Tiffani
Vögel ohne Lobby
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Es ist so weit….
Gerade halte ich das Protokoll der Beratung im BMU 2009 in Händen…
Es wurden verschiedene Themen erörtert…
Unter anderem wurde klargestellt das der BNA nicht das Sprachrohr der Vogelverbände ist.
Es wurde vorgetragen die Vergabe der Kennzeichnungsringe auch auf die Verbände auszudehnen. Diesem kann nicht entsprochen werden da dies eine zu große Aufsplittung bedeute, was nicht im Sinne der Länder war/ist. Evtl. wird über dieses Thema noch einmal zu gegebener Zeit gesprochen.
Es wurde vorgetragen auf eine Kennzeichnung der Mutationen und Mischlingen bei den einheimischen Vögeln zu verzichten, und sie lediglich mit geschlossenen Verbandsringen zu Kennzeichnen, es wurde kein Änderungsbedarf gesehen. Diesbezüglich weiterführende Gespräche mit den entsprechenden Ländern könnten folgen….
Zum Thema Melde- und Anzeigepflicht der in der Bundesartenschutzverordnung gelisteten Vögel wurde kein Handlungsbedarf gesehen dies zu ändern. Das betrifft auch Vögel deren Domestikationsprozess weit bis irreversibel fortgeschritten ist, z.B. bei einigen australischen Sittichen oder dem Reisfinken! Gegenargumente wurden zur Kenntnis genommen aber nicht als ausreichender Grund anerkannt. Zumal diese Aspekte bei der letzten Novellierung bekannt waren und hinreichend diskutiert wurden.
Zur Problematik der meldepflichtigen Vögel, welche aber nicht beringungspflichtig sind (Anhang B), wurde die Empfehlung von Herrn Adams geäußert, diese Vögel auf freiwilliger Basis mit geschlossenen Verbandsringen zu kennzeichnen, um die Beweisfähigkeit der Halter und Züchter zu verbessern .
Zu guter Letzt wurde auch das Thema Gehegegrößen angesprochen, das ein einheitlicher Konsens gefunden werden müsse der für alle Bundesländer gelte. Dies findet die Unterstützung von Herrn Adams. Dies liegt aber innerhalb der Bundesregierung beim Landwirtschaftsministerium. Kontakte nach dort wurden empfohlen. Die Konflikte zwischen den Verbänden und Tierschutzorganisationen waren in der Vergangenheit ein Haupthindernis eine einvernehmliche Regelung zu finden. Dies soll sich nun ändern. Die Hauptaktivitäten liegen bei den Verbänden bzw. der Gemeinschaft.
Teilnehmer:
Herr Adams Regierungsdirektor Referatsleiter N 1-3 „Artenschutz“ im BMU
Herr von Weschpfennig, Referendar von Herrn Adams
Herr Klaus Weber DKB Präsident
Herr Theo Vins AZ-Präsident
Herr Dr. Ernst Günther 1. Vorsitzende der VZE
Herr Helmut Üebele AZ-Geschäftsführer
Im großen und Ganzen war es das....
Nachzulesen in der aktuellen Ausgabe VZE 1/2010
Gerade halte ich das Protokoll der Beratung im BMU 2009 in Händen…
Es wurden verschiedene Themen erörtert…
Unter anderem wurde klargestellt das der BNA nicht das Sprachrohr der Vogelverbände ist.
Es wurde vorgetragen die Vergabe der Kennzeichnungsringe auch auf die Verbände auszudehnen. Diesem kann nicht entsprochen werden da dies eine zu große Aufsplittung bedeute, was nicht im Sinne der Länder war/ist. Evtl. wird über dieses Thema noch einmal zu gegebener Zeit gesprochen.
Es wurde vorgetragen auf eine Kennzeichnung der Mutationen und Mischlingen bei den einheimischen Vögeln zu verzichten, und sie lediglich mit geschlossenen Verbandsringen zu Kennzeichnen, es wurde kein Änderungsbedarf gesehen. Diesbezüglich weiterführende Gespräche mit den entsprechenden Ländern könnten folgen….
Zum Thema Melde- und Anzeigepflicht der in der Bundesartenschutzverordnung gelisteten Vögel wurde kein Handlungsbedarf gesehen dies zu ändern. Das betrifft auch Vögel deren Domestikationsprozess weit bis irreversibel fortgeschritten ist, z.B. bei einigen australischen Sittichen oder dem Reisfinken! Gegenargumente wurden zur Kenntnis genommen aber nicht als ausreichender Grund anerkannt. Zumal diese Aspekte bei der letzten Novellierung bekannt waren und hinreichend diskutiert wurden.
Zur Problematik der meldepflichtigen Vögel, welche aber nicht beringungspflichtig sind (Anhang B), wurde die Empfehlung von Herrn Adams geäußert, diese Vögel auf freiwilliger Basis mit geschlossenen Verbandsringen zu kennzeichnen, um die Beweisfähigkeit der Halter und Züchter zu verbessern .
Zu guter Letzt wurde auch das Thema Gehegegrößen angesprochen, das ein einheitlicher Konsens gefunden werden müsse der für alle Bundesländer gelte. Dies findet die Unterstützung von Herrn Adams. Dies liegt aber innerhalb der Bundesregierung beim Landwirtschaftsministerium. Kontakte nach dort wurden empfohlen. Die Konflikte zwischen den Verbänden und Tierschutzorganisationen waren in der Vergangenheit ein Haupthindernis eine einvernehmliche Regelung zu finden. Dies soll sich nun ändern. Die Hauptaktivitäten liegen bei den Verbänden bzw. der Gemeinschaft.
Teilnehmer:
Herr Adams Regierungsdirektor Referatsleiter N 1-3 „Artenschutz“ im BMU
Herr von Weschpfennig, Referendar von Herrn Adams
Herr Klaus Weber DKB Präsident
Herr Theo Vins AZ-Präsident
Herr Dr. Ernst Günther 1. Vorsitzende der VZE
Herr Helmut Üebele AZ-Geschäftsführer
Im großen und Ganzen war es das....
Nachzulesen in der aktuellen Ausgabe VZE 1/2010