Nööö Olli, nicht so ganz: der berufene "Schutzvertrag" hat juristisch so gut wie keine Wirkung - entscheidend ist, was in dem Kauf- bzw. Schenkungsvertrag steht.
Der so genannte "Schutzvertrag" hat insofern NICHTS zu sagen, als i.d.R. keine eindeutigen Erklärungen hinsichtlich Besitz- und Eigentumsrechten abgegeben werden, sondern nur mehr oder minder wohlwollende Absichtserklärungen, die aber juristisch kaum bindend sind. Tut mir leid, aber das ist so.
Wenn ein Vogel mit Schutzvertrag abgegeben wird in eine Auffangstation, und in dem Schutzvertrag ist eine Weitervermittlung/Verkauf untersagt, so ist man nun mal daran gebunden. Dann verbleibt der Vogel in dieser Station.
Wird der Vogel allerdings an eine private Auffangstation verkauft, kann diese den Vogel weitergeben.
Kannst Du mir das bitte mal erläutern? Es ist rechtlich egal, ob ich an eine "private" Auffangstation abgebe, oder an irgendwen anders. Zudem sind mir nur "private" Auffänge bekannt, keien "öffentlich-rechtlichen".
Es ist vollkommen egal, an wen oder an was ich abgebe; es hängt nur von dem Vertrag ab.
Sorry lieber Geirerhirte, aber das ist schlicht und einfach falsch.
@ Frau Köhler:
1. Vertrag regelt - sicher in der ersten Sichtweise.
???
2....wieso nicht durch Gesetze und Vorschriften?
Warum ? Noch mehr Reglementierungen?
Es handelt sich um einen ganz ordinären privatrechtlichen Vertrag nach BGB, was soll das also?
Danach kann im Fall einer Insolvenz (der Auffangstation) eine völlig andere Regelung zutreffen.
Na und??? Nach meiner Erfahrung wird unheimlich viel Gewese gemacht: "unser geliebter Jacko ... es tut uns ja so leid .... ach was sind wir froh, dass es Euch gibt .... blahfaselsülz". Die Abgebenden sieht man zu 90% nie wieder; die hätten ihren Vogel ebensogut einfach über den Zaun schmeißen können.
Es gilt immer noch: aus den Augen, aus dem Sinn.
3....und aber auch bei nicht Einhaltung von Vorschriften (Zuständigkeit ATA und Artenschutzbeauftragter) wird dem Tier eine neue vertragliche Betreuung zugemutet.
Hä????????
Nur im ersten Fall hat der ehemalige Halter ein Recht auf sein ursprüngliches Aufenthaltsrecht des Tieres.(wenn ein Vertrag vorliegt)
Wo steht das denn?????? Was für ein Recht soll das sein?
Wenn mit der Abgabe geregelt ist, dass nicht nur der Besitz, sondern auch das Eigentum übergeht, hat der ehemalige Halter nicht das geringste Recht mehr an dem Tier.
Leute, macht Euch doch bitte mal über Vertragsrecht kundig.