CITES für Wildfänge?

Diskutiere CITES für Wildfänge? im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - hallo! ich habe mal eine wichtige frage! es geht zwar um schwarzkopfedelsittiche, aber ich schreibe es trotzdem hier rein, weil hier doch mehr...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
L

Layette

Guest
hallo!

ich habe mal eine wichtige frage! es geht zwar um schwarzkopfedelsittiche, aber ich schreibe es trotzdem hier rein, weil hier doch mehr leute reingucken, als im edelsittichforum!

folgendes:
ich habe zwei leute kennengelernt, die aus deutschland kommen, seit 2001 aber in viet nam leben (voraussichtlich bis anfang nächsten jahres), da sie dort arbeiten! sie hatten absolut keine ahnung von sittichen oder papageien! nun kennt ihr ja vielleicht die tierstrassen und tiermärkte in solchen ländern! was da an bedrohten tierarten verscherbelt wird kann man gar nicht glauben! jedenfalls haben sie aus mitleid zwei schwarzkopfedelsittiche gekauft (zusammen für 20$, das muß man sich mal überlegen! asiaten hätten sogar nur die hälfte bezahlt!) wir wissen alle, sowas sollte man nicht tun, aber nun ist es zu spät! ich nehme an, das beides wildfänge sind! in viet nam kommen die himalayana finschii wildlebend vor und genau solche besitzen sie auch! zumindest eins der tiere ist noch sehr jung (noch nicht ausgefärbt), über das andere weiß ich nur, daß es ein männchen ist! sie sind natürlich nicht beringt! nun wollen sie natürlich gerne die beiden nach deutschland mit zurück nehmen, denn wenn sie sie dort lassen wird ihnen kein schönes schicksal vorbehalten sein! das wird sich aber schwierig gestalten nehme ich an?

haben sie überhaupt eine möglichkeit eine aus- und einfuhrgenehmigung für viet nam und deutschland zu bekommen? schwarzkopfedelsittiche sind immerhin liste 2/B! wie sind die quarantänebestimmungen?

ich wäre euch sehr dankbar für antworten!!
 
Ich weiss nicht genau wie es in Deutschland aussieht, aber ich denke es wird ungefähr so aussehen.
Auf-für die CITES Papieren macht man ein Unterschied zwisschen Unberingte und Beringte Vögel, Unberingte Vögel werden als ´Wildcaught´ Wildfänge gesehen und Beringte als ´Captive bred birds´ in Gefangenschaft gezüchtete Vögel.

Unberingte Vögel die nicht auf die CITES Liste stehen und alle Beringte Vögel können immer Importiert werden, allerdings sind dabei die EU Quarantaine Regeln zu beachten.

Bei Krummschnabeln stehen sofern ich weiss nur die Wellies und die Nymphen NICHT auf die CITES Liste, alle andere Arten werden genannt, aber da gibt es Unterschiede CITES 1 da stehen die am stärksten gefährdete Arten drauf, CITES 2 dass sind etwas weniger gefährdete Arten, und auf CITES 3 stehen die am wenigsten gefährdete Arten.

CITES 1 Arten dürfen nicht als Wildfänge Verhandelt oder Importiert werden.
CITES 2 Arten darin wird die Handel reguliert, aber Handel in Wildfänge ist nicht verboten, aber da kann es z.B. ein Handelsquotum geben fur ein Art.
Cites 3 Arten sind Arten die durch das oder ein Land der Herkunft auf die Liste gesetzt worden ist weil das Herkunftsland findet das die International Handel die Zustand der Wildpopulation gefährden kann.
Die Einteilung ist die Situation in die freie Natur, dadurch gibt es auch einige sehr viel gezüchtete Arten in Europa die doch auf CITES 1 oder 2 stehen, wie z.B. die Neophema splendida

Für Vögel die auf Liste 2 stehen muss auch das Herkunftsland die Export gestatten, an der Hand diese Gestattung kann in die EU ein Importgestattung angefragt werden, dafür muss eine wissenschaftliche Kommission in Brüssel und vielleicht auch ein Kommission in Deutschland über diese Frage entscheiden.

Ob der von dir genannte Art zu Appendix 1,2 oder 3 gehört, muss dus selber mal suchen in die Liste.

hier kann man auch noch was nachlesen: http://www.cites.org/

Quarantaine ist 4 Wochen in ein Offizielle Quarantaine in Deutschland oder sogar irgendwo anders innerhalb die EU.

Denke auch mal die Website des zuständiges Ministerium in Deutschland nach sehen.
 
Moin Claudia!

Noch ergänzend:

Schwarzkopfedelsittiche werden im Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA) aufgelistet bzw. im Anhang B der
EU-Verordnung zur Umsetzung des WA in Deutschland.

Diese Vögel dürfen nur eingeführt werden, wenn

1. eine vorherige Importgenehmigung (Deutschland), die an unterschiedliche Kriterien geknüft sein kann, eingeholt wurde.
Zuständig dafür ist das Bundesamt für Naturschutz des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit , die auch Auskunft zu den Details geben können.

2. eine Ausfuhrgenehmigung (Cites-Dokument, Vietnam) vorliegt.

Die Dokumente sind müssen bei Aus- und Einreise beim Zoll vorgelegt weden.

Darüberhinaus sind die Quarantänebestimmungen bei der Einfuhr zu beachten. Bei einem Nicht-EU-Staat sind dies im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Weitere Infos unater anderem bei der
Arbeitsgemeinschaft Papageiennetzwerk (APN) unter "Recht und Gesetz" sowie beim
Bundesamt für Naturschutz.
 
hallo!

vielen dank erstmal euch beiden für eure hilfe!!!

das schwarzkopfedels anhang 2 sind wußte ich ja schon, nur wie genau bei anhang 2 arten alles abläuft nicht! nun bin ich schlauer! :)

wie hoch die chancen sind, das man eine aus- und einfuhrgenehmigung bekommt wisst ihr nicht zufällig oder? :)

was können das denn für kriterien sein, an denen die genehmigungen geknüpft sein können?
 
Habe bereits zwei Mal Anhang 2 Papas aus USA nach Deutschland eingeführt. Beide Mla war Quarantäne nicht nötig, da Amtstierärztlcihes Gesundheits Zeugnis (bzw. dessen US-Equivalent) vorlag und es sich um Haustiere handelte.

LG,

Ann.
 
Moin Claudia!

was können das denn für kriterien sein, an denen die genehmigungen geknüpft sein können?
Da habe ich leider auch keine genaue Vorstellung.
Sicherlich spielt auch der Grad der Bedrohung im Freileben, der ja auch innerhalb der in WA II / Anhang B aufgeführten Arten höchst unterschiedlich sein kann, eine Rolle. Und ob Nachzucht oder Wildfang.
Bei bedrohteren Arten mögen auch die Haltungsbedingungen und Zuchtabsicht eventuell zur Arterhaltung eine Rolle spielen.
Ich denke, es ist aboslut notwendig sein, beim Bundesamt für Naturschutz nach den Details zur Importgenehmigung zu fragen,

Zur Quarantäne: Meine ganz spontene Einschätzung ist, das es ohne Quarantäne beim Herkungstland Vietnam nicht abgehen wird, besonders nicht bei Wildfängen. Aber das ist nur ein persönliches Empfinden.
 
?????

bin im Import klp. Laie. Müßte da nicht das auswärtige Amt oder ein Vetrinäramt genaueste Auskunft geben können?

In den Niederlanden ist vieles einfacher, oder meine ich das nur.
Einreise der Vögel über die Niederlande? Von dort ein Papier und dann ab nach Deutschland? (klingt wie Abenteuer).

Gruß
Hans-Jürgen WS-Modi:0-
 
Ich kann Dir die Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde in Bonn geben. Die sind extrem nett und hilfsbereit.

Schick mir eine pn und ich schau heute Abend nach - ich habe sie sicherlich noch in meinen Unterlagen.

Dort bekommst Du genaue Angaben statt Mutmassungen.

LG,

Ann.
 
Die Niedelande ist nicht so sehr einfacher, die EU stellt in alle Länder die selben Regeln, die gelten hier auch.
Unterschied bei uns und in Belgien wird noch viel mehr importiert, das ist auch nicht so fremd weil einige grosse Vogelexportländer (Indonesien und Suriname )ehemalige NL Kolonien sind, die Kontakte gibt es natürlich noch, und in Indonesien sind es sogar viele Holländer die dort wohnen die exportieren.
 
Original geschrieben von Rüdiger
Moin Claudia!


Da habe ich leider auch keine genaue Vorstellung.
Sicherlich spielt auch der Grad der Bedrohung im Freileben, der ja auch innerhalb der in WA II / Anhang B aufgeführten Arten höchst unterschiedlich sein kann, eine Rolle. Und ob Nachzucht oder Wildfang.
Bei bedrohteren Arten mögen auch die Haltungsbedingungen und Zuchtabsicht eventuell zur Arterhaltung eine Rolle spielen.
Ich denke, es ist aboslut notwendig sein, beim Bundesamt für Naturschutz nach den Details zur Importgenehmigung zu fragen,

Zur Quarantäne: Meine ganz spontene Einschätzung ist, das es ohne Quarantäne beim Herkungstland Vietnam nicht abgehen wird, besonders nicht bei Wildfängen. Aber das ist nur ein persönliches Empfinden.


ich denke auch, daß sie auf jeden fall in quarantäne müssen, wenn sie überhaupt eine ein- und ausfuhrgenehmigung bekommen, da
es ja wildfänge sind! und viet nam ist wohl nicht mit den usa vergleichbar! :(

"leider" gehören die beiden vögel zur selterenen (und hier auch teureren) unterart der schwarzkopfedelsittiche!


soweit ich schon auf den seiten nachgelesen habe, die du (rüdiger) mir gegeben hast, muß auf jeden fall zuerst eine exportgenehmigung vorliegen, bevor eine importgenehmigung ausgestellt wird!



@ ann: danke! habe dir pn geschickt!
 
Na, Mädels, habt Ihr jetzt den Thread verwechselt?:)

Irgendwas paßt hier doch nicht so richtig zusammen...

Grüße

Gert
 
Da die INfo vielleciht für andere auch interessant ist, poste ich sie hier ebenfalls:


Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

0228-8491-457
-458

fax: -470

www.cites-online.de

Genehmigungen: Frau Fenouillet


Ob Quarantäne oder nicht ist m.W. eine Funktion davon, ob man das Tier gewerblich oder als Haustier einführt.

Der Grad der Bedrohung etc. ist durch die Cites Kategorisierung abgedeckt.

LG,

Ann.
 
@Lorraine und Münchner Kindel:

eure letzten 4 Beiträge passen nicht in dieses Thema und sind für Außenstehende unverständlich, da nicht ersichtlich ist, worum es eigentlich geht.
Mir sieht das nach Fortsetzung einr Privatkorrespondenz aus, oder ihr seid im falschen Thread. Sagt bitte Bescheid, was damit werden soll, hier bleiben können sie wohl kaum.
 
hallo,dagmar

ich denke schon das es gut hier reinpasst,da es sich um einen einhimischen vogel handelt der als haustier intigriert werden muß(flugunfähig).

das wäre eine paralelle zu einheimischen vögel die privat gezüchtet werden warum auch immer.

ich denke lorraine wird sicher dazu stellung nehmen.;)
 
soooooooooo, ich habe angerufen beim BfN! folgendes wurde mir gesagt:

schwarzkopfedelsittiche himalayana finschii sind WA II B! also auf jeden fall einfuhrgenhemigungspflichtig! es muß also auf jeden fall zuerst eine ausfuhrgenehmigung von viet nam vorliegen, bevor eine einfuhrgenehmigung gestellt werden kann! diese muß als kopie dem antrag beigeheftet werden!
wichtig für die genehmigung sind auch wie die tiere hier gehalten werden sollen (volierengröße, wieviel tiere pro voliere etc.)
zur quarantänefrage muß man das veterinäramt befragen, möglich, daß man dort auch noch eine bescheinigung braucht!
außerdem müssen noch die richtlinien für den lufttransport beachtet werden (größe des behälters, versorgung der tiere unterwegs etc. laut IATA richtlinien oder so)! hoffentlich findet sich da in vietnam was geeignetes!

leider war der mann, der mir auskunft gegeben hat eigentlich nicht direkt dafür zuständig! diejenigen die dafür zuständig sind, sind immer nur bis 15.00 uhr da, was ziemlich blöd ist, weil ich bis 15.00 arbeite! also müßte ich eigentlich vor 15.00 anrufen um 100%ige antworten zu bekommen, nur das ist nicht möglich! :k

aber es müßte auf jeden fall möglich sein, die tiere zu importieren, hat er gesagt!

die frage ist nur, wie alles in vietnam klappt!

@ann: übrigens hat der mann mir zwei andere namen und durchwahlnummern gegeben, die wohl dafür zuständig sind!?
Frau Paulsen und Frau Günther (445)
 
Frau Paulsen kenne ich nicht. Frau Günther ist sehr sehr nett!

Wg. Transportbehältergröße dafür gibt es im Internet Richtilinien.

Wg Volierengröße: dies stimmt mit den Minimumhaltungsbedingungen überein, die verschiedentlich gepostet sind.

Wenn Deine Freunde sich mit mir in Verbindung setzen, könnte ich denen meine ausgefüllten Formulare und Begleitbriefe faxen, da sowohl mein Gelbbrust Ara als auch mein Grauer, Anhang 2 sind, also das gleiche Formular benötigt wurde.

Das Einzige was geändert werden müsste sind die Detailangaben, wie Alter, Adresse usw.

Frau Fenouillet und Frau Günther können Auskunft bzgl. des Amtstierärztlichen Zeugnisses geben.

Wichtig! Dies darf i.d.R. nicht älter als 10 Tage sein.

Die Cites Export Formulare sollten lange vorher bei den vietnamesischen Behörden beantragt werden.

Von den deutschen Behörden hatte ich die Cites Import Genehmigung beide male innerhalb einer Stunde vom Faxen per Fax zurück. ABER, man muss mein Zoll die Originale haben. Entweder also (am Besten m.M.) an eine Vertrauensperson in Deutschland schicken lassen und sich von dieser am Flughafen abholen lassen, oder sich den ganzen Papierkram nach Vietnam schicken lassen.

Aber da kann für meinen Geschmack zu viel schief gehen.


Wenn es noch Fragen gibt, bitte gerne bei mir melden.

Warum nimmst Du nicht eine frühe Mittagspause und rufst eine der beiden Damen an.

LG,

Ann.
 
hallö!

das ist ein sehr nettes angebot mit den ausgefüllten formularen! ich werde das an sie weitergeben!!

ich denke auch, daß die variante 1 (von freunden abholen lassen mit dokumenten) besser ist! briefsendungen haben immer ein risiko!

das problem ist, daß ich die nächsten 4 wochen noch mein praktikum im zoo habe und da kann ich nicht telefonieren während der pause! :( aber nach den 4 wochen müßte es klappen! ich denke die probleme werden eher in viet nam auftreten (wie du schon sagst, lange vorher beantragen)!
 
Wann soll denn der Umzug nach Deutschland stattfinden?

LG,

Ann.
 
Also

ich halte Euch die Daumen, das alles klappt.

Gruß
Hans-Jürgen WS-Modi
 
Hallo Layette,

wenn Du zu einem Praktikum im Zoo bist, warum fragst Du dort nicht mal nach? Die sollten es doch eigentlich wissen. Und nichts geht über Tips und Hinweise, die man im persönlichen Gespräch erhält.

Die bisherigen Auskünfte hier im Forum lassen allerdings auch keine Wünsche offen. :)

Viele Grüße

Gert
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: CITES für Wildfänge?

Ähnliche Themen

L
Antworten
0
Aufrufe
639
Layette
L
L
Antworten
4
Aufrufe
4.220
LittleRickySon
L
G
Antworten
0
Aufrufe
909
glanderkay
G
Zurück
Oben