Auffangstation

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Coce

Neuling
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Wieso dürfen eigentlich Auffangstationen Keine Vögel weiter vermitteln?
Hab gerade im Internet gelesen, das wieder so eine Station zu macht, wenn kein Wunder passiert.
Was passiert mit solchen Vögeln?
Im Sommer bin ich mindestens einmal auf der Vogelburg.
Lass jedesmal Geld dort.
Zahle Mitgliedsbeitäge.
Gut um diese Vogelburg geht es jetzt auch nicht. Ich glaub denen geht es "noch" gut.
Nur wundert mich das doch, das diese Tiere nie wieder aus so einer Station heraus dürfen.
 
Hi Coke
Dat wäre mir neu, dat Auffangstationen nicht vermitteln dürfen. Auffangstationen sollen doch nur Übergangslösungen sein. So kenne ich es. Dat man damit nicht reich wird, ist wohl jedem klar, aber eine Art Schutzgebühr sollte man schon zahlen.
Liebe Grüsse
Guido :0-

Achso, herzlich Willkommen im Forum:blume::blume::blume:
 
Hi,

vielleicht solltest Du mal direkt mit den Stationen in Kontakt treten, um eine Antwort auf Deine Frage zu bekommen. ;)

Mitunter sind die Vögel unter bestimmten Auflagen Seitens der ehemaligen Besitzer in der Station untergebracht und dürfen deshalb nicht weiter vermittelt werden.

Nicht jeder Vogel ist nach der Aufnahme in eine Auffangstation unbedingt weiter vermittelbar.
Für viele Vögel ist es besser sie haben nun endgültig ihre Endstation erreicht.

Außerdem ist es individuell wie eine Auffangstation ihre Vorgehensweise mit den Vögeln gestaltet.
 
Auffangstationen dürfen weiter vermitteln, zumindest vom Grundsatz her. Vielleicht will die von Dir gemeinte Auffangstation das nur nicht und falls es um den Bericht geht, wo EUR 2.500 monatlich fehlen, dann würde ich Dir vorschlagen alles genau zu prüfen bevor Du etwas spendest... Mehr möchte ich dazu hier nicht schreiben.
 
Was ist denn eine Auffangstation?
Es ist doch eine private Einrichtung wo man sein Tier abgeben kann. Ob nun gegen Schutzvertrag oder ob man es verschenkt oder verkauft ist egal.

Dann kann ja der jenige der die *Auffangstation* besitzt auch mit den Papageien machen was er möchte, also verkaufen oder behalten. Oder auch verschenken, oder gegen Schutz oder Pflegevertrag abgeben.

Oder sehe ich das falsch?
 
es gibt natürlich auch eingetragene Vereine, die entscheiden aber auch selber was mit den aufgenommenen Papageien passiert, oder?
 
Diese Antworten leuchten mir ein.
Eigentlich logisch.
Wollten die Leute das sie neue Besitzer haben, dann würden die sich wohl selber darum kümmern.
Nein es handelt sich nicht um die besagte Auffangstation.
Aber die, die ich meine...
naja da ist auch so einiges nach Berichten zu folge, im argen.
Aber gerade deshalb muss doch Geld rein, damit für die Tiere noch was übrig bleibt.
Und im Laufe der Jahre hat man auch gesehen, das vieles besser wurde.
Zwar immer noch nicht wirklich Artgerecht, aber besser.
Lg
 
Was ist denn eine Auffangstation?
Es ist doch eine private Einrichtung wo man sein Tier abgeben kann. Ob nun gegen Schutzvertrag oder ob man es verschenkt oder verkauft ist egal.

Dann kann ja der jenige der die *Auffangstation* besitzt auch mit den Papageien machen was er möchte, also verkaufen oder behalten. Oder auch verschenken, oder gegen Schutz oder Pflegevertrag abgeben.

Oder sehe ich das falsch?
Naja...

Ganz so einfach ist das nicht. Wenn ein Vogel mit Schutzvertrag abgegeben wird in eine Auffangstation, und in dem Schutzvertrag ist eine Weitervermittlung/Verkauf untersagt, so ist man nun mal daran gebunden. Dann verbleibt der Vogel in dieser Station.

Wird der Vogel allerdings an eine private Auffangstation verkauft, kann diese den Vogel weitergeben. Egal, ob dann ein Schutzvertrag vorhanden ist oder nicht.

Gruß Olli
 
@geierhirte
ja sicher, wenn mit Schutzvertrag ist der natürlich bindend.
Ich wollte damit auch nur sagen das wenn man als Auffangstation
einen Vogel aufnimmt, das man ihn verkaufen, oder verschenken kann,
oder man behält ihn. Mal abgesehen von Schutzverträgen an die
sich jeder halten muss.
 
So ganz stimmt das leider alles nicht: ob die Tiere bei dem Auffang bleiben oder nicht, ist nicht durch Gesetze oder Vorschriften geregelt, sondern nur durch die Verträge, die die Abgebenden mit der Auffangstation schließen.

Es gibt Auffänge, die nicht vermitteln, und solche, die schwerpunktmäßig sogar vermitteln wollen. Es hängt vom Vertrag ab.

Schutzverträge sind übrigens juristisch nicht ganz ohne.
 
So ganz stimmt das leider alles nicht: ob die Tiere bei dem Auffang bleiben oder nicht, ist nicht durch Gesetze oder Vorschriften geregelt, sondern nur durch die Verträge, die die Abgebenden mit der Auffangstation schließen.

Siehe Beitrag #9 :zwinker:


Gruß, Olli
 
Hi nun ich auch mal,

1. Vertrag regelt - sicher in der ersten Sichtweise.
2....wieso nicht durch Gesetze und Vorschriften?
Danach kann im Fall einer Insolvenz (der Auffangstation) eine völlig andere Regelung zutreffen.
u.
3....und aber auch bei nicht Einhaltung von Vorschriften (Zuständigkeit ATA und Artenschutzbeauftragter) wird dem Tier eine neue vertragliche Betreuung zugemutet.

Nur im ersten Fall hat der ehemalige Halter ein Recht auf sein ursprüngliches Aufenthaltsrecht des Tieres.(wenn ein Vertrag vorliegt)

LG
 
Nööö Olli, nicht so ganz: der berufene "Schutzvertrag" hat juristisch so gut wie keine Wirkung - entscheidend ist, was in dem Kauf- bzw. Schenkungsvertrag steht.
Der so genannte "Schutzvertrag" hat insofern NICHTS zu sagen, als i.d.R. keine eindeutigen Erklärungen hinsichtlich Besitz- und Eigentumsrechten abgegeben werden, sondern nur mehr oder minder wohlwollende Absichtserklärungen, die aber juristisch kaum bindend sind. Tut mir leid, aber das ist so.

Wenn ein Vogel mit Schutzvertrag abgegeben wird in eine Auffangstation, und in dem Schutzvertrag ist eine Weitervermittlung/Verkauf untersagt, so ist man nun mal daran gebunden. Dann verbleibt der Vogel in dieser Station.

Wird der Vogel allerdings an eine private Auffangstation verkauft, kann diese den Vogel weitergeben.

Kannst Du mir das bitte mal erläutern? Es ist rechtlich egal, ob ich an eine "private" Auffangstation abgebe, oder an irgendwen anders. Zudem sind mir nur "private" Auffänge bekannt, keien "öffentlich-rechtlichen".

Es ist vollkommen egal, an wen oder an was ich abgebe; es hängt nur von dem Vertrag ab.

Sorry lieber Geirerhirte, aber das ist schlicht und einfach falsch.


@ Frau Köhler:

1. Vertrag regelt - sicher in der ersten Sichtweise.
???

2....wieso nicht durch Gesetze und Vorschriften?
Warum ? Noch mehr Reglementierungen?
Es handelt sich um einen ganz ordinären privatrechtlichen Vertrag nach BGB, was soll das also?

Danach kann im Fall einer Insolvenz (der Auffangstation) eine völlig andere Regelung zutreffen.
Na und??? Nach meiner Erfahrung wird unheimlich viel Gewese gemacht: "unser geliebter Jacko ... es tut uns ja so leid .... ach was sind wir froh, dass es Euch gibt .... blahfaselsülz". Die Abgebenden sieht man zu 90% nie wieder; die hätten ihren Vogel ebensogut einfach über den Zaun schmeißen können.
Es gilt immer noch: aus den Augen, aus dem Sinn.

3....und aber auch bei nicht Einhaltung von Vorschriften (Zuständigkeit ATA und Artenschutzbeauftragter) wird dem Tier eine neue vertragliche Betreuung zugemutet.
Hä????????

Nur im ersten Fall hat der ehemalige Halter ein Recht auf sein ursprüngliches Aufenthaltsrecht des Tieres.(wenn ein Vertrag vorliegt)
Wo steht das denn?????? Was für ein Recht soll das sein?
Wenn mit der Abgabe geregelt ist, dass nicht nur der Besitz, sondern auch das Eigentum übergeht, hat der ehemalige Halter nicht das geringste Recht mehr an dem Tier.


Leute, macht Euch doch bitte mal über Vertragsrecht kundig.
 
ich glaube das Thema Schutzverträge sollte mal wirklich diskutiert werden.

Ich war bisher immer der Meinung Schutzverträge sind bindend. Nur Geld darf keines fliessen, das es sonst zu einem Kaufvertrag wird und bestimmte Dinge eben dann nicht greifen,wie ein Verbot des Weiterverkaufs. Das gilt auch wohl nur bei Privatpersonen. Tierheime dürfen natürlich Schutzgebühren erhalten.
 
Hi Divana
Ich zahle immer etwas und sei es nur für die Spritkosten.
Liebe Samstagsgrüsse
Guido :0-

Ach ja, wenn es morgen klappt bekomme ich mein drittes Pärchen, bin schon ganz kribbelig
 
Na und??? Nach meiner Erfahrung wird unheimlich viel Gewese gemacht: "unser geliebter Jacko ... es tut uns ja so leid .... ach was sind wir froh, dass es Euch gibt .... blahfaselsülz". Die Abgebenden sieht man zu 90% nie wieder; die hätten ihren Vogel ebensogut einfach über den Zaun schmeißen können.
Es gilt immer noch: aus den Augen, aus dem Sinn.

DAS ist die treffendste Aussage!
Das kann man mit ruhigem Gewissen unterschreiben, leider!

Liebe Grüsse
Sonja
 
Hein schrieb:
Sorry lieber Geirerhirte, aber das ist schlicht und einfach falsch.
Was genau ist falsch ?

Nööö Olli, nicht so ganz: der berufene "Schutzvertrag" hat juristisch so gut wie keine Wirkung - entscheidend ist, was in dem Kauf- bzw. Schenkungsvertrag steht.

We ich bereits schrieb, geht es hier darum, ob Geld fliesst. Tut es dass nicht, reicht ein (juristisch korrekter) Schutzvertrag, in dem man sowohl eine Weitervermittlung als auch Verkauf etc. sehr wohl regeln kann. :+klugsche

Sobald du einen Schutz/Schenkungsvertrag machst und Geld nimmst, ist dein Vertrag nichtig. Und das hab ich oben schon geschrieben. Steht auch haufenweise hier im Forum.

Hein schrieb:
Der so genannte "Schutzvertrag" hat insofern NICHTS zu sagen, als i.d.R. keine eindeutigen Erklärungen hinsichtlich Besitz- und Eigentumsrechten abgegeben werden, sondern nur mehr oder minder wohlwollende Absichtserklärungen, die aber juristisch kaum bindend sind. Tut mir leid, aber das ist so.
Mag deine Erfahrung sein. Aber auch darum ging es mir gar nicht. Wenn ich von Schutzvertägen schreibe, dann ganz sicher nicht von irgendwelchen liebgemeinten Bitten, sondern echten Klauseln. Untermauern sollte man diese unbedingt mit einer Vertragsstrafe.

Hein schrieb:
Kannst Du mir das bitte mal erläutern? Es ist rechtlich egal, ob ich an eine "private" Auffangstation abgebe, oder an irgendwen anders. Zudem sind mir nur "private" Auffänge bekannt, keien "öffentlich-rechtlichen".
Natürlich ist es rechtlich egal. Streiche von mir aus das Wort "private" :zwinker:


Wie dem auch sei, Schutzverträge sind ein heikles Thema, keine Frage. Aber mit ein bisschen Sachverstand und juristischer Unterstützung (die man sich als Betreiber einer Auffangstation sowieso einholen sollte), ist auch dieses "Wirrwarr" zu meistern.

Ganz wichtig finde ich bei solchen Verträgen halt eine Vertragsstrafe. Denn was nützt es, wenn in meinem Vertrag z.B. steht, dass beim Tod des Vogels dieser an den Besitzer zurückgegeben werden muss...ich ihn aber schon anderweitig "entsorgt" (sorry...ich meins nich so hart, wie es klingt) habe. Da "schützt" meiner Meinung nach eine Vertragsstrafe schon besser.

Gern können wir eine Diskussion zu diesem Thema starten. Ohne juristische Beratung wird es aber wohl nur halbfertige "Ergebnisse" geben.

Lg, Olli
 
Hi,

Was genau ist falsch ?

S. Posting #14.


We ich bereits schrieb, geht es hier darum, ob Geld fliesst. Tut es dass nicht, reicht ein (juristisch korrekter) Schutzvertrag, in dem man sowohl eine Weitervermittlung als auch Verkauf etc. sehr wohl regeln kann.
Das hat mit Geld nichts zu tun, sondern nur mit dem Inhalt des Vertrages.

Sobald du einen Schutz/Schenkungsvertrag machst und Geld nimmst, ist dein Vertrag nichtig.
Das habe ich zwar schon mehrfach (auch hier im Forum gelesen), aber noch keine juristische Begründung dafür gefunden. Kann mir irgendjemand da was an die Hand geben; einen Paragraphen oder gern auch ein Urteil?


Ganz wichtig finde ich bei solchen Verträgen halt eine Vertragsstrafe. Denn was nützt es, wenn in meinem Vertrag z.B. steht, dass beim Tod des Vogels dieser an den Besitzer zurückgegeben werden muss...ich ihn aber schon anderweitig "entsorgt" (sorry...ich meins nich so hart, wie es klingt) habe. Da "schützt" meiner Meinung nach eine Vertragsstrafe schon besser.
Das glaube ich nicht, und vor allem würde ich mich als Betreiber nicht auf eine solche Klausel im Todesfall einlassen: je nach Temperatur setzt die Verwesung ziemlich schnell ein, und ein verstorbener Vogel sollte seziert werden, um die Todesursache möglichst eindeutig feststellen zu können. Aber abgesehen davon: welches Recht will jemand, der unbedingt und ganz dringend seinen Vogel loswerden will (und das ist die Mehrzahl der mir bekannten Abgaben, die Leute melden sich wirklich nie wieder, obwohl sie x mal einen Besuch versprechen), noch an dem Tier haben?
 
ich glaube nicht das Schutzvertrage gesetzlich verankert sind.

Ich habe das immer so verstanden das Schutzverträge nichts anderes als Pflegeverträge sind. Der Eigentümer bleibt, nur der Besitzer wechselt. Dadurch habe ich auch noch Einfluss auf mein Tier was ich quasi nur in Lanzeitpflege gebe.
Wenn ich aber Geld für mein Tier bekomme habe ich es verkauft, und somit kann es keinen Schutz oder Pflegevertrag sondern ein Kaufvertrag sein.

Wäre man interessant zu wissen ob diese Art von Schutzverträgen die wir ja alle schon mal benutzt haben vor Gericht stand halten würden, und wie Richter darüber entscheiden würden. Ich kenne leider real keinen solchen Fall.

Gruß

Edith
 
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