Vollständige Version anzeigen : Bescheid nach Anmeldung?
Wasteli
26. September 2003, 13:22
Hallo,
mich würde mal interessieren ob ihr eine Bestätigung der Anmeldung für eure Loris bekommen habt.
Ich habe unsere beiden vor ca. 3 Wochen angemeldet, für uns bei der Unteren Naturschutzbehörde. Dorthin mußte ich eine Kopie der Herkunftsbestätigung schicken. Bis jetzt habe ich nichts erhalten, oder ist das auch richtig so?
Senta
26. September 2003, 14:43
Hallo Wasteli,
Du bekommst keine Bestätigung zurück. Ich hatte angerufen um mir die Adresse geben zu lassen und da wurde mir gesagt das ich nicht auf eine Bestätigung warten sollte!
MrKoala
26. September 2003, 15:46
Hi zusammen,
Ja es stimmt.. es gibt keine Bestätigung zurück ob du darfst oder nicht, da die Anmeldung nur für die Behörden gut ist, um zu sehen wo Artgeschützte Tiere leben.
Einzige was du zu beachten hast und dann auch ne rückmeldung bekommst, ist wenn du anfangen möchtest zu züchten.
Bei weiteren Fragen, stehe ich gern zur Verfügung...
Gruß
Thomas
Nanami15
28. September 2003, 08:04
Hi Leute
Bekommt man diese Herkunftsbestätigung (Kopie) eigentlich vom Züchter???
Und kann ich dan Lori auch bein Landratsamt anmelden? Denn in unserm Kaff gibt es sonst nix anderes.
Gruß Daniela
MrKoala
28. September 2003, 10:53
Hey Daniela,
Also die Herkunftsbescheinigung, bekomst Du vom Züchter!
Dieser ist sogar dazu verpflichtet Dir diese zu geben, da Du ohne deinen Vogel nicht anmelden kannst.
Wer bei euch dafür zuständig ist, weiß ich nicht abder das sollte Dir einer von der Stadtverwaltung sagen können.
Schönen Tag
Thomas
fisch
28. September 2003, 11:14
Original geschrieben von MrKoala
Ja es stimmt.. es gibt keine Bestätigung zurück ob du darfst oder nicht, da die Anmeldung nur für die Behörden gut ist, um zu sehen wo Artgeschützte Tiere leben.
Bei uns (MV) gibt es eine Anmeldebestätigung:0-
Vogelfreund
28. September 2003, 11:21
Original geschrieben von MrKoala
Ja es stimmt.. es gibt keine Bestätigung zurück ob du darfst oder nicht, da die Anmeldung nur für die Behörden gut ist, um zu sehen wo Artgeschützte Tiere leben.
In Viersen bekommt man auch ne schriftliche Bestätigung für die Anmeldung :-) (Mohrenkopfpapas und Amazone)
Da sind die bei euch auf der behörde wohl einfach etwas fauler :D
MrKoala
28. September 2003, 14:03
Hey ho,
Hm@Freund also das kann sein, dass die Behörden bei uns einfach etwas Fauler sind und keine Bestätigung ausstellen.
Hatte damals noch gefragt wegen ner Bestätigung und da hieß es nur: Ne brauchen Sie nicht die Anmeldung ist nur für uns gut...
Gruß
Thomas
fisch
28. September 2003, 15:21
Original geschrieben von MrKoala
Hatte damals noch gefragt wegen ner Bestätigung und da hieß es nur: Ne brauchen Sie nicht die Anmeldung ist nur für uns gut...
Die Anmeldebestätigung ist doch auch dafür da, dass die Geiers ordnungsgemäß gemeldet/registriert sind.
Wie willst du denn nachweisen, dass du sie überhaupt gemeldet hast:? Auch in Ämtern geht mal was verloren und dann kannst du deine Anmeldung nicht vorweisen:0-
MrKoala
28. September 2003, 16:34
Hey Sven,
Also bei mir ist das so oder so relativ egal, da ich aus Zuchtgründen eh immer einen Stempel von meiner Amtstierärztin bekomme...
Und alles andere ist durch den Artenschutz so anerkannt...
Gruß
Thomas
Nanami15
03. October 2003, 09:21
Hallo
Ich hab ja vor mir einen Gebirgslori zu kaufen aber jetzt ist da das Problem das der Züchter keine Herkunftsbestätigung hat weil er seine Tiere nicht angemldet hat. Kann er dies auch nachträüglich tun oder nicht?
Gruß Daniela
ElkeBietigh
03. October 2003, 20:53
Hallo Daniela
Ich würde mich an Deiner Stelle beim Amtstierarzt erkundigen, ob dieser "Züchter" eine Genehmigung hat, denn Züchter haben die Pflicht ihren Nachwuchs anzumelden - egal welche Vogelart dies immer ist beim zuständigen Amt. Unter den unter das Artenschutzgesetz fallenden Tieren kommt dann noch die Meldepflicht beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Regierungspräsidium.
Er müsste auch wissen, dass die Anmeldung von Vogelarten lt. Artenschutzgesetz Pflicht ist - außerdem ist das ja kostenlos.
Er muß außerdem die Abgabe eines Vogels an Dich genauso festhalten.
Fakt ist: würdest Du einen Vogel weitergeben müssen gilt das Prozedere auch für Dich bzw. den neuen Halter.
Stirbt ein Vogel muß dies ebenfalls gemeldet werden.
Martin Unger
07. October 2003, 11:11
Hallo,
ganz am Rande hier noch die Anmerkung, es ist illigal diese Tiere nicht zu melden, und könnte zur Strafverfolgung gelangen (ebenso das züchten). Dies soll keine Angst schüren sondern nochmals auf die Meldepflicht hinweisen...
Es grüßt Euch herzlich
Martin
Nina1202
07. October 2003, 11:59
hallo,
wo genau muss ich meinen vogel denn melden?
und wie mache ich das?
reicht da ein anruf oder muss ich das schriftlich machen?
ElkeBietigh
07. October 2003, 13:04
beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Regierungspräsidium. das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Benötigt werden die Daten des Verkäufers sowie Deine; Ring-Nr. und Geburtsdatum sowie Art der Loris (beispielsweise Gebirgs-Allfarblori etc.) ganz toll wäre noch das Geschlecht.
PaulTiskens
08. October 2003, 12:50
Hallöchen,
zu den bisher gemachten Ausführungen möchte ich mal etwas hinzufügen, da ich diesbezüglich selbst so einige Erfahrungen mit der Materie gemacht habe:
Private Züchter sind nach der jetzigen Gesetzeslage nicht mehr verpflichtet einen Nachweis über die Herkunft der Vögel zu bringen, es sei denn es handelt sich um WA I Tiere. Es ist somit eine freiwillige Leistung des Züchters, wenn er trotzdem eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Behörden ausstellt.
Bezüglich der Meldebescheinigung kann ich nur allen raten, auf eine Eingangsbestätigung der Behörde zu bestehen. Die Behörden sind dazu verpflichtet ! Sollte es im Nachhinein zu Problemen kommen, wird die Beweislast immer auf die Vogelhalter abgewälzt
http:// (http://www.vogelwelt-maasland.de) :0-
MrKoala
08. October 2003, 17:04
Hallo PaulTiskens,
Also da du als Halter so wie als Züchter von z.b. in dem Fall Loris bist, dann bist Du auch verpflichtet diese beim Amt (Artenschutz,Tierschutz) anzumelden...
Allein schon wegen der Psittakose Verordnung...
Gruß
Thomas
ElkeBietigh
08. October 2003, 18:49
Hallo ...
tatsächlich werden viele Leute, die sich aus Tierliebe für Paarhaltung entscheiden, verkannt und darauf angesprochen wegen züchten sowie den damit verbundenen Pflichten etc.
(war bei mir genauso kürzlich weil ich ja in Kürze mein drittes Paar PRS erhalte).
Selbst wenn es mal Eier gibt (bei unerwünschtem Nachwuchs als Nichtzüchter) kann man diese gegen Plastikeier austauschen.
Komisch, auch, dass sog. Tierfreunde es begrüßen ihre Piepser in der gesamten Wohnung zu halten (wo immer und überall potentielle Gefahren lauern) anstelle an einen sicheren Ort wie ein separates Vogelzimmer :? mal ganz zu schweigen vom wesentlich geringeren nachputzen der gesamten Wohnung bez. der "Hinterlassenschaften" - dass Herrchen und Frauchen mal Ruhe haben für sich bzw. die Piepser sich ungestört austoben können ohne dass Herrchen bzw. Frauchen knuddeln kommen.
... Aber die Geister scheiden sich diesbezüglich sowieso sehr was gut für die Piepser (und einen selbst) ist oder nicht ... :?
PaulTiskens
09. October 2003, 08:40
Hallo MrKoala und natürlich alle anderen,
ist ja nett wenn Du auch Deinen Kommentar hier abgibst, aber bitte überleg was Du schreibst und informiere Dich vorher ! Es bräuchte dann nicht soviel richtiggestellt werden.
Ich habe in meinem Kommentar etwas zur Meldepflicht wiedergegeben weil hier ganz offensichtlich einige nicht auf dem Laufenden sind.
Als Züchter hat man seine Vögel sehr wohl zu melden, sowohl bei der zuständigen Artenschutzbehörde als auch beim Veterinäramt. Die Psittacose Verordnung hat nichts mit Artenschutz zu tun, sondern mit dem Veterinärwesen ! Als Züchter benötigt man eine Zucht/Haltegenehmigung die beim Veterinäramt beantragt werden muss. Alle Papageienvögel welche in Umlauf gebracht werden, sind in einem speziellen Nachweisbuch einzutragen. Dieses Buch ist den Veterinärbediensteten auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen. Weiterhin können die Bediensteten die Zuchtanlagen regelmäßig überprüfen und die Zuchtgenehmigung wieder entziehen.
Den Artenschutzbehörden sind meldepflichtige Papageien (gilt nicht für alle) laut Gesetzgebung umgehend zu melden. In unserem Kreis kann man als Züchter die Bestandsveränderungen jährlich abgeben. Dies wird aber unterschiedlich gehandhabt.
Privatpersonen welche lediglich einen Papagei als Stubenvogel halten sind nicht verpflichtet sich an das Veterinäramt zu wenden, sondern sofern ihr Vogel meldepflichtig ist, an die Artenschutzbehörde.
http:// (http://www.vogelwelt-maasland.de) 0l
MrKoala
09. October 2003, 12:06
Und trotzdem fällt der Lori unter den meldepflichtigen Artenschutz... ;-)
Thomas
PaulTiskens
09. October 2003, 13:19
Also Thomas,
alle Loris sind artengeschützt und die meisten anderen Krummschnäbel auch.
Auf der Homepage des BMU gibts eine genaue Liste was artengeschützt ist und was nicht, weiterhin ist dort angegeben was gemeldet werden muss.
Sollte man sich vielleicht mal ansehen
http://www.bmu.de
MrKoala
09. October 2003, 13:49
Ja Sir....
Bei uns kannst deine Vögel OHNE den Nachweis garnicht anmelden!
Thomas
Martin Unger
09. October 2003, 14:53
Hallo zusammen,
auch ich möchte hier noch kurz was anfügen.
Bei uns im Regierungspräsifdium in Karlsruhe kannst du ohne Herkunftsbestätigung des abgebenden Halters keine Vögel melden. Eine Meldebestätigung wird nicht ausgeschrieben (ich verstehe das insofern das 2 Leute dort für 15 000 Züchter und Halter verantwortlich sind). Diese 2 Leute sind praktisch für den kompletten Nordbadischen Raum verantwortlich.
Ehrlicherweise muß ich aber auch gestehen was das den ein Problem sein soll ob ein Züchter einen Herkunftsnachweis beilegt oder nicht. Ich selbst stelle auch welche aus wenn ich Vögel abgebe.
War aber nicht auch noch am Anfang die rede davon das der Vogel nicht beringt ist :?
@Nina bei uns kannst du die Formulare aus dem Web downloaden, diese schickst du dann einfach an die angegebene Adresse in Karlsruhe (per email oder postalischem Wege, auf jeden Fall müssen sie unterschrieben sein.
Es grüßt Euch nochmals
Martin
MrKoala
09. October 2003, 16:40
Na das ist ja das was ich sagte@Martin...
Ja Vogel nicht beringt war das anfangs Problem... lach
Thomas
ElkeBietigh
09. October 2003, 19:45
Ich muß derweil den Kopf schütteln, dass es Züchter gibt, die ihren Nachwuchs nicht kennzeichnen.
Das gehört doch "dazu" sich über die Kennzeichnungspflicht u.a. auszukennen, wenn man seine Zuchtgenehmigung erlangen will 0l aber wie ich gehört habe gibt es leider auch nachlässige Amtstierärzte.
ElkeBietigh
09. October 2003, 20:06
PS:
Unter der Homepage des Papageiennetzwerk (http://www.papageien.org/) findet man die entsprechenden Vorschriften besser als beim "BMU" ;)
Interessante News über Papageien findet man hier (http://fonds.papageien.org/index.html)
ElkeBietigh
10. October 2003, 15:29
Ehrlicherweise muß ich aber auch gestehen was das den ein Problem sein soll ob ein Züchter einen Herkunftsnachweis beilegt oder nicht. schrieb Martin U.
Fakt ist ...
jedem Import von illegal gefangenen Vögeln könnte so Vorschub geleistet werden gäbe es nicht diese Vorschriften.
Jede Ringnummer wo an einen Züchter herausgegeben wurde wird registriert und beim Verkauf eines Tieres muß man (wie beim Verkauf bzw. Kauf seines - beispielweise - Autos) sich an und abmelden damit der jeweilige Halter immer lückenlos nachgewiesen kann um Mißbrauch durch kriminelle Subjekte so gut als möglich zu vermeiden.
Stirbt ein Vogel, so muß es auch gemeldet werden, damit keine kriminelle Organisation die Möglichkeit hat die Ring-Nummer anderweitig zu verwenden und wenn doch, dass im Sinne des Artenschutzes der Rechtsweg eingeschlagen werden kann.
Braucht es noch mehr Erklärungen?
MrKoala
10. October 2003, 16:16
@Elke
Es geht doch ;-)
Thomas
Rena1
03. July 2004, 13:04
Achtung!
Anmeldepflichtige Vögel müssen auch dann gemeldet werden, wenn man diese "nur" in Dauerpflege hat!
D. h. ein Pflegevertrag mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt / des Kreises bzw. Landes, als Eigentümer, ist zwar rechtsgültig - aber als Besitzer muss man diese trotzdem, als "Wohnort" der zuständigen Behörde melden.
Ansonsten kann dies (nach 4 Wochen nach der Aufnahme in den Bestand) zu rechtlichen Konsequenzen führen!
Quelle (http://mitglied.lycos.de/papageienundsittiche)
Rubrik: Gesetze und Verordnungen
Bianca Durek
03. July 2004, 19:02
Eine Meldebestätigung wird nicht ausgeschrieben
Beim unserem Regierungspräsidium schon, man muss sie nur anfordern.
Bianca
PaulTiskens
05. July 2004, 09:15
Hallöchen,
kann jedem nur folgendes empfehlen:
jedes Schriftstück kopieren und eine Eingangsbestätigung der Behörde verlangen, die Behörden sind dazu verpflichtet
ggfls. per Einschreiben abschicken
im Zweifelsfall oder bei Problemen seid ihr immer die "Dummen" wenn ihr nichts in der Hand habt. Ich habe schon vielfach gehört, das in einigen Behörden Anmeldungen lediglich "gesammelt" werden, weil gar kein Sachbearbeiter für die Stelle existiert.
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