Meldepflicht

Diskutiere Meldepflicht im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, vor einem Monat haben wir unserem Weißhaubenkakadu (der bereits ordnugsgemäß angemeldet war) eine Dame gekauft und diese ebenfalls...
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Matthias K

Guest
Hallo,
vor einem Monat haben wir unserem Weißhaubenkakadu (der bereits ordnugsgemäß angemeldet war) eine Dame gekauft und diese ebenfalls angemeldet.
Der Kaufvertrag mit der Nummer des geschlossenen Rings soll angeblich als "Nachweisführung über die Legalität des 0,1 Weißhaubenkakadu nicht ausreichen" und man verlangt eine Einfuhrgenehmigung oder Cites- Bescheinigung.
Des weiteren schrieb man uns: "Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von 1,1 Weißhaubenkakadus eine Halte- und Zuchtgenehmigung des Veterinäramtes sowie eine Gehegegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfoderlich ist. Uns ist jeweils eine Kopie der genannten Genehmigungen vorzulegen."

Wer sowas schreibt? - das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege in Dresden (Sachsen) Frau Ziegenbalg.

Wie komme ich zu den Genehmigungen und was droht mir schlimmstenfalls??

Falls sie Sachen zu Unrecht fordert (CITES für Anhang 2 Tiere ???) dann wäre es nett wenn jemand die konkreten §§ auf der Pfanne hätte..

Dank Euch schonmal !

Matthias
 
Hallo Matthias,

sie fordern es leider (oder besser Gott sei Dank,denn mit diesen Tieren wird viel Schmu betrieben!)zu recht!
Es geht darum das belegt werden muß,das es ein legaler Vogel ist(Schwarzhandel)und dafür brauchen sie einen eindeutigen Herkunftsnachweis,ebend die Citis oder die Einfuhrgenehmigung.
Wenn es ein legaler Vogel ist,handelt es sich nur um eine Formalität und dürfte keine Schwierigkeiten machen.
Normalerweise geben die Leute vom Vet.-amt oder der untern Landschaftsbehörde gerne über alles Auskunft.
Sie haben sogar das Recht,zukünftig,die Haltung dieses Vogels zu überprüfen.Aber ,wie gesagt,wenn mit dem Tier rechtlich alles in Ordnung ist,hört sich das schlimmer an als es ist!
Sollte es allerding Ungereimtheiten geben,haben sie die Möglichkeit,das Tier zu beschlagnahmen.
Setz dich noch mal mit den Behörden in verbindung und frag genau nach was sie möchten und die érforderlichen Bescheinigungen müßtest Du dann (falls die Vorbesitzerin sie nicht hat)bei dem Züchter oder(wenn es ein Wildfang ist)bei dem jenigen bekommen der ihn hat einführen lassen !
Ich weiß ja nicht wie eure Behörden drauf sind(es ist leider immer eine Ermessenssache des jeweilig zuständigen),aber wenn der Vogel schon gemeldet war,seh ich da keine Probleme,denn dann müßte es ja alle nötigen Bescheinigungen geben!
Mach Dich nicht verrückt und red mal mit den Leuten.
Liebe Grüße

Conny
 
Hi Conny, na das ging ja fix.... ;-)

Nach meiner bisherigen Information und Erfahrung reicht bei Cites-Anhang2- Tieren die geschlossen beringt sind ein Kaufvertrag bzw. Herkunftsnachweis. Einen solchen Herkunftsnachweis (den den man hier runterladen kann) habe ich mit dem Vorbesitzer ausgefüllt und dann als Kopie der Anmeldung beigefügt, und es reicht offenbar nicht.
Die Sache mit der Gehegegenehmigung und der Haltungs- und Zuchtgenehmigung ist das nächste..
Gehegegenehmigung dürfte einerr Abnahme standhalten (Mindstanforderungen) und das mit der Zuchtgenehmigung ist doch wohl eher ein Psittacose - bzw Beringungs-Thema. Wir haben dem Hahn eine Henne gekauft, weil wir Einzelhaltung nicht als artgerechte Papageienhaltung ansehen (und meine Frau wieder halbtags arbeiten will), aber solange wir die Tiere in der Wohnzimmervoliere halten und keine Niststamm drin ist ( ist auch nicht vorgesehen), kann man uns doch keinen Zuchtvorsatz unterstellen. (klingt wie ein Verbrechen,- scheint auch ein's zu sein ...) Wenn einer 2 Wellensittiche hat, dann kriegt er doch auch nicht so'nen Stress??
Sorry, ich wollte natürlich nicht meinen Frust an Dir auslassen. Vielleicht klärt ja ein Anruf bei den Leuten auch einiges.
Danke und liebe Grüße!
Matthias
 
Hallo Matthias,

lass Du mal Deinen Frust ab,ist o.k. :D !
Die wollen im Prinzip nur von Dir bestätigt haben,das Du keine Schwarzzucht betreibst!
Mir scheint,eure Behörden nehmen das sehr genau,was ich eigentlich sehr sympatisch finde,denn dann kommen die Artenschutz Bestimmungen auch wirklich zum tragen!Dafür sind sie ja da!
Ich denke der Kaufvertrag an sich reicht nicht aus,weil darin nicht
offiziell ersichtlich ist,wo das Tier ürsprünglich her kommt!
Schreiben kann man viel,das muß man schon belegen können!
Die Dame muß den ja auch irgentwo her haben und da müssen ja Unterlagen vorhanden sein!
Die Sache mit dem Zuchtvorsatz ist ,ohne Zuchtgenehmigung,tatsächlich ein Verbrechen!Ist auch gut so und sie wollen ja nur kontrollieren ob eine Zuchtabsicht vorliegt!
Da hast Du ja nichts zu befürchten,den Paarhaltung ist ja erlaubt,das es zur Artgerechten Haltung gehört!Es geht wirklich in erster Linie um den Schwarzhandel und den Artenschutz!
Es geht echt nur um die Einhaltungen der Bestimmungen und lass Dich nicht abschrecken,wenn ein zuständiger Beamter mal unfreundlich ist,die tun nur ihren Job und müssen dafür auch noch ihren Kopf hinhalten,sowohl gegenüber den Haltern als auch ihren Vorgesetzten!Das sind auch nur Menschen ;) !
Du hast recht,bei Sittichen hat man diesen Streß nicht,was ich persönlich sehr schade finde(nicht hauen),denn was meinst Du wieviel Sittiche unter den unmöglichsten Bedingungen gehalten und leider auch schwarz nachgezüchtet werden.
Für diese Tiere gibt es leider keine greifenden Bestimmungen,sonst würde es nicht ssssssoooooooooooo vielen so schlecht gehen!
Es ist ja nicht so das ,mit diesen Bestimmungen,es den "Großen"immer besser geht.Leider ist es ,wie gesagt ,Ermessenssache der jeweiligen Behörden und ich hab auch schon die andere Seite kennen gelernt!
Wenn man mit den Leuten vernünftig redet und auch kooperativ ist,seh ich kein Problem.
Und ich find es sehr verständlich,das man sich als Halter etwas unter Druck gesetzt fühlt,aber das ist (wie gesagt Vorraussetzung,der Vogel ist legal)kein Problem!Sie halten nur die Verordnungen ein!
Wart mal ab und immer schön ruhig!
Liebe Grüße

Conny

P.s.Bei mir ging es damals um einen WA1 Vogel deswegen hab ich nicht die für euch passenden Bestimmungen,aber Du kannst sie nachlesen im Budesartenschutzgesetz,Bundesartenschutzverordnung und dem Amtsblatt der EG!
Das hat mir damals die Dame von der unteren Landschaftsbehörde netterweise kopiert.
 
Hmm, - kann ich ja alles verstehen und finde es auch gut, dass die Leute ihren Job machen.
Eine gaaaanz entscheidende Frage bleibt noch zu klären:
Wenn ich ein WA2 Tier kaufe, ist es zwar meine Pflicht die Herkunft des Tieres anzugeben, aber es liegt es meines Erachtens nicht in MEINER Nachweispflicht, die lückenlose Kette der Vorbesitzer vom Schlupf des Vogels beim Züchter bis zu mir zu belegen,- und das ist es offenbar was sie von mir will.
Sie hat die Ringnummer die vom ZZF vergebe wurde und demzufolge muß es auch einen Zuchtbucheintrag geben. Legale Herkunft ist damit doch schon ausreichend belgt,- sone Ringe gibt es nicht im Laden. Ich bin sicher sie kann das besser rechergieren. Von hat sie den Namen des Verkäufers bekommen und damit habe ich vor dem Gesetz meine Nachweispflicht erfüllt. So sehe ich das jedenfalls.
Gruß Matthias
 
Hallo ihr,
Matthias, du hast völlig recht mit deinen Erkenntnissen.
Eine Cites ist für Anhang B Vögel (dazu gehört der Weißhaubenkakadu) nicht mehr erforderlich, s. dazu auch :
http://www.papageien.org/STS/artenschutzinfo_01/ ,lediglich ein Herkunfts-/Zuchtnachweis (wozu aber auch die alte Cites-Bescheinigung dienen kann). Wie alt ist denn die Vogel-Dame ? Wenn sie noch vor Inkraftreten der neuen Regelung "geboren" wurde, müsste ja eine alte Cites-Bescheinigung existieren.

Eine Gehegegenehmigung braucht man meiner Erkenntnis nach nur, wenn man eine Voliere im Garten bzw. Außenbereich errichtet, für die Wohnung nicht.

Zuchtgenehmigung brauchst du auch nicht, wenn du nicht züchten wirst/willst, du kannst der "Dame vom Amt" ja klar machen, dass du das mit geeigneten Mitteln zu unterbinden wüsstest (Auswechseln/Anstechen der Eier etc.), nur keine Nistgelegenheit zur Verfügung zu stellen reicht da manchmal nicht aus ... ich kenne einige Papgeien, die legen und brüten dann eben einfach auf dem Boden oder im Regal.
Obwohl man, wenn man im Sinne der artgerechten Haltung denkt, den Vögeln meiner Meinung nach auch das Fortpflanzen erlauben sollte ....
Wie alt sind denn deine Vögel überhaupt, sind sie überhaupt schon "soweit" ?

Was sie aber meines Erachtens verlangen könnte, ist ein Sachkundenachweis, da du als Halter (und Züchter) von Vögeln verpflichtet bist, die erforderliche Sachkunde dafür nachzuweisen.

Wenn du noch ein bißchen in §§ stöbern willst, empfehle ich dir folgende Links:
www.bna-ev.de
www.zzf.de
www.bml.de

Im Übrigen sollte man sich in diesem Zusammenhang bewußt sein:
es handelt sich hier nicht um Verbrechen. Verbrechen sind Straftatbestände, die mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht sind..... hier handelt es sich meist nicht mal um Gesetze, sondern nur um Empfehlungen oder Verordnungen. Verstöße dagegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die (im besten Fall) mit Ordnungs-/Bußgeldern geahndet werden.
Dies nur mal zur "Begriffsbestimmung", darin ist jetzt bitte keine Wertung enthalten, ich fänds auch gut, wenn die "Strafen" bei Zuwiderhandlungen höher wären...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallöchen,

hey, Nici,Du übertreibst!1x hätte gereicht:D :D :D !
Man bist Du heute pingelig!O.k. es ist eine Ordnungswidrigkeit!
(Aber Verbrechen hat mir besser gefallen :p :D !)

Ich kann mir nicht vorstellen das es hier um eine lückenlose Auflistung der Vorbesitzer geht,sondern nur um die ürsprüngliche Herkunft!
Und das meinte ich ja damit,das die Vorbesitzerin (da der Vogel bei ihr auch offiziel gemeldet war)irgentwelche Unterlagen darüber haben muß!
Ich könnte mir vorstellen(reine Vermutung,ich weiß es nicht)
das die Ringnummer deshalb nicht reicht,weil die Behörden schon ein bißchen unterbesetzt sind und nicht bei jedem Vogel nachforschen können.
Ich laß mich aber gerne eines Besseren belehren:) !
Ich bin auf alle Fälle sehr gespannt wie die Geschichte aus geht!
Liebe Grüße

Conny
 
Hallo Nici und Conny,

danke danke danke!!

Ordnungswidrigkeit hin oder Verbrechen her,- auch eine Ordnungswidrigkeit kann bis 100.000DM bestraft werden und jede Wette dass ich mich danach wie ein Verbrecher fühle .... uaaah.

Die beiden Kakadus sind 97er Jahrgang, d.h. nächstes Jahr könnte es schon ernst werden. Wie gesagt,- unsere Absicht ist die Paarhaltung und nicht die Zucht. Allerdings eher deshalb, weil wir uns halbwegs sicher sind, dass es in der Zimmervoliere nicht passiert. So werde ich auch bzgl. der Zuchtgenehmigung argumentieren.

Wenn sich das mit der Gehegegenehmigung auf gebaute Außenvolieren bezieht, dürfte das Thema auch erldigt sein. (hoffentlich sieht das die Dame vom Referat auch so!)

Den Mindestanforderungen werde ich (wie gesagt) gerecht.

Danke Nici für die nützlichen links,- werde ich ich in Ruhe durchstöbern...
:s

Thema Sachkundenachweis. Ich bereite mich gerade für die Terraristikprüfung vor (http://www.sachkundenachweis.de/sachkundenachweis/)
aber dass es sowas auch für Papageienhalter gibt, wußte ich bisher noch nicht. Gibt es da ein Prüfung und wer nimmt die ab und wo?

Schöne Grüße!

Matthias
 
Doppelt hält besser ?

Hi Conny,
tja, hatte beim ersten Absenden des Beitrages mal wieder eine "weiße Seite" als Antwort, deswegen nochmal nachgeholt und dann doppelt .... aber das habe ich doch jetzt gut hinbekommen mit der Linkliste, oder ?... :D
wäre gar nicht mehr aufgefallen :D

Noch mal zum Thema:
Es geht ja auch nicht um eine lückenlose Liste, sondern eben nur um den Herkunftsnachweis, den Matthias beim Amt ja offensichtlich vorgelegt hat. Leider sind die Leute dort manchmal noch ein bißchen "hinter dem Mond", .... also: nicht einschüchtern lassen, Matthias, sondern gut informieren und dann ab in die Schlacht.
Damit kannst Du Ihnen dann auch gleich die erforderliche Sachkunde nachweisen (vielleicht verzichten sie dann auf die Prüfung), wenn du mehr weißt, als "das Amt". :D :D ;)

Ob die Vogel-Dame bereits bei der Vorbesitzerin angemeldet war, hat Matthias ja gar nicht geschrieben.... war das denn der Fall, Matthias ? Als ich meine Vögel umgemeldet habe (nach Umzug) mußte ich zumindest nicht noch mal Unterlagen beilegen, da ich darauf hinwies, dass die bei dem anderen Amt vorlägen. Die haben sich die Unterlagen dann selbst angefordert. Wenn die Vorbesitzerin die Vögel ordnungsgemäß angemeldet hatte, wüsstest du z.B. auch, ob für den Vogel eine Cites existierte bzw. ob sie dort vorgelegt wurde.
Wenn es eine deutsche Nachzucht ist, bekommst du über die Ringnr. auch den Züchter heraus, dann kann der dir auch bestätigen, dass der Vogel aus seiner Zucht stammt (sollte dies alles erforderlich sein - was ich nicht glaube).

Man kann übrigens auch beim BNA oder ZZF (Links oben) anrufen, dort gibt es auch Hot-Lines zum Fragen-stellen, meine Erfahrungen waren bisher sehr positiv, die können dir bestimmt auch weiterhelfen....
 
Abnahme des Sachkundenachweises

Hi Matthias,

tja, wenn mal solche Geldstrafen ausgesprochen würden ....
vielleicht würde sich dann einiges ändern ....
Wieso dieser Smilie beim Hinweis auf meine Links ? Haben Sie dir nicht gefallen ?
Na, nix für ungut, viel Glück beim Ämter-Kampf, erzähl doch mal, wie ihr euch dann geeinigt habt....
Ach so : den Sachkundenachweis nimmt bei uns (Berlin und Brandenburg) der zuständige Amtsveterinär ab. Mußt Du mal nachfragen, wie das bei euch geregelt ist, vielleicht kann das auch ein "ausgesuchter" beamteter Vet machen oder sogar der gleiche, der bei dir die Terraristikprüfung vornimmt....
Siehe dazu auch folgenden Link:
http://www.waldvogelverband.de/vdwnw6.htm
 
Danke Nici,
neeeee, Deine Links sind absolut ok,- habe mich vielleicht beim Smily vergriffen,- fands nur so süss wie der die Augen dreht...sorry!

Ob und wo die Kakadu-Dame vorher gemeldet war, weiß ich nicht. Ich habe sie von einem Züchter, der sie nur kurz hatte und nach Unverträglichkeit weitergereicht hat. Vorher muß sie (so wie sie sich benimmt) in einer Familie gelebt haben. Dort hat man sie übrigens für einen Hahn gehalten ("Bongo").

Der Name des Züchters war mir ja mitgeteilt worden und steht auf dem Herkunftsnachweis und lt. Schreiben vom Referat hat der jetzt auch Post bekommen. Mit einer kopie der Zuchtbuchseite dürfte dann auch der lezte Zweifel ausgerräumt sein.

Das mit dem Stichtag 1.7.97 ist möglicherweise kritisch. Ich hoffe sie ist danach geschlüpft, denn sonst geht die Suche nach der CITES los...

Gruß
Matthias
 
Hallo

Jetzt melde ich mich auch mal zu diesem Thema:

Für das Tier braucht man keine CITES. Du kannst ja in der Wisia-Datenbank (im Vogelnetzwerk unter "Recht und Gesetz") nachsehen, bzw. die Dame darauf verweisen - www.wisia.de - (müsste sie eigentlich wissen :D). Es genügt eine Bestätigung des Vorbesitzers. Unabhängig wie alt das Tier ist. Die Behörden sind im Allgemeinen auch nicht gerade verrückt danach unnötige Bescheinigungen auszustellen (das macht nämlich Arbeit :D).
Mein Landratsamt hat mich "weitergeschickt" als ich in der Übergangsphase mal eine CITES für ein Anhang B - Tier wollte (unnötig - macht nur Arbeit und kostet eine Menge Geld :) )

Eine Gehegegenehmigung ist normalerweise nur erforderlich, wenn Du eine Voliere im Garten hast. Ich finde es zwar irgendwie unlogisch, aber ein Gehege im Haus ist nicht genehmigungspflichtig, obwohl meiner Meinung auch (und vielleicht gerade) dort das Problem mit den Gehegegrößen etc. vorhanden ist.

Mit Zuchtgenehmigungen hatte ich noch nie zu tun, da ich keine Sittiche halte.

Der Nachweis der Sachkunde wird bei uns (in Bayern) noch nicht gefordert. Auch die Dame in der Behörde scheint er nicht besonders interessiert zu haben. Also warum "schlafende Hunde" wecken.
In Bayern soll, nach meinen Informationen, zukünftig der Sachkundenachweis des BNA anerkannt werden. Dabei wird im Allgemeinen nicht unterschieden ob es sich um Papageien oder Fasane oder .... handelt. Nur zur Haltung einiger "besonderer" Arten benötigt man einen "zusätzlichen" Nachweis (bei einem sachkundigen Prüfer, der sich speziell mit der gehaltenen Art auskennt).

Viele Grüße
 
Original geschrieben von soay
Hallo

Für das Tier braucht man keine CITES. Es genügt eine Bestätigung des Vorbesitzers. Unabhängig wie alt das Tier ist.


Hi, vielen Dank erstmal !
Das gefällt mir sehr gut!!! Aber woraus schlußfolgerst Du denn, dass das Alter des Tieres keien Rolle spielt. Habe in der Wisia datenbank nachgesehen (und in den BNatSchG,BArtSchV,EG-VO Nr. 338/97 etc.), habe aber so explizit nichts gefunden, was mir sagt, dass ich die Cites, die ein älteres Tier ja mal gehabt haben muß, nicht brauche wenn ich es erst jetzt kürzlich gekauft habe.
 
Hallo

Die Auskunft, die ich bisher bekommen habe, lautet (und so ist es ja wohl auch bei anderen Dingen) dass die Vorschriften zum Zeitpunkt des Erwerbes (deines Erwerbes) ausschlaggebend sind.
Steht auch irgendwo, weiß aber nicht mehr wo.

Was machst Du denn bei einem Tier, dass mal CITES-pflichtig ist, mal nicht, für das Du mal ne Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot brauchst und mal nicht? Oder das vor Einführung der Vorschriften gezüchtet wurde und immer noch beim Züchter lebt? Der hat unter Umständen keine CITES, auch wenn das Tier zwischenzeitlich schon mal CITES-pflichtig war, nach den neuesten Vorschriften aber wieder nicht mehr ist. (Hat sich oft nämlich niemand drum gekümmert.)
Ich kenne auch Leute, die die Bescheinigungen weggeschmissen haben, weil man sie ja nicht mehr braucht.

Viele Grüße
 
Mal ne blöde Frage...

.... und was ist, wenn der vogel stirbt...muß ich ihn dann auch ordnungsgemäß wieder abmelden oder interessiert das da dann keinen mehr????:?
 
Danke!,- so ähnlich werde ich argumentieren. Bis denne,- ich melde ich wenn's augestanden ist,- oder neue Probleme auftreten (hoffentlich nicht!!) .

Vielen Dank nochmal allen, die gepostet haben!
 
Hallo Kerstin und Thomas

Selbstverständlich muß man sämtlich Zu- und Abgänge von Tieren der geschützten Arten melden.

Viele Grüße
 
Behörden

Hallo Matthias,

ich kann mich den ausführlichen Anmerkungen meiner Vorschreiber nur anschliessen. Leider sind viele Behörden noch nicht auf dem laufenden und nicht jeder hat das Glück in Bayern zu leben, wo die Behörden meiner Erfahrung nahc eher auf Zusammenarbeit setzen denn auf Konfrontatition.

Eine kleine Anmerkung, laut BArtSchVO ist der Tierhalter für den NAchweis verantwortlich, der aber in Deinem Fall kein Problem sein sollte. Trotzdem kann ich nur allen Haltern von Tieren, die unter die BArtschVO fallen raten, eine spezielle Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, der BNA bietet eine an. "normale Rechtschutzversicherungen" decken den bereich verwaltungsrecht nur im zusammenhang mit führerschein o.ä. ab.

desweiteren empfehle ich, in jedem fall ein lückenloses zuchtbuch zu führen (Du musst das sowieso bei Kakdus laut Psittakose-VO), man kann ja nie wissen, ob die vögel, die man hat nicht irgendwann in einen höhere schutzstatus klassifiziert werden. dann hat man keine probleme, was nachzuweisen.

Gruß, FOlko
 
Thema: Meldepflicht

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