische Tiergartenprobleme, Vierteljahresschriften, Natf. Ges. Zürich (29), 92 – 108

Hediger, H. (1961): Beobachtungen zur Tierpsychlogie im Zoo und im Zirkus, Reinhardt Verlag, Basel

Hediger, H. (1965): Mensch und Tier im Zoo: Tiergartenbiologie, Müller, Zürich-Rüschlikon

(3)
Die Haltungsbedingungen bei Hagenbeck (bzw. die dazu laufenden Arbeiten / Ralf Wanker, Uni Hamburg / Biozentrum Grindel / u. a.) bieten eine der von Dir erfragten Referenzen in Bezug auf Auswirkung von Volieren/Gehege-Größen auf Verhalten (Wohlbefinden) gehaltener Psittaziden-Arten. Die ursprünglich aus drei Einzelgruppen (mit wesentlich beengteren Haltungsbedingungen) stammenden Grünflügelaras bei Hagenbeck zeigen in der Großraumhaltung sehr deutlich, daß viele natürlich angelegte Verhaltenselemente erst bei Erweiterung des Haltungsraumes und entsprechender Ausstattung exekutiert werden und ein konfliktfreie(re)s "Gruppenleben" ermöglicht wird. Wesentliche Inhalte der noch laufenden (zum Teil abgeschlossenen / jedoch noch unveröffentlichten) Arbeiten kannst Du bei R. Wanker erfragen.

Eine (von mehreren) in den erfragten Bezügen veröffentlichte Arbeiten (mit Angaben zu den exakten Volierengrößen und Ausstattungen) stellen die Langzeitbeobachtungen von Jana Weinhold dar:

Weinhold, J. (1998 ): Analyse des Sozialverhaltens einer Gemeinschaft von Blaustirnamazonen Amazona aestiva (LINNE 1758 ) in Volierenhaltung, in Parrot Biology, Vol. 2, Jun. 1998, Arndt-Verlag, Bretten

Natürlich kann man die in je nach Art unterschiedlicher Ausprägung vorhandene "Anpassungsfähigkeit" von Psittaziden dazu nutzen (je nach Standpunkt könnte man auch sagen: mißbrauchen), die Tiere an relativ kleine Haltungssysteme zu adaptieren. (Zu) kleine Haltungssysteme be- bzw. verhindern jedoch in aller Regel die Exekution im natürlichen Verhaltensinventar angelegter Verhaltenselemente unterschiedlichster Verhaltensbereiche in unterschiedlichen Quantitäten und Qualitäten. Das Verhalten "verarmt" (zumindest), bzw. wird (viel zu oft) durch inadäquates Verhalten (respektive: "Fehlverhalten") ersetzt.

Wie sollen (um ein krasses Beispiel zu nennen) zwei Gelbbrustaras in einem Behältnis mit den Abmessungen 2 x 2 x 2 m ein halbwegs artangepaßtes Explorations-, Kletter-, Flug-, Rückzugsverhalten und weitere essentielle Verhaltenselemente exekutieren?

Es kann nicht darum gehen, Mindestanforderungen an die Haltung von Psittaziden an für Halter genehmen Rahmenbedingungen auszurichten, welche die arteigenen Bedürfnisse der Gefiederten den arteigenen Bedürfnissen der Halter unterordnen.

@Alle:
Weil mehrfach angesprochen: In dem Vorlageentwurf ist weder ein implizites noch ein explizites "Freiflug"-Verbot formuliert. Diese Dinge sind anderweitig geregelt. Der wohl gemeinte Passus lautet:

"3.
Vorsorge gegen Freisetzungen

Alle Haltungseinrichtungen sind durch Maßnahmen abzusichern, die ein Entweichen gehaltener Exemplare zuverlässig verhindern. Absichtlich oder fahrlässig vorgenommene Freisetzungen unterliegen den Verbotsregelungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen (u.a. Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz). Das Verbringen von Exemplaren in Bereiche außerhalb allseits umschlossener und ein Entweichen verhindernder Umgebungen ist unabhängig vom Zweck nicht zulässig."

Gruß
MMchen
 
Ach Dagmar,

Eine weitere deiner Falschbehauptungen. Die Sammlung wächst.

ich hätte es mir ja denken können. Hast wieder kein passendes Gesetz gefunden, daß den Freiflug ausdrücklich verbietet?

Dann helfe ich Dir wie üblich mal wieder.

Also Dagmar, das mit dem Freiflug ist ne gaaanz schwammige Sache und wird mit dem Aussetzen von Tieren bzw. dem Verbreiten nicht heimischer Tierarten in Verbindung gebracht.
Jurist prechen: Wer nicht garantieren kann (eine gaaanz wichtige Formulierung, von erheblicher Gewichtigkeit), daß die Vögel nach dem Freiflug wieder zurück kommen, macht sich der Auswilderung strafbar. Da sind echt schon sogenannte kontrollierte Freiflügler drüber gestolbert. Nix mit völlig ungefährlich, toll und legal und überhaupt. Es geht darum, wenn der Vogel stiftet geht juristisch ausgewildert ist.

Musst dich jetzt nicht extra bei mir bedanken Dagmar, ich habe Dir wie immer gerne was Neues gelernt und werde das auch künftig tun, wenn Du mal wieder fehlinformiert bist.

Im übrigen will Ich den Vögeln nix nehmen, Alex. Ich habe das nicht erfunden. Ich will nur vor unbedachten Nachahmern warnen.

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann helfe ich Dir wie üblich mal wieder.
Nee, lass man stecken, du Meister im Interpretieren juristischer Sachverhalte.
Bis jetzt ist von dir noch in keinem Falle (damit meine ich die diversen anderen Fälle, wo du etwas Falsches behauptet hast) ein Nachweis in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung, einer Durchführungsbestimmung, eines Gerichtsurteils oder irgendeines anderen rechtsverbindlichen Papiers gekommen.

Tja, Frank, so leid es mir für dich und dein Ego tut, deine Meinung hat keine Rechtswirksamkeit. (Gottseidank!)
 
Hallo,
ich habe nur mal quergelesen. Alle Beiträge hätten meinen Zeitrahmen gesprengt.
Sicher ist, dass in Deutschland und anderen Teilen der Erde, Papageien schlecht gehalten werden. In viel zu kleinen Käfigen, im Schaufenster von Blumengeschäften, in verrauchten Wohnungen.
Ich habe aber auch Auffangstationen besichtigt, wo sich mir die Nackenhaare gestellt haben, verdreckt, versifft und wahre Virenverteiler.
Zu meiner Haltung: Rollvoliere, weil sie Rollen hatte ( habe ich entfernt) mit den Maßen 2x2x1 L, H, B
einmal jährlich Tierarzt zum checkup
alle drei Monate kaufe ich Spielzeug für ca. 100 bis 200 Euro, wöchentliche Käfiggroßreinigung mit neuer Einrichtung.
Freiflug in der Wohnung und auf dem Balkon mit spielen, toben, und schmusen. Zweimal wöchentlich duschen. Bademöglichkeit steht täglich zur verfügung.
Nun aber zu meinen Fehlern:
zwei Männchen ( wird sich ändern, wenn Narnia an der Glykogenspeicherkrankheit gestorben ist. Tut er aber nicht so schnell, weil er täglich Medis bekommt, und diese bekommt er, weil er absolute Lebensfreude hat, nicht dass jemand denkt ich quäle meinen Vogel bis zum bitteren Ende.) Rollvoliere?
Wohnungshaltung
Handaufzuchten
Diese Punkte machen mich wohl zu einem ungeeigneten Halter, der seinen Tieren und deren Bedürfnissen nicht gerecht wird?!
Traurig, denn ich reiß mir im Rahmen meiner wirtschaftlichen und persönlichen Möglichkeiten den Arsch auf.
Ich finde, dass die Halter besser beraten werden müssen, dass man ihnen sagt, was ein Leben mit Papageien, an Arbeit, Geld, Nerven und Zeit kostet. Und nicht mit irendwelchen Gesetzesentwürfen um sich schlägt. Ich würde gerne Bilder eurer Haltungen sehen, liebe Arbeitsgruppe!
Sollten aufgrund dieser Entwürfe Gesetze entstehen, die meine Haltung verbieten, werde ich mich für eine Arbeitsgruppe stark machen, die Flüge und Auswilderungsprogramme in den Ursprungsländern organisiert, dann landen meine Geier nicht in einer, per Paragraf bestimmten, guten Haltung, sondern wirklich artgerecht, im Freiland.
Gruß.
Chris.
 
Hallo Mmchen

Wie willst du denn das ganze normal struktuierten Menschen verständlich machen????


Muss man in der Zukunft zuerst studieren um es richtig zu machen.

Eigentlich ist es doch nicht so schwer oder?


Genügend Platz:

Also die Angaben über Mindestgröße LxBxH + Lichtverhältnisse

Paarhaltung Bzw.Vergesellschaftung muss drin sein


Der Rest ist unkontrollierbar! und völlig sinnlos!

Ich wünsche mir das es abgewendet wird und die Lage nicht verschlimmert wird.Deine wahre Absichten sind nicht zu übersehen.Die Papageien sollen aus
Privater Haltung verschwinden,koste es was es wolle."Natürlich ist nur die Natürlichkeit";)


Ich jedenfalls werde meine Zeit dafür investieren um solchen Mist zu verhindern.Am Montag werde ich die Möglichkeiten einer Abwendung checken.
 
Deine wahre Absichten sind nicht zu übersehen.Die Papageien sollen aus
Privater Haltung verschwinden,koste es was es wolle."Natürlich ist nur die Natürlichkeit";)
QUOTE]


Das ist denau der Punkt. Hier soll unter dem Deckmantel, man will etwas gutes für die Tiere erreichen, die Vogelhaltung so erschwert werden, das eine Haltung nicht mehr möglich ist. Wer steckt hinter diesem ganzen Schwachsinn. Warum werden nicht die Personen/Verbände/Vereine genannt? Weil dann ganz schnell klar werden würde, welche wahren Ziele angestrebt werden.
 
Hier soll unter dem Deckmantel, man will etwas gutes für die Tiere erreichen, die Vogelhaltung so erschwert werden, das eine Haltung nicht mehr möglich ist. Wer steckt hinter diesem ganzen Schwachsinn. Warum werden nicht die Personen/Verbände/Vereine genannt? Weil dann ganz schnell klar werden würde, welche wahren Ziele angestrebt werden.

:zustimm: .
 
Hallo,
genau DAS denke ich auch die ganze Zeit.
Am besten die Anforderungen so hoch stecken, dass niemand sie mehr erfüllen kann.
Ich finde es tieftraurig, dass wir solche Mitmenschen haben.
Wem wirklich am Wohl der Vögel in Menschenobhut liegt, der klärt seine Mitmenschen auf und versucht nicht, sein eigenes abstruses Weltbild allen anderen aufzuzwingen. Das tut niemandem gut, erst recht nicht den Vögeln.
Hans C
 
Hallo zusammen,
hab mir das ja nun ein bißchen angesehen.
Es wird ein Schwachsinn ohne Ende verbreitet. Die einzige Reaktion darauf kann doch nur sein sich ( sich zumindestens hier ) dazu nicht zu äußern. ( Ich weiß ich tus jetzt auch ).
Alle Erkenntnisse der Zootierhaltung u.a. auch von Hediger,Hagenbeck, Durell u.a. weisen nach, dass die Größe eines Geheges , Käfigs oder einer Voliere nur sekundär für das Wohlbefinden, artgerechte Verhalten und die Fortpflanzungsbereitschaft einer Tierart sind. Es geht um strukturierte Gestaltung der Umgebung, Abwechslung und Vergesellschaftung - so erforderlich - etc. Ein Vogel fliegt nicht weil er Spass daran hat, er muss von A nach B weil er bestimmte Futterpflanzen, Mineralien etc nur dort zu bestimmten Zeiten findet. Um diese zu bekommen muss er sein Revier verteidigen oder abfliegen. Die Tatsache, dass ein Vogelpaar in der Ursprungsumgebung einen ha Revier beansprucht kann doch nicht dazu führen, dass dies von Naturromantikern auf die Käfig.- oder Volierenhaltung übertragen wird.
Grüße
Uwe M.
 
Man, man, in was für einer kranken Welt leben wir nur?



Als es um die Käfiggröße ging........hast Du geschwiegen.
...

....


.....

Als Sie dann Deinen Vogel abgeholt haben, war es zu spät zum schreien.

Tam
 
Irgentwie wirds jetzt doll.
Wo stand etwas über die abschaffung von Papageien ?

Es ging um neue Mindestanforderungen, mehr nicht !!
Um Kreuzungen um den " Farbkasten mal selber zu mischen "--------zu wessen Wohl wohl , das der Tiere ????, oder doch der Brieftasche des Menschen.

Viele von Euch können es nicht ertragen neue Farbschläge "züchten" zu dürfen. Warum ? Was ist hieran den Papageien zuträglich ? Etwa die Lebenserwartung eines Coloshuas, der nur 12 Jahre alt wird---------im Gegensatz zu den Nominatformen die zig Jahre alt werden ? Um wehn geht es hier ? um die Tiere oder um eigene Interessen.
 
auch von Hediger,Hagenbeck, Durell u.a. weisen nach, dass die Größe eines Geheges , Käfigs oder einer Voliere nur sekundär für das Wohlbefinden, artgerechte Verhalten und die Fortpflanzungsbereitschaft einer Tierart sind. Es geht um strukturierte Gestaltung der Umgebung, Abwechslung und Vergesellschaftung - so erforderlich - etc. Ein Vogel fliegt nicht weil er Spass daran hat,


Heißt dies im Umkehrschluß : Er brauch nicht mehr fliegen, weil sein Umfeld so Interessant ist ?
Ist ein Vogel nicht ein Flugtier ?
Also ganz ehrlich :nene:---------siehe vor. Posting
 
Nein Jens,

Da kriegst du was in den falschen Hals,

Mindestanforderungen haben etwas mit Unterbringung zutun und keiner Haltungsdiktatur!Was Heidrun anstrebt,kannst du selbst nicht übersehen,da muß man schon blind sein! Die vorhandene Mindestanforderungen wurden schon
von Experten zusammengestellt,sie reichen auch!

Ich muß mir nicht über mein Eigentum bestimmen lassen,vorallem nicht von irgenteiner Truppe die Gegen Privater Haltung ist.Ich brauche keine Führer!


Was die Zucht angeht,dafür ist der Naturschutz zuständig.


Ich sehe die ganzen Papas die friedlich zusammen in einer Riesen Volie leben.

Sie werden nach der Diktatur von Mmchen auseinander gerissen und in kleineren volies untergebracht.Der Beste Fall war doch der Zugeflogener
Graupapagei ,den die Behörde eingezogen und vergeselschaftet hat.Jezt ist er zwar bratfertig aber der Tierschutz ist zufrieden!

Solche arbeitsgemeinschaften gehören weggesperrt!Und Googeln kann jeder hier!8(


Mit diesen "Mindestanforderungen" stoppt man nicht die Tierqeller,dennen ist das Gesetz egal.Aber die Menschen wie ich werden ihre Geier los.Klasse ,da kann man auch das Vorgehen von H5n1 auch dabei stellen8( Todesspritze und fertig!

Da schwällt mir alles an:k
 
Hi Alex

Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten über 40cm
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m 4,0 x 2,0 x 2,0
Grundfläche des Schutzraumes in m² 2,0

Meintest Du das mit dem von Dir nachstehendem

Die vorhandene Mindestanforderungen wurden schon
von Experten zusammengestellt,sie reichen auch!

Alex, is dies nich diskusionswürdig ?


Ich sehe die ganzen Papas die friedlich zusammen in einer Riesen Volie leben.

Ist dies 4x2 meter ? Warum wolltest Du Dir Dein Paradies ermöglichen ??


Sie werden nach der Diktatur von Mmchen auseinander gerissen und in kleineren volies untergebracht.

Wo stehts ??


Alex ; es geht hier um eine Diskusion-----------nicht um beschimpfungen.

MFG Jens
 
Mein Paradies ist schon im Bau

Wie ich schon schrieb Jens ,
Mindestanforderungen was den Platz betrifft LxBxH und Paarhaltung b.z.w.Vergeselschaftung soll es schon beinhalten.Von mir aus sollen die maße
geändert werden aber der Rest ist spinnerei.

Weist du Jens manchmal habe ich angst abzuheben mit dem was ich da Baue.

Soll ich alle Leute dazu zwingen solch eine riesige Volie zu bauen?
Das wird nicht funktionieren.

Zu 2x2x4 sage ich nur eins(Pfui) Wenn ich schon was mache nehme ich schon das Optimum also Emfehlungen.5x8Meter ist schon riesig und hat mit Mindestanforderungen nix zutun.Und wenn wenigstens man 2x2x4 durchsetzen
würde währen wir ein stück weiter

Du weisst wie ich bis jezt meine Vögel halte und dir ist auch klar was passiert
wenn diese "Mindestanforderungen" in Kraft tretten würden, von Freiflug mal abgesehen, müsste ich meine Vögel abgeben.weil 3x5x2,5 was ich zu zeit habe
immer noch keine 5x8 sind!

Du bist ja fertig mit dem Bau und kannst drüber lachen ich nicht!

Und denk über die Frage nach wohin mit den ganzen beschlagnamten geiern??? Todesspritze?

Die Tierqueller wird es immer geben und noch so ein starkes Gesetz kann es verhindern.Mir würde es aber schon nah gehen wenn die mir meine Geier abnehmen würden:(

Das was ich versuche auszudrücken hat mit geschimpfe nix zu tun ,ich versuche nur das Horror Szenario vorzutragen was eintretten wird,wenn diese
Diktatur durchkommt.

Vorallem die Finnanzierung der Umsetzung,die du und ich wiederum über Steuern bezahlen müssen! Ne dieser Weg ist ein falscher.

Da ist doch eine Kenntnisprüfung(Führerschein) doch eher zutreffend

Bei den Greifen funktioniert sie schon seit jahren,warum in diesem falle nicht?
Muß mann gleich alles so hochschrauben?Ich denke nicht


in diesem Sinne

Schönes Wochenende

Alex
 
Thema: Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

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