Bekomme das Röntgenbild nicht...

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pedro1

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Mein Pedro wurde geröntgt und ich bin mit der Diagnose nicht zufrieden und möchte eine zweite Meinung einholen, doch der VK Tierarzt sagt, dass er das Bild aus rechtlichen bla bla bla Gründen 7 Jahre nicht heraus geben kann. Ok habe natürlich nicht gesagt für eine weitere Meinung, sondern als Andenken....Wenn dann nur als Bild per email schicken...stimmt das?
 
Hi,

laß es Dir doch einfach per Mal schicken, sollte kein Problem darstellen, hab ich auch schon bekommen. Ob und wie lange diese Röntgenaufnahmen aufbewahrt werden müssen, keine Ahnung, kann aber gerne morgen mal bei meinem vk TA nachfragen, muß eh da anrufen.
 
Moin.

Der Tierarzt ist hier ganz klar im Recht. Es sind seine Bilder. Er muss dir aber jederzeit eine Kopie davon ermöglichen, auf deine Kosten ;). In welcher Form, bleibt ihm überlassen. In der Regel werden die Bilder heute auf CD gebrannt. Per Mail kenne ich so nicht, aber damit kommt er auf jeden Fall seiner Pflicht nach, Zugang zu den Bildern zu ermöglichen.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt, wie in der Humanmedizin auch, 10 Jahre.
 
Lieben Dank Susanne. Der Tierarzt konnte angeblich kein Pilzwachstum feststellen, "nur" Bakterien, die jetzt mit Baytril behandelt werden. Doch er niest nach 8 Tagen weiterhin und die typischen Symptome für Aspergilllose, niesen, kratzen und gääähnen sind sogar verstärkt aufgetreten. Muß die nächsten Tage zu einem ánderen VK. Antibiotikum kann das ja den Pilzwachstum, wenn da einer ist verstärken. LG. Vielleicht kann ja der Neue die Bilder anfordern. Glaube per email sieht man nicht viel....
 
Finde ich trotzdem unglaublich!!! Hab die Bilder auch teuer bezahlt und somit sind es meine!!!!
 
Ich habe mal ein MRT machen lassen (sollen) und nach der Besprechung mit dem Hausarzt wurden mir die Bilder mitgegeben mit dem Vermerk, es wären ja meine Bilder (ohne, dass ich gefragt habe).
 
Finde ich trotzdem unglaublich!!! Hab die Bilder auch teuer bezahlt und somit sind es meine!!!!
Falsch !

Du hast für die Dienstleistung bezahlt, die Bilder anfertigen zu lassen. Deine Bilder sind es somit noch lange nicht ;)
Wo liegt dein Problem, dir eine 1:1 Kopie davon geben zu lassen ? Ich würde deine Aufregung verstehen, wenn der Arzt sich diesbezüglich weigert...aber so ?

Hier mal die Röntgenverordnung: Ist zwar aus der Humanmedizin, sollte allerdings auch im veterinärmedizinischen Bereich Anwendung finden: KLICK

Stephanie schrieb:
Ich habe mal ein MRT machen lassen (sollen) und nach der Besprechung mit dem Hausarzt wurden mir die Bilder mitgegeben mit dem Vermerk, es wären ja meine Bilder (ohne, dass ich gefragt habe).
Klar hat er dir die Bilder mitgegeben, waren schließlich Kopien ;)
Auch ein ahusarzt bekommt keine Originale. Diese verbleiben immer am "Aufnahmeort" (Klinik/Röntgenprakis).
 
Nein das stimmt nicht.
Ein Bild, egal welcher Art eines Menschen wird im Original mitgegeben wenn verlangt, denn ein Mensch hat immer das Recht am eigenen Bild und die Erstellung wurde bezahlt.
Auch deine Krankenakte darfst du dir einfordern.
Das ist nur ein Punkt, den viele Menschen nicht wissen.
 
Das ist nur ein Punkt, den viele Menschen nicht wissen.

Wohl eher andersrum: KLICK

Und bitte Diana, informiere dich über "das Recht am eigenen Bild". Das hat überhaupt nichts mit der Herausgabe eine ORIGINALS zu tun. KLICK

Es steht außer Frage, das er die Originale nicht mitgeben DARF. Er wird es ob der Tatsache der Wiederbringung nicht tun, da ER zur Aufbewahrung der ORIGINALE verpflichtet ist.
Auch wenn du mal OP-Schwester warst, so irrst du hier ;)
 
Tue ich nicht, denn die Krankenhäuser möchten die Bilder nicht gerne rausgeben, müßen es aber, dazu gibts genug Gerichtsurteile. Noch dringender wird das bei den Akten an sich.
 
Aber nicht die ORIGINALE. Zu Kopien sind sie jederzeit verpflichtet, keine Frage.

Aber egal, du hast Recht und ich meine Ruh´:D

Viel Spaß dem TO beim Einklagen ;)


PS: Hier geht es nicht um Krankenakten.
 
Aber nicht die ORIGINALE. Zu Kopien sind sie jederzeit verpflichtet, keine Frage.

Aber egal, du hast Recht und ich meine Ruh´:D

Viel Spaß dem TO beim Einklagen ;)


PS: Hier geht es nicht um Krankenakten.

viele Röntgeninstitute (Humanmedizin) geben zur Entlastung die Bilder weiter, mit dem Hinweis diese aufzubewahren? nur wenn ich die Bilder " gerade in der Tiermedizin privat bezahle" habe ich auch das Recht diese einzufordern, auch wenn Kopie warum nicht?

LG
Alexandra
 
aber mit welchen Recht?

das verstehe ich nicht? warum sollten Tierärzte die Aufnahmen nicht herausgeben?

Na gut, beim nächsten Tierarzt macht man die gleichen Aufnahmen, um eine zweite Meinung einzuholen:nene: :? außer dass es den Geldbeutel schmälert sehe ich darin kein Sinn?
 
aber mit welchen Recht?
Urheberrecht.
das verstehe ich nicht? warum sollten Tierärzte die Aufnahmen nicht herausgeben?
Beispiel: Beim Fotografen um die Ecke läßt du dir zB. Paßbilder machen oder Aufnahmen deiner Hochzeit. Du erhältst immer nur die Abzüge aber niemals die Originaldatei. Trotzdem zahlst du dafür, oder? Beim TA ist´s nicht anders. Du kannst natürlich versuchen mit dem Fotografen ein spezielles Übereinkommen zu kriegen damit du die Originaldateien erhältst, (das liegt dann aber in seiner Freiwilligkeit!), allerdings darfst du dich dann nicht über den Preis wundern. Weshalb? Der Fotograf lebt davon das zB. deine Hochzeitsgäste zu ihm kommen und sich "Fotos nachmachen" lassen.


Na gut, beim nächsten Tierarzt macht man die gleichen Aufnahmen, um eine zweite Meinung einzuholen:nene: :? außer dass es den Geldbeutel schmälert sehe ich darin kein Sinn?
Auch der TA muß ja von etwas leben. Für seine "Meinung" (= Diagnose erstellen) wird er kaum so viel erhalten wie wenn er noch ein Röntgenbild anfertigt.
 
Tue ich nicht, denn die Krankenhäuser möchten die Bilder nicht gerne rausgeben, müßen es aber, dazu gibts genug Gerichtsurteile. Noch dringender wird das bei den Akten an sich.
Mag schon sein, dann allerdings nur in einem Prozess als Beweismittel. Alles andere wäre absurd.
Keine Klinik gibt Originale her! Kopien aber gegen Entstehungskosten aber immer. Weshalb?
Stell dir vor du führst als , vermeintlich geschädigter, Patient einen Prozess gegen die Klinik. Die geben dir die Original - Krankengeschichte die du nach deinem Dafürhalten korrigierst - heutzutage sicher schwieriger als in Zeiten des Papierkrams - aber trotzdem möglich. Wie soll dann die Klinik beweisen das zB. der Befund der Abdomen leer - Aufnahme negativ war?

Zusätzlich schreibt das Gesetz eine Lagerung der Krankengeschichte im Zeitraum von 30 Jahren vor. Sicher auch um nachträgliche Schadensersatzansprüche, nach Jahren deines KH - Aufenthaltes, abwehren zu können.
 
Der Tierarzt konnte angeblich kein Pilzwachstum feststellen, "nur" Bakterien, die jetzt mit Baytril behandelt werden. Doch er niest nach 8 Tagen weiterhin und die typischen Symptome für Aspergilllose, niesen, kratzen und gääähnen sind sogar verstärkt aufgetreten. Muß die nächsten Tage zu einem ánderen VK. Antibiotikum kann das ja den Pilzwachstum, wenn da einer ist verstärken. LG. Vielleicht kann ja der Neue die Bilder anfordern. Glaube per email sieht man nicht viel....

Hallo,

vielleicht hat das Baytril auch nicht angeschlagen oder wurde nicht richtig genommen denn die richtige Dosis muß es schon sein. Bei meinen männlichen Graupi wurde zur Aspergillose noch div. Bakterien festgestellt. Er bekam dann wie Du schon schriebst auch zustäzlich eine Kur gegen die Pilze weil AB´s das Wachstum fördern.

Wir bekamen zur Behandlung für die Bakterien Marbofloxacin (Marbocyl). Das Ergebnis war dann wie bei Dir, es wurde weiterhin fürchterlich geniest und ständig gegähnt. Anschließend gab es dann Baytril welches ebenso wenig half. Das das Baytril so bitter ist und nicht freiwillig genommen wurde habe ich ihn sogar eingefangen um sicher zu gehen, daß auch alles genommen wurde. Auch die TÄ wußte sich schon fast keinen Rat mehr und spritzte ein AB (kann Dir leider nicht sagen welches) was langsam wirkte. Gleichzeitig wurde mir aber auch gesagt, daß frische Luft das Beste ist. Zum Glück wurde es wärmer und die Geier konnten raus in die AV. Damit besserte sich die Situation dann erheblich. Leider wiederholt sich das Problem in den Wintermonaten.

Was stört Dich denn an den Kopien der Röntgenaufnahmen? Reichen doch aus falls Du einen weiteren TA aufsuchen willst.
 
Hallo,

wie die Rechtsgrundlage ist, habe ich keine Ahnung. Aber mein Röntgeninstitut gibt mir meine Röntgenbilder im Original mit, damit mein Nephrologe diese begutachten kann (muss alle zwei Jahre zur Lungenkontrolle aufgrund der Medikamente) und mir aber gleichzeitig mit, dass ich sie wieder zurückbringen muss.

Im Krankenhaus selbst bekommt man nur eine CD mit, die man dann eben dem Arzt aushändigt.

Als ich noch beim Arzt gearbeitet habe, haben wir auch keine Röntgenaufnahmen mitgegeben und wenn, dann haben wir genauso verfahren wie mein heutiges Röntgeninstitut.

Nunja, in diesem Fall wäre es wohl besser gewesen um die Röntgenbilder zu bitten und eben auch anzugeben, dass man sich eine zweit Meinung einholen möchte und eben dem Tier, eine weitere Röntgenaufnahme ersparen möchte.
 
Nunja, in diesem Fall wäre es wohl besser gewesen um die Röntgenbilder zu bitten und eben auch anzugeben, dass man sich eine zweit Meinung einholen möchte und eben dem Tier, eine weitere Röntgenaufnahme ersparen möchte.

Ja, und wenn man sich in der Tierarztpraxis allzu quer stellt, dann können die in Zukunft sicherlich auch ohne den Themenersteller (finanziell) auskommen.

Grüße
 
Hallo!

Im Prinzip bezahlt man bei den Röntgenbildern die Dienstleistung. Sprich : Erstellung und Auswertung. Die Röntgenbilder sind Eigentum des TA und müssen nicht im Original rausgegeben werden.

Ausserdem kann es ja tatsächlich sein das der Tierarzt nach dem Ausschlussverfahren behandelt, und wenn du den Vogel das 2. mal vorstellst weitere Behandlungen einleiten würde. Könnte man ja in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch klären das es nicht besser geworden ist. Ist ja leider nicht immer möglich sofort eine richtige Diagnose zu stellen, auch wenn du glaubst du hättest schon soviel Geld bezahlst das du eine sofortige richtige Diagnose erwarten kannst.

Ist der Vogel gewogen, untersucht, geröngt und ein Abstrich ist genommen worden ? Und bei der Mikrobiologie sind dann Bakterien gefunden worden und das Röntgenbild ist als unauffällig gewertet worden ? Hab ich das so richtig verstanden ?

Grüße
Rosi
 
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