Reisezeit - wie macht Ihr das mit Euren Aras?

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Brigitta

Guest
Hallo Ihr,

bald beginnt die Hauptreisezeit. Mal eine Frage an die unter Euch, die verreisen! Was macht Ihr mit unseren doch teilweise manchmal recht lauten, gefinderten großen Freunden, wenn Ihr wegfahrt?

Gruß
Brigitta
 
Hallo Brigitta!
Wir sind da recht radikal-wir fahren einfach nicht weg! :D
Lieben Gruß,BEA
 
Hallo!
So große Geier wie ihr hab ich ja nicht, aber meine Grauen würde mein Papa nehmen und sich drum kümmern, nur trau ich dem Braten nicht, er würde ihnen entweder nur schimpfwörter beibringen, oder sie danach nicht mehr hergeben ;)
Nee, da wir ja doch einiges an Tieren und Kindern haben fällt bei uns Urlaub auch flach. Tagesausflüge sind doch auch ganz nett.
 
Ja und wir, seit wir die Geierleins haben fahren oder fliegen wir halt auch nicht mehr ans Meer. Na ja manchmal juckt es halt schon noch, mal z.B. wieder in der Karibik Ferien zu machen :D .
Wir fahren nun in den Ferien in die Berge (Wallis) und bleiben in der Schweiz und können dafür unsere beiden Zwerge (haben ja "nur" die Kleinen) auch immer mitnehmen, auch mal für ein verlängertes Wochenende. :jaaa: Das Gute daran im Winter fahren wir Ski und im Sommer gehen wir wandern und tun erst noch was gutes für die Gesundheit und liegen nicht nur auf dem Liegestuhl am Strand :zwinker:
 
Vereinsfreunde helfen

Hallo,
also wir haben ganz nette Nachbarn ( auch Papageien- und Beozüchter ), die sich um unsere Geier kümmern bei uns zu Hause.
Bei kurzen Ausflügen springt auch unsere 15jährige Tochter ein, die ja mit den Oldies nicht mehr mitfährt.
 
Pucki schrieb:
Wir sind da recht radikal-wir fahren einfach nicht weg! :D


Hallo Ihr,

ja, so wie Bea geht es mir auch. Ich weiß zwar noch gerade, wie man Urlaub schreibt aber nicht mehr, wie man ihn - ausser zuhause - noch macht. Aber das möchte ich nun doch mal wieder andern!

Mal eine Frage:

Muß derjenige (selber stolzer Papageienbesitzer), der sich bereit erklärt, kostenlos als Freundschaftsdienst für eine begrenzte Zeit meine Vögel bei sich aufzunehmen, eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes haben?

Gruß
Brigitta
 
Hallo Brigitta,

so weit ich weiß, bezieht sich der Paragraph 11 nur auf den gewerblichen Handel mit Tieren. Dem liegen Einnahmen von 2.000 Euro im Jahr zu grunde. Dies würde bei einem Freundschaftsdienst ja wohl kaum gegeben sein.

Ja, und was den Urlaub betrifft, hoffe ich, dass wir bald wieder so einen Sommer wie 2003 bekommen - dann setze ich mich an den Teich, mache mir einen Eiskaffee, schwitze kräftig und träume von dolce vita, Sandstränden und sich sanft im Winde wiegenden Palmen :prima:.

Gruß Gisela
 
Hi Brigitta

urlaub ist für mich auch ein fremdwort, schicke meine frau auf erhohlung und versorgr die fieschers. das ist nun mal das los eines tierbesitzers, zumal man grosspapas nicht unbedingt so ohne weiteres umstzen kann zumindest nicht mit einer 4 x 3 oder 5 x 4 meter volli :D . da ich sowieso kein reisetyp bin stört es mich auch nicht.

Muß derjenige (selber stolzer Papageienbesitzer), der sich bereit erklärt, kostenlos als Freundschaftsdienst für eine begrenzte Zeit meine Vögel bei sich aufzunehmen, eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes haben?

nein er / sie braucht da keine genehmiung, zu beachten ist aber bei einem standortwechsel der papas die meldepflicht und dass cites usw dort zu sein haben wo der geier ist. des weiteren empfele ich dir einen vertrag mit ihm abzuschliessen, wo genau vereinbart wird für was er haftbar gemacht wird oder nicht und was im falle eines falles zu machen ist.
 
ararudi schrieb:
des weiteren empfele ich dir einen vertrag mit ihm abzuschliessen, wo genau vereinbart wird für was er haftbar gemacht wird oder nicht und was im falle eines falles zu machen ist.


Hallo Ihr,

ja, ein Vertrag ist sicher wichtig und richtig, danke für den Hinweis. Damit jeder genau weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Hat jemand vielleicht einen "Ferienmustervertrag"?

Und das mit der CITES: Würde ich meine Vögel ohne diese in Urlaubspflege geben, gäbe es da Ärger? Ist das ungesetzlich?

Danke für Eure raschen Antworten. Ich war nämlich schon etwas verwirrt, wollte mir doch ein "Papageienfachmensch" einreden, eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 2 (Tierheim oder ähnliche Einrichtung) müsste ich mir von meiner Bekannten vorlegen lassen.

Ich war auch immer der Meinung, dass diese nur bei gewerbsmäßiger Zucht sowie An- und anschließendem Verkauf mit Gewinnabsichten erfoderlich ist.
Danke Gisela, dass die "Gewinngrenze" Euro 2.000,- beträgt, wusste ich auch nicht.

Und mit "Gewinn" und "Verkauf" oder "Handel" hat die Betreuung der Geier ja nun so gar nichts zu tun. Es ist ein Freundschaftsdienst, ich stelle lediglich Futter, Einstreu und Spielzeug etc. für die Zeit zur Verfügung.

Wieder etwas dazu gelernt. Erstaunlich, was sogenannte "Fachleute" einem immer alles so einreden wollen!

Gruß
Brigitta
 
Hallo Brigitta

ich schicke dir einen mustervertrag von vin kannst ihn als vorlage verwenden und nach deinen bedürfnissen abändern.
 
Hallo Ihr Lieben!

Seitdem ich meine 3 großen Flieger besitze (2 Aras und 1 Triton-Kakadu) fahre ich auch nicht mehr in Urlaub. Am liebsten hätte ich, wenn jemand die "Flausche-Monster" während meiner Abwesenheit bei mir zuhause betreuen würde, denn wer kann kurzfristig so viel Platz anbieten, um mal eben 3 Papageien zur Urlaubsbetreuung aufzunehmen.

Außerdem verhalten sich meine 3 Fremden gegenüber sofort anders. Sind dann nicht mehr pflegeleicht, sondern schnell mal "zickig".

Außerdem reagieren alle sehr stark auf einen Ortswechsel. Ich habe das bemerkt, weil ich 1x mit der kompletten "Bande" umziehen mußte. Hat ganz schön gedauert, bis sie sich in der neuen Umgebung wieder eingelebt hatten. Diesen Stress möchte ich ihnen für ein paar Urlaubswochen auch nicht antun...

Also bleibe ich ebenfalls zuhause und mache es mir hier mit meinen "Geiern" so nett wie möglich...!!
 
dass cites usw dort zu sein haben wo der geier ist.

Das stimmt so nicht ganz, die Cites bleibt bei dem Eigentümer der Vögel.

Hingegen muss der Eigentümer dem zuständigen Amt die vorrübergehend anderweitige Unterbringung zwecks Urlaub mitteilen. Dasselbe Schreiben muss auch der Aufnehmende an die Behörde schicken die für ihn zuständig ist.

Diese Aktion ist aber nur notwendig wenn der/die Vogel/Vögel länger als vier Wochen nicht an dem ursprünglich gemeldeten Ort sind.
 
Hallöle Jörg,

lieben Dank für Deine Mühe! Das ist ja doch ein wichtiges Thema, wenn man seine Geier mal eine zeitlang aushäussig verwahren lassen will oder gar muss.
Den Vertrag kann ich jetzt gut brauchen!

Nur gut, dass sich jetzt NICHT alle unsere Freunde, Bekannten oder Verwandten, die zeitweise unsere Geier in Pflege nehmen, "strafbar" machen, wenn sie das ohne behördliche Genehmigung tun! :zwinker:
Denn dann wäre es ja völlig unmöglich, einen "nicht gewerbsmäßigen" - und damit zumeist wohl kostenfreien - Ferienplatz für unsere gefiederten Freunde zu finden. Sicher wichtig auch für die zu wissen, die solche "Feriengäste" mal bei sich aufnehmen.

Gruß
Brigitta
 
Hi Brigitta

das mit der meldepflicht ( ich meine jetzt die zeitdauer der pflege ) wird auch überall unterschiedlich gehandhabt.also vorher beim amt erkundigen. für gegenseitige hilfe und unendgeldlich brauchte man noch keine sondergenehmigungen, es sei denn es handelt sich um äusserst brisante tiere, wie zb giftschlangen usw.
 
Bianca Durek schrieb:
Das stimmt so nicht ganz, die Cites bleibt bei dem Eigentümer der Vögel.

Hingegen muss der Eigentümer dem zuständigen Amt die vorrübergehend anderweitige Unterbringung zwecks Urlaub mitteilen. Dasselbe Schreiben muss auch der Aufnehmende an die Behörde schicken die für ihn zuständig ist.

Diese Aktion ist aber nur notwendig wenn der/die Vogel/Vögel länger als vier Wochen nicht an dem ursprünglich gemeldeten Ort sind.


Hallo Bianca,

danke auch für diese Info - hatte ich vorher überlesen, sorry! Ich frage gleich morgen hier mal bei unserer unteren Naturschutzbehörde nach, wie die das hier bei uns wollen. Besser ist besser!

Vier Wochen will ich aber sowieso nicht wegbleiben - solange halte ich das ohne die Geier ja gar nicht aus. Ich versuche auch noch immer, eine "Heimpflege" zu finden, das wäre wohl sowieso das Beste. Den Pflegevertrag werde ich aber trotzdem machen.

Gruß
Brigitta
 
Hallo wir haben uns im Dezember einen Ara zugelegt der seid er mit anderen Artgenossen gehalten wurde immer seine Federn rupft.Das heißt also ich muß ihn alleine halten.Dann kommt das mit dem Urlaub wir nehmen unseren Coco überral mit hin wir haben einen Campingplatz dort habe ich einen käfig und eine Freifoliere je nach Wetter kann er sich da
drinnen oder Drausen aufhalten .Und im Urlaub dieses jahr Danemark geht er natürlich auch mit . Mehr pausen auf der Fahrt im Urlaub und die Kinder beschäftigen sich auch während der fahrt mit ihm.
 
Hallo Ihr,

habe mich bei den zuständigen Behörden informiert, hier sieht es wie folgt aus:

Die von Bianca erwähnte 4-Wochen-Frist gilt hier bei uns auch. Will ich also meine Vögel für länger als vier Wochen außer Haus geben, MUSS ich die CITES mitgeben. Bleiben die Vögel weniger als 4 Wochen am „Ferienplatz“, ist das NICHT erforderlich.

Auf JEDEN Fall muss ich als Eigentümer jedoch die bei mir zuständige Behörde über die vorrübergehende Abwesenheit meiner Vögel informieren und der Ferienplatzgeber MUSS ebenso seine zuständige Behörde über die zeitweise Aufnahme der Tiere informieren.

Was nun ein mögliches Entgelt für die vorrübergehende Aufnahme von Vögeln betrifft:

Sofern der Ferienplatzgeber nicht immer wieder große Mengen von Vögeln vorrübergehend gegen ein Entgelt beherbergt, darf er das ruhig auch ohne Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz tun. Also, für Nachbars Vögel mal „Ersatzeltern“ zu spielen, ist OHNE Genehmigung durchaus machbar und keinesfalls irgendwie strafbar! Selbst dann nicht, wenn man dafür einen kleinen Obolus bekommt.

Die von Gisela erwähnte Grenze von Euro 2.000,- ist korrekt. Allerdings wird hierbei laut Auskunft der Behörden wie folgt unterschieden:

Verdient ein Ferienplatzgeber mit der vorrübergehenden Aufnahme von Papageien mehr als Euro 2.000,- p.a., muss er eine Genehmigung haben, da bei dieser Summe ja schon eine „große“ Menge von Vögeln beim Ferienplatzgeber zuhause „gehütet“ werden muss.

Beim Verkauf von Vögeln sieht es lt. Auskunft der Behörden wie folgt aus: :

Wäre ich nun im Besitz EINES relativ seltenen (oder teuren) Papageienpaares, welches mir mal Jungvögel schenkt, die ich dann wenn sie erwachsen sind, an einen guten Platz verkaufen möchte, bräuchte ich zwar auf JEDEN Fall eine Zuchtgenehmigung, jedoch NICHT zwangsweise auch eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, da ich durch den Verkauf von nur z.B. zwei Jungvögeln NICHT automatisch zum Händler werde, auch wenn der Erlös in diesem Fall Euro 2.000,- übersteigen würde.

Natürlich muss so ein Verkauf den entsprechenden Behörden gemeldet werden und der Käufer MUSS auf jeden Fall auch über alle erforderlichen Genehmigungen zur Haltung dieser Vögel verfügen. Darüber MUSS ich mich als Verkäufer auch informieren.

Hätte ich jedoch z.B. diverse Wellensittichpaare, deren Jungvögel ich regelmäßig verkaufen würde, bräuchte ich neben der Zuchtgenehmigung auch eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz. Dies deswegen, weil hier bei einem erzielten Erlös ab Euro 2.000,- eine ERHEBLICHE Menge an Vögeln verkauft werden würde. Denn anders ist ein solcher Erlös ja mit Wellensittichen gar nicht zu erzielen. Das ist dann wegen der Menge „Handel“.

Es gibt da für die Behörden einen Ermessensspielraum. Bei der Euro 2..000,- Grenze kommt es eben auf Art UND Menge der „umgesetzten“ Vögel an.

Würden mir also meine GB-Aras Bonnie und Bruno nun einmal z.B. zwei Jungvögel schenken, die ich dann, wenn sie erwachsen sind, an einen guten Platz verkaufen möchte, bin ich noch lange KEIN Händler, auch wenn ich durch den Verkauf der Jungvögel mehr als Euro 2.000,- erzielen würde. Daher ist in solchen Fällen eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetzt NICHT erforderlich - jedoch UNBEDINGT eine Zuchtgenehmigung!

Halter und Ferienplatzgeber sollten sich durch solche Äußerungen keinesfalls aus der Ruhe bringen lassen. Solche Forderungen nach einer Genehmigung gem. § 11 Tierschutzgesetz sind in solchen Fällen einfach NICHT korrekt!

Am besten ist sowieso, in Sachen „Papageien“ immer sehr eng mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und alle Informationen SOFORT und FREIWILLIG an diese zu liefern und sich über JEDE Änderungen im Bestand (auch vorrübergehende) sofort mit ihnen kurzzuschließen. Dann sind die Behörden immer sehr, sehr kooperativ und hilfsbereit. Hier bei ins ist das auf jeden Fall so, ich mache diese Erfahrung immer wieder!

Gruß
Brigitta
 
Thema: Reisezeit - wie macht Ihr das mit Euren Aras?

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