Vollständige Version anzeigen : Frage zur Zuchtgenehmigung
Tatjana
01. June 2002, 19:32
Hallo,
hoffentlich bin ich im richtigen Forum gelandet.....
Seit Ende 2000 haben wir die Zuchtgenehmigung. Ich habe sie damals beantragt für Nymphies, Wellis, Ziegensittiche, Singsittiche usw.....nur für Sittiche.
Was ist denn, wenn ich mal Papageien züchten möchte? Ist zwar nicht der Fall, aber ein Herzenswunsch, wenn der Platz da ist. Muß ich da eine neue Prüfung ablegen? Oder wieder einen Antrag stellen? Auf meiner Genehmigung steht "Genehmigung zum ZÜchten von Sittichen bzw. zum Handel mit solchen Tieren".
Die Adreße ist dort auch vermerkt. Was ist denn, wenn wir umziehen, muß ich dann wieder einen Termin mit dem Veterinäramt ausmachen?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße und schönes Wochenende.
j-c-w
01. June 2002, 19:56
HI
Schob dass du dich mal weider meldest:)
Also bei mir in Berlin ist da kein Unterschied ich darf mit der "normalen" ZG alles züchten.......
Torben
01. June 2002, 20:20
QUOTE]Original geschrieben von Tatjana
Hallo,
Was ist denn, wenn ich mal Papageien züchten möchte?
Muß ich da eine neue Prüfung ablegen? Oder wieder einen Antrag stellen? Auf meiner Genehmigung steht "Genehmigung zum ZÜchten von Sittichen bzw. zum Handel mit solchen Tieren".
Die Adreße ist dort auch vermerkt. Was ist denn, wenn wir umziehen, muß ich dann wieder einen Termin mit dem Veterinäramt ausmachen?
[/QUOTE]
Hallo Tatjana
Mit der Zuchtgenehmigung darfst Du alle "Krumschnäbel", (alle Sittiche gehören nähmlich zur Familie der Papageien PSITTACINAE ) züchten.
Bei Umzug muß Du die neue Anschrift angeben, wenn es im Bereich des selben Veterinär ist, keine Schwierigkeiten, sonst kommt es auf die Behörde an, ob es eine Nachprüfung gibt.
Manche verlangen auch jetzt schon den Sachkundenachweis.
Fritzifrau
01. June 2002, 21:51
Hi!
Jetzt mal eine Frage von mir: Wie ist das bei Euch in Deutschland genau mit den Zuchtgenehmigungen? Was ist das für eine Prüfung? Was wird da verlangt, etc?
Ich wohne in Österreich, und da ist das Züchten auch (noch???) ohne Genehmigung erlaubt, was ich weiß. Darum kenne ich mich da nicht so wirklich aus.
Birgit L.
01. June 2002, 22:18
Hallo Tatjana,
Also mit der normalen Zuchtgenehmigung darfst Du eigentlich alle Krummschnäbel züchten, zumindest ist das hier in Schleswig Holstein so.
Und wegen Umzug, das habe ich ja gerade selber.
Wenn Du im selben Kreis bleibst, also das selbe Veterinäramt zu ständig ist, reicht meistens ein Besuch vor Ort aus.
Ich muß keine neue Prüfung ablegen ...
Birgit L.
01. June 2002, 22:21
Hallo Karin,
Hier mal ein Link vom Vogelnetzwerk, mit einer Erklärung über die Zuchtgenehmigung.
http://www.vogelfreund.de/index.php3?IDbericht=132&site=showbericht
Wenn Du noch Fragen hast, stell sie ruhig ...
Tatjana
02. June 2002, 06:43
Hallo,
danke für eure schnellen Antworten. Ich schreibe gerade so selten, weil unser "richtiger Nachwuchs" uns gut auf Trab hält ;)
Ich habe eine gute Nachricht, im Herbst wird oben der Speicher ausgebaut, ratet mal, wer dann dort oben eine riesen Voliere bekommt ;) Umziehen wollen wir nur, wenn wir was 1000% passendes finden (bei unseren Ansprüchen nicht so einfach).
Liebe Grüße
Hallo Tatjana,
die Auskunft bei meiner Prüfung lautete: Es gibt nur Ärger, wenn man ursprünglich nur ein oder zwei Paare hatte und plötzlich eine Riesenanlage für 50 - 100 Tieren baut. Dagegen hätten sie was, aber solange du die Grenzen der Hobbyzucht nicht überschreitest, wollen sie dir bestimmt nichts.
Fritzifrau
03. June 2002, 18:16
Hallo Birgit!
Danke für den Link! Dadurch wurden die meisten meiner Fragen geklärt!
Aber eine hab ich noch: Gilt diese Pflicht der Genehmigung für alle Vögel oder nur für die diversen Sittiche und Papageien? Dürft Ihr Kanarien, Mövchen, etc. auch ohne Genehmigung züchten? Können sie diese Krankheit nicht bekommen?
Nochmals Danke für die Auskunft! :)
die Mösch
03. June 2002, 19:31
Hallo Karin,
hallo Allerseits,
in der Bundesrepublik Deutschland muss für jede Zucht von Krummschnäbel (Sittiche, Papageien, etc) eine Zuchtgenehmigung beantragt werden. Grund ist die Papageienkrankheit.
Für Kanarien und den meisten Prachtfinken benötigt man keine Genehmigung.
Für die Haltung, Zucht und Weitergabe von bestimmten Vögel, die in der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV verzeichnet sind, bestehen gesonderte Bedingungen. Dazu gehören fast alle einheimischen Vögel.
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