Haltegenehmigung ?

Diskutiere Haltegenehmigung ? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, meine Freundin war gestern in unserem Zooladen und fragte ob dort jemand evetuell einen Rosellazüchter kenne. Die Dame meinte sie kenne...
B

BigMama

Guest
Hallo,
meine Freundin war gestern in unserem Zooladen und
fragte ob dort jemand evetuell einen Rosellazüchter
kenne. Die Dame meinte sie kenne keinen aber sie
könnte ihr einen Rosella bestellen.
Doch meine Freundin wollte dies nicht, sie möchte die
Rosella lieber von einem Züchter.
Da meinte die Ladeninhaberin ob sie überhaupt eine
Haltegenehmigung habe, sonst dürfe sie gar keine
Sittiche halten, jetzt ist sie total verunsichert und
meint bevor sie Behördenkrieg aufnimmt will sie lieber
keine.
Stimmt es, dass man eine Haltegenehmigung braucht
auch wenn man gar nicht züchten möchte?
Oder war die Dame nur sauer, weil meine Freundin
keinen Rosella per" Versandhausmethode" möchte

Gruß
Alexandra
 
Haltegenehmigung

Hallo,

so ganz Unrecht hat die Dame im Zooladen nicht. Wenn Sie "Haltegenehmigung" sagt, bei uns heißt die "Zuchtgenehmigung" genau: "Zucht und Haltegenehmigung". Die braucht Sie aber nicht bei Einelhaltung von Sittichen (was Sie ja wohl nicht will), sondern erst bei Paarhaltung, egal ob Sie nun züchten will oder nicht. Die Genehmigung ist Pflicht, bei der Haltung von Krummschnäbeln, egal ob Wellensittich oder Ara. Das hat mit der Meldepflicht garnichts zu tun, die ist abhängig von der Art des Vogels(da gehört der Rosella nicht zu).
 
Hallo Joachim,

bei uns in BW heißt es
Sittich/Papageienzuchterlaubnis:
Genehmigung zur Zucht u. zum Handel mit Papageien u.Sittichen.

Zur Haltung auch von Pärchen ist da keine Genehmigung Pflicht. Selbst in dem Fall einer Brut, ohne Nistkasten, kann man in BW als Ausnahme wenn man darlegt, dass man es nicht auf Zucht angelegt hat einen Ring für ungewollte Nachzuchten erhalten (ein blödes Wort)
Meine Hand würde ich nicht dafür ins Feuer legen.;) Meine bisheriger Wissensstand ist, dass die Genehmigung erst erforderlich ist wenn man züchten möchte.
 
Genehmigung

Hallo,

natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Offiziell muß ich, wenn ich einem Paar (Krummschnäbel) eine Nistmöglichkeit gebe, vorher eine Zuchtgenehmigung beantragen. Natürlich bekommt man bei "Unfällen" eine Ausnahmegenehmigung, aber Ringe bekommst du nur mit einer Zuchtgenehmigung.
 
Hallo Joachim,

dann reden wir ja beide vom Gleichen. :)
Ein Pärchen zu halten setzt keine Genehmigung voraus.
Erst in dem Mopment in dem ich züchten möchte brauche ich eine Genehmigung zum "Zucht und Handel mit Sittichen /Papageien". Da Alexandras Freundin nicht züchten möchte und bestimmt keinen Nistkasten reinhängt, brauch sie keine Genehmigung.

Wobei ich es recht gut finden würde, wenn jeder der Papagein/Sittiche halten möchte eine solche ablegen müsste.


@ Joachim,
ich schick dir noch eine PN wegen des Hyazinth Ara (Ernährung)
 
Thema: Haltegenehmigung ?

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