Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

Diskutiere Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Da u. a. in diesem Thread die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Mindestanforderungen angesprochen wurde: Ohne viele Worte - im Anhang findet Ihr...
mäusemädchen

mäusemädchen

Tier- und Naturfreundin
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2.373
Da u. a. in diesem Thread die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Mindestanforderungen angesprochen wurde: Ohne viele Worte - im Anhang findet Ihr den Vorlageentwurf vollkommen überarbeiteter Mindestanforderungen für die Bundesrepublik Deutschland. Kontakte sind geknüpft. Uns würden User/innen-Meinungen zum Entwurf interessieren.
Copyright = Arbeitsgemeinschaft "Mindestanforderungen"

Gruß
MMchen
 

Anhänge

  • mindestanforderungen01.doc
    25 KB · Aufrufe: 204
  • mindestanforderungen02.doc
    24,5 KB · Aufrufe: 109
  • mindestanforderungen03.doc
    25,5 KB · Aufrufe: 95
  • mindestanforderungen04.doc
    25,5 KB · Aufrufe: 90
  • mindestanforderungen05.doc
    26 KB · Aufrufe: 94
Teil 2
Copyright = Arbeitsgemeinschaft "Mindestanforderungen"
 

Anhänge

  • mindestanforderungen06.doc
    26 KB · Aufrufe: 81
  • mindestanforderungen07.doc
    18 KB · Aufrufe: 68
  • mindestanforderungen08.doc
    26 KB · Aufrufe: 88
  • mindestanforderungen09.doc
    29 KB · Aufrufe: 78
Hallo,
eigentlich schade, wenn die Diskussion über einen Entwurf der Änderung der bestehenden Mindestanforderungen im Thema "Auffangstationen" unterginge.
Ganz kurz zu Word Dokument 8 und 9: Hier sollte man vlt. analog zu den bestehenden Mindestanforderungen die Anzahl ergänzen, insbesondere wie sich die Mindestanforderungen "erweitern" bei Haltung mehrerer Paare. (Oder hab ich es "überlesen"?)
LG
Susanne
 
Hallo Mäusemädchen

ist das von dir erstellt? Wer ist denn die Arbeitsgemeinschaft "Mindestanforderungen" ? Leute hier aus dem Forum? Oder war da auch
ein Arzt oder Ornithologe beteiligt?
Zum Punkt Ernährung, Pellets wird man wohl nicht verbieten dürfen.
Zumal da noch ein grosser *Anbieter* sich quer stellen wird.

Die Mindestanforderungen von 1995 werden noch nicht einmal
eingehalten, müssen sie ja auch nicht, ist ja nur ein Gutachten.
Wer glaubt ernsthaft das etwas neueres eingehalten würde?

Gruß

Edith
 
Nabend.

Ausgehend von DIESEM THREAD, habe ich zum Thema "Mindestanforderungen" und was dazu gehört, die Beiträge aus verlinktem Thema abgetrennt und ein eigenes draus gemacht.

Der Threadtitel ist aber änderbar...mir ist nur auf die "Schnelle" nichts anderes eingefallen. Also wenn jemand Änderungsvorschläge für den Titel hat...immer her damit.

LG, Olli
 
Ganz kurz zu Word Dokument 8 und 9: Hier sollte man vlt. analog zu den bestehenden Mindestanforderungen die Anzahl ergänzen, insbesondere wie sich die Mindestanforderungen "erweitern" bei Haltung mehrerer Paare. (Oder hab ich es "überlesen"?)

Ein konstruktiver Vorschlag. Die Mindestanforderungen gelten hinsichtlich der räumlichen Vorgaben jeweils bei Paarhaltung.

Im Prolog der Anforderungen und in den Erläuterungen wird darauf hingewiesen. Prolog, Erläuterungen und begründende (Literatur)Verweise sind noch in Arbeit. Die Aussichten für eine an diesem Entwurf orientierte Novellierung stehen gut. Wie bereits geschrieben: Vielversprechende Kontakte sind geknüpft. Die Rahmengesetzgebung bedarf nur minimaler Ergänzungen/Änderungen. Dieser Entwurf orientiert sich an der österreichischen Rechtslage, beinhaltet aber auch Elemente der bestehenden bundesdeutschen Mindestanforderungen und zusätzlich völlig neue Aspekte.

Ich bin gerne bereit, die kompletten Anforderungen als vollständigen PDF-Datei-Anhang hier verfügbar zu machen. Zu diesem Zweck müßte allerdings die Moderation (oder Administration) ausnahmsweise das Anhängen einer Datei mit einer Größe von ca. 160 kb ermöglichen.

Gruß
MMchen
 
@ Divana:

Ich hatte das Vergnügen, daran mitarbeiten zu dürfen. Beteiligt sind Menschen aus verschiedenen Fachbereichen. Das ist auch notwendig. Forenuser/innen sind nicht beteiligt. Es wird definitiv eine Initiative auf der Gesetzgebungsebene geben. Sie wird von einem fachlich zuständigen Ministerium eines Bundeslandes betrieben. Mehr kann ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu nicht sagen.

Es geht (mir) momentan einfach darum, Halter/innen-Meinungen zum Entwurf zur Kenntnis zu nehmen.

Wg. Pellets: Es geht nicht um ein generelles Verbot der Fütterung mit normierten Futtermitteln (Pellets/Extrudaten). Es geht um ein Verbot der ausschließlichen Fütterung normierter Futtermittel.

Eine Novellierung der Mindestanforderungen nebst rechtsverbindlicher Festschreibung ist überfällig; dies insbesondere (jedoch nicht nur) im Hinblick auf die Handhabungen bei "Neuanschaffung" von Psittaziden.

@ Alle:

Ich würde mich über möglichst unbefangene Diskussionen und Beiträge zur Sache freuen.

Gruß
MMchen
 
So gefällt mir das ganz gut, klarer als diese aktuellen Wischi-Waschi Mindestanforderungen :D
Ein Punkt gefällt mir aber nicht, so steht geschrieben, Rundkäfige seien nicht zulässig, unter VI ist jedoch ein Mindestmaß für Rundvolieren zu finden?
 
Aufzuchtmethode

Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass eine Prägung und Sozialisation auf die Art gewährleistet ist. Handaufzuchten dürfen nur in Ausnahmefällen erfolgen und zwar bei

a.
Tod eines Elternteiles,

b.
nachhaltig aggressivem und körperlich schädigendem Verhalten eines Elternvogels gegen Nestlinge und/oder Jungvögel,

c.
klinisch manifester Erkrankung eines Nestlings/Jungvogels, die eine Weiteraufzucht per Hand erforderlich macht,

d.
Nichtversorgung der Nestlinge/Jungvögel mit Nahrung.

Aus III. (1) B. (a. – d.) resultierende Notwendigkeiten der Durchführung von Handaufzuchten sind ausführlich zu begründen und der örtlich zuständigen Behörde/Dienststelle spätestens innerhalb einer Woche nach Beginn der Durchführung von Handaufzuchten mitzuteilen. Mitteilung und Begründung bedürfen der Schriftform.

Werden aus unter III. (1) B. (a. - d.) genannten Gründen Handaufzuchten durchgeführt, ist für eine frühestmögliche Sozialisierung der handaufgezogenen Exemplare mit Artgenossen Sorge zu tragen.

Bei anderen Tierarten (z.B Hunden, Pferden) sind die Zuchtbestimmungen wesentlich strenger.
So werden bei manchen Hunderassen die Hündinnen von der Zucht ausgeschlossen, die nur noch per Kaiserschnitt gebären können.
Ich könnte noch viele andere Beispiele anführen.

Nun meine Frage :
Könnte man nicht die Papageien von der Zucht ausschließen, die nach der zweiten Brut diese nicht korrekt aufziehen ?
Damit könnte man die verhaltensgestörten Tiere gezielt von der Zucht fernhalten und auf Tiere mit intaktem Verhaltensinventar selektieren.


Noch eine Frage an MMchen :
Wer entscheidet, ob ein Papagei menschengeprägt ist oder nicht ?
Die Behörde oder der Halter ?
 
@ Zeitungsente und lady-li: Schönen Dank für die Einwendungen.

Rundvolieren und Rundkäfige unterscheiden sich hinsichtlich der Größen (und damit auch der "Wölbungsgrade") erheblich. Die Mindestdurchmesser der Rundvolieren sind so gewählt, daß negative Effekte (im Gegensatz zu Rundkäfigen) auszuschließen sind.

Es stimmt. Die Vorgaben hinsichtlich die Handaufzucht verhindernder/erschwerender Faktoren sind im Bereich Psittaziden sicher (noch) nicht so weit gefaßt, wie das wünschenswert wäre. Aber der Entwurf orientiert sich an dem, was (gerade noch)durchsetzbar ist.

Ob ein Papagei "menschengeprägt" ist (oder nicht) entscheidet faktisch sein Verhalten. Aber es stimmt: Die Beurteilung bleibt zunächst beim Halter. Es ist behördlicherseits (ohne entsprechende "Verhaltenskontrolle") objektiv kaum zu entscheiden. Es gibt noch mehrere (derzeit kaum lösbare) "Objektivierungsprobleme".

Gruß
MMchen
 
Hallo mäusemädchen,
super das auch du an solchen Vorlagen arbeitest.
Nun meine Frage:
Wieviel Quadratmeter stehen einem Insassen einer deutsche Justizvollzugsanstalt zu ?
Ich glaube er würde sich über solche Größenangaben freuen.

Bitte überlasse solche Bearbeitung richtigen Experten und nicht den Weltverbesseren.
 
Hallo mäusemädchen,
super das auch du an solchen Vorlagen arbeitest.
Nun meine Frage:
Wieviel Quadratmeter stehen einem Insassen einer deutsche Justizvollzugsanstalt zu ?
Ich glaube er würde sich über solche Größenangaben freuen.

Bitte überlasse solche Bearbeitung richtigen Experten und nicht den Weltverbesseren.

Was ist das denn für ein Vergleich? 8o

Ist denn ein Tier in Menschenobhut zu bestrafen??
Hat das Tier was angestellt, dass man es einsperren muss?
Hat der Mensch das körperliche Bedürfnis zu fliegen?
(Abgeshen davon, glaubst du, dass ein Strafgefangener nie aus seiner Zelle rauskommt?)

Überlass die Strafgefangenen den Menschenrechtlern, und die Tiere den Tierrechtlern - ist doch ganz einfach :)


MM:
Gute Sache - ich wünsche von Herzen viel Erfolg für das Projekt !!!
 
Wieviel Quadratmeter stehen einem Insassen einer deutsche Justizvollzugsanstalt zu ?

Mit Sicherheit nicht annähernd genügend. Aber das ist ein völlig anderes Problem, für das auf völlig anderen Entscheidungsfindungsebenen Lösungen gesucht werden müssen.

Bitte überlasse solche Bearbeitung richtigen Experten und nicht den Weltverbesseren.

Ich kann Dir versichern, daß "richtige Experten" daran arbeiten, die nicht die "Welt", sondern die Haltungsbedingungen von Psittaziden verbessern möchten.

Gute Sache - ich wünsche von Herzen viel Erfolg für das Projekt !!!

Vielen Dank, alpha.

Gruß
MMchen
 
Überlass ... die Tiere den Tierrechtlern - ist doch ganz einfach :)
Wenn das so ist.... Tschüß!

In den Zusammenhang wäre es wirklich wünschenswert zu wissen, wer sich hinter dieser ominösen "Arbeitsgruppe" verbirgt, denn nach erstem Durchlesen erscheinen viele Details in der Tat weit überzogen in den Forderungen.
 
finde die MINDESTmaße völlig überzogen.

wer wird sich daran halten??? nur ein ganz geringer teil.

meiner meinung nach kann man es auch übertreiben.

ich bin überzeugt, das vögel, die in einer kleineren voliere leben auch gut aufgehoben sind.

viel mehr sollte deutlicher hingewiesen werden das man vögel nicht in rundkäfigen und sogenannten mini wellensittich käfigen halten sollte.

aber die mindestmaße... man kanns auch mal übertreiben.

es soll leute geben die leben zu dritt in einer 50qm wohnung, ganz schöne menschen quälerei.
ja, ich weiß, menschen können auch rausgehen :)
vögel haben freiflug ;)
 
moin,

ist doch an sich eine gute Sache, wenn sich "leute" mal da ran machen, aber vielleicht sollte sich die AG ersteinmal damit befassen, dass die jetzigen Mindestanforderungen für Haltung von Psittaciden annähernd eingehalten werden

ich denke, nicht einmal hier im forum kommen wir auf 50%, welche die Mindestmaße einhalten.

Am ende leibt die frage wer das ganze überwacht.

auch in österreich bekommt man immernoch haufenweise HZ`s zu kaufen...... ;)

ich bin überzeugt, das vögel, die in einer kleineren voliere leben auch gut aufgehoben sind.
zumal es Exemplare geben soll, welche sich in "kleineren" Kistenkäfigen/Boxen merklich wohler/sicherer fühlen.


gruß,
knister
 
...so wünschenswert die Umsetzung des Entwurfs währe, ich denke aber- es sind zu viele "Großkopferte" da, die es niemals zulassen werden.

Wie heißt der Typ der gegen Windmühlen kämpft?

Trotzdem.
Dem Team= ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen!!!
 
Hallo,
ersteinmal damit befassen, dass die jetzigen Mindestanforderungen für Haltung von Psittaciden annähernd eingehalten werden
Ja, das wäre auch für mich das 1. Ziel.
Denn was nützen alle Überarbeitungen und utopischen (wenn auch wünschenswerten) Verbesserungen, wenn deren Einhaltung nicht kontrolliert wird - bis heute noch nicht mal die jetzigen "Mindestanforderungen".
LG
Susanne
 
Thema: Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

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