Ich bin so zornig! Ama bei Zajac

Diskutiere Ich bin so zornig! Ama bei Zajac im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich bin so wütend, ich muß das unbedingt loswerden. Ich hatte im Amazonenforum unter dem Titel "Gelbscheitelamazone bei zaja" von einer...
Hallo

danke das ihr Euch alle so viel Mühe macht! Ich möchte ja mit Herrn Zajac sprechen. Das Ordnungsamt kann natürlich nichts dagegen machen das eine Verkäuferin das Stutzen befürwortet, solange das noch nicht geschehen ist. Ich glaube selbst dann wäre da nichts zu machen! Ich habe gerade mit dem Duisburger Ordnungsamt/Vetierinäramt telefoniert. Da ich mit dem Ladenbesitzer sprechen möchte, möchte ich vorher auf jedenfall wissen was ich verlangen kann, und was ich durch Quengelei erreichen muss, da rechtliche Belange nicht mehr greifen.

Den freundlichen Herrn am Telefon habe ich nach den Mindesthaltungsbestimmungen für Papageien im Zoohandel gefragt. Leider konnte er mir keine Antwort geben. Der Zuständige Kollege sei gerade im Aussendienst. Er hat mir aber die Telefonnummer gegeben. Ich fragte ihn noch ob Flügelstutzen erlaubt sei. Ja!:? :? Er sagte, solange kein Schmerzempfindliches Gewebe bei dem Tier verletzt würde, sei es erlaubt:k . Das glaube ich nicht! Auch darüber spreche ich lieber nochmal mit seinem Kollegen.
 
Hallo Melanie

Ich fragte ihn noch ob Flügelstutzen erlaubt sei. Ja!

Er sagte, solange kein Schmerzempfindliches Gewebe bei dem Tier verletzt würde, sei es erlaubt

Das befürchte ich auch, werden morgen früh ebenfalls nochmals versuchen die ATA zu erreichen da man das bei der unteren Naturschutzbehörde nicht eindeutig beantworten konnte. Tierschutzrechtlich bedenklich ja , aber verboten:? :k
 
Mag sein, das auch dies wieder nicht bundeseinheitlich geregel ist.

Oder Ermessenssache ist.

In Detmold wurde das jedenfalls so gehandhabt.

Flügelstutzen ist tierschutzwirdrig.
Auf jeden Fall das einseitige Stutzen.

Und das keinerlei Hinweise an Käfigen bzgl. der Arten angebracht werden, wird trotz beider Gutachten so gut wie nie getätigt.


Und es kann mir keiner sagen, das die angegebene Haltung in dem Merkblatt der Tierärztliche Vereinigung auf Dauer gestattet ist.

Wie verhält es sich mit dem Zusatz in dem von mir gesetzten Link?

Wieso wird es aufgeführt, wenn es nicht relevant ist?

Unlogoisch?
Oder doch Auslegungssache bzw. unterschiedliche Handhabung?
 
Hallo Pico,

tja das wird wohl tasächlich Auslegungssache sein. Das ist einer der Gründe warum ich mit dem Amtstierarzt aus Duisburg sprechen will. Leider muß ich mich nach seiner Auffassung richten, da er auch letztendlich der jenige wäre, der sich die Sache mal ansieht. Alles in allem muss ich was das Thema stutzen angeht wohl darauf hoffen das es mir gelingt den Geschäftsführer zu überzeugen. Denn eindeutig verboten ist das offensichtlich nicht.
 
Hallo Melanie,
ich habe schon mal mit dem Herrn w. vom Ordnungamt Duisburg gesprochen, in einer anderen Sache. (Schlechte Haltung von 8 Papageien). Habe ihm auch ein Fax geschickt und gebeten, sofort was zu unternehmen. Was ist passiert? Genau, nämlich nix! Die Papageien leben immer noch dort.
Ich bin enttäuscht, dass Tierschutz hier so wenig ernst genommen wird.
 
§ 2 des Tierschutzgesetzes sagt


Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 11 des Tierschutzgesetzes

Wer Wirbeltiere
2a. Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden.halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben
1. die Art der betroffenen Tiere,2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,

5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, daß die für ihn im Verkauf tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit den Nachweis ihrer Sachkunde auf Grund ihrer Ausbildung, ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren oder ihrer entsprechenden Unterrichtung erbracht haben.

§ 18 des Tierschutzgesetzes
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,

3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.


Auf Grund dieses Gesetzes kann Flügelstutzen nicht erlaubt sein, da man damit dem Vogel einen Schaden zufügt und zwar in der Form, dass er nicht mehr fliegen kann. Eben diese Art von Schaden zufügen, wäre für den Vogel nicht mehr verhaltensgerecht leben zu können.

Ich selbst musste bereits einen Amtstierarzt auf dieses Gesetz aufmerksam machen, die kennen sich bezüglich der Papageien überhaupt nicht aus.

Bianca
 
Hallo,

ich versuche jetzt seit Donnerstag den ATA zu erreichen8( .
Vieleicht erreiche ich ihn nicht wegen Karneval.
Ich war heute noch mal in dem Laden um mit dem Geschäftsinhaber zu sprechen. War angeblich nicht da.
Einen größeren Käfig hat sie inzwischen bekommen 80b100h60t.
Ich habe vorin Frau Zajac an den Apparat bekommen. Vieleicht habe ich mich jetzt ein bisschen in Schwierigkeiten gebracht:~ Ich habe ihr die Situation geschildert und das eine ihrer Verkäuferinnen das Stutzen als vertretbare Praktik empfiehlt. Ich erklärte ihr das es ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz darstellt, einen Vogel zu stutzen. Ihre Antwort"Ich weiß bnicht, da muß ich mich erst kundig machen. Das haben wir früher immer so gemacht" Ich sagte ihr das der ATA ebenfalls der Meinung wäre das es nicht im Rahmen des TSG wäre. (Ich habe ihn doch noch garnicht erreicht aaaarh) Ich erklärte ihr aber auch das ich niemandem Ärger machen möchte, so lange es nicht notwendig ist und lediglich darauf hinweisen wollte. Sie klang recht freundlich (zu Irren muß man ja immer nett sein) und versprach das an die Verkäuferin weiterzugeben. Ich habe aber keine allzu großen Hoffnungen, da sie persönlich nichts gegen das Flügelstutzen zu haben scheint. Aber der Begriff ATA ruft bei vielen Zoohandlungen nervöse Erscheinungen vor, vieleicht verzichten sie nun wirklich auf die "fachmännische" Beratung.
Ich versuche weiter den ATA zu erreichen. Ich möchte einfach wissen ob es sich bei dem TSG nun wirklich um ein GESETZ handelt, oder ob es tatsächlich nur eine vollkommen frei inerpretierbare Wischiwaschi-Angelegenheit handelt.8(

Ich hoffe immer noch das sich hier jemand findet der dem Vogel ein gutes Zuhause bieten kann
 
Hi Melanie,

das TSG ist nicht frei interpretierbar, es ist ein Bundesgesetz und danach hat sich JEDER zu richten.

Das Dumme ist nur das die allermeisten Amtstierärzte keine Ahnung von Vogelhaltung haben. Sie sind die meiste Zeit auf Schlachthöfen beschäftigt.

Ach da fällt mir übringens ein Zoo Zajac in Duisburg ist Veranstalter der Messe TIER+WIR in Friedrichshafen.

Bianca
 
Hallo Bianca,

na dann habe ich ihr ja das richtige gesagt. Ich will wissen ob unser ATA sich auch darüber im klaren ist.

Tier und wir. Ja das sind die
 
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