Min.-Alter für die ZG

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redberry

Guest
Hey ihr Leutz!

Hab als unwissende Zugenehmigungsanwärterin mal eine Frage!!!!

Da meine Ma in Sachen Schulbank-Drücken nicht mehr so geeignet ist :D :p habe isch ihr angeboten, dass ich die Prüfung machen könnte! Allerdings bin ich erst 17 und etwas verwirrt ;) !
Denn: Ich habe auf verschiedenen websites einerseits gelesen, dass man min. 18 sein muss und auf anderen widerum, dass man schon im Alter von 16 Jahren die Prüfung beantragen kann.

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Wäre ganz doll nett wenn mir da mal jemand auf die Spünge helfen kann und - by the way - ein paar nützliche Links zum Thema Psittakose bzw. der Sachkundeprüfung dazu wären auch net schlecht.

:0- Bye :0-
 
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Hallo
redberry

Da sich keiner von den Krummschnäbel-Haltern meldet, - Wissen die es nicht?
Hier ein Link zum BNA.

Dort findes Du die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.
Meines Wissens kannst Du die Prüfung ab 16 Jahren machen.

Gruß
Gerhard
 
Huhu

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine Minderjährige benötigen dann die Einverständniserklärung der Eltern. Ruf doch einfach mal beim Veterinäramt an und frag nach. Das würde ich die eh empfehlen bevor du mit dem Lernen beginnst. So kannst du dich gleich nach den Voraussetzungen für die Erteilung der ZG erkundigen.

Du willst Links zum Lernen? Kein Problem *g*
http://www.verbraucherministerium.de/tierschutz/kleinvoegel/inhalt.htm
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/tierschutz/tierschutzgesetz_d.htm
http://www.papageien.org/HJP/Misc/beitrag1_0601.html
http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/tier/psitta_ges.htm
http://www.vogel-infos.de/Krankheiten.html
http://www.vogeltierarzt.de/Gesundheit/Quarantane/quarantane.html
 
Als ich letztens die ZG gemacht habe, habe ich gerade darüber mit dem Amtstierarzt gesprochen.
Er war am Tag vorher bei einem 14 jährigen Mädchen und hatte sich noch mal schlau machen wollen, bzgl. des Mindestalters.
Trotz eiese Telfonats mit irgendwelchen Richtern, konnte wohl keine gesetzliche Grundlage für das MIndestalter gefunden werden.
Er grinste und meinst, man kann sich z.B. ja auch mit 16 ein Auto kaufen, nur fahren dürfe man es halt nicht.

Die Verantwortung für "minderjährige Züchter" müssten die Eltern tragen!
 
Thema: Min.-Alter für die ZG
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