Herkunftsnachweis - EILT sehr!!

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Tinchen

Guest
Hallo,
wir sind zur Zeit auf der Suche nach einer BS-Amazone.
Haben jetzt evtl. eine gefunden, allerdings ohne Herkunftsbescheinigung. Sie hat aber einen geschlossenen Ring am Fuß!

Wer kann mir weiterhelfen?
 
Herkunftsbescheinigung EILT sehr (2)

Hier ist der Rest vom Text:

Ich weiß nicht ob ich die Amazone so erwerben darf, könnte ich schwierigkeiten bekommen?

Wie soll ich mich verhalten?

Gruß Tinchen
 
hallo!

ist der vogel offen oder geschlossen beringt? bei einem geschlossenen ring sollte es eigentlich kein problem sein, da reicht eine herkunftsbescheinigung des jetzigen besitzers, also deines vorbesitzers.

wenn der vogel schon älter und vielleicht ein wildfang ist, könnte evtl noch cites in frage kommen, aber bei einem jüngeren, geschlossen beringten vogel sollte die herkunftsbescheinigung des vorbesitzers reichen.

liebe grüße
kuni
 
Hallo Kuni,

also der Vogel ist ca. 1 Jahr alt. Herkunft und genaueres Alter und Geschlecht ist nicht bekannt. Der Vogel soll geschlossen beringt sein. Die jetzigen Besitzer haben nichts darüber gewußt, daß man eigentlich eine Herkunftsbescheinigung bekommt bzw. diese mit dem Vogel weitergeben muß.

Ansonsten weiß ich nur daß die jetzigen Besitzer die 2. Besitzer sind.

Ich habe unsere Tierärztin zu diesem Thema bereits befragt. Die war sich zwar nicht sicher, sie hat aber vermutet, daß man über die Ringnummer beim Amtstierarzt eine zweite Bescheinigung bekommen könnte. Allerdings könnte es dann sein, daß der Erstbesitzer dann Schwierigkeiten bekommen würde.
Kann das sein?

Gruß Tinchen
 
Hi Tinchen,

Sache ist die, das man sein exotisches Tier amtlich melden muß, egal ob deutsche Nachzucht oder Import mit Cites.
Der Züchter muß z.B. einen Nachweis führen, an wen er seine Tiere verkauft hat und sagt jedem (hoffentlich!), das er den Papagei bei der Behörde anmelden muß. Bei gleichem Bundesland macht er es wahrscheinlich selbst. Ansonsten muß man es selbst machen.

Bei besonders geschützten Arten (dazu gehört die BS aber nicht) kann es zu etlichen Schwierigkeiten kommen, wenn kein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Tieres verzeichnet wurde. Das Tier kann u.U. beschlagnahmt werden.
Wichtig für Dich ist: Laß Dir den Kauf vom jetzigen Besitzer bescheinigen , mit Datum, Ort und Unterschrift.
Dann DIR nichts passieren!

Wichtig: Auf geschlossenen Ringen steht i.d.R. das Geburtsjahr drauf, z.B. : AZ1999 - die Zahl steht quer - und dann noch eine Nummer .

Traurig, das ein erst 1jähriges Tier schon den dritten Besitzer bekommt. Gibts dafür einen Grund? Notorischer Schreier o.ä.?
Sei mißtrauisch! Und falls Du eine Verpaarung anstrebst: Rückgabemöglichkeit vertraglich vereinbaren, falls dein "Alter" den "Neuen" gar nicht symphatisch finden sollte. Das erkennt man recht schnell.
 
Hallo Moni,
auch Dir vielen Dank für die Antwort!
Mittlerweile haben wir uns kurzfristig doch für einen anderen Vogel von einem Privatzüchter entschieden.
Wir werden uns nachher 3 junge Vögel anschauen und dann gleich einen mitnehmen. *bibber*

Ja also der andere Vogel tut mir auch leid, es gibt mir auch zu denken. Allerdings soll er kein notorischer Schreier sein. Er wäre eher ruhig. Was ja auch negativ sein kann, oder? Wir haben ihn nicht gesehen, hatten bislang nur telefonischen Kontakt zu den Besitzern.

Hab eine Mordsangst vor dieser Vergesellschaftung, aber da müssen wir jetzt durch!!!!!

Ich melde mich in den nächsten Tagen nochmal, wie es denn so läuft.
Gruß Tina
 
Thema: Herkunftsnachweis - EILT sehr!!

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