Es sind wieder mal SAMMLER unterwegs !!!!!!

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Ein Schutzvertrag ist jederzeit Rechtlich, abschliesbar!
In Deutschland gibt es eine Vetrtagsfreiheit, diese besagt das alle Verträge die weder sittenwidrig oder gegen Gesetze verstoßen rechtskräftig sind.

Die Frage ist was in dem einzelnen Vertrag vereinbart wurde!

Aber um mal mehr Licht zu schaffen selbst Tierschutzvereine scheitern zu hauf vorgericht!

Eine sehr weit verbreitete Art ein Haustier an einen Erwerber zu übergeben dürfte immer noch die Übergabe unter gleichzeitiger Unterzeichnung eines so genannten Schutzvertrages sein.

Dieser Vertrag wird auch Abgabe- oder Vermittlungs- oder Überlassungsvertrag genannt und räumt dem Veräußerer des Tieres formularmäßig umfangreiche Rechte ein. So wird der Erwerber häufig neben der Zahlung einer so genannten Vermittlungsgebühr (meist in Höhe eines marktüblichen Verkaufspreises) auch verpflichtet das Tier nicht an Dritte weiterzugeben, es kastrieren zu lassen, dem Veräußerer den Aufenthaltsort des Tieres mitzuteilen und zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarungen auch dem Veräußerer jederzeit den Zutritt zu seinen Privaträumen zu gestatten. Gleichzeitig verspricht der Erwerber eine saftige Vertragsstrafe für den Fall, dass er seine Vertragsversprechen nicht einhält. Auch wird in diesen Verträgen klauselmäßig statuiert, dass der Eigentumsübergang des Tieres erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem der Übergabe und Schutzgebührzahlung, stattfindet. Auch umfangreiche Haftungs- und Gewährleistungsausschlussklauseln des Veräußerers sind die Regel.

Gerichtliche Entscheidungen, die näher darüber Aufschluss gaben, wie solche Verträge in der Praxis zu bewerten sind gab es bisher kaum.

In Rechtsprechung und Literatur tauchte der Vertrag in der Vergangenheit als so genannter atypischer Verwahrungsvertrag auf. Zuletzt war das Landgericht Krefeld der Ansicht, dass die Parteien dieses Vertrages keinen Kaufvertrag geschlossen hätten (LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007). Die Annahme eines Kaufvertrages scheitere daran, dass die kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften keine Anwendung fänden und der Schwerpunkt des Vertrages nicht in der für den Kaufvertrag prägenden entgeltlichen Übergabe und Eigentumsverschaffung des Tieres, sondern in der Übergabe des Tieres zur Haltung und Pflege durch den Übernehmer liege.

Vor dem Hintergrund dass sich täglich tausende von Haustiererwerbern keine Gedanken darüber machen, dass sie das erworbene Tier eventuell „atypisch verwahren", ist die Rechtsprechung des LG Krefeld wohl lebensfremd. Auch bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim wird ein Betrag an das Tierheim in Höhe eines vergleichbaren Kaufpreises gezahlt und das Tier anschließend übergeben. Es kann vom Erwerber nicht verlangt werden, dass er Vertragsklauseln nachvollzieht, nach welchen er lediglich Verwahrer des Tieres sein soll und die geleistete Zahlung eine Spende oder so genanntes „Futtergeld" darstellen. Das Procedere bei einer Tierübernahme aus einem Tierheim steht äußerlich jedenfalls einem Kauf aus einer Tierhandlung gleich. Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam. Auch eine Vertragsstrafe die den Erwerbspreis überschreitet dürfte in aller Regel unwirksam sein.

Das Ergebnis für den vom LG Krefeld zu entscheidenden konkreten Fall mag schon überzeugen. Es wurden dort nämlich nach einem Tiererwerb bei einem Tierschutzverein nach Krankheit des Tieres umfangreiche Sachmängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht und die Kosten für eine Hüftoperation eingeklagt. Eine Gewährleistung für Tiermängel kann ein gemeinnütziger Tierschutzverein wohl nicht bieten. Eine solche Verpflichtung triebe die Tierheime in den Ruin.

Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen.

Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.

Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.

Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle.

Die vorgenannte Urteile und Beschlüsse dürften in Zukunft alle Tierschutzvereine zur Vorsicht mahnen, die aufgrund von Tierschutzverträgen so genannte „Tierschutzaußendienstgruppen" in nicht unerheblicher Personalstärke unterhalten und mit diesen Gruppen vor fremden Grundstücken Einlass verlangen um anschließend dann das eine oder andere Tier an sich zu nehmen. Die Vereine müssen einsehen, dass für die Überwachung des Tierschutzes die Behörden zuständig sind und man die Vereinsgelder sinnvoller in die Pflege- und Hege der Tiere investiert.

Da ich kein zu Guttenberg bin "Quelle: Anwalt.de"
 
Ja, darauf bin ich bei meiner Recherche gestern auch noch ein paar Mal gestoßen.

Es ist unglaublich, wie viel falsche Info man im Netz dazu bekommt - aber das ist ja nicht wirklich was ganz Neues.

Eine richtige Erkenntnis aber dürfte sein, dass sich Deutsches und Österreichisches Recht in einigen Punkten hier ganz überraschend unterscheiden.

Mal sehen, find das total spannend und bin gespannt, was hier noch raus kommt.

Man müsste, um die Frage, wie sinnvoll und durchsetzbar ein Schutzvertrag ist, natürlich erst mal den Inhalt anschauen.
Da gibts Eigentumsvorbehalte und Vorverkaufsrechte und Präventionsstrafen und und und. Manches "funktioniert", anderes nicht.

Ganz liebe Grüße
 
Die Sammler kann man eigentlich recht gut enttarnen, vielfach holen sie die Vögel nur selber ab, ein Besuchsrecht zu vereinbaren ist nicht möglich oder oder oder. Glaube nicht, dass jemand drauf reinfällt, der sich selber ein bisschen mit Vogelvermittlung beschäftigt. Leidtragend sind diejenigen, die wirklich glauben, dem Tier das Heim erspart und einen Glücksgriff gelandet zu haben. Die wissen aber in der Regel noch nicht mal, was ein Schutzvertrag ist.

Eine Schutzgebühr versuche ich als Empfänger ehrlich gesagt immer zu umgehen und ich gebe in der Regel auch ohne SG ab, überbringe aber so gut wie immer persönlich oder habe meine "Kontrolleure". Für mich hat jeder Geldfluss etwas mit "Freunde verkaufen" zu tun. Das geht ja man überhaupt nicht. Ausnahme klar definierter Posten "Benzingeld". Ich kann also die Diskussion um die Höhe der SG nicht nachvollziehen, sehe eher die Gefahr, dass sich dadurch Leute verleitet sehen, doch lieber beim Züchter "einzukaufen", als ein Tier zu adoptieren. Ich denke, man hat eine Menge Möglichkeiten in der Hand, einem Missbrauch vorzubeugen. Und es gibt doch weit mehr ehrliche Menschen als Betrüger. Schutzverträge sind im Ernstfall eh Schall und Rauch, da könnt ihr noch so viele Passagen zitieren, und so manche mündliche Absprache ist mehr wert.
 
Man könnte die Vogelsammler ärgern, in dem bei denen täglich wo anders in der Region ein abgabegesuch eingeht und wenn die an der Haustüre klingeln, sagen man hat den Vogel schon jemand anderem gegeben. :-D Irgendwann lohnt sich das Autofahren nimmer mehr :-D
 
Oh jeh! Wer von Euch nimmt denn regelmäßig Vögel zu den Bedingungen auf? Wenn ich mir die vorhandenen „Bestände „anschaue nicht viel. Ich bekomme Tiere „zugeflogen“ (Fremde Leute kommen zu mir und sagen der Vogel muß weg wegen... wenn sie die Ws nicht nehmen lassen wir ihn fliegen Käfig geöffnet und Leute weg! WS auf der Voliere was nun tun?) Aus diesem Grund gebe ich meine Adresse oft nicht mehr an. Ich habe zur Zeit 15 Außenvolieren und 20 Zuchtboxen. Ich würde schon Tiere aufnehmen, aber ich bekomme keine die hier im Forum angeboten werden.
A weil ich „Züchter“ bin B sind die Verträge teilweise nicht zu akzeptieren(z. B. ¼ oder ½ jährlicher festgelegter TA Besuch0l bei gesunden Tieren, artgerechte Haltung mit Artgenossen aber keine Zucht möglich u.s.w.0l) Überlegt mal ob ihr den Tieren helfen wollt oder sie im TH versauern sollen. :+klugsche
Im TH habe ich 2 graue gefunden in je einer Rollvoliere. Sie schrien laut weil sie zusammen sein wollten. Aussage des TH wir bekommen monatlich eine Zuwendung und solange bleiben sie hier (Das ist Tierschutz und artgerechte Tierhaltung pur):+shocked::heul::k
 
Im TH habe ich 2 graue gefunden in je einer Rollvoliere. Sie schrien laut weil sie zusammen sein wollten. Aussage des TH wir bekommen monatlich eine Zuwendung und solange bleiben sie hier (Das ist Tierschutz und artgerechte Tierhaltung pur)
Wie schrecklich ist das denn 8o8(0l ? Das was Du da beschreibst, hat mit Tierschutz nichts mehr zu tun, sondern das ist ein Verwahren weils Geld gibt und keiner denkt an die armen Grauen. :nene: :traurig:

Ich handle allerdings auch so, dass ich keinen Schutzvertrag aufsetze, sondern einfach nur gnadenlos sortiere wer ein Tier von mir bekommt. Auf dem Weg der Zivilklage irgendwo einen Papagei wieder herauszuholen, könnte ich eh aus finanziellen Gründen nicht und zum anderen ist es sehr schwer, da man in der Beweispflicht ist, dass es den Tieren da schlecht geht. Bis jetzt bin ich damit sehr gut gefahren, auch wenn manche Leute es nicht verstehen, dass sie dann den Vogel/die Vögel nicht von mir bekommen haben.
 
Misch mich jetzt auch mal ein!
Ich habe letztes Jahr auch viele Wellis bei mir aufgenommen, einige Halter wollten einen Schutzvertrag, oder wollten Geld. Beides war bei mir nicht zu holen! Warum eine Schutzgebühr, damit der ehemalige ( Vogel) Halter zum nächsten Züchter rennnen kann um sich ein neues Tier zu kaufen. Wäre es nicht angebracht, das die Leute die sich ein Tier anschaffen es dann wegen Platzmangels, Umzugs etc. abgeben, die Menschen finanziel unterstützen die es dann bei sich aufnehmen?
Ich habe letztes Jahr gute Erfahrung gemacht und es floss kein Geld oder Schutzvertrag!
Außerdem hat nur ein Exhalter heute noch Intresse an seinem Tier!

lg Sandra

Und zu Tierheimen: ich habe schon immer das Gefühl gehabt, das es manchmal nicht gewollt ist das Tiere vermittelt werden!
Und das mit dem Lebewesen Tier viel Geld zu machen ist, das ist für mich nicht neu!
 
Im TH habe ich 2 graue gefunden in je einer Rollvoliere. Sie schrien laut weil sie zusammen sein wollten. Aussage des TH wir bekommen monatlich eine Zuwendung und solange bleiben sie hier (Das ist Tierschutz und artgerechte Tierhaltung pur):+shocked::heul::k

hallo jens,
hast du diesbezüglich etwas unternommen?
das geht ja wohl gar nicht.
allein die grösse der käfige ist nicht akzeptabel und die aussage schon gar nicht.
würdest du hier schreiben, um welches tierheim es sich handelt?
vielleicht kommt jemand aus der nähe und könnte versuchen, die lebensumstände der beiden zu ändern.
 
Etwas weltfremd kommt mir das ganze mit Schutzgebühr, Schutzvertrag etc. schon vor.

Wieso soll ich, der ich einem Tier ein neues Zuhause biete, dafür noch zahlen? Wenn ein Vogelhalter seinen Vogel nicht mehr will, dann ist er meistens froh wenn er einen guten Platz für ihn findet und manch einer bringt gleich einen Sack Kolbenhirse oder normales Futter mit. Es gibt 2-3 Leute die kommen z.T. auch nach Jahren noch mit Kind und Kegel vorbei und schauen sich "ihre" Vögel an. Manche bringen Futter mit. :freude: Diese Vögel haben bei mir dann Bleiberecht - aber nicht wegen dem Futter. Jeder andere Vogel hat die Chance ein neues liebevolles Zuhause zu kriegen. Und grundsätzlich darf jeder Vogel bei mir brüten, wenn er in mein Konzept paßt und brutlustig ist. Zwingen kann man zu letzterem eh keinen.

Was es mit den eingangs angekündeten "Sammlern" auf sich hat kann ich nicht nachvollziehen. Wieso muß man vor denen warnen? Wenn Ihr Eure Vögel loswerden wollt, dann ist das doch eine gute Sache. Ihr müßt andererseits keinem was geben was Ihr nicht wollt.
 
Wieso muß man vor denen warnen? Wenn Ihr Eure Vögel loswerden wollt, dann ist das doch eine gute Sache. Ihr müßt andererseits keinem was geben was Ihr nicht wollt.

Ich hab mal spaßeshalber paar angeschrieben und von PBFD und Megas und halb tote Vögel die sich nicht mehr auf dem Ast halten können geschrieben.... alles für die Sammler kein Problem, alle versprechen ein schönes Zuhause in der riesengroßen Voliere. Wenn man Fotos sehen will oder nach dem Namen seines Tierarztes fragt bzw. ob man selbst mal das neue Zuhause anschauen kann, bekommt man keine Antwort mehr.
 
Hallo
Also ich habe hier bei mir auch eine Auffangstelle für Papageien und andere Vögel .Ich nehme hier eigentlich in 2 Arten Vögel auf Einmal die die ich weitervermitteln darf und dann die , die ich aufnehme und bei mir bleiben wo die Vorbesitzer gerne immer wieder ihre Vögel bei mir besuchen können.Und die Tiere werden auch niemals weitergegeben .Es ist auch schon mal so das ich Vögel mit Weitervermittlung Aufnehme und sie dann hier behalte diese Entscheidung möchte ich frei haben.Und zum Themer Schutzgebühren sage ich hier immer das ich die nicht bezahlen kann da ich alle kosten für die Tiere Übernehme ob es eine Dna oder eine normale Untersuchung ist die ich ja mache um zu wissen ob die Tiere gesund sind denn die meisten die hier zu mir kommen sehen nicht gesund aus und da steck dann viel Arbeit drin diese wieder hin zu bekommen .Ich selber Arbeite mit der Taubenklinik Essen um die Tiere Untersuchen zu lassen .Dea weiteren habe ich bilder hier im Forum on gestellt und habe auch eine HP wo immer wieder neue Bilder hoch geladen werden .Da ich nicht weis ob ich sie hier nennen darf bei Intresse bitte Pn dann gebe ich die Adresse gerne weiter .Für weitere Fragen stehe ich gern zu Verfügung .


MfG
R.Tottmann
 
Thema: Es sind wieder mal SAMMLER unterwegs !!!!!!
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