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Vollständige Version anzeigen : Gesetze und Verordnungen in Österreich?



Rüdiger
03. October 2000, 12:16
Moin moin!

Erfreulicherweise finden immer mehr Vogelfreunde aus Österreich den Weg in die Foren.:)
Deshalb auch meine Frage: wie sieht es in Österrech mit gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Gutachten zur Vogelhaltung und -zucht aus?

struppi
03. October 2000, 13:52
Hallo Rüdiger,
wie schon in meiner anderen Antwort im Bourkeforum zu lesen ist, werde ich mich versuchen zu informieren und darüber auch weiter zu antworten.
auch weiterhin danke für Deine schnellen Antworten und bis bald,
Michaela

struppi
11. October 2000, 10:48
habe leider noch immer nichts weiter herausbekommen, werde es aber weiter versuchen
weiterhin liebe grüsse aus österreich
michaela

struppi
20. November 2000, 12:55
hallo, hallo,
hab nun endlich meinen bekannten getroffen der sich damit auskennt!
bei uns in österreich braucht man keine sogenannte zuchtbewilligung wie in deutschland. also kann bei uns jeder der vögel hat und einen nistkasten hingibt vögelnachwuchs züchten. und diese natürlich kann man dann soweit ich informiert bin dann natürlich auch unberingt weitergeben.
was mir jetzt auch klar ist warum ich unberingte borkesittiche habe (von 4 sind 2 ohne ring).
den artenschutz gibt es natürlich auch bei uns und der muß natürlich auch eingehalten werden.
hoffe das meine ausführung als laie genügt.
liebe grüße an alle
michaela

Vogelfreund
23. September 2002, 17:44
Hi,

habe das Thema gerade beim verschieben ins neue Forum gefunden.

Das bedeutet ja, das man in Österreich mit der Seuche Psitakose recht Sorglos umgeht, oder? :?

Mephisto
24. September 2002, 16:35
Habe mal das Netz durchforstet.

Also,die Tierhaltung wird in Österreich in drei Gruppen unterteilt !

Haustiere
Heimtiere (darunter fällt z.B.Nymphensittiche,Wellensittiche)
Wildtiere

das ganze wird durch das Wiener Tierschutzgesetz von 1991 geregelt.
Hier das Gesetz !

http://www.magwien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm

Eine Regelung zur Zucht(bei Vögel)konnte ich nirgends finden !

Zur Psittakose,ist folgendes nur zu beachten !

Diese Krankheit ist anzeigepflichtig !

Anzeigepflicht

Erkrankungen der Tiere sind nach dem Tierseuchengesetz seit 1991 in Österreich anzeigepflichtig. In Wien sind die Anzeigen an das Veterinäramt zu richten.
Erkrankungen bei Menschen sind nach dem Epidemiegesetz anzeigepflichtig. In Wien sind die Anzeigen vom behandelnden Arzt an das zuständige Bezirksgesundheitsamt zu richten.

Aber ansonsten ist die Tierhaltung in Österreich sehr gut geregelt !
Als Beispiel !!!
§ 11. (1) Wer ein Tier in seine Obhut nimmt, hat ihm art-, rasse- und altersgerechte Nahrung und Pflege sowie art-, rasse- und verhaltensgerechte Unterbringung zu gewähren und bei Erkrankung oder Verletzung erforderlichenfalls ehestmögliche tierärztliche Betreuung zu verschaffen.

Als Anhang das Deutsche !

Tierschutzgesetz (TierschG)
Stand: April 2001



Erster Abschnitt:
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.





Zweiter Abschnitt:
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dann finde ich,das bei den Österreichern,der Zusatz zur ehestmöglichen Tierärztlichen Betreuung,mir ehrlich gesagt besser gefällt !

Sittich-Liebe
24. September 2002, 19:34
Hallo!

Soviel ich aus anderen Foren weiß, muss man in Österreich auch eine Zuchtgenehmigung beantragen wenn man Sittiche und Papageien züchten will, Ausnahme wird bei Wellensittichen gemacht, wenn man eine winzig kleine Hobbyzucht betreibt.
Ich weiß aber nicht, ob man dann damit handeln darf und in wie weit es eine Beringungspflicht gibt!

lotko
24. September 2002, 21:01
Hallo Vogelvater,

bei deinem Loblied auf das Österreichische Tierschutzgesetz hast du das Wort "erforderlichenfalls" vergessen.

Durch dieses Wort ist es sehr schwer einem Tierhalter in dieser Hinsicht tierschutzwidriges Verhalten nachzuweisen, es sei denn, er mußte leicht erkennen, daß sein Tier tierärztliche Behandlung bedarf.

Mephisto
25. September 2002, 07:07
Das war kein Loblied auf das Österreichische Tierhaltungsgesetz.

Ich finde das jedes Gesetz das zum Wohle oder Schutz des Tieres beiträgt,in Ordnung ist,egal aus welchen Land es auch stammt.

Aber Gesetze sollten auch beachtet werden.

Utena
27. September 2002, 15:53
Hallöchen!
In ganz Österreich braucht man für WA-II Listen Vögel keine Genehmigung zum Züchten noch müssen die Tiere beringt sein oder beringt werden!
Das anmelden von Papageien aus der Wa-II Liste ,ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
So müssen z.B. Papageien der WA-II Liste im Land Salzburg nicht gemeldet werden, in Öberösterreich schon.
Man braucht dafür auch keinen Herkunftsnachweis .
Vogelarten der WA - II Liste dürfen gehandelt werden.
Dadegen sind alle WA -I Listen Vögel überall Meldepflichtig und man braucht auch eine Zuchtgenehmigung und Herkunftsnachweis für solche Tiere.
Vogelarten der WA-I Liste dürfen nur mit gültiger Cites-Bescheinigung gehalten werden.
Bei ungültiger Cites-Bescheinigungen dürfen diese Tiere weder verkauft,vertauscht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden und sind bei der zuständigen Landesregierung zu melden!

Folgende Maße für Volieren sollten bei Dauerhaltung (einzeln oder paarweise ) nicht unterschritten werden.
Bei kombinierter Innen und Außenhaltung:

Gesamtlänge LxBxH Grundfläche
des Vogels m des Schutzraumes

bis 15 cm 0,8x0,4x0,4 0,13 quadratmeter
bis 20 cm 1,2x0,5x0,5 0,3
bis 25 cm 1,0x0,8x1,0 0,5
bis 40 cm 2,0x1,0x1,5 1.0
bis 60 cm 3,0x1,0x2,0 1,0
über 60 cm 5,0x2,0x3,0 2,0



Diese Maße werden in den Bundesländern in den man Wa-II Listen Vögel anmelden muß gegutachtet!
Die Psittakose ist von dem behandelten TA anzeigepflichtig.