Ara im Flug

Diskutiere Ara im Flug im Forum Aras im Bereich Papageien - Hallo zusammen Ich kann mich kaum satt sehen, wenn ich Aras im Flug sehe. Hat niemand schöne Fotos von (frei) fliegenden Aras? (Die von der...
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PaulNesso

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Hallo zusammen
Ich kann mich kaum satt sehen, wenn ich Aras im Flug sehe. Hat niemand schöne Fotos von (frei) fliegenden Aras? (Die von der Familie Schmelling habe ich gesehen). oder Filme wie auf youtube amore! partIV . Einfach traumhaft, wie die hellroten gefilmt werden. Hat jemand Fotos und würde diese hier ins Forum stellen? Ich und viele andere würden sich sicher sehr freuen! Danke im Voraus.
Im Sommer gehe ich nach Peru und dann kann ich sicher auch Fotos einstellen.
 
Hallo.

Wir waren kürzlich bei Fam. Rückemann auf dem Papageienhof Dreiländereck zu einem Seminar über Training von Papageien.

Dort gibt es auch einige freifliegende Aras, unter anderem die "Rote Zora".

Hier ist ein Bild das mein Freund Dirk während unserer Zeit auf dem Hof gemacht hat.

http://weichhaube.de/bilder/zora.JPG

LG
Verena
 
ich finde es immer wieder gut, wie der Freiflug von Psittaciden und Kakadus als eine legale Handlung in den diversen Foren propagiert wird (obwohl es auch hier entsprechende Treads mit entsprechenden Fakten gab). :nene::nene:

Der Freiflug von besagten Vögeln ist bei uns verboten....u.a. durch die Psittakoseverordnung.

Und jeder der behauptet er übe ja gezielten und trainierten Freiflug aus....nun ja...fast jeder dieser Personen hat bereits Verluste (in Form von toten und verschollenen Vögeln) verbuchen können. Zudem kann Niemand 100%ig belegen, das "sein Vogel" für evtl. Erkrankungen der heimischen Vogelwelt nicht verantwortlich ist.

Der Unterschied zu manchen Personen die den Freiflug ihrer Psittaciden und/oder Kakadus praktizieren...sie wissen, das dies eigentlich nicht legal ist.

So schön der Freiflug auch anzusehen ist, so sehr sollte sich jeder vor Augen halten, das es in unseren Gefilden nicht erlaubt ist.

Aber klar...solange kein Kläger, solange kein Richter...........
 
Hallo Pico,

wie regeln das denn dann die Vogelparks, die Papageien in ihre Flugschauen integriert haben (zum Beispiel der Vogelpark Marlow oder Walsrode)?

Weißt du da zufällig was drüber?
 
verboten ist der unkontrollierte freiflug

nicht das stundenweise freifliegen lassen --das beinhaltet keine faunenverfälschung

http://www.youtube.com/watch?v=Lvc3z6kPHCY

du hast doch selber filme dazu in you tube

ist wie mit nem hund ich darf ihn gassi führen aber nicht aussetzen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist ja ein tolles video.weisst du welcher tierpark oder zoo das ist scorpi?
 
das ist echt bei dir?cool.hast du keine angst das die geier wegfliegen oder von greifvögel angegriffen werden?
kann man euch besuchen kommen oder ist das alles nur privat?
:D deine hunde haben aber richtig respekt vor den geiern
 
die anfänge

der aras sind noch hier im forum zu finden unter addi

meine war 2004 seitdem fliegen sie und chicco auch

besuch bist ja nicht soweit weg -sicher mal machbar
 
Hallo Scorpi,
ich habe deine Videos gesehen und bin total begeistert.
Auch von deinen Ridgebacks.Man sind die schön,wieviel hast du denn von denen?Wir hatten auch eine Ridgeback Hündin.Leider ist sie vor 5 Wochen mit 11,5J gestorben.
Auch deine Aras.Es sieht so aus als wenn sie sich dort sehr wohl fühlen und den Garten zu ihrem Natürlichen Lebensraum gemacht haben.
Echt spitze :zustimm:
 
Ein paar Anregungen :)

Rechtliches zum Freiflug von PapageienIch habe mich hierüber mal schlau gemacht wie dies in Meck-Pomm gehandhabt/ ausgelegt wird. Nachstehendes habe ich beim L.U.N.G. ( Landesamt für Umwelt , Natur und Geologie ) in Erfahrung bringen können. Dies ist die obere Naturschutzbehörde .

Es sollte hierbei nur um die rechtliche Seite gehen, nicht darum ob dies gut oder schlecht ist !

Ich bin eigentlich recht objektiv mit den Fragen an das Amt getreten, heißt also--------------weder befürworter noch Gegner dessen.

Meine Frage : Darf man FF praktizieren ?

Antwort : Nein !

Meine Frage : Warum nicht ?

Antwort : Faunenverfälschung(Naturschutzgesetzt ), Tierschutzgesetz,Bundesartenschutzverordnung, Jagdtrecht ( da diese Exoten davon ausgenommen sind )

Meine Frage : Faunenverfälschung ? das bei einem freifliegendem Tier ? Meiner kommt immer wieder !

Antwort : Genau so wie sie denkt jemand 3 Dörfer weiter,------------und dann ? Was ist wenn dieser Vogel von anderen Loiden gefüttert wird ? Was ist wenn dieser Vogel vorsätzlich vergiftet wird weil ein Nachbar nicht so wohlgesonnen ist ? Was ist wenn der Vogel sich selbst vergiftet Tierschutzgesetz ; " nicht vorsätzlich das Tier gefahren aussetzen......................." )

Die Sittichpopulation im Reihnland sowie die Stuttgarter Amazonen und die entlaufenen Nandus --------------------ja daran erinnerte sich mein Gesprächspartner sofort

Die Frage nach 2 Freifliegern ( Paar ) brauch ich hier wohl nich weiter zu erleutern.

Vorsätzlich ?

Antwort : Nur weil man etwas nicht sehen möchte, kann , will usw.-----------------------------------------dafür giebt es eben das Naturschutzgesetz, steht alles drinn----------------darüber haben sich andere Loide den Kopf zerbrochen. Um dem entgegenzuwirken giebt es dort unmißverständliche Zeilen !

Meine Frage : Tierschutzgesetzt ?

Antwort :ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt. ( nachzulesen hier )

Meine Frage : Was hat die Bundesartenschutzverordnung damit zu tun ( Ich weiß , Die Frage ist nicht so "prikelnd " ---------------dachte schon mir wird die Haltebewilligung entzogen )

Antwort : Sie müßten eigentlich wissen das ein entweichen, aussetzen usw. ausgeschlossen werden sollte. Darauf is ihrerseits zu achten.


Ist dies wirklich so ? An dieser Stelle hätte ich n paar Bilder , wo Angst sprichwörtlich " treiben könnte " :)


N anderer Aspeckt ;
FF ist genehmigungspflichtig, Meck-Pomm erteitl für keinen Privathalter eine solche. Mir ist auch nicht bekannt das in Meck-Pomm eine solche Flugschau existiert.

Deine Frage zur Faunenverfälschung :siehe hier

weiter gehts :)

Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Dieses Verbot umfaßt auch Einzelaktivitäten von Personen, ist aber "nicht etwa auf Einzelaktivitäten von Personen beschränkt (...)." (Trautner, J. & R. Jooss (2008 ): Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, in: Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift für angewandte Ökologie, Ausgabe 9/2008, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 - 272)

Mit Urteil(en) vom 31.07.2007 (Az. RN 11 K 06.1930 und RN 11 K 07.0275) hat das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen "wegen Störung der Nist-, Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Vorliegen eines nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft und die "rechtmäßige Versagung eines (...) erlaubnisfreien Modellflugbetriebes aus naturschutzrechtlichen Gründen" bestätigt.

Aus den Gründen:

"Dabei gelten die Ausführungen zu § 42 BNatSchG entsprechend. Die Eingriffsregelung unterscheidet sich aber in zweifacher Hinsicht von $ 42 BNatSchG: (1.) Die konkrete Möglicheit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel reicht aus (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). (...) (2.) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelwelt als Teil des Naturhaushalts i.S.v. Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG kann daher auch darin liegen, dass die Tiere (...) bei der Nahrungssuche gestört und dadurch ihre Reproduktions- und Überlebensfähigkeiten (ihre "Fitness") verringert werden." (Anmerkung: Markierungen durch Fettdruck und Unterstreichung von mir.)

Bitte nicht an der nur sehr indirekten Vergleichbarkeit von Modellflugzeugen und Großpapageien Anstoß nehmen. Wesentlich an/in der Urteilsbedründung ist die Aussage, daß

a.
bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf.

b)
daß eine konkrete Beeinträchtigung schon isoliert (ohne Berücksichtigung weiterer Störfaktoren) in einer Störung der Tiere (Vögel) bei der Nahrungssuche liegen kann.

Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt d. Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."

Es liegt auf der Hand, daß für "konkrete Möglichkeiten einer Beeinträchtigung" (Störung) durch prakizierten Freiflug von Großpapageien keinerlei "öffentliches Interesse" (im Sinne der Gesetzgebung), sondern nur Partikularinteressen einer kleinen Gruppierung herleitbarsind. Das potenzielle Risiko einer Störung (bzw. die Störung) ist vermeidbar (Rechtsbegriff: "vermeidbare Störung") bzw. im Umkehrschluß: nicht unvermeidbar.

Zum Begriff der Störung: Störungen sind Ereignisse, die "ausgelöst durch einen natürlichen oder anthropogenen Störreiz (...) bei einem Tierindividuum eine (...) Veränderung auf physiologischer Ebene (...) oder eine (sichtbare) Verhaltensänderung (...) bewirken (...)." (Roth, M. & J. Ulbricht (2006): Anthropogene Störungen als Umweltfaktor, in: Bauer, H. et al., Freiraum und Naturschutz, Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg, S. 152 / fast gleichlautend bei: M. Stock et al. (1994): Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht, Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3. (1), S. 49 - 57)

Der Charakter (die Einstufung) des Gebietes, in welchem Freiflug mit Großpapageien praktiziert wird (werden soll), ist zwar anderweitig nicht unwesentlich (Stichwort: FFH-Richtlinien), spielt aber hinsichtlich der Bewertung von Zulässigkeiten/Unzulässigkeiten im Sinne des BNatSchG keine Rolle. Hierzu Trautner & Jooss: "Im Gesetzestext wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen definiert (BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2: während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)."

Unterschiedliche "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" bei zudem nicht zu erwartender Kenntnis der in den vorgesehenen "Freifluggebieten" zu den jeweiligen Zeiten vorhandenen Vertreter der heimischen Avifauna* lassen (wenn überhaupt) ein bestenfalls ganz enges (kaum bestimmbares und daher für die Praxis irrelevantes) Zeitfenster für "Freiflüge" zu, die bei großzügigster Auslegung und unter Außerachtlassung weiterer (zu beachtender) rechtlicher Regularien (u. a. des TSchG) den Vorgaben des § 42 BNatSchG entsprechen könnten.

Um eine kleine Vorstellung darüber zu vermitteln, mit dem Vorkommen wie vieler Arten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, nachstehend ein kleiner Teil der Ergebnisse des DDA-Birdrace 2008 (Birdrace ist ein bundesweiter Wettkampf des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, bei dem verschiedene Teams an einem Tag zwischen 0 und 24 Uhr innerhalb eines Landkreises die dort vorkommenden Vogelarten beobachten und dokumentieren):

Nordfriesland-Team (Zählergebnis): 161 Arten, Schwalm-Eder-Kreis-Team (Zählergebnis): 126 Arten, Lahn-Dill-Kreis-Team (Zählergebnis): 120 Arten, Mainz-Bingen-Team (Zählergebnis): 112 Arten, Merzig-Wadern-Team (Zählergebnis): 93 Arten. (veröffentlicht in: Flieg und Flatter - Aktuelles aus der Vogelschutzwarte, Ausgabe 15/August 2008, Staatl. Vogelschutzwarte f. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4)

Es sollte (von rechtlichen Aspekten abgesehen) jedem/jeder "Natur- und Vogelfreund/in" einleuchten, daß das Interesse an weitgehender Störungsfreiheit der vielen heimischen Arten über den Partikularinteressen von "Freiflugenthusiasten" stehen muß.

Von der Nichtbeschränkung der Regelungen des § 42 BNatSchG auf "bestimmte Räume oder Habitate" abgesehen, ist (rein "informatorisch") festzuhalten, daß auch in vermeintlich "minderwertigen" Gebieten durchaus mit der Anwesenheit störempfindlicher Arten gerechnet werden kann (so u. a. A. Garnel et al. (2007): Vögel und Verkehrslärm: Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna, Schlussbericht November 2007 / Langfassung FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesmin. f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, Bonn/Kiel9.

Einige (ausweitbare) Beispiele für "konkrete Möglichkeiten einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel" durch ein oder mehrere freifliegende/s Exemplar/e sog. Großpapageien:

a.
Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).

b.
Beibehaltung von Effektdistanzen durch besonders störanfällige Arten über den Zeitpunkt der Präsenz artfremder Freiflieger hinaus.

c.
Erhebliche Beeinträchtigung heimischer Arten zu erhöht störungsrelevanten Zeiten (wie zum Beispiel: Brut, Jungenaufzucht). Mögliche Folge: Fernbleiben futtertragender Altvögel.

d.
Erhöte Beeinträchtigung revierbesetzender heimischer Arten des Offenlandes (wie zum Beispiel: Feldlerche). Mögliche Folge: Verlassen angestammter Reviere* (und Brutreviere) bei mehrmaliger (respektive: längerfristiger) "Freiflugnutzung" im gleichen Areal. Brutausfälle.

Um eine Frage von Hobbit zu beantworten :

Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt des Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."

Es gibt bundesweit mehrere Flugshows mehrerer zoologischer und sonstiger Einrichtungen. Sofern dafür im Einzelfall Beantragungen getätigt wurden und Genehmigungen vorliegen, könnten diese evtl. als Ausnahmegenehmigungen auf das Vorhandensein eines übergeordneten "öffentlichen Interesses", welches zum Beispiel (wie bei Zoohaltungen) auf aufklärend didaktische Wissensvermittlungen an eine breitere Öffentlichkeit abzielt (und an zeitlich und räumlich einzuhaltende Bedingungen), gestützt sein.

"Einzelinteresse" und Öffentliches Interesse" werden von der Rechtsprechung streng gegeneinander abgegrenzt.

Zu unsere einheimischen Greifvögel gehört ein Großara nicht zum Beutechema , sehr wohl aber zum Eindringling in ein Teretorium .
Solch ein Schnabel ist nicht nur zum Beute machen / fressen da ---------er kann auch verletzen .
Dies sollte ausgeschlossen werden .

http://www.abload.de/img/dsc_4797kopieioh5.jpg

http://www.abload.de/img/dsc_4865kopienrna.jpg

der Schnabel ist nicht nur zum fressen da :)

http://www.abload.de/img/dsc_4878kopieysr6.jpg



Das Rotmilane Störche " verprügeln " können ist bekannt . Das ein Seeadler von einem ebenfalls kleinerem Bussard atakiert werden kann ebenfalls . Ein Großara wäre noch um ein vielfaches kleiner .


Frage @ Saphie : welche Vögel fliegen noch zusätztlich frei , ausser der Zora ? Giebt es davon ebenfalls Bilder ? Die Zora kenn ich ----den Rest nicht :).


P.S ------------ich glaube nicht das der ganze Text komplett durchgelesen wurde :zustimm:

MFG Jens
 
ganz schön viele wiedersprüche in den aussagen der behörden

zu welchem bundesland gehört eigentlich marlow?


Wissen vermitteln wir auch ,indem wir zeigen wie sie fliegen machen wir klar das es Quälerei ist sie im Wohnzimmer oder wie ich anderswo mal las -sogar im Wohnwagen mitzuschleppen

was hat das vergiften können mit freiflug zu tun ...das
kann auch quai jedermann an einer zoovoliere

und was ist mit freilaufenden hunden und katzen?

was ist mit falknern die nicht mit einheimischen greifen jagen usw .

meine behörde war hier als meine frei flogen --
 
hallo,jensen

so ganz kann das nicht mit der Faunenverfälschung(Naturschutzgesetzt ), stimmen....was ist mit all´den freilebende halsbandsittiche die hier in deutschland leben und es werden immer mehr...????
 
die sittiche

und andere neozonen -tragen ganz klar zur faunenverfälschung bei

noch schlimmer ist es im pflanzenbereich und genanbau --aber der ara machts ------
 
das hab´ich schon verstanden,ich bezog mich auf diese antwort.....

Sie müßten eigentlich wissen das ein entweichen, aussetzen usw. ausgeschlossen werden sollte. Darauf is ihrerseits zu achten.
 
Hi Loids :) ;

Marlow liegt in genau demselben Bundesland in dem ich wohne ( Meck-Pomm ) .
Ich hatte hier ein Gespräch der oberen Naturschutzbehörde wiedergegeben . Wer dies als Unsinn im Wortinhalt ansieht , sei ihm selbst überlassen .

indem wir zeigen wie sie fliegen machen wir klar das es Quälerei ist sie im Wohnzimmer oder wie ich anderswo mal las -sogar im Wohnwagen mitzuschleppen

Gegen das Wohnzimmer das Argument FF ? Roland ; man sollte dies sehr differenziert betrachten . Es hat nicht jeder die Möglichkeit den Vögeln ein solches Tale zur verfügung zu stellen .

War mal n kleines o.t. ----------ging ja eher um Bilder von freifliegenden Aras .

MFG Jens
 
hallo,jensen

so ganz kann das nicht mit der Faunenverfälschung(Naturschutzgesetzt ), stimmen....was ist mit all´den freilebende halsbandsittiche die hier in deutschland leben und es werden immer mehr...????

Es hat ja keiner behauptet dass das legal ist, oder? Würden diese nicht im Winter gefüttert, würden sich die Bestände in manchen Gegenden auch reduzieren. Wie will man ein Entfliegen/Ansiedeln verhindern? Das selbe mit Gänsen etc. Würde man diese jedoch abschießen, wäre das Geheule hier aber auch groß, gell.
 
Hi Rena ,

was ist eine Faunenverfäschung / beinträchtigung -------------post 12 lesen .

Sicherlich werden die Akazonen in Stutgart / Halsis in Köln nicht wesentlich mehr .
Frage : Welche Höhlen benutzen die Halsis , welcher Vogel mußte hierfür ausziehen ( oder bessergesagt konnte nicht einziehen ) .

Sagen dir die entflohenen Nandus nähe Lübeck was . Ja , es wurden mehr . Geschossen werden durften diese nicht . Dieser Winter hatte diese Population etwas entschärft .
MFG Jens
 
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