Jetzt mal im ernst, Freiflug???

Diskutiere Jetzt mal im ernst, Freiflug??? im Forum Aras im Bereich Papageien - Habe ja schon öfter Threads gelesen, wo von Freiflug die Rede ist. Was sind die Randbedingungen? Könnte mir vorstellen, wenn ich z.B. Lady DR...
Eine Großraum(flug)voliere (siehe Hagenbeckgruppe) incl. Sicherheit - Stichwort: Verantwortung!

Gruß
MMchen

Klar sind 4000 Kubikmeter Flugraum etwas tolles, aber Freiflug ist auf jeden Fall schöner für Aras.

Rein rechnerisch wäre die Voliere 40 Meter lang, 25 Meter breit und 4 Meter hoch. Interessant wäre auch zu wissen, wieviele Aras leben in dieser Voliere?

Im übrigen züchtet Hagenbeck Grünflügelaras, bleibt die Frage im Raum an wen werden diese Papageien abgegeben.
 
Hallo Heidrun,

Was meinst du mit einer Großraumvoliere? 5x8x3?????


Du weißt sicher wie schnell die Aras Fliegen! 5Secunden Flug gegen auspauern
hoch in dem Himmel?

Da hast du wohl noch zu wenig gesehen.


Deine Zitate langweilen mich in übrigen.Was ein Wildtier ist ,entscheiden weder deine noch sonstige Worte.

Der Zitat von mir gibt meine Meinung und Überzeugung wieder .


Ich finde es traurig ,das du deine wahre Gefühle hinter den gegoogelten Zitaten versteckst.


Der FF ist für meinen Fall,die Beste Wahl.


Gruß Alex
 
Rein rechnerisch wäre die Voliere 40 Meter lang, 25 Meter breit und 4 Meter hoch. Interessant wäre auch zu wissen, wieviele Aras leben in dieser Voliere?

Details zur Großraumvoliere.

Im übrigen züchtet Hagenbeck Grünflügelaras, bleibt die Frage im Raum an wen werden diese Papageien abgegeben.

Das ist ein anderes Thema. Es ist hier fehl am Platze.

Deine Zitate langweilen mich in übrigen.Was ein Wildtier ist ,entscheiden weder deine noch sonstige Worte.

Aber Deine? Wenn Dich die einschlägige Literatur nicht interessiert, solltest Du Dich zu dem Thema "Wildtier oder Haustier" gar nicht erst äußern. Denn Du schreibst, höflich ausgedrückt, Unfug.

Gruß
MMchen
 
Unfug LOL

Meine Überzeugung und Meinung haben nix mit Unfug gemein Heidrun.

Ich habe Sinne und Gefühle die ich einsetzen kann.
Deine Zitate langweilen mich,weil du dich wiederholst.Ich habe schon mal es von dir gelesen.Wild ist......BLA Meinung von Blub ................

Ich bild mir lieber eigene Meinung

Und meiner Meinung nach gibt es nichts verwerfliches an FF

Gruß Alex
 
Hallo Alex,

was ein Wildtier und was ein Haustier (oder besser domestiziertes Tier) ist, wird in der Biologie klar unterschieden. Das ist nun mal so, und das weißt du sicherlich auch. Zwischen deinen Aras und den wild lebenden Aras gibt es keine genetischen Unterschiede - von daher gesehen sind auch deine Aras Wildtiere.

Die Frage ist, ob es für den Vogelhalter wirklich von mehr als nur theoretischem Interesse ist zu wissen, dass er ein Wildtier und kein Haustier hält.

Welche praktischen Auswirkungen sollte das haben?
(Ja, es hat welche, die "domestizierten" Wellen- und Nymphensittiche werden in den Mindestanforderungen ausgeklammert, sie dürfen ruhig weniger gut als ihre noch nicht so lange nachgezüchteten Verwandten gehalten werden)

Ich benutze das Klischee Papageien sind Wildtiere auch gerne, weil sich damit auf sehr einfache Weise verdeutlichen lässt, dass es dem Papagei nicht angeboren ist, den Menschen zu verstehen und dass er von Natur aus auch keine auf den Menschen bezogenen Kommunikationsmöglichkeit kennt, und dass er sich mitunter in einer auf den ersten Blick unverständlichen Weise verhalten kann.
Aber Papageien sind klug und lernen, lernen den Umgang mit dem Menschen, werden so zahm, wie Mensch es will und kann (wenn sie keine schlechten Erfahrungen machen). Die Menschen haben früher Wildfänge gehalten und sie wurden auch zahm und vertraut mit ihrer Bezugsperson.

Was bedeutet es denn, dass Papageien Wildtiere sind?
Meiner Meinung nach muss man hier unterscheiden zwischen dem Umgang (der Kommunikation) mit dem Tier und der Haltung an sich (Futter, Volierengröße und -ausstattung).
Die Haltungsbedingungen sollten so weit es eben möglich ist, naturnah angepasst werden, denn an den körperlichen Bedürfnissen der Tiere können wir nichts ändern, diese sind genetisch festgelegt. Geänderte Haltungsbedingungen können über viele Generationen hinweg zu einer (genetischen) Anpassung der Tiere führen (siehe Wellensittich).

Im Umgang mit den Tieren gibt es mehr Freiräume, denn das Verhalten ist nicht ausschließlich genetisch festgelegt, da wird viel durch Lernen und Umwelt bestimmt, deshalb kann man das Verhalten des einzelnen Vogels (des Individuums) modifizieren, ohne Gefahr zu laufen, eine genetische Veränderung anzustoßen.

Mit anderen Worten: Es macht nichts, wenn wir mit dem Papagei spielen, ihn kraulen, mit ihm in spielerischer Weise etwas trainieren, was er in der Natur (mangels Gelegenheit) nicht machen würde. Es macht jedenfalls so lange nichts, wie der Papagei die meiste Zeit mit Artgenossen verbringen kann und wir durch unseren Umgang mit ihm nicht Teile seines Lebens mit Artgenossen ersetzen, sondern ihm nur zusätzliche Beschäftigung anbieten. Die zusätzliche Beschäftigung kann als Ersatz für die fehlenden Herausforderungen eines Lebens in der Natur dienen und ist somit für die Intelligenz der Tiere förderlich.
 
Moin, Moin,
Heidrun, dass ist jetzt aber nicht dein Ernst, eine Voliere in dieser Grössenordnung für 16 Aras uns als Vorzeigebeispiel zu nennen. Dieses Teil mag zwar der Sicherheit dienen, aber keinesfalls den Papageien zumal sie diesen Raum auch noch mit anderen Vögeln teilen müssen.

Hat auch nur schlappe: DM 936,700 gekostet.

Gruesse,
Detlev
 
Nette Anlage.
Mein Freund wird sich freuen, wenn ich ihm endlich sage, was ich mir zum Geburtstag wünsche.....
 
hallo!

sicherlich schön was hier mmechn uns gezeigt hatt....leider sollte mann wissen das ente-hünner sowie wachtel sollten NICHTS zusammn gesätz werden mit papageien (die meistens geflügel sind mit salmonell erreger infekziert) und die maschendrat ist voll ungeagnet für aras........na ja...

ciao
sonnige grüsse
mario&company
 
Hallo,
heute war ja der WDR zu Fernsehaufnahmen hier. In dem Beitrag wird deutlich: Notwendige Voraussetzungen im Hinblick auf die Wohnlage - aber auch, dass Zora tatsächlich hier "frei" fliegen darf - für einige sicher "sehenswert"!
Sendetermin war ursprünglich für heute geplant, ist aber wegen der Beitragslänge (4-5 min) verschoben (Poste ich dann bei Vögel im TV).
Im Hinblick auf die Aravoliere von Hagenbeck finde ich u.a. bemerkenswert, dass die Gitterelemente aus "verzinktem Draht" sind.... wovor ja häufig hier im VF gewarnt wird.
Nebenbei bemerkt - (wahrscheinlich gehört's ja wieder nicht zum Thema wie z.B. die Frage, wohin die Nachzuchten von Hagenbeck verkauft werden :~
während die Definition "Haustier" - "Wildtier" hier offensichtlich ihre Berechtigung hat.....:zwinker:):
Unsere Außenvolieren sind auch mit verzinktem Draht gebaut - wir hatten hier bisher noch keinen mit Zinkvergiftung....
LG
Susanne
 
Die grösste Freiflugvoliere der Welt "Birds of Eden" befindet sich übrigens in Südafrika, genauer gesagt in Plettenberg Bay, sie umfasst zwei Hektar Land.

Allerdings teilen auch dort die Vögel den Platz mit anderen Tiere.



http://www.birdsofeden.co.za/
 
Hallo Bianca,
wir haben ja nur 1,6 ha. Aber eigentlich bin ich froh, dass Zora und Xaver nur die 3500qm nutzen, die mit Bäumen und Hecken begrenzt sind :~..... (Da muss ich abends nicht so weit laufen, wenn sie rein müssen.8o)
LG
Susanne
 
Hallo Marcus,

Na, ich hätte gedacht, dass die Umgebung und "die rote Zora" für dich wichtiger sind ..... :zwinker::zwinker:
(Obwohl, im Originalbeitrag hat der WDR eine längere Freiflugszene gesendet....)
LG
Susanne


LOL ...... aufgrund deiner post's hier hatte ich bereits ein """"Bild""" in meinem Kopf......und aufgrund der angriffe hier auf diesem forum von einigen Personen .....( keine nahmen LOL....) und aufgrund deiner antworten war mir persoenlich schon klar was ihr mit eueren moeglichkeiten leistet! Die anfeindungen gegenueber Deiner Person - die arbeit die Du und Dein Paetner ( mann) leistst.....etc....fand ich persoenlich gesagt mehr als schei..... da es meiner Meinung nach keine ( oder sehr wenige) konstruktive posts hier gab....


aber klar immer meckern ist halt einfacher..... :D

wie gesagt ich denke Ihr beide leistet etwas sehr sinnvolles und ich denke auch basierend auf Deinen Post's Du hast viel gelernt und dennoch bist neuem gegenueber nach wie vor aufgeschlossen. HUT ab dafuer !!!!!

es gibt so viel zu diskutieren..... und wie gesagt ich hoffe wir werdenuns in person treffen koennen.....Freue mich sehr auf den Gedanken austausch. :-)
 
Hallo,
da das Thema FF gerade wieder aktuell ist ... ein Arababy wird gekauft ..... allein gehalten, soll mal im Freiflug gehalten werden ....
so einfach ist das nicht!
Im Regelfall benötigt die Haltung im Freiflug in erster Linie konsequentes Training.
Zora ist eine der Ausnahmen:
Zora ist eine dunkelrote Aradame, 9 Jahre alt. Sie lebt seit 3 Jahren bei uns.
Als sie bei uns einzog, war sie mit einem Gelbbrustarahahn (Willy) - flugunfähig - verpaart. Wir haben die beiden nicht getrennt. Willy lebt tagsüber draußen im Garten - auf einem Freisitz - geht aber auch viel "spazieren" in den Kirschbaum, auf die Wiese, zu den anderen (z.Zt. 29) Aras.
Zora war nie im Training - sie fliegt hier rum - oder sitzt im Kirschbaum, auf den anderen Volieren, oder ....
Sie verlässt Willi nicht - wenn er schreit, kommt sie sofort.
Wird er abends rein gebracht, kommt sie auch.
Kleine Runde von Zora
LG
Susanne
 
Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG - ) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Dieses Verbot umfaßt auch Einzelaktivitäten von Personen, ist aber "nicht etwa auf Einzelaktivitäten von Personen beschränkt (...)." (Trautner, J. & R, Jooss (2008 ): Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, in: Naturschutz und Landschaftsplanung – Zeitschrift für angewandte Ökologie, Ausgabe 9/2008, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 – 272)

Mit Urteil(en) vom 31.07.2007 (Az. RN 11 K 06.1930 und RN 11 K o7.0275) hat das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen "wegen Störung der Nist-, Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Vorliegen eines nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft" und die "rechtmäßige Versagung eines (...) erlaubnisfreien Modellflugbetriebes aus naturschutzrechtlichen Gründen" bestätigt.

Aus den Gründen:

"Dabei gelten die Ausführungen zu § 42 BNatSchG entsprechend. Die Eingriffsregelung unterscheidet sich aber in zweifacher Hinsicht von § 42 BNatSchG: (1.) Die konkrete Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel reicht aus (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). (...) (2.) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelwelt als Teil des Naturhaushalts i.S.v. Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG kann daher auch darin liegen, dass die Tiere (...) bei der Nahrungssuche gestört und dadurch ihre Reproduktions- und Überlebensfähigkeiten (ihre "Fitness") verringert werden." (Anmerkung: Markierungen durch Fettdruck und Unterstreichung von mir)

Bitte nicht an der nur sehr indirekten Vergleichbarkeit von Modellflugzeugen und Großpapageien Anstoß nehmen. Wesentlich an/in der Urteilsbegründung ist die Aussage, daß

a.
bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf,

b.
daß eine konkrete Beeinträchtigung schon isoliert (ohne Berücksichtigung weiterer Störfaktoren) in einer Störung der Tiere (Vögel) bei der Nahrungssuche liegen kann.

Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt d. Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."

Es liegt auf der Hand, daß für "konkrete Möglichkeiten einer Beeinträchtigung" (Störung) durch praktizierten Freiflug von Großpapageien keinerlei "öffentliches Interesse" (im Sinne der Gesetzgebung), sondern nur Partikularinteressen einer kleinen Gruppierung herleitbar sind. Das potenzielle Risiko einer Störung (bzw. die Störung) ist vermeidbar (Rechtsbegriff: "vermeidbare Störung") bzw. im Umkehrschluß: nicht unvermeidbar.

Zum Begriff der Störung: Störungen sind Ereignisse, die "ausgelöst durch einen natürlichen oder anthropogenen Störreiz (...) bei einem Tierindividuum eine (...) Veränderung auf physiologischer Ebene (...) oder eine (sichtbare) Verhaltensänderung (...) bewirken (...)." (Roth, M. & J. Ulbricht (2006): Anthropogene Störungen als Umweltfaktor, in: Bauer, H. et al., Freiraum und Naturschutz, Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg, S. 152 / fast gleichlautend bei: M. Stock et al. (1994): Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht, Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3. (1), S. 49-57)

Der Charakter (die Einstufung) des Gebietes, in welchem Freiflug mit Großpapageien praktiziert wird (werden soll), ist zwar anderweitig nicht unwesentlich (Stichwort: FFH-Richtlinien), spielt aber hinsichtlich der Bewertung von Zulässigkeiten/Unzulässigkeiten im Sinne des BNatSchG keine Rolle. Hierzu Trautner & Jooss: "Im Gesetzestext wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen definiert (BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2: während der Fortpflanzungs-, Aufzuch-t, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)."

Unterschiedliche "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" bei zudem nicht zu erwartender Kenntnis der in den vorgesehenen "Freifluggebieten" zu den jeweiligen Zeiten vorhandenen Vertreter der heimischen Avifauna* lassen (wenn überhaupt) ein bestenfalls ganz enges (kaum bestimmbares und daher für die Praxis irrelevantes) Zeitfenster für "Freiflüge" zu, die bei großzügigster Auslegung und unter Außerachtlassung weiterer (zu beachtender) rechtlicher Regularien (u. a. des TSchG) den Vorgaben des § 42 BNatSchG entsprechen könnten.

Um eine kleine Vorstellung darüber zu vermitteln, mit dem Vorkommen wie vieler Arten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, nachstehend ein kleiner Teil der Ergebnisse des DDA-Birdrace 2008 (Birdrace ist ein bundesweiter Wettkampf des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, bei dem verschiedene Teams an einem Tag zwischen 0 und 24 Uhr innerhalb eines Landkreises die dort vorkommenden Vogelarten beobachten und dokumentieren):

Nordfriesland-Team (Zählergebnis): 161 Arten, Schwalm-Eder-Kreis-Team (Zählergebnis): 126 Arten, Lahn-Dill-Kreis-Team (Zählergebnis): 120 Arten, Mainz-Bingen-Team (Zählergebnis): 112 Arten, Merzig-Wadern-Team (Zählergebnis); 93 Arten. (veröffentlicht in: Flieg und Flatter – Aktuelles aus der Vogelschutzwarte, Ausgabe 15 / August 2008, Staatl. Vogelschutzwarte f. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4)

Es sollte (von rechtlichen Aspekten abgesehen) jedem/jeder "Natur- und Vogelfreund/in" einleuchten, daß das Interesse an weitgehender Störungsfreiheit der vielen heimischen Arten über den Partikularinteressen von "Freiflugenthusiasten" stehen muß.

Von der Nichtbeschränkung der Regelungen des § 42 BNatSchG auf "bestimmte Räume oder Habitate" abgesehen, ist (rein "informatorisch") festzuhalten, daß auch in vermeintlich "minderwertigen" Gebieten durchaus mit der Anwesenheit störempfindlicher Arten gerechnet werden kann (so u. a. A. Garnel et al. (2007): Vögel und Verkehrslärm: Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna, Schlussbericht November 2007 / Langfassung FuE-Vorhaben 02.237 / 2003 / LR des Bundesmin. f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, Bonn / Kiel).

Einige (ausweitbare) Beispiele für "konkrete Möglichkeiten einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel" durch ein oder mehrere freifliegende/s Exemplar/e sog. Großpapageien:

a.
Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).

b.
Beibehaltung von Effektdistanzen durch besonders störanfällige Arten über den Zeitpunkt der Präsenz artfremder Freiflieger hinaus.

c.
Erhebliche Beeinträchtigung heimischer Arten zu erhöht störungsrelevanten Zeiten (wie zum Beispiel: Brut, Jungenaufzucht). Mögliche Folge: Fernbleiben futtertragender Altvögel.

d.
Erhöhte Beeinträchtigung revierbesetzender heimischer Arten des Offenlandes (wie zum Beispiel: Feldlerche). Mögliche Folge: Verlassen angestammter Reviere* (und Brutreviere) bei mehrmaliger (respektive: längerfristiger) "Freiflugnutzung" im gleichen Areal. Brutausfälle.

*Jeromin hat in einer Arbeit eine Reviergröße der Feldlerche von 1,0 bis 1,3 Hektar für Ackerflächen in Schleswig-Holstein ermittelt (Jeromin, K. (2002): Zur Ernährungsökologie der Feldlerche (Alauda arvensis L. 1758 ) in der Reproduktionsphase, Diss. Math,-Naturwiss. Fakultät der Christian-Albrechts-Universität, Kiel).

Gruß
MMchen
 
Wau,da freut sich Mmchen ein loch in Bauch

Bei dem ganzen Naturschutzwarn ist bei dir woll das Tier "Mensch" ganz untergegangen.8(

Bald müssen wir warscheinlich unter tage leben damit der Storch sich nicht belästigt fühlt:p

Mein Gründstück ist mein revier nicht von irgendwelchen Naturfutzis oder gar wildvögel!Auf meinem Gründstück kann ich machen was mir in den Sinn kommt.

Zu diesen Punkt:

a.
Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).


Akustik in der AV ist dir woll bekannt oder?

Ist also das Halten von Großpapageien in den Außenvolieren auch verboten?

Also ich habe öfters beobachtet wie die Spatze in der AV sich an dem Futter
bedienten.Ich glaube nicht dass sie sich gestört fühlten.

Daran sieht man, das die Gesetze von Leuten gemacht worden sind,die wirklich keine Ahnung haben.

Modelflugzeug ??? :zustimm: Die richtigen Flügzeuge machen viel mehr krach!

Ich hoffe das dieser Art von Tierschutz endtlich mal untergeht:k
Krank!

In diesem Sinne

Alex
 
Thema: Jetzt mal im ernst, Freiflug???
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