Graupapagei und Mietwohnung?

Diskutiere Graupapagei und Mietwohnung? im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo, ich habe über die Feiertage einen 3 Mon. alten Kongo - Graupapagei in Pflege gehabt. Leider wohne ich in einem Mehrfamilienhaus und weiß...
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Andy

Guest
Hallo,
ich habe über die Feiertage einen 3 Mon. alten Kongo - Graupapagei in Pflege gehabt. Leider wohne ich in einem Mehrfamilienhaus und weiß nun nicht, wie sich das rechtlich mit dem Rufen, Schreien, und Pfeifen der Grauen verhält. Über die Feiertage ging das - aber je sicherer er sich fühlte, desto eigenwilliger und lauter wurde er. Zuletzt konnte man nicht einmal mehr in Ruhe aufs WC, ohne das der Papagei laut gepfiffen hat, bis man wieder da war.
Die Lautstärke war für uns ein Grund, ihn nach den Feiertagen wieder ins Geschäft abzugeben, anstatt ihn zu kaufen. Wer nimmt schon Mieter mit zwei Singsittichen, zwei Zwergpapageien und einem Grauen?
Hat jemand da Ahnung, wie es sich mit den lauten Vögeln rechtlich so verhält? Ich meine meine Singsittiche sind auch nicht gerade leise, aber man kann sie alleine lassen, denn sie rufen nur ab und zu.
 
Moin Andy!

Singsittiche habe ich auch - und ich finde, sie gehören sowieso zu den leiseren Sitticharten, die zudem noch recht melodische Töne von sich geben.
Bei den Grauen kann das schon zu einem Problem werden: ich kann nur Deine Erfahrung bestätigen - je wohler und heimischer ein Grauer sich fühlt, destso mehr und häufiger fängt er auch an zu pfeifen und zu plappern.
Bei einem einzeln gehaltenen Vogel besteht die Gefahr, das er zum "Dauerschreier" wird, was eben ein häufiger Abgabegrund ist, letztlich aber auch auf einem Haltungsfehler - Einzelhaltung - beruht:
Ein Einzelvogel wird immer versuchen, mit seinen (nicht vorhandenen) Artgenossen oder mit den Menschen als Schwarmmitglieder bzw. Partner durch seine Pfiffe, Rufe und Schreie Kontakt aufzunehmen bzw. sie herbeizulocken und macht dies eben solange, bis er Erfolg hat.
Dabei lernen Graue ja sehr schnell: so begreifen sie bald, das je mehr und lauter sie rufen, destso schneller kommt oft auch der Mensch zu ihnen zurück (und sei es nur, um den lauten Grauen wieder zur Ruhe zu bringen - das aber ist dem Vogel egal, Hauptsache, er hat seinen Partner wieder da). Das kann dann zu einer regelrechten "Erpressung" ausarten
(bei Kakadus soll dieses Problem noch weitaus größer sein).
Auch dies sind also gewichtige Gründe, auf die Einzelhaltung von Grauen zu verzichten.
Ich will nicht unbedingt behaupten, das zwei harmonisch verpaarte Graue leiser sind als einer - unbedingt lauter sind sie aber auch nicht, denn Dauerschreien als eine neurotische Vergaltensweise kommt bei ihnen nicht mehr vor.
Auch Graue haben ihre Phasen am Tag, in denen sie plappern, pfeifen und schreien. den ganzen Tag machen sie es auch nicht, wenn vielleicht auch häufiger als andere Arten.
Dennoch: für eine hellhörige Mietwohnung können sie leicht zu laut werden.
Zur rechtlichen Seite siehe mal unter http://finanzen.focus.de/D/DJ/DJ16/DJ16E/dj16e.htm nach.
Zitat:
>>Exotische Vögel unterliegen besonderen Bestimmungen. Ziervögel sind jedoch Kleintiere, die niemanden stören – wenn man es nicht übertreibt. Von dem Lärm, den 30 Wellensittiche und acht große Sittiche im Garten eines Vogelzüchters machten, fühlte sich der Nachbar so gestört, dass er beim Oberlandesgericht Hamm klagte. Er bekam Recht, die Voliere musste weg.
Papageiengeschrei sei schlimmer als Verkehrslärm, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth. Die durchdringenden Schreie exotischer Papageien in einem Reihenhausgarten müssen von Nachbarn nicht den ganzen Tag über geduldet werden. Das menschliche Ohr empfinde die ungewohnten Schreie von Papageien als besonders unangenehm, „lästiger noch als den gewöhnlichen, eher monotonen Verkehrslärm“, befanden die Richter. Sie verordneten den Vögeln daher ein befristetes „Gartenverbot“: Die Besitzerin darf den Käfig künftig nur vormittags von neun bis zwölf Uhr und nachmittags von 16 bis 17 Uhr auf der Terrasse abstellen (Landgericht Nürnberg-Fürth, 11 S 8784/96).<<
 
Hallo, ich bin auch Vermieterin und lasse meine Mieter durchaus ihre Haustiere haben. Rechtlich sieht es dabei auch so aus, daß Hunde z. B. schon ein Einverständnis des Vermieters benötigen, allerdings, selbst wenn das nicht vorhanden ist, muß der Hund z. B. erstmal sehr unangenehm auffallen durch z. B. ständiges Gebelle, extremes Beschmutzen des Treppenhauses usw. Für einen Kampfhund braucht man allerdings wirklich die Genehmigung des Vermieters, da hier ja womöglich auch die Sicherheit der anderen Mitbewohner gefährdet wir. Aber wenn einem ein Kampfhundmischling bei Abschluß des Mietvertrages als " mittelgroßer Mischling" " verkauft wird, wird es für einen Vermieter schon schwierig, zumal ja auch die anderen Hausbewohner, die nicht unbedingt auch alle tierlieb sind, hier ihre Rechtsansprüche haben. Aber hier geht es ja um ei nen Papageien, wobei es grundsätzlich so ist, daß Käfigtiere und andere Kleintiere nicht genehmigungspflichtig sind. Andererseits: entsteht dadurch eine enorme Lärmbelästigung, was meistens auf einem subjektiven Empfinden der Mitmieter beruht, ist der Vermieter schon verpflichtet, für Ruhe zu sorgen, also damit bekommt er den eigentlichen schwarzen Peter zugeschoben. Es ist auch eine Idealvorstellung, in einer Hausgemeinschaft lauter gleich tierliebe Leute unter ein Dach zu bekommen, den einen stört Gebell, aber nicht das Gejaule einer Katze, einen nervt eben Papageiengeschrei, also, bei aller Tierliebe, ich muß schon sagen, man hat es als Vermieter da auch nicht immer leicht, denn man muß ja allen gerecht werden. Aber ich denke, ein Grauer müßte bei einem nicht zu hellhörigen Haus immer noch tragbar für die Mitmieter sein. Ein Ara, ich spreche da aus eigener Erfahrung, abgesehen vom Platzmangel in einer Mietwohnung, gibt sicher Probleme. Ich meine aber auch, daß Vögel, die paarweise gehalten werden, mit Sicherheit ruhiger sind, weil sie einfach zufriedener sind. Ich würde an Deiner Stelle wirklich erstmal Deinen Vermieter fragen, bevor der Graue wieder im Laden stehen muß.

Grüße
Rosita
 
Hallo Andy!

Im Buch "Sittiche" von Anette Wolter steht:

"Ruhestörender Lärm liegt im Allgemeinen dann vor, wenn die Geräusche für die Nachbarn über 35 dB liegen (AG Bremen, Az.: 6 C 92/75). Werden Nachbarn in dieser Laufstärke gestört, haben sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Sittichhalter als Lärmverursacher (OLG Hamburg, Az.: 5 U 85/76)"

Das heißt also, wenn bei den Nachbarn 35 dB gemessen werden, also nicht direkt in Deiner Wohnung. Kann man nur hoffen, daß die Wände nicht so dünn sind... :D

Kennt sich jemand aus und weiß, mit welcher Geräuschquelle 35 dB zu vergleichen sind?

Liebe Grüße,
Marina
 
hab da noch was...

Hallo Andy,

ich habe da noch was (nicht sehr erfreuliches) ausgraben können:

"Stundenlanges schrilles Pfeifen eines Papageis muß der Nachbar nicht hinnehmen. Den Haltern des Papageis droht eine Geldbuße (OLG Düsseldorf WM 90, 122: 1.000 Mark). Soweit Papageien im Freien abgestellt werden, müssen Nachbarn entsprechende Geräusche allenfalls zwischen neun und 12 Uhr bzw. 14 und 16 Uhr dulden (LG Nürnberg-Fürth DWW 96, 50)."

Quelle: Focus Online

Konnte leider noch keine aufmunternden Urteile finden. Hast Du denn konkret Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter oder befürchtest Du was? :(

Ich halte Kanarienvögel und Prachtfinken (auch in einer Mietwohnung), aber die sind ja nicht sehr laut. Darüberhinaus haben wir ein sehr nettes 80jähriges Vermieterehepaar, die sich die Vögel ab und zu mal anschauen und sich an ihnen erfreuen. Sie hatten zwar Anfangs Bedenken, die Vögel würden die Wohnung total verdrecken, aber das ist ja Quatsch. Das haben wir ihnen dann auch bewiesen... Von daher habe ich Glück. :)

Liebe Grüße,
Marina
 
Ich sehe das auch so, auch nach den Erfahrungen, die ich persönlich gemacht habe, es hat sich über einen Papagei noch nie jemand der Mitmieter bei mir beschwert, obwohl ich schon öfter Leute mit einem Papagei in einer Mietwohnung hatte. Er müßte wohl wirklich ein Schreier sein, um dem entsprechend zu nerven. Meistens werden Papageien von anderen Leuten ja auch sehr positiv angenommen. Und damit die Lautstärke gemessen würde, müßte das ganze erstmal eingeklagt werden und vor Gericht gehen. Ich würde wirklich mal den Vermieter und die Mitmieter zu ihrer Einstellung befragen, auch dqrauf hinweisen, daß ein Papagei auch mal lauter sein kann. Natürlich kommt es auch drauf an, wie hellhörig die Wände sind.
 
Hallo!

Also ich vermute, wenn es bis zum Rechtsstreit kommt hat der Papagei vermutlich schlechte Karten.

Ich habe es so gemacht, daß ich sogar bei meinen Nymphen meine Vermieterin vorher gefragt habe.

Erst recht natürlich bei dem Graupapagei. Ich habe auch eindeutig gesagt, daß der Vogel auch sehr laut werden kann. Sie war einverstanden. Ich denke wenn sie gerade im garten liegt und Balu gerade ne Rufphase hat werde ich sicherheitshalber das Fenster zulassen. Ich bin bisher immer am besten damit gefahren solche Dinge vorher abzuklären um nicht später Probleme zu kriegen. Meiner Erfahrung nach trifft man dann am ehesten auf Verständnis.

Liebe Grüße
Kuni
 
Papagei in Mietwohnung

Das finde ich auch richtig so, besser vorher abklären, dann fühlt man sich nicht übergangen, und wie gesagt, das ist meine persönlich Erfahrung, Papageien sind meistens gern gesehen. Mir ist zum Beispiel ei Rottweiler " untergejubelt" worden, ohne daß man mir überhaupt etwas von Hundehaltung bei Abschluß erzählt hätte. Und auf meine Nachfrage hin, ob diejenige Person denn einen Hund hielte, hieß es, nein, der wäre nur Besuch des geschiedenen Mannes. Also, so sollte es nun wirklich nicht sein, damit provoziert man auch bei mir Ärger, obwohl ich wirklich sehr tierlieb bin. Habe selbst 2 Collies, von meinen Papageien abgesehen. Die selbe Person hatte im übrigen auch eine Amazone, das war nie ein Thema. Und hätte diese Person sich wie ihre Tiere benommen, wäre sie sicher auch heute noch meine Mieterin, sie zieht im übrigen gerade aus, und den Rest möchte ich Euch hier ersparen, nur: an den Tieren liegt es mit Sicherheit nicht... Mir fällt auch noch ein, ist schon ca. 10 Jahre her, daß ich einen Mieter mit einem Kakadu ( Einzelhaltung) hatte, der wohl wirklich ein Schreier war, wahrscheinlich deshalb, weil er eben den ganzen Tag allein war. Die Mieter dadrüber teilten mir dann mal beiläufig mit, daß der Papagei oft laut schreien würde, aber mehr Theater gab das dann nicht. Das lag ja wohl auch mehr an dem Besitzer. Also: Bevor man hier Paragraphen zitiert, da muß wohl schon eine ganze Menge Unangenehmes geschehen.
 
Hallo Rosita,

ich habe nur deswegen Urteile (keine Paragraphen) zitiert, weil ich a) keine Erfahrung mit Papageien habe und b) weil Andy wissen wollte, wie es sich mit lauten Vögeln rechtlich verhält. Da hab ich ein bischen rumgesucht und habe was gefunden, was Andy interessieren könnte. Ich bin kein Anwalt und kann keine Ratschäge geben, ich dachte nur, ich würde damit meinen Beitrag zu diesem Thema leisten. Ich sage ja nicht, daß es zum äußersten kommt, trotzdem ist es gut, wenn man mal von solchen Urteilen gehört hat.

Sicher ist es aber immer am besten, sich mit den Nachbarn/Vermietern abzusprechen und sich zu einigen, damit es so weit (Gerichtsverfahren) erst garnicht kommen muß.

Und man kann wirklich froh sein, wenn man eine Vermieterin hat, wie Du es bist, die in dieser Hinsicht Verständnis hat. ;)

Liebe Grüße,
Marina
 
Vielen herzlichen Dank an alle !!!
Der Graupapagei ist dennoch wieder im Laden, weil ich ihn ja nur über die Feiertage in Pflege hatte, damit er nicht so alleine (z.B. bei der Silvesterknallerei) im Käfig sitzt und durchdreht.
Ich hätte ihn gerne behalten, aber so geschwind mal 2.500 DM
hatte ich nicht und mit den Nachbarn wollte ich auch keinen Ärger.
Meine Nachbarn sind sehr kulant und genehmigen mir meine Singsittiche und meine Zweirgpapageien, obwohl her Haustierverbot herrscht, aber meine Vögel waren zuerst da und dann erst kam die Hausordnung. Und weil ich so ein Vogelnarr bin und schon immer mal einen Grauen wollte, die gelegenheit war so nah.... da habe ich mir gerne bei Euch Rat geholt.
Vielen Dank!!
Andy
 
Thema: Graupapagei und Mietwohnung?

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