Bezugsquellen für Hyazintharas? Spezielle ZG?

Diskutiere Bezugsquellen für Hyazintharas? Spezielle ZG? im Forum Aras im Bereich Papageien - Moin moin, normalerweise tummel ich mich ja nicht bei der Aras, sondern bei den Plattschweifern. Da ich aber so wie es scheint bald unziehen...
Désirée schrieb:
Und wenn ich die Umschreibung haben möchte, kommt der ATA noch einmal zum Kontrollieren vorbei, stellt mir aber keine Fragen mehr?

hallo desiree, die meisten züchter haben ihre vögel nicht im Wohnobjekt, wenn die papageien in dem abgenommenen Objekt verbleiben verfällt die ZG nicht, nur Deine Adresse wird geändert. Ziehst Du MIT den Vögeln um brauchst Du eine neue.
 
Désirée schrieb:
Ich komme nicht ohne die Haltegenehmigung für Anhang A aus, sonst würde es ja keinen Sinn ergeben, dass das Tiere Anhang A sind.Uund wie mich Jörg lehrte brauche ich anscheinend noch eine Transportgenehmigung


Hallo dèsiree
Thema Transportgenehmigung: so wie man mir sagte ist oder SOLLTE bei Anhang A Tieren schon beim Einkauf die Transportgenehmigung dabei sein.

Graukopf holt zwar auch sehr weit aus aber in einem Punkt gebe ich ihm Recht, erkundige Dich beim ATA wg. ob Du wirklich den sachkundenachweis §11 benötigst ( der ist eher für Ladeninhaber zooinhaber u.s.w.), der könnte übrigens keinem von uns allen schaden......den link zur schulung schick ich dir per PN.

hallo Jörg, Du behauptest es sind falsche Aussagen wg. ZG? Das ist Ansichtssache, denn es steht FEST dass die ZG NICHT verfällt wenn der Inhaber umzieht, wenn die Unterkunft der Tiere "mitzieht" ist das wiederum was anderes, dann muss neu ausgestellt werden. ich saug mir das such nicht aus den Fingern, wie Du weisst kenne ich einige Züchter. Das soll nicht heissen dass jeder frei von fehlern ist oder doch ?
 
Ara4ever schrieb:
hallo desiree, die meisten züchter haben ihre vögel nicht im Wohnobjekt, wenn die papageien in dem abgenommenen Objekt verbleiben verfällt die ZG nicht, nur Deine Adresse wird geändert. Ziehst Du MIT den Vögeln um brauchst Du eine neue.

So meintest Du das also.
Nun ja, ich ziehe samt Vögel um:zustimm:
Nur deshalb habe ich ja die Möglichkeit große Volieren zu bauen.
 
ararudi schrieb:
Hi Desi

da haste deine hausaufgaben wohl doch nicht richtig gemacht. den sachkundenachweis benötigst du wenn du gewerblich züchtest und verkaufst oder gewerblich für andere leute tiere verkaufst oder eine art zoo oder th betreibst. da gibt es dann aber noch andere auflagen.

hallo jörg, den sachkundenachweis § 11 braucht dèsireè nicht wenn sie ein, 2 ,3 oder sogar 4 pärchen großpapageien hält. Erkundige dich doch auch erstmal sehr genau. natürlich geht eine hobbyzucht dann nicht da der umsatz den Wert übersteigt, somit muss ein gewerbeschein beantragt werden. Sollte sie mehr als 5 zuchtpaare ( großpapageien ) halten braucht sie den sachkundenachweis §11. Trotzdem finde ich, dass den jeder papageienhalter ( egal ob Züchter oder nicht ) haben sollte.
 
Ara4ever schrieb:
..somit muss ein gewerbeschein beantragt werden. Sollte sie mehr als 5 zuchtpaare ( großpapageien ) halten braucht sie den sachkundenachweis §11.


hallo,

sie wird zwar hinsichtlich des sachkundenachweises dann als "gewerblich angesehen" und die sachkunde ist nach § 11 TSchG nachzuweisen, ein gewerbeschein ist dadurch aber nicht erforderlich.

gewerbliche zucht und als "gewerblich angesehen" sind zwei paar stiefel.

muss man auch vorsichtig sein. bei wirklich gewerblichen zuchten muss eine gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen.

da sind schon sehr viele hereingefallen, weil sie versucht haben, steuern zu sparen, das finanzamt aber nicht mitgemacht hat.

heisst aber auch wieder nicht, dass ohne gewerbeschein keine steuerpflicht bestehen würde.

bei solchen dingen also vorher erkundigen.
 
Nicht ganz richtig!!

Ara4ever schrieb:
hallo jörg, den sachkundenachweis § 11 braucht dèsireè nicht wenn sie ein, 2 ,3 oder sogar 4 pärchen großpapageien hält.

Es wird immer wieder außer acht gelassen, das die Regelungen nicht bundeseinheitlich sind!!:+klugsche

Jeder der Entsprechendes vorhat, sollte sich vorab! sachkundig machen, wie die zuständige Behörde es handhabt.

In meinem Einzugsbereich ist es zwingend notwendig einen Sachkundenachweis abzulegen bevor die Zucht- und auch Handelsgenehmigung erteilt wird.

Egal ob ein Paar gehalten wird oder 10 Paare.

Möglichkeiten seitens der Behörde bestehen, wenn bereits eine Genehmigung vorlag und durch den Umzug (der i.d. Regel mit den Tieren erfolgt) eine neue Genehmigung erteilt werden muß, das dann kein Sachkundenachweis mehr erforderlich ist.

Allerdings schließt das nicht grundsätzlich aus, das bei z.B. Hyazinthen-Aras andere Bestimmungen gelten.

Deshalb....bei der zuständigen Behörde nachfragen, erspart unendlich lange Diskussionen, die letztendlich den/die Betroffenen sowieso nicht weiterbringen. ;)
 
Pico schrieb:
Es wird immer wieder außer acht gelassen, das die Regelungen nicht bundeseinheitlich sind!!:+klugsche

Jeder der Entsprechendes vorhat, sollte sich vorab! sachkundig machen, wie die zuständige Behörde es handhabt.

In meinem Einzugsbereich ist es zwingend notwendig einen Sachkundenachweis abzulegen bevor die Zucht- und auch Handelsgenehmigung erteilt wird.

Egal ob ein Paar gehalten wird oder 10 Paare.

Möglichkeiten seitens der Behörde bestehen, wenn bereits eine Genehmigung vorlag und durch den Umzug (der i.d. Regel mit den Tieren erfolgt) eine neue Genehmigung erteilt werden muß, das dann kein Sachkundenachweis mehr erforderlich ist.

Allerdings schließt das nicht grundsätzlich aus, das bei z.B. Hyazinthen-Aras andere Bestimmungen gelten.

Deshalb....bei der zuständigen Behörde nachfragen, erspart unendlich lange Diskussionen, die letztendlich den/die Betroffenen sowieso nicht weiterbringen. ;)

hallo,

du meinst die sachkunde nach der psittakoseverordnung.

die ist anders als § 11 TSchG bei gewerblicher zucht oder handel.
 
lotko schrieb:
hallo,

sie wird zwar hinsichtlich des sachkundenachweises dann als "gewerblich angesehen" und die sachkunde ist nach § 11 TSchG nachzuweisen, ein gewerbeschein ist dadurch aber nicht erforderlich.

gewerbliche zucht und als "gewerblich angesehen" sind zwei paar stiefel.

muss man auch vorsichtig sein. bei wirklich gewerblichen zuchten muss eine gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen.

da sind schon sehr viele hereingefallen, weil sie versucht haben, steuern zu sparen, das finanzamt aber nicht mitgemacht hat.

heisst aber auch wieder nicht, dass ohne gewerbeschein keine steuerpflicht bestehen würde.

bei solchen dingen also vorher erkundigen.

hallo,

siehe auch

http://www.azvogelzucht.de/board/showtopic.php3?threadid=31208

vorallen dingen die ausführungen von skunz.
 
bei uns wird es so oder so verlangt.

Da ich beide Genehmigungen habe bzw. für meine Tätigkeit als Auffangstation benötigte, weiß ich es genau. ;)

Dies wurde in den Anträgen von mir gefordert.
Allerdings brauchte ich keine Sachkunde mehr ablegen, da ich bereits über Jahre anderorts (anderes Bundesland) die Zucht-u. Handelsgenehmigung besaß.
 
Übrigens in der Zeitschrift Papageien werden immer mal wieder Hyazintharas angeboten.

Noch einige Anmerkungen zu den vorherigen Einträgen.

Ein Gewerbe kann über lange Zeit aufrecht erhalten werden ohne tatsächlich Gewinne abzuwerfen, es muß lediglich eine Gewinnerzielungsabsicht also die Bemühung sichtbar sein z.B. durch Werbung, Inserate usw.

Das heißt die mit diesem Gewerbe erzielten Verlust können die Einkommenssteuer last durchaus mindern.
 
Hi Nicole

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Zitat:
Zitat von ararudi
Hi Desi

da haste deine hausaufgaben wohl doch nicht richtig gemacht. den sachkundenachweis benötigst du wenn du gewerblich züchtest und verkaufst oder gewerblich für andere leute tiere verkaufst oder eine art zoo oder th betreibst. da gibt es dann aber noch andere auflagen.



hallo jörg, den sachkundenachweis § 11 braucht dèsireè nicht wenn sie ein, 2 ,3 oder sogar 4 pärchen großpapageien hält. Erkundige dich doch auch erstmal sehr genau. natürlich geht eine hobbyzucht dann nicht da der umsatz den Wert übersteigt, somit muss ein gewerbeschein beantragt werden. Sollte sie mehr als 5 zuchtpaare ( großpapageien ) halten braucht sie den sachkundenachweis §11. Trotzdem finde ich, dass den jeder papageienhalter ( egal ob Züchter oder nicht ) haben sollte.


lese dir doch dein zitat von und auch deine antwort durch, vieleicht kommst du dann selber auf was ???

ps. lese doch auch nochmals den 1. beitrag und deine antworten darauf, vieleicht fällt dir dann nochwas auf ???

Desire schreibt sinngemäss sie zieht um und kann sich dann den traum einer supergrossen volli erfüllen. sie wird woll kaum umziehen und die suppervolli im alten anwesen bauen, dann bräuchte sie um ihren traum zu erfüllen ja nicht umziehen. ( ? )

mal noch ne frage, hast du die zg ???

da steht zumindestens bei mir unter punkt 2
- die erlaubnis erstreckt sich auf folgende räumlichkeiten: innenvolliere mit freiflug auf dem grundstück - dann die adresse - sowie eine quarantänemöglichkeit im anwesen.

unter punkt 3 steht
- die erlaubnis verliert ihre gültigkeit, wenn wenn an den unter punt 2 genannten räumlichkeiten veränderungen vorgenommen werden ........
 
Thema: Bezugsquellen für Hyazintharas? Spezielle ZG?

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