PDA

Vollständige Version anzeigen : Stallpflicht unbefristet?



Fire89
21. April 2006, 23:25
Na das ja mal super..
Stallpflicht wird auch unbefristet aufgeschoben.
=( das war natürlich finde ich nur eine reine Form sache das es an die Öffentlichkeit kommt. Ich habe damit gerrechnet.
Aber der Hoffungschimmer war trotzdem noch da das die ENten ab 1.5 wiedre ins freie dürfen.
Was haltet ihr davon?
Was macht ihr um euren Tieren das warten zu erleichtern?

Ist es Verboten dort wo die Tür ist eine Tür mit Maschendraht reinzumachen so das Frischluft in den Stallkommt ja oder?Da jetzt wo es wärmer wird sich eien ganz schöne Wärme anstaut in den Ställen.:(
Mfg Daniel:p

nandu1104
21. April 2006, 23:32
maschendraht ist mit sicherheit verboten => es muss vo (ö)gelsicher sein :)

Fire89
21. April 2006, 23:42
maschendraht ist mit sicherheit verboten => es muss vo (ö)gelsicher sein :)

*lol*

Kannst du mir einen Link geben wo steht wie die engestallt werden müssen?
Hatte mal einen link weiß den aber leider nimmer

Eisente
22. April 2006, 10:29
Das mit der Einstallpflicht habe ich auch gehört!!! Echt scheiße!!! Dann ist die Brutsaison auch im a....!!! Aber warum Jungtiere ziehen wenn man so oder so nichts los wird! Was meint ihr?
Einstallen?!?!? Rundherum Folie oder halt stall und kein oberflächenwasser zum tränken oder in den Teich geben!!
guck mal unter www.zel-eu.de

gruß

Fire89
22. April 2006, 18:06
Aber warum Jungtiere ziehen wenn man so oder so nichts los wird! Was meint ihr?
Einstallen?!?!? Rundherum Folie oder halt stall und kein oberflächenwasser zum tränken oder in den Teich geben!!
guck mal unter www.zel-eu.de

gruß

Ich werde dieses Jahr keine Jungtiere Ziehen..
Das weiß ich..

Was denkt ihr dürfen die ENten dieses Jahr überhaupt noch raus?
Und dann sicherlich wieder kurz...
ist doch alles doof....
Mfg

Eisente
22. April 2006, 21:49
Ja alles doof!
Das einzigste wäre eine Impfung!!!! Man kann ja auch anträge stellen (Vorgefertigtes Formular auf dem Link!!!)
Aber ob das dann hilft? Und mit welchen Auflagen???
Darf man dann Jungtiere verkaufen?
Ganz ehrlich??? Denke nicht das die Tiere dieses Jahr noch mal raus kommen??!? Wisst ihr schon was von lockerungen der Verordnung? Netzüberspannungen???
Oder alles wie bisher?

Gruß

Fire89
23. April 2006, 10:17
Wie willst du die denn verkaufen?
Mir wurde gesagt das das nit erlaubt ist bzw weil du die ente im STall einfängst dann nach draußen und dann in den Kofferaum.. das sei dann wieder nit erlaubt..
Habe ich zumindest so gehört.
ob das jetzt stimmt ist ne andere Frage.
Frage mich nur wie das im Sommer wird wenn man die Türen nicht aushängen darf und dafür mascendraht vorsetzten darf zur belüftung, dann staut sich die hitze doch tierisch..
mfg

Taubentaler
23. April 2006, 12:11
Frage mich nur wie das im Sommer wird wenn man die Türen nicht aushängen darf und dafür mascendraht vorsetzten darf zur belüftung, dann staut sich die hitze doch tierisch..
mfg
Woher hast Du das denn???????
Natülich geht das, Du darfst nur keinen Draht nehmen, wo Spatzen durchkommen.
Der muss kleinmaschiger sein.
Viele Grü?e,
Taubentaler

Fire89
23. April 2006, 12:50
Woher hast Du das denn???????
Natülich geht das, Du darfst nur keinen Draht nehmen, wo Spatzen durchkommen.
Der muss kleinmaschiger sein.
Viele Grü?e,
Taubentaler

Das geht doch cool.
Dann werde ich mich mal ran machen Maschendraht in Rahmen einzulassen.
Lg

klenerbauer
23. April 2006, 15:27
Hallo,
ich habe die ganze zeit ein engmaschigen kaninchendraht an meiner tür, damit die tiere immer firsche luft haben. aber die langeweile kommt immer mehr und es wird ja immer wärmer....erlaubt ist es, eben nur keine zugvögel dürfen da rein...
Stallpflicht soll bis ca. 15.august gehen, dann dürfen sie vielleicht mal einen monat raus und müssen ja wieder in stall weil die vögel zurückziehen !

Taubentaler
23. April 2006, 18:58
Stallpflicht soll bis ca. 15.august gehen, dann dürfen sie vielleicht mal einen monat raus und müssen ja wieder in stall weil die vögel zurückziehen !
Wer sagt das????

soay
24. April 2006, 14:06
Hallo

Die Stallpflicht soll unbefristet gelten. Da hierzu aber die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wurde sie vorerst bis 15.08. befristet.

Wenn die Seiten nur aus Gitter bestehen, auch bei kleiner Maschenweite, muß dies der Veterinärbehörde gemeldet werden. Außerdem müssen die Tiere von einem Tierarzt regelmäßig angeschaut werden.

Viele Grüße

julian87
24. April 2006, 14:17
Bei unserem Veterinäramt gilt es als Stall und die Tiere als ordnungsgemäß aufgestallt, wenn drei Seiten komplett geschlossen sind, eine Seite mit engmaschigem Draht versehen und natürlich alles überdacht ist.

soay
24. April 2006, 22:18
Hallo

Das habe ich von der Unterbringung auch gesagt. Aber du vergißt die Untersuchung und die Anzeigepflicht. Schau mal in der Geflügelpestverordnung vom 15.02.06 unter §1 Absatz 2

Da steht unter anderem:

Abweichend von Absatz 1 darf Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, soweit
1.die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden,
2.mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der nach Satz 1 Nr. 1 getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen.

Viele Grüße

Alfred Klein
25. April 2006, 13:35
Hallo Soay

Im Vogelgrippeforum steht der Entwurf einer neuen Verordnung.

Laut dieser gilt Dein Punkt 2 dann nur noch für Betriebe. Von Hobbyhaltern ist da nicht die Rede. ;)
Auch sind Außenvolieren mit undurchlässiger Bedachung zulässig.

soay
25. April 2006, 14:38
Hallo Alfred


Im Vogelgrippeforum steht der Entwurf einer neuen Verordnung.

Danke für den Hinweis.


Laut dieser gilt Dein Punkt 2 dann nur noch für Betriebe. Von Hobbyhaltern ist da nicht die Rede. ;)

Mein Punkt 2 gilt nur noch wenn weder Stall noch überdachte Voliere vorhanden ist. Siehe § 2 der neuen VO. Und wenn man als Betrieb akzeptiert wird.


Auch sind Außenvolieren mit undurchlässiger Bedachung zulässig.

Das finde ich positiv. Aber es ist trotzdem noch ein Riesenaufwand, d.h. für mich nämlich eine 200qm und eine 100 qm große Volier zu "überdachen".
Besser ist es auf alle Fälle als bisher. Langsam wirds nämlich wirklich eng.

Viele Grüße