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Vollständige Version anzeigen : Sachkundigen-Nachweis



Aga
31. December 2000, 11:08
Hallo Claudia !

Den Schachkunde-Nachweis müssen in erster Line die Züchter und Halter erbringen. Die 1.)Nach § 11 Tierschutzgesetz, gewerbsmäßig Wirbeltiere züchten und halten.

Gewebemäßiges züchten liegt in der Regel vor, wenn man bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft << und >> mehr als 25 tüchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittich größe gehalten werden.