so nun mein Bericht zur Überprüfung:
Als erstes wurden die
Volieren begutachtet danach mein Quarantäneraum (Badezimmer) und das Nachweisbuch. Alles ohne Beanstandung.
Danach wurde noch die Fragen gestellt ca. 35 - 40 Stück waren es bei mir.
Ich kann leider nicht mehr alle aufzählen aber die wichtigsten habe ich noch:
- Um was handelt die Verordnung?
- Wieso muss man beringen?
- Was können Sie mir zu Psittakose sagen? (Chlamyden-Art, chlamidophila psittaci gehört zu den Bakterien, Zoonose-> übertragbar)
- Wie behandelt man sie?
- Bei welche Anzeichen sollte man von Psittakose ausegehen? (Angeschwollene Augenlieder, verklebte Augen und Nasenlöcher)
- Welche Vorkehrung müssen getroffen werden wenn der Verdacht besteht
- und wenn es bestätigt wurde?
- Welche Pflichten hat der Züchter? (Nachweispflicht, Meldepflicht...)
- Was ist die Inkubationszeit und wie lang ist sie bei Vögel und bei Menschen? (Vögel 90 Tage Menschen 1- 3 Wochen)
- Was kommt in das Nachweisbuch? und für was ist es da?
- Was versteht man unter Ordnungswidrigkeiten?
- was ist Verbot und kann bestraft werden?
Tierschutzgesetz
- Was muss man beachten? (Verkauf von Wirbeltieren an unter 16 jährige ist ohne Eltern verboten)
Generelle Fragen
- Welche Papageien und Sittiche werden am häufigsten gehalten? (Da kann man nicht wirklich was falsch machen einfach die aufzählen wo man weiß dass diese gehalten werden - Aras, Graupapageie, Agas, Wellis...)
- Was muss man bei der Zucht/Haltung /Krankheit beachten? (bezieht sich auf die gehaltene Vogelart)
- Auf welches Grundgesetzt verzichtet man als Züchter? (Hausrecht- man muss das Veterinäramt jederzeit rein lassen um die
Volieren und Vögel zu prüfen)
So mehr fällt mir leider nicht mehr ein. Das Lernmaterial, das mir der Zuchtverband gegeben hat reicht aus um die Prüfung zu bestehen. Ich habe sie mir ein paar mal durch gelesen und das wars.
Was auch erfreulich ist, da ich alles wusste und es keine Beanstandungen gab werden die Kosten minimal gehalten --> Wer gut lernt muss als Belohnung weniger zahlen
Dies alles gilt im Ostalbkreis (BW) und kann in anderen Landkreisen wieder anders gehandhabt werden.