Aussenvoli auf dem Flachdach - wer hat sowas?

Diskutiere Aussenvoli auf dem Flachdach - wer hat sowas? im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo zusammen, wir sind umgezogen und haben jetzt eine Dachterrasse von ca. 25 qm. Das ist etwa 1/3 der insgesamt zur Verfügung stehenden...
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Eine Gehegegenehmigung ist erforderlich wenn artgeschützte Vögel gehalten werden.
Nö...
Eine Tiegehegegenehmigung hat nichts mit Artenschutz zu tun :nene:
§ 43 Absatz 1 besagt ausdrücklich:
Zitat:
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind.
 
Nö...
Eine Tiegehegegenehmigung hat nichts mit Artenschutz zu tun :nene:

Nicht gaz richtig Tiffani - artgeschützte Vögel - sind Tiere wildlebender Arten-

Jetzt zu den neuen Bestimmungen für Tiergehe in Niedersachsen:


Man braucht in Niedersachsen jetzt keine Tiergehegegehmigung mehr für Anlagen bis 50m² für die Haltung von wildlebender Arten.
Das klingt erstmal gut, aber eigentlich ändert sich kaum etwas.
Man muss ein Gehege bis 50 m² anzeigen bei der zuständigen Behörde. Mindestens vier Wochen vorher.
D.H. möchte ich zum Beispiel ein Paar Papageien in einer Aussenvoliere halten muss ich diese min. 4 Wochen vorher anzeigen. Der Behörde ist es freigestellt sich die Anlage anzuschauen und evtl. als für die Art nicht geeignet auszuweisen und die Haltung zu untersagen. Ferner kann geprüft werden ob Veterinäramt die Haltung auf Grund irgendwelcher Vorfälle untersagt. Sollte bei Besichtigung der Eindruck entstehen das baurechtlich nicht alles in Ordnung ist, kann das Bauamt informiert werden.
Was vorher bei der Erteilung der Tiergehegenehmigung seitens der Ämter geprüft wurde, muss nun vom Halter selbst übernommen werden:
Bauamt:
Ist für die Voliere eine Baugenehmigung erforderlich?
Bis zu 40 m³ umbauter Raum je Voliere ist keine Baugenehmigung erforderlich. Die gesammte Fläche aller Nebengebäude dürfen nicht größer als das Haupthaus sein und die Grenzbebauung ist zu berücksichtigen.
Veterinäramt:
Liegt für die Art eine Mindestanforderung zur Haltung vor?
(Achtung: hier hat jeder Kreis andere Vorstellungen)
Ist die Haltung allg. erlaubt
Naturschutzbeörde:
Gehört die Art zu den besonders oder/und strenggeschützte Arten?

Der beste Weg ist, bevor man eine wildlebende Art anschaffen will, der Naturschutzbehörde dieses mitzuteilen und das künftige Gehege anzuzeigen.
Bei der Bestandsanzeige müssen alle notwendigen Papier (Kaufbeleg, Herkunftsnachweis etc.) vorgelegt werden können.
 
Eine Anmerkung zum Halten in der Wohnung:
Die Wohnung ist laut Grundgesetz geschützt und darf von Amtspersonen nur bei dringendem Tatverdacht oder beim Vorliegen eines Beschlusses betreten werden, oder wenn der Eigentümer bzw Besitzer (meist Mieter) diese Personen freiwillig hineinläßt.
AV's gehören aber nicht zur Wohnung, daher gelten andere Maßstäbe.
 
Nicht gaz richtig Tiffani - artgeschützte Vögel - sind Tiere wildlebender Arten-

Darum ging es nicht Gritters, er hat ausgesagt das man für artgeschützte Vögel eine Gehegegenehmigung braucht...
Die Tiergehegeverordnung unterscheidet aber nicht zwischen artgeschützten und nicht artgeschützten Tieren, sie bezieht sich ausschließlich auf :
Tiere wildlebender Arten! Früher stand auch noch drin nicht wildlebende Arten, das haben sie aber bei irgendeiner Novellierung rausgenommen.

Wildlebend sind alle in Freiheit vorkommenden Arten, deren Exemplare nicht ausschließlich vom Menschen gezüchtet oder züchterische bearbeitet bzw. künstlich vermehrt wurden/werden.
Somit beinhaltet dieses Gesetz quasi alle Tiere, die wildlebend vorkommen, egal ob geschützt oder nicht. Ausgenommen sind also Haustiere.
Das würde z.B. für Mövchen nicht der Fall sein, da sie eine reine Zuchtform ist :D
Es gibt eine Haufen Vögel die nicht unter Artenschutz stehen, und für die man trotzdem eine Gehegegenemigung beantragen muß da sie wildlebend vorkommen. Selbst unsere Goulds würde da mit rein fallen, steht nicht unter Schutz aber kommt wildlebend vor....
Also vorsicht...nicht das sich einer ein Ei ins Nest legt ;)
 
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