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Vollständige Version anzeigen : Jetzt sind die Züchter gefragt !



Mephisto
20. April 2001, 13:33
Hallo Alle Zusammen,

Es ist vielleicht schon bekannt,das ich seit 6 Jahren ein Nymphenpaar halte (Anika und Mephisto).
Jetzt ist mir im Forum aufgefallen das Ihr Euch furchtbar erregt wenn jemand Nachwuchs haben will,oder ungewollt Eier, (plötzlich ohne Nistkasten)in der Voliere liegen,und die Nymphen anfangen zu brüten.
Ich weiß auch das man die Nymphen im ersten Jahr nicht brüten lassen soll,aber seit doch nicht so hart zu den Beitrag-Schreibern ,die suchen doch nur Hilfe.
Meine beiden haben auch einen Nistkasten seit Ihren 3 Lebensjahr in Ihre Voliere,der Hahn will natürlich brüten ,aber da gehöhren aber immer 2 dazu.
Es ist noch nie zu einer Eiablage gekommen,aber ich muß dazu sagen das meine Anika Diabetes hat.
Ich wäre froh wenn meine beiden endlich mal Nachwuchs bekommen würden.
Jetzt habe ich von Euch gehöhrt das man eine Bescheinigung braucht.
Wo bekomme ich Diese her ?
Wo melde ich mich an, zur Züchterprüfung ?
Das sind z.B.Fragen die andere auch haben.
Also ,seit nicht gleich so forsch zu einem Beitrag-Schreiber wenn er Fragen zur Brut hat.

Die Diskusion ist eröffnet !

Danke ......Euer Franz

Vogelfreund
20. April 2001, 14:50
Zitat von fkn
Jetzt habe ich von Euch gehöhrt das man eine Bescheinigung braucht.Wo bekomme ich Diese her ?

Klick mal oben auf Suche und gebe Zuchtgenehmigung ein.

Darauf hin werden zur Zeit 81 Beiträge gefunden.

http://www.vogelforen.de/search.php3?query=Zuchtgenehmigung&forumchoice=-1&booleanand=yes&searchin=all&searchdate=-1&searchuser=&searchdateline=&exactname=yes&action=dosearch&getdaily=&pagenum=

Viel Spaß beim lesen :-)

Heike Reinhardt
20. April 2001, 18:12
Hallo Franz,
wegen der Zuchtgenehmigung mußt du dich bei Deinem zuständigen Veterinäramt beim Amtstierarzt melden. Der kommt dann bei Dir vorbei und schaut sich die Tiere und die Unterbringung an.
Dann erhältst du die Psittakoseverordung und mußt noch ein Sachkundegespräch mit dem Amtstierarzt führen. Dabei stellt er fest, ob Du die Zuchtgenehmigung bekommen darfst.
Ein paar Tage später erhältst Du die Zuchtgenehmigung.
War bei mir alles einfach aber der Amtstierarzt stellt ein paar Fragen, die manchmal gar nicht so einfach sind.
Wenn Du dann die Zuchtgenehmigung haßt, mußt Dir Ringe besorgen. Die Beringung der Jungen ist Pflicht.
Es gibt verschiedene Vereine denen Du beitreten kannst wo Du dann die Ringe bekommst. Viel Glück

Vogelfreund
21. April 2001, 04:25
Hallo Leute,

wie mir Franz auch schon per Mail geschrieben hat, wäre es toll, wenn man einen kleinen Leitfaden zur Zuchtgenehmigung hätte, den man dann im Forum oder besser auf der Homepage anbieten könnte. (zum Beispiel unter Recht&Gesetz)

Da ich selber keine Krumschnäbel und auch keine Zuchtgenehmigung habe, könnte ich nur das weitergeben was ich selber gehört habe.

Nun, daher wäre es toll wenn sich jemand finden würde, der mal eine Zusammenfassung schreiben würde. Es sollte drin vorkommen:

Für welche Arten brauche ich eine Zuchtgenehmigung? (Krumschnäbel, Einheimische)
Warum brauche ich die? (Gesetz, Psittacose)
Was ist Psittacose?
Wo kann ich die Zuchtgenehmigung beantragen?
Wie muß der Zuchtraum beschaffen sein. (Quarantäneraum)
Was will der Amtstierarzt bei mir?
Was will der Amtstierarzt von mir wissen?
Wo bekomme ich Ringe her?

Ich denke das sind so die wichtigesten Fragen.

Und, wer traut sich mal? Den fertigen Text würde ich dann gerne auf der Homepage aufnehmen. (mit Nennung des Autors natürlich)

Also, Freiwillige vor :-)

Kuni
21. April 2001, 11:44
Hallo!

Das mit der Zusammenfassung ist ne gute Idee, allerdings wohl auch nicht so ganz einfach.

Denn die Vergabe der Zuchtgenehmigung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, sogar von Kreis zu Kreis. Niedersachsen z.B. gilt als besonders streng was die Vergabe der Genehmigungen angeht.

Hier in NRW ist es nicht ganz so streng, ich schätze wenn ich in Niedersachsen wohnen würde hätte ich den Antrag nicht mal abgeben brauchen. Und in meinem Nachbarkreis habe ich gehört, daß jemandem die Genehmigung verweigert wurde weil ihm nur ein paar Zentimeter an der Volierenlänge fehlten.

Ich denke, es ist am besten, wenn man sich beim zuständigen Amtsveterinär nach den Anforderungen erkundigt. Dann kann man wenigstens davon ausgehen, daß man sich richtig auf die Prüfung vorbereitet und auch die geforderten räumlichen Bedingungen erfüllen kann.

Liebe Grüße
Kuni

Toby
21. April 2001, 15:02
Zitat von Kuni
Denn die Vergabe der Zuchtgenehmigung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, sogar von Kreis zu Kreis. Niedersachsen z.B. gilt als besonders streng was die Vergabe der Genehmigungen angeht.


In Niedersachsen streng ???? Is mir nicht bekannt, meiner Meinung nach wird sie bei uns (und in HB) teilweise sogar sehr leichtfertig erteilt. Besonders wenn die Amtstierärzte genug mit Rindern und Schweinen zu tun haben ;)

Ich werde heute abend mal ne kleine Zusammfassung schreiben !

Vogelfreund
21. April 2001, 15:50
Ich hatte ja in Freising (bei München) auch mal angefragt...

Amt: Ach, 6 Wellensittiche haben Sie, da brauchen Sie doch keine Genehmigung für.

Ich: Ich brauche eine Genehmigung, sonst bekomme ich keien Ringe für den Nachwuchs.

Amt: Na wenn Sie unbedingt eine wollen, stellen Sie nen Antrag, ich komm dann vorbei und Sie bekommen Ihre Genehmigung.

Soviel zur unterschiedlichen Handhabung :-)

Freu mich schon auf deine Zusammenfassung Toby.

Heike Reinhardt
21. April 2001, 17:18
Hallo nochmal,
Du brauchst eine Zuchtgenehmigung wenn Du deinen jungen Vögel verkaufen möchtest. Dann brauchst Du Ringe und die bekommst Du nur wenn Du die Zuchtgenehmigung haßt. Wenn Du die Jungtiere behalten möchtst brauchst Du keine Genehmigung. Dann haßt Du ja nur eine Hobbyzucht.
Auf meiner Zuchtgehemigung steht folgender Text:

ERTEILUNG DER ERLAUBNIS GEMÄß §11 DES TIERSCHUTZGESETZES (TierSchG) und § 17g TIERSEUCHENGESETZ.

ERLAUBNIS ZUR GEWERBSMÄßIGEN ZUCHT,Haltung und zum Handel von Sittichen und Papageien.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben

Vogelfreund
21. April 2001, 18:04
Natürlich habe ich denen auch gesagt das ich die Jungvögel verkaufen muß, da ich ja nicht alle in der Wohnung behalten kann.

Aber meine 3 Paare wurden wohl nicht als GEWERBSMÄßIGEN ZUCHT angesehen :-)

Bogis
21. April 2001, 18:36
Man sollte sich über eine Zuchtgenehmigung für Krummschnäbel informieren bevor man seine Vögel brüten lässt ! Streng gesehen macht man sich nämlich schon durch das Aufhängen eines Nistkastens strafbar, wenn man keine Genehmigung hat. Daß die Behörden die Vorschriften meist nicht so genau nehmen stimmt schon. Wenn man eine kleine Hobbyzucht nur zum Spaß führt, die Vögel nicht beringt und keine Genehmigung hat, dann kräht da meist kein Hahn nach (auch in Niedersachsen). Das heisst aber noch lange nicht, daß es nicht gegen das Gesetz verstösst.
Und daß man eine Zuchtgenehmigung nur braucht, wenn man die Jungen verkaufen will, stimmt ganz einfach nicht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, daß jede noch so kleine Zucht (ganz egal ob man verkauft oder nicht) genehmigungspflichtig ist und daß man die Vögel mit zugelassenen Fussringen versehen muss und man genau Buch zu führen hat. Die Zuchtgenehmigung stellt bloß gleichzeitig auch eine Erlaubnis dar, mit den Vögeln zu handeln.

Bogis

Vogelfreund
21. April 2001, 18:56
Deswegen macht Toby jetzt ne Infoseite die wir dann beim Vogelnetzwerk einbauen....

nevin
26. April 2001, 19:41
Hallo Leute,
mich würde interessieren was es mit den Ringen auf sich hat.
Ich weiß nur so viel,daß man dadurch das Geburtsjahr festlegen kann.Aber woher weiß ich in welchem Monat,an welchem Tag mein Vogel geboren ist?

Mein kleiner hat einen silbernen Ring.Die Nummern darauf
konnte ich noch nicht lesen,da er mich noch nicht so gern an sich ranläßt.(er ist neu und soll lt.Zoohandlung 8-9 Wochen alt sein)
Das es ein Jungtier ist glaube ich aber auch,denn er ist im Gegensatz zu anderen Nymphies noch klein und die Farben sind
noch nicht so kräftig.

Also ich würde mich freuen wenn mir einer von Euch helfen kann.


Grüße, nevin

Vogelfreund
26. April 2001, 20:03
Zitat von nevin
Aber woher weiß ich in welchem Monat,an welchem Tag mein Vogel geboren ist?

Das kann dir nur der Züchter sagen, sofern er es aufgeschrieben hat. Auf dem Ring findest du diese Infos nicht.

Maja
26. April 2001, 20:58
Hallo Nevin,
klicke oben auf „Suche“, dann gib folgendes ein: HUHU+Ringnummer und gib bei Forenauswahl das Nymphenforum an. Dann bekommst Du den Thread von Rainer angezeigt, der sehr erschöpfend und umfassend das Thema Ringe, Alter usw. behandelt (aber lies auch bis zum Ende, der Thread ist nämlich ziemlich lang ;) ).
Als Tipp: die Suchfunktion ist echt toll, variiere die Suchwörter und Du findest so viele Infos, dass Du nicht mehr aufhören kannst zu lesen :D !

Reni
27. April 2001, 00:03
Ihr habt ja schon eine Menge geschrieben aber eine Ergänzung habe ich noch. Man muß nicht unbedingt in den Züchterverein gehen um Ringe zu bekommen. Wenn man der Meinung ist, da will ich nicht auch noch extra eintreten, kann man die Ringe auch selber bestellen. Muß allerding die Zuchtgenehmigung und den Unbedenklichkeitsbescheid wegen der Psittakose im Original einschicken. Dann bekommt man auch seine Ringe und die Unterlagen zurück! Und selbst wenn es nur für die eigene Wohnung sein soll, wäre eine Beringung nicht schlecht. Denn es kann ja mal sein, daß man, aus welchem Grund auch immer, die Vögel abgeben muß!
Man denkt zwar nicht gern dran, aber keiner von uns ist unsterblich, was wird dann??? Aber das soll nun niemand falsch verstehen, bitte.

Vogelfreund
12. May 2001, 23:22
Ihr findet den Infotext jetzt unter:

http://www.vogelnetzwerk.de/recht+gesetz/zuchtgenehmigung.php3

sbari
15. September 2002, 20:17
Hab ich doch glatt probiert, den ifotextlink:

Oooops,

entweder ist die Seite verschoben worden oder Sie haben eine falsche Adresse eingeben. Bitte wählen Sie eine Rubrik aus dem Menü auf der linken Seite.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns kurz schreiben, wie Sie auf diese Seite gekommen sind.

??

mfg
sbari

Maja
15. September 2002, 20:22
Hallo Sbari,

hier der korrekte Link zur Zuchtgenehmigung (richtig, wurde verschoben):
http://www.vogelfreund.de/index.php3?IDbericht=132&site=showbericht


Und hier der für die Beringung:
http://www.vogelfreund.de/index.php3?IDbericht=133&site=showbericht

sbari
15. September 2002, 20:31
.

bentotagirl
15. September 2002, 20:51
Hallo
Ich Habe beim Veternäramt in Schwelm wegen der Zuchtgenehnigung angerufen und da hat man mir gesagt ich brauche die nur wenn ich die jungen weitergeben will. Wenn ich sie behalten würde brauchte ich keine. komisch oder.

Maja
15. September 2002, 20:56
Hallo Andrea,

das ist wirklich komisch und einfach falsch :?. Kein Mensch kann doch sagen, ob er nicht vielleicht eines Tages die Vögel doch weggeben muss, es kann auch mal einer entfliegen usw.
Würde mich wirklich interessieren, wer dir diese Auskunft gegeben hat ? Sicher nicht der Amtstierarzt selber :? ?

Stefan R.
15. September 2002, 21:19
Und vor allen Dingen ist es gefährlich für Dich und Deine Familie, Deine Vögel und die heimische Vogelwelt wegen der gefährlichen Psittakose. Deshalb ja auch die Verordnung!
Finkenvögel sind glaub ich nicht meldepflichtig, nur Papageien und Sittiche!
Es gibt Leute, die sagen, "Ach, irgendwann lag da mal ein Ei auf dem Boden und plötzlich hatten wir ein Junges", und der Vogel bleibt dann unberingt und ungemeldet. Ich habe mal Altenheimwellis weitervermittelt, das hat mich in eine peinliche Situation gebracht, da der Vogel keinen Ring hatte und ich mich rausreden musste. Also gleich wieder vergessen, das ist Quatsch hoch drei!8o 8o

kabuske
16. September 2002, 11:00
Moin,

jetzt hoffe ich, dass ich nicht etwas wiederhole. Mein PC weigert sich standhaft, mir die seite 3 des Threads zu zeigen...

Könnte man vielleicht in den Infotext den Hinweis aufnehmen, dass Aussagen wie "Wenn Sie die Kleinen behalten, brauchen Sie keine Genehmigung" schlicht falsch sind, unabhängig von der Behörde die solches äußert und dass man sich zumindestens diese Aussage schriftlich lassen sollte, damit man später nicht tatsächlich Ärger bekommt. Im Falle des Falles machen die sich nämlich schnell schlau und haben dann natürlich niemals "so etwas" gesagt...

Und vielleicht würde es Fragen im Forum sparen, wenn man kurz darauf eingeht, dass die Bedingungen zur Zuchtgenehmigung wirklich von Kommune zu Kommune unterschiedlich und daher alle Angaben nur ortsgebunden möglich sind. (Ich selbst bin NICHTS gefragt worden, ich brauchte KEINEN Quarantäneraum, es hat mich nur €20 gekostet. Wenn ich das mit anderen Forumsbeiträgen vergleiche...)

Vogelfreund
17. September 2002, 14:57
Hi,

mir sagte der Amtstierarzt damals auch:

Ach, sie brauchen für Ihre 2 Wellis doch keine Genehmigung. Die Genehmigung ist nur was für Großzüchter und Händler.

*kopfschüttel*

Einige Amtstierärzte scheinen da Ihren Job nicht ganz so ernst zu sehen....

Siegfriedrich
18. September 2002, 00:46
Original geschrieben von Vogelfreund
Hi,

mir sagte der Amtstierarzt damals auch:

Ach, sie brauchen für Ihre 2 Wellis doch keine Genehmigung. Die Genehmigung ist nur was für Großzüchter und Händler.

*kopfschüttel*

Einige Amtstierärzte scheinen da Ihren Job nicht ganz so ernst zu sehen....

:0- Hallo @
Nach dem TIERSEUCHENGESETZ § 17g muß jeder der Krumschnäbel züchtet eine Genehmigung Bundesweit haben, und ein Nachweisbuch führen.
Es zählt dann auch noch § 4 der Psittakoseverordnung über Aufnahme, Erwerb und Abgabe von Psittaciden gemäß Tierschutzgesetz und paar andere §.
Nur wie Du schon schreibst, Einige Amtstierärzte scheinen da Ihren Job nicht ganz so ernst zunehmen, nur wenn was vorliegt , dann ist das Geschrei groß!

bentotagirl
18. September 2002, 11:21
Hallo Maja
Ich habe bei der zuständigen Stelle des Vet. Amtes angerufen und dort diese Auskunft bekommen. Als ich nachgehakt habe und gesagt habe das doch jeder die ZG braucht haben die gesagt naja wenn sie unbedingt wolen dann kommen sie Mal irgendwann vorbei. Wenn die Küken da sind ist immer noch früh genug. Machen sie sich Mal keine Gedanken.

Stefan R.
18. September 2002, 16:41
Ich hab oben einen Bericht festgemacht, damit keine irgendwann ein böses Erwachen erlebt, denn bei Bedarf wissen die sehr gut Bescheid, so ist das immer!

Toby
18. September 2002, 17:08
Original geschrieben von bentotagirl
Wenn die Küken da sind ist immer noch früh genug. Machen sie sich Mal keine Gedanken.

Hmm, die wollen wohl ein paar Euro´s durch Ordnungswiedrigkeiten (Straftaten?) in die Kasse bringen !;)

Sittich-Liebe
18. September 2002, 19:02
Hallo!

In einem anderen Forum lief gerade eine ähnliche Diskussion über ignorante ATÄ!

Das doofe ist nur, das wenn was passiert, wollen die so eine Aussage bestimmt nie getroffen haben!

Aber da Wellis und Nymphen nicht unter die Artenschutzverordnung fallen, nimmt man das vielleicht auch etwas lockerer!

Mephisto
18. September 2002, 19:09
Ich kopiere meinen bisherigen Beitrag zu diesem Thema mal hierher !

Erst einmal Entwarnung !

Wenn sich unerwartet Nymphen-Nachwuchs einstellt,ohne das eine gesetzliche Erlaubnis hierzu vorliegt,sind die Jungvögel zunächst einmal "illegal"
Dem Züchter droht aber in diesen/deinen)Fall kein Bußgeld,da die Psittakose-Verordnung (Papageienkrankheit)einen solchen Tatbestand nicht unter Strafe stellt.

In deinem Fall solltest Du deinen zuständigen Amtstierarzt informieren.Wenn kein Verdacht auf Psittakose vorliegt,wird der Amtstierarzt ein Auge zudrücken und eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Fußringen erteilen.

Keinesfalls darf man sich die Fußringe bei Händler oder Züchter kaufen,dies würde dann unter Strafe gestellt,aber für alle Beteiligten.

Mephisto
18. September 2002, 19:19
der Verdacht auf Psittakose vorliegt,und auch eine amtliche Zuchtgehmigung vorliegt,dann ist folgendes zu beachten !!!

1. Schutzmaßregeln in Beständen von Züchtern und Händlern

A. Vor amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts§ 5

Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Psittakose in einem Bestand eines Züchters oder Händlers gilt vor der amtlichen Feststellung folgendes:Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern. Die Räumlichkeiten, in denen sich die Tiere befinden, dürfen nur in Schutzkleidern und mit Atemschutz und nur von dem Tierbesitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und von Tierärzten betreten werden. Nach Verlassen der Räumlichkeiten haben diese Personen sofort
a) die Schutzkleidung abzulegen, feucht zu reinigen und so zu verwahren, daß eine Verschleppung der Seuche vermieden wird, und
b) die Hände, die Arme und das Schuhwerk feucht zu reinigen und zu desinfizieren.Vögel jeder Art dürfen weder in den Bestand verbracht noch aus dem Bestand entfernt werden. Verendete oder getötete Vögel jeder Art sind so aufzubewahren, daß sie vor äußeren Einflüssen geschützt sind und daß Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können. Tiere, Teile von Tieren, Futter und Einstreu sowie sonstige Gegenstände, die mit Papageien und Sittichen oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sein könnten, dürfen nicht entfernt werden.

Mephisto
18. September 2002, 19:23
ist es amtlich bestätigt ,das Psittakose vorliegt.

Und dann ist folgendes nach Gesetz zu beachten !


B. Nach amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts§ 6


(1)Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Psittakose amtlich festgestellt, so unterliegen die Räumlichkeiten des Züchters oder Händlers, in denen Papageien und Sittiche gehalten werden, nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre:

Der Besitzer hat an den Eingängen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Psittakose – Unbefugter Zutritt verboten" gut sichtbar anzubringen; dies gilt nicht im Falle des Verdachts des Ausbruchs der Psittakose. Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern und einzusperren. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden. Verendete oder getötete Vögel jeder Art sind, soweit sie nicht zu diagnostischen Untersuchungen benötigt werden, nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes unschädlich zu beseitigen. Die Räumlichkeiten dürfen nur in Schutzkleidung und Atemschutz und nur von dem Besitzer der Tiere, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen, von Tierärzten und von Personen im amtlichen Auftrag betreten werden. Nach Verlassen der Räumlichkeiten haben diese Personen sofort



a) die Schutzkleidung abzulegen, feucht zu reinigen und so zu verwahren, daß eine Verschleppung der Seuche vermieden wird, und



b) die Hände, die Arme und das Schuhwerk nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes feucht zu reinigen und zu desinfizieren.Die Schutzkleidung ist im Abstand von drei Tagen zu wechseln und nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu desinfizieren. Vögel jeder Art dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde in den Bestand verbracht oder aus dem Bestand entfernt werden. Tiere, Teile von Tieren, Futter sowie sonstige Gegenstände, dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden; Dung und Einstreu dürfen nur zu unschädlichen Beseitigung nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes entfernt werden. An den Ein- und Ausgängen sind saugfähige Bodenauflagen anzubringen, die nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu desinfizieren und stets feucht zu halten sind. Die Fußböden sind täglich nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes feucht zu reinigen und zu desinfizieren.

(2) Haben sich Papageien und Sittiche vor der Absonderung nach Absatz 1 Nr. 2 oder § 5 Nr. 1 in anderen Räumlichkeiten befunden, sind diese nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu reinigen und zu desinfizieren.§ 7

(1) Der Züchter oder Händler hat alle Papageien und Sittiche seines Bestandes mit einem wirksamen Mittel gegen Psittakose tierärztlich behandeln zu lassen oder unter behördlicher Aufsicht zu töten oder töten zu lassen.

(2) Die zuständige Behörde kann die Tötung von Papageien und Sittichen des Bestandes anordnen, wenn eine Weiterverbreitung der Seuche zu befürchten ist.

(3) Die zuständige Behörde kann die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 auch für Vögel anderer Art anordnen. Sie kann ferner anordnen, daß Papageien und Sittiche nicht von der Psittakose befallener Bestände vorbeugend auf Psittakose untersucht werden.C. Bei Ansteckungsverdacht§ 8

(1) Sind aus einem verseuchten oder seuchenverdächtigen Bestand innerhalb der letzten 90 Tage vor amtlicher Feststellung der Seuche oder des Seuchenverdachts Papageien oder Sittiche in einen Papageien- oder Sittichbestand eines Züchters oder Händlers eingestellt worden, unterliegt dieser Bestand der amtlichen Beobachtung. Aus dem Bestand dürfen Papageien, Sittiche und andere Vögel nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden. Satz 1 und 2 gelten auch in sonstigen Fällen eines Ansteckungsverdachtes.

(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, daß Papageien und Sittiche des Bestandes nach Maßgabe des §7 Abs. 1 gegen Psittakose zu behandeln sind.

(3) Die zuständige Behörde kann die Tötung der ansteckungsverdächtigen Papageien und Sittiche anordnen, wenn eine Weiterverbreitung der Seuche zu befürchten ist.D. Desinfektion§ 9

(1) Nach Tötung und Entfernung aller Vögel oder nach Abschluß der Behandlung aller Vögel des Bestandes muß der Besitzer die Räume und Käfige, in denen kranke und verdächtige Tiere gehalten worden sind, sowie die Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, unverzüglich nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes reinigen und desinfizieren.

(2) Dung, sowie Futter und Einstreu einschließlich der Vorräte, die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, sowie andere Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß zu reinigen oder zu desinfizieren sind, sind zu verbrennen oder nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes auf andere Weise unschädlich zu beseitigen.