Jetzt mal im ernst, Freiflug???

Diskutiere Jetzt mal im ernst, Freiflug??? im Forum Aras im Bereich Papageien - Habe ja schon öfter Threads gelesen, wo von Freiflug die Rede ist. Was sind die Randbedingungen? Könnte mir vorstellen, wenn ich z.B. Lady DR...
K

Kentara

Guest
Habe ja schon öfter Threads gelesen, wo von Freiflug die Rede ist.
Was sind die Randbedingungen? Könnte mir vorstellen, wenn ich z.B. Lady DR fliegen lassen würde und Bartolome drinnen lassen würde, käme Lady sehr wahrscheinlich zurück.....Oder sie würde ohne Bartolome nicht wegfliegen, gar nicht erst rausfliegen....?
Das sind erst mal zwei Möglichkeiten.
Da aber beide "nicht" menschengeprägt sind, könnte es doch genauso gut sein, das sie auf nimmerwiedersehen verschwinden?
Könnte man das erst mal mit einem versuchen und später den anderen mitlassen? Oder ist das Schwachsinn?
Kommen sie zurück, weil dort ihre geliebte Walnuss wartet oder ist der Drang der Freiheit größer?
Das finde ich, ist mal eine wirkliche Diskussion wert, denn ich fände das schon toll wenn ich die Tiere freilassen könnte, habe aber panische Angst. Dazu kommt noch die Angst vor Autos, obwohl hier nicht so viele fahren. Trotzdem könnte ja einer mal auf einer Straße landen oder gegen ein Auto fliegen.
Wer traut sich das, wenn er eine Naturbrut hat und keine HZ, die ja eher zurückkommen würde.
lg
Anita
 
Hi Anita

Das finde ich, ist mal eine wirkliche Diskussion wert,

Das wird keiner machen------------es ist verboten,is so.(ich mein nich das diskutieren,sondern das freifliegen lassen)
Ich kann Dir aber gerne per Pn n Link schikken wo Du einiges über das Thema nachlesen kannst.


MFG Jens
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
danke für den Link. Habe eine Stunde gelesen und erst mal keine Fragen mehr. Werde mich im Frühjahr einklinken...
lg
Anita

danke!!!
 
Hallo Anita,
kommt immer drauf an, was jeder mit "Freiflug" meint....
Manche Graupapageien haben mehrstündigen Freiflug ... in der Wohnung - außerhalb des Käfigs.
Manche Papageien haben in einer Außenvoli Freiflug...
und manche (ganz wenige) genießen "kontrollierten Freiflug" ....
Und über Verbot oder Nicht-Verbot gehen die Meinungen auseinander!
LG
Susanne
 
(...) es ist verboten (...)

Nachfolgend die gesetzlichen Grundlagen für das von Jens angesprochene Verbot des Freiflugs für Papageien (bzw. sämtliche exotischen Vögel):

Bundesnaturschutzgesetz, § 41

(1) Abs. 1 gibt den Ländern auf, Ausführungsvorschriften zu erlassen, welche der Verfolgung des Zieles dienen, "Tiere nicht mutwillig zu
beunruhigen" (...)

--> Mutwillige Beunruhigen (insbesondere) heimischer Vogelarten bei Präsenz eines exotischen Wildvogels sind in keinem Fall auszuschließen.

(2) Die Länder treffen unter Beachtung des Artikels 22 der Richtlinie 92/43/EWG und des Artikels 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie des Artikels 8 Buchstabe h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. 1993 II S. 1471) geeignete Maßnahmen, um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über die Genehmigung des Ansiedelns (...) von Tieren (...) gebietsfremder Arten in der freien Natur.

Aus der Kommentierung zu diesem Gesetz:
Der Allgemeinschutz, der für alle Arten gilt, zielt darauf ab, menschliche Einwirkungen auf wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen sowie deren Lebensstätten nur aus vernünftigem Grund zu gestatten. Es kann keinesfalls unter den Terminus "vernünftiger Grund" fallen, einen exotischen Wildvogel ungesichert ins Freiland zu verbringen. Die Naturschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten wurden mittlerweile an übergeordneten EU-Richtlinien orientiert. D. h. Inhalte entsprechender EU-Richtlinien und Verordnungen sind in das jeweils nationale Recht umzusetzen. Sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten werden durch die EG-Vogelschutzrichtlinie, die 1979 verabschiedet wurde, geschützt. Sie verbietet, wildlebende Vogelarten zu beunruhigen (...) (s. § 41 (1))

Besteht das potenzielle Risiko des Entfliegens eines nicht-heimischen Wildvogels (Papagei), so ist sein Überleben in der ungewohnten Umgebung durch vielerlei Faktoren (u. a. keine gesicherte Futteraufnahme, Prädation, Nachstellung, Klima) gefährdet. Wird dieses Risiko willentlich herbeigeführt, so könnten (zumindest unter Umständen) auch Belange des Tierschutzrechts (TSchG) tangiert sein (§ 3 (4)). Die hierzulande vereinzelt vorzufindende Freiflughaltung von Papageien ist in keiner Weise rechtlich abgesichert. Nicht bedacht werden - neben allen anderen Aspekten - die nicht auszuschließenden Haftungen bei eventuell eintretenden Schadensfällen.

Anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn es einem nachweislich flugunfähigen Exemplar ermöglicht wird, innerhalb des eigenen Besitztums (Garten) einen Aufenthalt im Freien (von "Freiflug" kann man ja in diesem Fall nicht reden) zu genießen. Es kommt nicht darauf an, ob es in der Absicht des Halters liegt, ein nicht-heimisches Wildtier auszusetzen, auszuwildern oder ihm nur zeitweise "etwas Gutes" tun zu wollen, es zählt einfach nur der Fakt und die (vielleicht "nur") abstrakte Gefährdung und/oder Beunruhigung heimischer Arten. Zusätzlich ist auch noch der Gebietscharakter zu berücksichtigen. Geschieht das "Freisetzen" in/der Nähe eines mit Schutzstatus versehenen Areals (z. B. Gebiete unter Status von EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien) dürfte bei Bekanntwerden/Beanzeigung mit empfindlichem Bussgeld zu rechnen sein.

Abschließend noch der Hinweis: Die neuerdings (vorwiegend in europäischen Nachbarländern) veranstalteten "Freiflugseminare" bedürfen alle entsprechender Ausnahmegenehmigungen.

Gruß
MMchen
 
@Uhu

unter Freiflug verstehe ih shon, draussen rumdüsen lassen, nah Lust und Laune, sorry, mir feht hier immer noh der Buhstabe vor dem d, hoffe, man versteht, was ih sagen möhte.

Rosita

hatte gerade keinen Freiflug, aber hat ordentlih draussen rumgeturnt
 
Hallo Anita,
kommt immer drauf an, was jeder mit "Freiflug" meint....
Manche Graupapageien haben mehrstündigen Freiflug ... in der Wohnung - außerhalb des Käfigs.
Manche Papageien haben in einer Außenvoli Freiflug...
und manche (ganz wenige) genießen "kontrollierten Freiflug" ....
Und über Verbot oder Nicht-Verbot gehen die Meinungen auseinander!
LG
Susanne

Hallo Susanne,
ich meinte schon "den" Freiflug.
Auf Mallorca durfte ich z.B. die Uhus nicht fliegen lassen, weil es die Spezie dort nicht gibt. Und da ich dort als Halter eingetragen war und die Uhus geschl. Ringe hatten, wäre ich sofort mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Natürlich verstehe ich auch das dies notwendig ist, weil Uhus halt die Reviere von z.B. den Geiern besetzen. Das ist mir alles klar.
Will jetzt nicht weiter darauf eingehen, wir schreiben im Frühjahr weiter...
lg
Anita
 
Kommentar

Nachfolgend die gesetzlichen Grundlagen für das von Jens angesprochene Verbot des Freiflugs für Papageien (bzw. sämtliche exotischen Vögel):

Bundesnaturschutzgesetz, § 41

(1) Abs. 1 gibt den Ländern auf, Ausführungsvorschriften zu erlassen, welche der Verfolgung des Zieles dienen, "Tiere nicht mutwillig zu
beunruhigen" (...)

--> Mutwillige Beunruhigen (insbesondere) heimischer Vogelarten bei Präsenz eines exotischen Wildvogels sind in keinem Fall auszuschließen.

(2) Die Länder treffen unter Beachtung des Artikels 22 der Richtlinie 92/43/EWG und des Artikels 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie des Artikels 8 Buchstabe h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. 1993 II S. 1471) geeignete Maßnahmen, um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über die Genehmigung des Ansiedelns (...) von Tieren (...) gebietsfremder Arten in der freien Natur.

Aus der Kommentierung zu diesem Gesetz:
Der Allgemeinschutz, der für alle Arten gilt, zielt darauf ab, menschliche Einwirkungen auf wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen sowie deren Lebensstätten nur aus vernünftigem Grund zu gestatten. Es kann keinesfalls unter den Terminus "vernünftiger Grund" fallen, einen exotischen Wildvogel ungesichert ins Freiland zu verbringen. Die Naturschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten wurden mittlerweile an übergeordneten EU-Richtlinien orientiert. D. h. Inhalte entsprechender EU-Richtlinien und Verordnungen sind in das jeweils nationale Recht umzusetzen. Sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten werden durch die EG-Vogelschutzrichtlinie, die 1979 verabschiedet wurde, geschützt. Sie verbietet, wildlebende Vogelarten zu beunruhigen (...) (s. § 41 (1))

Besteht das potenzielle Risiko des Entfliegens eines nicht-heimischen Wildvogels (Papagei), so ist sein Überleben in der ungewohnten Umgebung durch vielerlei Faktoren (u. a. keine gesicherte Futteraufnahme, Prädation, Nachstellung, Klima) gefährdet. Wird dieses Risiko willentlich herbeigeführt, so könnten (zumindest unter Umständen) auch Belange des Tierschutzrechts (TSchG) tangiert sein (§ 3 (4)). Die hierzulande vereinzelt vorzufindende Freiflughaltung von Papageien ist in keiner Weise rechtlich abgesichert. Nicht bedacht werden - neben allen anderen Aspekten - die nicht auszuschließenden Haftungen bei eventuell eintretenden Schadensfällen.

Anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn es einem nachweislich flugunfähigen Exemplar ermöglicht wird, innerhalb des eigenen Besitztums (Garten) einen Aufenthalt im Freien (von "Freiflug" kann man ja in diesem Fall nicht reden) zu genießen. Es kommt nicht darauf an, ob es in der Absicht des Halters liegt, ein nicht-heimisches Wildtier auszusetzen, auszuwildern oder ihm nur zeitweise "etwas Gutes" tun zu wollen, es zählt einfach nur der Fakt und die (vielleicht "nur") abstrakte Gefährdung und/oder Beunruhigung heimischer Arten. Zusätzlich ist auch noch der Gebietscharakter zu berücksichtigen. Geschieht das "Freisetzen" in/der Nähe eines mit Schutzstatus versehenen Areals (z. B. Gebiete unter Status von EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien) dürfte bei Bekanntwerden/Beanzeigung mit empfindlichem Bussgeld zu rechnen sein.

Abschließend noch der Hinweis: Die neuerdings (vorwiegend in europäischen Nachbarländern) veranstalteten "Freiflugseminare" bedürfen alle entsprechender Ausnahmegenehmigungen.

Gruß
MMchen

Eine Frage woher beziehst du den Kommentar beziehungsweise die Interpretation des Gesetzes?
 
Eine Frage woher beziehst du den Kommentar beziehungsweise die Interpretation des Gesetzes?

Ob die zusammenfassenden Interpretationen nun aus dem "Kohlhammer" (Schumacher/Fischer-Hüftle) oder aus der neueren Kommentierung von Marzik entnommen sind, kann ich Dir leider auf Anhieb nicht (mehr) sagen. Ein Freund von mir hat sich vor einigen Monaten mit der Thematik etwas intensiver auseinandergesetzt und dazu auch Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde befragt. Wenn Du möchtest, werde ich bei ihm nochmals nachfragen. Jedenfalls lassen sich die Kernaussagen aus den Gesetzestexten selbst und den entsprechenden Kommentierungen ableiten. Der Korrektheit halber sollte vielleicht gesagt sein, daß ein explizites "Freiflugverbot" in Form eines strafbewehrten Paragrafen nicht besteht, sich die rechtliche Bedenklichkeit allerdings (je nach Sachlage und Gegebenheit) aus analog anwendbaren Richtlinien/Paragrafen des Bundes- und EU-Rechtes daraus herleiten läßt.

Gruß
MMchen
 
Dankeschön für die Info mit dem Freiflug"verbot" und dem entsprechenden Gesetzesauszug.
Ehrlich gesagt wusste ich nicht das es ein solches Verbot gibt.
 
Ich kann mich dem nur anschließen.
Wenn schon ein solch großes Tier in Gefangenschaft gehalten wird, dann sollte man ihm zumindest etwas Flugmöglichkeit geben ... Oder gleich die Finger davon lassen!

Eine bessere Auslastung und Abwechslung wie dieser Ara scheinbar genießt, wer kann da mithalten?
Sicher gibt es viele Ara-Halter die tolle und halbwegs vernünftige Volieren UND einen Partnervogel haben, das ist auch sehr lobenswert.

Aber bei solchen Fotos geht mir persönlich das Herz auf, und ich denke dieser Ara ist auch als Einzelvogel um ein vielfaches glücklicher als ein Paar Aras, die daheim in einem quälerischen Wohnzimmerkäfig ohne Flug und mit wenig Aufmerksamt vor sich hinleiden.
 
Einen Ara in solcher Kondition wird es in Deutschland vermutlich selten geben. Dem sieht man seine gesunden Luftsäcke an.
Selbst bei vermeintlich "artgerechter" 40 qm Aussenhaltung sind ja bei einem Ara kaum mehr als drei Flügelschläge drin.
 
Hi

Dankeschön für die Info mit dem Freiflug"verbot" und dem entsprechenden Gesetzesauszug.
Ehrlich gesagt wusste ich nicht das es ein solches Verbot gibt.

Ein Verbot in dem Sinne giebt es nicht----------nur wer sich die Links von Heidrun durchließt und ein bischen nachdenkt,weiß wie das ausgehen kann---------wenn ein "Kläger" sich stark macht.

Mann sollte hierbei vieleicht auch nich die Gefahren vergessen die der Vogel in seinem Freiflug ausgesetzt is-------------auch wenn der Freiflug "Kontroliert" is.


http://img508.imageshack.us/img508/7120/familie002to3.jpg
http://img508.imageshack.us/img508/7120/familie002to3.fb71f48047.jpg


Das wäre nur eine Gefahr von vielen----------ja mit den Gesetzen hab ich das auch nich so genau(wie fast jeder von uns 8) )-----------persöhnliche Ängste stehen da schon eher im Vordergrund

Für das Bild habe ich von meiner Haustür bis zum auslösen 5 minuten gebraucht---------------ich glaube ein Raubvogel brauch nich solange um einen Ara umzulegen


MFG Jens
 
Für das Bild habe ich von meiner Haustür bis zum auslösen 5 minuten gebraucht---------------ich glaube ein Raubvogel brauch nich solange um einen Ara umzulegen

Der Bussard auf dem Bild wird einem Ara auf keinen Fall gefährlich. Dann schon eher ein Habicht und vielleicht noch Wanderfalke...aber die Telefon- und Stromleitung stellen nat. ein Risiko dar...um nur mal ein kleines Beispiel zu nennen.
Mir persönlich wäre das Risiko, dass dem Vogel etwas geschieht, zu groß.

LG, Olli
 
Der Bussard auf dem Bild wird einem Ara auf keinen Fall gefährlich. Dann schon eher ein Habicht und vielleicht noch Wanderfalke...aber die Telefon- und Stromleitung stellen nat. ein Risiko dar...um nur mal ein kleines Beispiel zu nennen.
Mir persönlich wäre das Risiko, dass dem Vogel etwas geschieht, zu groß.

LG, Olli


Oh Olli,das hab ich noch gar nich gewußt.Ich dachte son großer holt den Pieper schneller runter. Falken hab ich hier auch schon sehr viele gesehen---------die sind aber zu schnell für meine Kamera(hätte nich gedacht,das die kleinen solch bösewichte sind(ich weiß,kein Vogel is bös)

MFG Jens
 
Ja, man muss die Gegend und sein Tier sehr gut kennen und es bleibt immer ein Restrisiko.
Einfach mal so probieren ist das schlimmste, was man tun kann.
Durchdacht und mit Überlegung IMHO aber das beste, was man seinem Vogel bieten kann und das Risiko wert.
Brieftaubenbesitzer wagen es ja auch.
Nach allem, was man hört, klappt es am besten mit fest verpaasrten Aras oder Kakadus.
Ich habe eigene Freiflugerfahrungen mit einem Graupapagei (Partner blieb als Rückkehranreiz immer drin).
Tolles Gefühl mit mulmigem Anteil.
Bei mir gab es zwei/drei Probleme:
1 Unvermittelt auftauchende Greifvögel (ein Rotmilan erschreckte meine GP Dame so sehr, dass sie in Panik wegflog und erst nach Tagen krank wieder auftauchte)
2 Mit der Geschlechtsreife attackieerte die GP Dame ihrerseits Hunde, Katzen und Menschen durch direktes Kopf-Anfliegen und gezielte Bisse.
3 Mit zunehmendem Alter hatte die Dame eigene Ansichten dazu, wann sie zurückkommen sollte.

Nochmal zu den Greifen: Unsichere Papageien ziehen Greife wie magische Magnete an. Flugsichere selbstbewusste ortskundige Papageien haben aber viel viel weniger zu fürchten.
Im weiteren Umfeld meiner Eltern gibt es einen Gelbhaubenkakadu (sorry, genauer weis ichs nicht), der als auf Menschen geprägtes Einzeltier seiner Besitzerin überallhin folgt und sich daheim im Umkreis von ein paar hundert Metern frei bewegt. Dieses Tier hat keine Probleme mit Bussarden und Milanen, sondern verscheucht diese vielmehr.
In mehreren (?) englischen Vogelparks fliegen nicht zahme Großaras frei und es kommt so gut wie nie zu Verlusten und die Ortstreue ist auch kein Problem.
Auf Teneriffa war ich in einem der kleineren Tierparks. Dort gab es eine Freiflugvorführung. Große Aras sah man zunächst nicht. Die kamen aber dann einzeln auf Zuruf aus umliegenden Palmwipfeln herabgeflogen, führten ihr Kunststück auf und verschwanden dann wieder.
Einer wollte nicht und lieferte sich mit dem Trainer nur ein akustisches Duell. Keinen hats gestört.
 
Also ich bin relativ skeptisch inwieweit ein Wanderfalke oder ein Habicht einen Ara (Ara macao z.B.) schlagen könnte.
Das liegt schon an der Obergrenze des machbaren für die Raubvögel. Sie wiegen einfach ziemlich viel --> ca. 1kg und damit schon fast nicht mehr zu schaffen.

Trotzdem gibt es sicherlich andere Gefahren wie unbekannte Nahrungspflanzen etc...
 
Also ich bin relativ skeptisch inwieweit ein Wanderfalke oder ein Habicht einen Ara (Ara macao z.B.) schlagen könnte.
Das liegt schon an der Obergrenze des machbaren für die Raubvögel. Sie wiegen einfach ziemlich viel --> ca. 1kg und damit schon fast nicht mehr zu schaffen.

Trotzdem gibt es sicherlich andere Gefahren wie unbekannte Nahrungspflanzen etc...

Zum ersteren weiß ich es auch nich so genau-----------nur hab ich mir letztens Bilder bei den "Räubern" angesehen----------und die haben da ganz andere Tiere "kaltgemacht". Vieleicht bringt sich mal jemand von denen die es wissen müßten mit ein(ich schreib mal einen an)

Zum letzteren hatten wir dazu schon mal ne ganz informative Diskusion---------war aber nich in diesem Forum

MFG Jens
 
Es gibt mit Sicherheit viele Gründe, die gegen einen Freiflug von Papageien sprechen, aber ein solcher
--> Mutwillige Beunruhigen (insbesondere) heimischer Vogelarten bei Präsenz eines exotischen Wildvogels sind in keinem Fall auszuschließen.
ist doch wohl an den Haaren herbeigezogen, wo es Kolonien frei lebender Halsbandsittiche und Mönchssittiche und sogar frei lebende Aras in D und/oder unseren Nachbarländern gibt.
 
Thema: Jetzt mal im ernst, Freiflug???
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