Vollständige Version anzeigen : Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?
Hi!
ich ahbe mal eine frage da cih sehr viele greifvogelfedern von falknerein habe!!muss ich mir da eine genehmigung holen damit ich sie sammeln darf?ich habe zb vom steinadler,weißkopfseeadler,afrikanischer schreiseeadler,falklen,bussarden,habichte sowei milanfedern!muss ich mir da jetzt ne genehmigung holen oder wie ist dass?
ich bin dankbar für eure antworten!
ps:ich möchte die federn NICHT verkaufen!
liebe grüße
julia
Detlev
23. June 2004, 15:00
Hi!
ich ahbe mal eine frage da cih sehr viele greifvogelfedern von falknerein habe!!
Lass dir eine genaue Bescheinigung mit Herkunftsnachweis geben, das ist sicherer. Der Besitz von Vogelfedern nahezu aller Arten ist generell genehmigungspflichtig - Kontrollen gibt es zwar keine aber man kann ja nie wissen.
Ich habe z.B. eine Genehmigung zum Sammeln von Papageienfedern im deutschen Freiland. Eventuell langt ein Brief an die untere Naturschutzbehörde (vorher kurz anrufen).
Gruesse,
Detlev
hi!
wei teuer ist denn so eine bescheinigung?finde auch viele federn(alle emine milanfeedrn)in den wäldern!
Detlev
23. June 2004, 15:39
Moin,
hat nix gekostet, nur einige Telefonate und einen Brief.
Gruesse,
Detlev
Sagany
25. June 2004, 15:16
Der Besitz von Vogelfedern nahezu aller Arten ist generell genehmigungspflichtig
Naja ich glaub mal nicht dass man für Federn von zB. Haushuhn,Taube,Pute,Ente,Gans,Jagdfasan,Goldfasan,Nymphensittich,Wellensittich,Zwergwachtel,Blauer Pfau,Helmperlhuhn usw.( die Liste lässt sich noch weiter vortsetzen) eine Genehmigung braucht!
Es gibt viele Arten welche keinerlei Schutzbestimmungen unterstehen.
Ach so nochwas:
Diese Bestimmungen haben einigen Lücken:
Wenn ich zB. Adler legal halte, gehören automatsich alle Federn die sie verlieren mir und ich brauche keine Papiere für die Federn, wenn ich aber jetzt Adlerhalter bin und trotzdem so ein "Böser Mensch" der sich Adler in Freiheit für die Federn töten lässt dann kann man mir nix anhaben denn diese Federn stamman ja dann höchstwahrscheinlich von meinen Tieren und so bleibt es unbemerkt. 0l
Lucky-Feivel
25. June 2004, 16:50
Ich denke, es geht hier einfach nur um Federn von Greifvögeln.
Man braucht für Greifvogel-Federn eine Bescheinigung, wenn sie weitergegeben bzw. verkauft werden. Bislang habe ich für keine einzige Papageienfeder eine Bescheinigung o. ä. gebraucht. Rein rechtlich heißt es: Wenn man "Teile" (z.B. Federn) von Tieren, die einer Cites-Bescheinigungspflicht unterliegen, weiter veräußert so müssen diese "Teile" ebenfalls eine Cites haben.
Wie es rechtlich aussieht, wenn man es in der Natur findet, kann ich nicht sagen. Beschäftigt habe ich mich damit auch nicht, da ich in einer Großstadt lebe und daher selten dieses Glück haben werde. Ich kann ebenfalls nur raten, wirklich mal bei entsprechenden Behörden nachzufragen. ;)
Hi!
thx für eure antworten!:)
ich finde halt hauptsächlich bussard und milanfeedrn....ich denke ich werde mal beim naturschutzbund nachfragen!!
liebe grüße
julia
Detlev
27. June 2004, 22:07
Moin, Moin,
auch wenn es keiner glaubt, hier die Gesetzesgrundlage,
§22 Bundesnaturschutzgesetz
Es ist verboten:
4b) lebende oder tote Tiere der besonders geschützten Arten oder Teile dieser Tiere, ihre Eier, Larven, Puppen, sonstige Entwicklungsformen oder Nester sowie hieraus gewonnene Erzeugnisse in Besitz zu nehmen, zu erwerben, die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, zu be- und verarbeiten, abzugeben, feilzuhalten, zu veräußern oder sonst wie in Verkehr zu bringen.
Was sind nun besonders geschützte Tierarten?
Das ist in Anlage 1 geregelt.
2 Vögel:
Alle wildlebenden europäischen Arten, soweit sie nicht dem Geltungsbereich dieser Verordnung anzuwendenden Jagdrecht, mit Ausnahme von Haustaube (verwilderte Form), Rabenkrähe, Eichelhär, Haussperrling, Star, Amsel.
Der Besitz von Federn der besonders geschützten Vogelarten ist somit verboten bzw. genehmigungspflichtig. Exotische Vogelarten sind aus anderen Gründen geschützt.
Ich bin mir im Augenblick nicht sicher ob Greife grundsätzlich dem Jagtrecht unterliegen.
Anmerkung: eventuell hat sich hier etwas aber nichts wesentliches geändert. Und das eine Art Jagtrecht unterliegt besagt nicht, das diese derzeit tatsächlich gejagt wird. Tote Tiere (und ich vermute auch Tierteile die als Jagttrophäen interessant sind) dieser Arten dürfen ebenfalls nicht einfach gesammelt werden, sie gehören wie das angefahrene Reh dem Inhaber der Jagtrechte.
Quelle: Anhang in: Hans-Jürgen Thorns: Sammeln und Präparieren von Tieren. Kosmos 1981
Grüsse,
Detlev
Detlev
28. June 2004, 09:12
Moin, Moin,
Naja ich glaub mal nicht dass man für Federn von zB. Haushuhn,Taube,Pute,Ente,Gans,Jagdfasan,Goldfasan,Nymphensittich,Wellensittich,Zwergwachtel,Blauer Pfau,Helmperlhuhn usw.( die Liste lässt sich noch weiter vortsetzen) eine Genehmigung braucht!
Na ja, es gibt 8000-9000 Vogelarten und deine Liste umfast ausgerechnet einiges Hausgeflügel. Bei Enten und Gänsen kommt es dann schon wieder auf die Art an.
Ach so nochwas:
Diese Bestimmungen haben einigen Lücken:
Wenn ich zB. Adler legal halte, gehören automatsich alle Federn die sie verlieren mir und ich brauche keine Papiere für die Federn, wenn ich aber jetzt Adlerhalter bin und trotzdem so ein "Böser Mensch" der sich Adler in Freiheit für die Federn töten lässt dann kann man mir nix anhaben denn diese Federn stamman ja dann höchstwahrscheinlich von meinen Tieren und so bleibt es unbemerkt.
Vorsicht, wer fremde Adlerfedern weitergibst könnte dank Gentechnik erwischt werden. Ein gentechnologischer Abstammungsnachweis bei Greifvögeln ist schon durchgeführt worden, der 'Züchter' wurde überführt. Ich gehe davon aus, dass das über kurz oder lang auch bei Federn mit hinreichend DNA möglich sein wird.
Gruesse,
Detlev
njoerch
30. August 2004, 13:12
Also, mittlerweile ist es seit 1984 so, daß ALLE einheimischen Arten unter Artenschutz stehen (auch Ringeltauben, Amsel, Haussperling, etc.).
Daß einige dieser Arten dem Jagdrecht unterstehen (Rabenkrähe, Eichelhäher, Ringeltaube) und nur noch - je nach Bundesland/Kommunalbehörde - teilweise bejagt werden dürfen, hat mit dem eigentlichen Artenschutz an dieser Stelle erst einmal nichts zu tun.
Es ist z.B. auch so, daß alle einheimischen Greifvögel Jagdwild sind, allerdings sind diese ganzjährig geschützt.
So, nun zum zweiten Teil:
Die Federn einheimischer Arten unterliegen ebenfalls dem Artenschutz.
Man darf sie grundsätzlich nicht besitzen, es sei denn mit einer generellen Ausnahmegenehmigung oder mit entsprechenden CITES-Bescheinigungen für jede Feder.
Weitergeben darf man sie, wenn man eine Ausnahmegenehmigung hat, nur, wenn man entweder entsprechende CITES-Bescheinigungen oder der Empfänger der Federn ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung für Federn besitzt.
Zum Verkauf von entsprechenden Federn muß man neben den CITES-Bescheinigungen für jede Feder ebenfalls eine sog. generelle Vermarktungsbescheinigung für Federn braucht!
Jörg
Balu
30. August 2004, 13:15
dass heist ich besitze illegal federn oder wie?
hab nmal bei uns nachgefragt-so ne blöde genehmigung kostet für jede feder 5€,dann rechte dat mal mal 100 und man ist schwupps bei 500€..dass ist mir zuviel*grummel* da mach ich net mit....solange ich die federn nicht verkaufe interessiert dass ja eh niemanden.....
njoerch
30. August 2004, 14:10
Du mußt auch nicht nach einzelnen CITES-Bescheinigungen fragen, sondern nach einer generellen Ausnahmegenehmigung für das Sammeln von Federn! (Die kostet normalerweise nichts oder nur eine Ausstellungsgebühr von ca. 10 Euro).
Jörg
Balu
30. August 2004, 14:15
hi jörg!
kann ich dann alle federn nehmen die ich finde?auch von falknereien???
rainraven
30. August 2004, 18:40
Ich denke, es ist immer so "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Mal abgesehen davon, daß ich nichts von einem Tier nehmen würde, das zu diesem Zweck zu Schaden käme oder sterben müßte (soll heißen, ich reiße keine Federn aus und töte keine Tiere :)): Soll ich denn wegen jeder Feder, die ich im Wald (oder im Hof, auf der Straße...) finde, zum Forsthaus rennen und anklopfen und sagen "hallo, schaut mal, das habe ich gefunden, darf ich das haben?" (Vor allem in anderen Ländern...:D) Die haben bestimmt Besseres zu tun als auf mich zu warten.
Und wenn ich auf einem Mittelalter-oder Alternativmarkt Schmuckstücke oder Dekoartikel aus Tierteilen kaufe (wie z.B. Traumfänger, Halsketten aus Horn, Federn, Zähnen, Klauen etc.), dann bekomme ich ja auch keine CITES mit oder es kommt einer und kontrolliert, ob es da spezielle Genehmigungen zum Verkauf gibt. Aber daß sich diese ganzen Händler strafbar machen, glaube ich eigentlich nicht. :?
Mal abgesehen davon, daß mich auch in Zoos noch niemand zurechtgewiesen hat, wenn ich Federn mitgenommen habe. Ich habe auch schon welche dort geschenkt bekommen. Und ich verkaufe sie ja nicht wieder.
njoerch
01. September 2004, 17:39
Ich denke, es ist immer so "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Die Gestze existieren nicht umsonst.
Normalerweise ist es kein Problem, für das Sammeln von Federn bei der UNB/ULB eine generelle Ausnahmegenehmigung zu bekommen (und das sogar kostenlos!), das müßte doch einen Anruf und einen Besuch wert sein, oder?
Ansonsten laßt das Sammeln halt sein...
Jörg
osage
17. September 2004, 10:17
Hi,
wollte Euch mal kurz eine Geschichte zum Artenschutz von Adlerfedern erzählen.
Also ich interessiere mich für Indianistik und damit auch für Federn.
Vor ca 10 Jahren hat mal ein Indianertreffen im Grenzbereich zu Polen stattgefunden. Jedenfalls hat jemand der Polizei einen Tip gegeben,
dass dort angeblich Adlerfedern gehandelt werden. Der Grenzschutz hat das Lager mit ca 700 Indianern und ca 400 Tipi`s eingeschlossen und durchsucht.
Das Ergebnis war das der Staat den Großeinsatz bezahlen mußte und die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat. Jeder konnte die Herkunft seiner Federn beweisen. Ich habe mir anschließend eine Sammelerlaubnis
vom Landratsamt kostenlos ausstellen lassen. (soll von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein) Als Nachweis mußte ich je ein Bild von meinen indianischen Sachen machen. Sollte ich neue Federn erhalten, muß ich das mit einer Citis nachreichen.
Bleibt Sauber!
Kanadagans
17. September 2004, 17:38
Und wenn die Teile liegenbleiben und vergammeln, interessiert es auch kein Aas...
Ich kann nur mal wieder proklamieren, typisch Deutschland !
Mich wunderts, das man fürs Atmen keine Genehmigung braucht, ehrlich !
Einmal sah ich am Bahnhof Oranienburg einen vom Zug getöteten Mäusebussard. Ich wollte mir bei der guten Gelegenheit gleich die Schwungfedern holen, traute mich aber nicht, auch wegen der Gleise. Ne halbe Stunde später kam ein Saubermach- Mann, steckte den Vogel in einen blauen Sack, stopfte den in seine Tonne und das wars... Wo ist hier der Gesetzgeber ! Dann dürfte auch kein Fuchs einen toten Vogel welcher Art auch immer fressen, oder gar selber erbeuten, sind ja alle geschützt !
Gut, bei Greifvögeln seh ichs ja noch einigermaßen ein, aber Hallo, Krähen, Wildtauben... ???
Womit wir bei den Indianern wieder beim Recht der freien Religionsausübung wären, das durch den Einsatz des BGS beeinträchtigt wurde.
Muslime dürfen schächten, obwohl das dem Tierschutzgesetz genauso zuwider läuft, da kommt auch keiner und sagt: " Das dürft ihr aber nicht"...
Mann, dieses Land stinkt mir immer mehr...
Scheinheilig- und Fadenscheinigkeiten an jeder Ecke und wohin man schaut !
Es nervt !
Ich habe auch Sperber- und Bussardmauserfedern, und die nicht angemeldet. Und nen Stockentenflügel habe ich auch ( Rest einer Fuchsbeute)...
Hilfe, ich bin ein Outlaw !
Gruß, Andreas
Sagany
17. September 2004, 18:11
Grund dieser Erlassungen waren dass es viele Menschen gab die seltene vögel extra nur ihrer Federn wegen töteten um diese zu verkaufen.
Dadurch wurden die Bestände noch geringer.
Und welche waren es die nach solchen Gesetzen daher schrien?
Die Tierschützer! ;)
njoerch
19. September 2004, 15:14
Gut, bei Greifvögeln seh ichs ja noch einigermaßen ein, aber Hallo, Krähen, Wildtauben... ???
Ich habe auch Sperber- und Bussardmauserfedern, und die nicht angemeldet. Und nen Stockentenflügel habe ich auch ( Rest einer Fuchsbeute)...
Gruß, Andreas
Hallo nochmals:-)
Also: Kolkrabe, Turtel-/Hohltaube...diese sind durchaus in ihrem Bestand gefährdet, weswegen dieses Argument ja wohl nicht greift!
Ich habe bei unserer ULB eine Ausnahmegenehmigung für Federn bekommen und muß keine einzige mit CITES belegen, die Genehmigung ist generell!
Zudem habe ich die Genehmigung problemlos und unentgeldlich bekommen!
Soviel zu diesem Thema...
Jörg
njoerch
19. September 2004, 15:15
Grund dieser Erlassungen waren dass es viele Menschen gab die seltene vögel extra nur ihrer Federn wegen töteten um diese zu verkaufen.
Dadurch wurden die Bestände noch geringer.
Und welche waren es die nach solchen Gesetzen daher schrien?
Die Tierschützer! ;)
Auch das geschieht noch heute in Afrika, Asien, Südamerika...
Na, wer möchte die Gesetze aufheben oder lockern???
Jörg
Heliman
03. June 2006, 16:29
Du mußt auch nicht nach einzelnen CITES-Bescheinigungen fragen, sondern nach einer generellen Ausnahmegenehmigung für das Sammeln von Federn! (Die kostet normalerweise nichts oder nur eine Ausstellungsgebühr von ca. 10 Euro).
Jörg
Ausnahmegenehmigung für das Sammeln von Federn!??
Da frage ich mich,einmal davon abgesehen dass Federsammlungen weder melde- noch genehmigungspflichtig sind,was das eigentlich bringt/bringen soll?
Für eine Feder eines Gerfalken oder eines Gänsegeiers beispielsweise...?
Da gehe ich,wenn mir soviel dran liegt,zum Jagdpächter des Revieres in dem ich wohne und hole mir die mündliche Zusage (heimische) Federn auflesen zu dürfen. (Worüber der sich eher amüsieren dürfte,zumal der an selbigen wohl überhaupt kein Interesse haben dürfte,und daher auch ohne ausdrückliche Bestätigung nichts dagegen haben dürfte wenn man Mauserfedern aufsammelt)
Ohne dann jetzt in jedem zweiten Thread meinen erwähnen zu müssen dass ich eine Ausnahmegenehmigung habe (:+klugsche ) ...
Peregrinus
03. June 2006, 18:58
Hallo Heliman,
nun, da liegst Du leider ziemlich daneben: Federn aufzuheben und sie sich anzueignen verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (wie bereits gesagt). Greifvögel, Falken und einige andere unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht (da Greife und Falken keine Jagdzeit haben; bei Vögeln mit Jagdzeit darf er das).
Der Jagdpächter kann Dir lediglich erlauben, Federn von Vögeln zu sammeln, die dem Jagdrecht unterliegen, die jedoch nicht Greife oder Falken sind. Bleiben also z. B. Fasan, Rebhuhn, Ringeltaube, Stockente, Waldschnepfe etc., also nicht besonders viel.
Für Federn aus Falknereien brauchst Du grundsätzlich gar nichts, auch keine CITES-Bescheinigung. Diese Vögel sind in der Regel zur Vermarktung freigegeben, die Federn dürfen also auch verkauft werden. Wenn sie nicht freigegeben sind (was für Beizvögel die Regel ist), dürfen sie immer noch verschenkt werden. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt jedoch bei dem, der die Feder hat.
LG
Pere ;)
Peregrinus
04. June 2006, 10:24
Ach ja,
um es nochmals zu verdeutlichen: Für Federn von Greifen und Falken, die man draußen findet, kann einem der Jagdpächter wie gesagt keine Genehmigung geben. Sehr wohl aber hat er grundsätzlich das Aneignungsrecht. Nur auf dieses kann er verzichten, womit die jagdrechtlichen Ansprüche aufgegeben wurden.
Vermutlich meinte Heliman genau diesen Aspekt. Dies ersetzt aber eine naturschutzrechtliche Sammelgenehmigung nicht.
Kurzum:
1. Federn von Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen: Genehmigung der Naturschutzbehörde
2. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und eine Jagdzeit haben: keine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, jedoch Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten
3. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und keine Jagdzeit haben (z. B. Greife und Falken): Genehmigung der Naturschutzbehörde und zusätzlich Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten
4. Federn von in Gefangenschaft gehaltenen Greifen: keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, doch ggf. Nachweispflicht
Dann hätten wir alles, glaube ich.
LG
Pere ;)
Heliman
04. June 2006, 14:01
Hallo Heliman,
nun, da liegst Du leider ziemlich daneben: Federn aufzuheben und sie sich anzueignen verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (wie bereits gesagt). Greifvögel, Falken und einige andere unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht (da Greife und Falken keine Jagdzeit haben; bei Vögeln mit Jagdzeit darf er das).
Der Jagdpächter kann Dir lediglich erlauben, Federn von Vögeln zu sammeln, die dem Jagdrecht unterliegen, die jedoch nicht Greife oder Falken sind. Bleiben also z. B. Fasan, Rebhuhn, Ringeltaube, Stockente, Waldschnepfe etc., also nicht besonders viel.
Für Federn aus Falknereien brauchst Du grundsätzlich gar nichts, auch keine CITES-Bescheinigung. Diese Vögel sind in der Regel zur Vermarktung freigegeben, die Federn dürfen also auch verkauft werden. Wenn sie nicht freigegeben sind (was für Beizvögel die Regel ist), dürfen sie immer noch verschenkt werden. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt jedoch bei dem, der die Feder hat.
LG
Pere ;)
Hallo Peregrinus
Klingt ja alles sehr kompetent,Kompliment. Nur sind da einige Punkte in denen wir offensichtlich nicht ganz deckungsgleich sind,um es einmal so auszudrücken.
Fangen wir an mit dem Jadgrecht.
Ich beziehe mich jetzt,nur zur Anmerkung,auf die mir schriftlich vorliegende Fassung,die etwas älter ist.
Da steht gleich am Anfang, Abs.1 , §1 (1):
"Das Jagdrecht....Tiere die dem Jadrecht unterliegen zu hegen auf sie Jagd auszuüben (Wild) und sie sich anzueignen."
Unter das Jagdrecht fallen meines Wissens die meisten Tiere! Wobei der Unterschied der ist,dass bestimmte (bedrohte) Tierarten unter ganzjährigem Schutz stehen. Das trifft jetzt beispielsweise auf sämtlich Greifvogelarten zu (wenn gleich einige Bundesländer in den letzten 20 Jahren beispielsweise den Habicht zeitweise zum Abschuß oder zur Aushorstung freigegeben haben)
Dazu einen aktuellen Auszug aus dem Jagdrecht (WILDFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG - Mitteilungen)
(Quelle:http://72.14.221.104/search?q=cache:cU4TTVdg9R0J:www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/-s/1r1e0rztdrkw51j94tg8jk3tns5phskc/show/1115863/WfsM2004_3.pdf+bundesJAGDRECHT+bw&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4&lr=lang_de)
Ich zitiere (bzw. kopiere) auszugsweise:
"Von den dem Jagdrecht unterliegenden 75 Vogelarten konnten in den letzten 20 Jahren aufgrund deutlicher Be-standszunahmen folgende 13 Arten aus der Roten Liste entlassen werden: Habicht, Sperber, Wespenbussard, Schwarzmilan, Rohrweihe..."
"Keine Vogelart im Jagdrecht ist seit 1976 erloschen"
Um das Ganze zu verkürzen bzw. zu vereinfachen,wäre es am hilfreichsten wenn du die Quellen,auf welche du dich beziehst,damit meine ich jedem zugängliche Gesetzesvorlagen,einfach einmal zitierst.
Das kann ein Link sein,oder auch einfach die entsprechenden Paragraphen in den dazu genannten Gesetzen. Die finde ich dann schon...(Manche Sachen lese ich mir gerne durch,auch wenn sie noch so glaubhaft geschildert sind;) )
Speziell auch der für mich etwas widersprüchlich formulierte Punkt 4 (Federn von in Gefangenschaft gehaltenen Greifen: keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, doch ggf. Nachweispflicht) interessiert mich. Das mußt du mir etwas näher erklären. Was du mit speziell mit "Genehmigung" meinst";mit "Bescheinigungen" in diesem Fall,und "ggf. Nachweispflicht"?!?
Gruss
Heliman
Heliman
04. June 2006, 14:39
Hallo Heliman,
1)nun, da liegst Du leider ziemlich daneben:
2)Federn aufzuheben und sie sich anzueignen verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (wie bereits gesagt). Greifvögel, Falken und einige andere unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht (da Greife und Falken keine Jagdzeit haben; bei Vögeln mit Jagdzeit darf er das).
3) Für Federn aus Falknereien brauchst Du grundsätzlich gar nichts, auch keine CITES-Bescheinigung. Diese Vögel sind in der Regel zur Vermarktung freigegeben, die Federn dürfen also auch verkauft werden. Wenn sie nicht freigegeben sind (was für Beizvögel die Regel ist), dürfen sie immer noch verschenkt werden. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt jedoch bei dem, der die Feder hat.
LG
Pere ;)
Hallo Peregrinus
1)Tatsächlich?;) ;)
2) Ich darf mich nur nicht erwischen lassen,und hinterher behaupte ich die Federn von einem Züchter bekommen zu haben...:D :D (Bitte verzeih mir diese leichte ironische Verfehlung,in bezug auf deinen anderen Beitrag)
Mit deiner Artikulierung hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht habe ich auch so meine Probleme...8) 8)
Wozu soll er sie den vorrübergehend in Besitz nehmen,wenn er sie sich angeblich nicht aneignen darf?
Wer bestimmt die Definition was nun "vorübergehend" ist,und was den Tatbestand der "Aneignung" erfüllt?
3) Nun,spätestens dieser von dir genannte Punkt dürfte wohl kaum gesetzeskonform sein. Denn nach dem Gesetz,wie wir mittlerweile alle wissen - ob es Sinn macht oder nicht bleibt dahingestellt,zumindest bei Federn - werden die Tiere und Teile aus ihnen absolut gleich behandelt!
Die besagten Zuchtvögel mit Vermarktung dürfen auch nicht ohne EU-Bescheinigungen weitergegeben werden (der Gesetzgeber geht in diesem Fall generell von einem Verkauf,oder geldwertem Vorteil wie es glaube ich heißt,aus)!
Und da,jetzt einmal dem Gesetz der Logik folgend,Teile (wie Federn beispielsweise) nach dem Gesetz gleich behandelt werden,wo läge da - wie von dir geschrieben - der (behördliche) Sinn wenn die ohne Papiere,gesetzeskonform,abgegeben werden können?
(Ich erlaube mir darauf hinzuweisen,dass der Gesetzgeber auch für das Veräußern von Greifvogelmauserfedern eindeutig EU-Bescheinigungen vorschreibt! Auch wenn in der Praxis von den jeweiligen Sachbearbeitern bzw, zuständigen Beamten dies ziemlich ignoriert wird...)
Auch der Punkt mit den Beizvögeln erschließt sich mir,so wie du ihn geschildert hast nicht wirklich.
Die Zeiten der F1 und F2-Cites sind ja mittlerweile vorbei. Also,wenn ein Falkner eine legalen Vogel hat,dann hat er einen legalen Nachweis,konkret Herkunftsnachweis. Oder müßte ihn zumindest haben. Wobei wir jetzt einmal davon ausgehen dass der Vogel jünger wie 22 Jahre ist,und somit unter die behördliche Meldepflicht für in Gefangenschaft gehaltenen Greifvögel in Deutschland fällt.
Wenn es sich nicht um eine behördlich genehmigte Naturentnahme handelt,was eher selten ist in Deutschland,dann kann es sich eigentlich nur noch um einen Zuchtvogel handeln. Oder einen Importvogel,der auch die notwendigen Papiere haben muß.
Welchen Tatbestand muß/könnte der Beizvogel dann erfüllen,dass seine Vermarktung behördlich untersagt werden könnte? Und somit - um endlich zum Punkt zu kommen ( :D ) - ebenfalls die seiner Federn,wie du schreibst?
Klär mich mal´auf...
Gruss
Heliman
Heliman
04. June 2006, 15:12
Ach ja,
um es nochmals zu verdeutlichen: Für Federn von Greifen und Falken, die man draußen findet, kann einem der Jagdpächter wie gesagt keine Genehmigung geben. Sehr wohl aber hat er grundsätzlich das Aneignungsrecht. Nur auf dieses kann er verzichten, womit die jagdrechtlichen Ansprüche aufgegeben wurden.
Vermutlich meinte Heliman genau diesen Aspekt. Dies ersetzt aber eine naturschutzrechtliche Sammelgenehmigung nicht.
Kurzum:
1. Federn von Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen: Genehmigung der Naturschutzbehörde
2. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und eine Jagdzeit haben: keine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, jedoch Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten
3. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und keine Jagdzeit haben (z. B. Greife und Falken): Genehmigung der Naturschutzbehörde und zusätzlich Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten
4. Federn von in Gefangenschaft gehaltenen Greifen: keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, doch ggf. Nachweispflicht
Dann hätten wir alles, glaube ich.
LG
Pere ;)
Kurzer Nachtrag:
Von den Greifvögeln unterliegen europaweit (?) laut BfN lediglich Fischadler,Schwarzmilan, Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe, Steinadler, Schlangenadler, Schreiadler, Turmfalke, Rotfußfalke, Baumfalke, Wanderfalke, Gänsegeier dem Bundesnaturschutzgesetz!
Zitat:
3. Rote Liste der Brutvögel
3.1. Rote Liste als Begründung für die Änderung der rechtlichen Zuständigkeit Das Bundesamt für Naturschutz fordert, dass alle Vogelarten mit europaweit ungünstigem Erhaltungsstatus (SPEC 1-3) oder Arten, die auf der bundesweiten Roten Liste der Brutvögel in den Gefährdungskategorien 0, 1, 2, 3, G oderR stehen, aus dem Jagdrecht herausgenommen und dem Naturschutzrecht unterstellt werden. Begründung: EineEntnahme dieser Arten kommt wegen akuter Bestandsgefährdung nicht in Betracht.
Hierunter fallen lt. BFN folgende Vogelarten: Rebhuhn, Wachtel.................
Fischadler, Schwarzmilan, Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe, Steinadler, Schlangenadler, Schreiadler, Turmfalke, Rotfußfalke, Baumfalke, Wanderfalke, Gänsegeier.Nur ein geringer Teil der aufgezählten Arten wird in Deutschland überhaupt bejagt. .
Da sind einige Arten,wenn man nur mal´an Mäusebussard,Habicht,Rotmilan oder Sperber denkt,nicht aufgeführt...
(Quelle:
http://72.14.221.104/search?q=cache:cU4TTVdg9R0J:www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/-s/1r1e0rztdrkw51j94tg8jk3tns5phskc/show/1115863/WfsM2004_3.pdf+bundesJAGDRECHT+bw&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4&lr=lang_de)
Peregrinus
04. June 2006, 19:44
O.k. Heliman,
da mußte mir aber ein bißchen Zeit lassen, um die Sache näher zu erörtern.
Aber soviel kann ich schonmal sagen: Unter das Jagdrecht fallen all jene Tiere, die im § 2 BJagdG aufgeführt sind. Die Länder können weitere Tierarten ins Jagdrecht aufnehmen, wobei jedoch meines Wissens keine Vögel betroffen sind.
Wo die Sache mit dem Aneignungsverbot steht, muß ich nochmal nachschauen, entweder in einem Kommentar, Durchführungsverordnung oder Gerichtsurteil. Gemeint ist aber, daß z. B. ein Jagdpächter einen toten Habicht aufheben, mitnehmen und für Forschungs- oder Schulungszwecke an entsprechende Einrichtungen weitergeben darf. Ein nicht-jagdausübungsberechtigter begeht im Moment des Aufhebens bereits Wilderei. Für Federn gilt grundsätzlich dasselbe.
Wenn Du eine Feder in einer Falknerei kaufst, dann hast Du die rechtmäßig - und zwar ohne (CITES-)Bescheinigung. Von einem Falkner darfst Du auch eine annehmen, ohne Bescheinigung, verkaufen darf der betreffende Falkner die jedoch nicht, wenn der Vogel nicht ausdrücklich zur Vermarktung freigeben ist. Aber auch das werd ich nochmal nachschauen. Unter "ggf. Nachweispflicht" meine ich, daß bei einer eventuellen Kontrolle DU in der Pflicht bist, die legale Herkunft der Feder nachzuweisen (z. B. Bestätigung durch den Falkner oder Gentest etc.).
Mit einem Rote-Liste-Status einer Art hat die Sache meines Wissens rein gar nichts zu tun.
Aber wie gesagt, das ist mein persönlicher Kenntnisstand und ich kann selbstverständlich auch falsch liegen, keine Frage. Deshalb bin ich meinerseits für jede Info dankbar.
Ich meld mich nächstes Wochenende nochmal!
LG
Pere ;)
Heliman
05. June 2006, 00:20
O.k. Heliman,
1) da mußte mir aber ein bißchen Zeit lassen, um die Sache näher zu erörtern.
2) Aber soviel kann ich schonmal sagen: Unter das Jagdrecht fallen all jene Tiere, die im § 2 BJagdG aufgeführt sind. Die Länder können weitere Tierarten ins Jagdrecht aufnehmen, wobei jedoch meines Wissens keine Vögel betroffen sind.
3) Wo die Sache mit dem Aneignungsverbot steht, muß ich nochmal nachschauen, entweder in einem Kommentar, Durchführungsverordnung oder Gerichtsurteil. Gemeint ist aber, daß z. B. ein Jagdpächter einen toten Habicht aufheben, mitnehmen und für Forschungs- oder Schulungszwecke an entsprechende Einrichtungen weitergeben darf.
4) Ein nicht-jagdausübungsberechtigter begeht im Moment des Aufhebens bereits Wilderei. Für Federn gilt grundsätzlich dasselbe.
5a) Wenn Du eine Feder in einer Falknerei kaufst, dann hast Du die rechtmäßig - und zwar ohne (CITES-)Bescheinigung.
5b) Von einem Falkner darfst Du auch eine annehmen, ohne Bescheinigung, verkaufen darf der betreffende Falkner die jedoch nicht, wenn der Vogel nicht ausdrücklich zur Vermarktung freigeben ist. Aber auch das werd ich nochmal nachschauen.
6) Unter "ggf. Nachweispflicht" meine ich, daß bei einer eventuellen Kontrolle DU in der Pflicht bist, die legale Herkunft der Feder nachzuweisen (z. B. Bestätigung durch den Falkner oder Gentest etc.).
7) Mit einem Rote-Liste-Status einer Art hat die Sache meines Wissens rein gar nichts zu tun.
8. Aber wie gesagt, das ist mein persönlicher Kenntnisstand und ich kann selbstverständlich auch falsch liegen, keine Frage. Deshalb bin ich meinerseits für jede Info dankbar.
Ich meld mich nächstes Wochenende nochmal!
LG
Pere ;)
Hallo Pere
1) Aber klar doch...
2) Das Jagdrecht war eigentlich weniger das Thema meinerseits (dazu habe ich mich ja hinlänglich positionert,siehe Aneignungsrecht). Mich würde mehr die Vorlagen des von dir ins Felde geführten Bundesnaturschutzgesetzes interessieren. Denn selbige müßten dem Bundesjagdgesetz ja die Gültigkeit beschneiden (zumindest wenn ich denn falsch liegen sollte mit meiner These)
3) Er darf ihn auch behalten,sogar selbst präparieren oder sonst etwas damit tun - nur nicht vermarkten!
4) Richtig - war aber nicht das Thema. Und wurde nie bestritten...
5a) & 5b) Wieso definierst du die Begriffe Falkner und Falknerei unterschiedlich? (Oder meinst du Falkner und Züchter?!)
Jedenfalls warte ich voller Spannung auf eine von dir gelieferte Gesetzesvorlage die einer Falknerei (einem Züchter?!) erlaubt Teile von artgeschützten Tieren legal und gesetzeskonform ohne EU_Bescheinigung zu verkaufen!
5b) Warum die Vögel eines Falkners im Gegensatz zu den eines Züchters nicht vermarktungsfrei sein sollten hast du mir noch nicht näher erklärt?! Bzw. meine gelieferte Argumentation diesbezüglich nicht plausibel widerlegt.
6) Also brauchst du im Grunde genommen doch eine Bescheinigung?!!8)
7) Da geht es um das von dir schließlich ins Felde geführte Bundesnaturschutzgesetz,welches Arten vom Jagdschutzgesetz aufgenommen hat. Wären sie nicht auf der "Roten Liste",wären sie dort wohl auch nicht aufgenommen (siehe die fehlenden Greifvögel wie Mäusebussard,Habicht Sperber etc.)
8. Die ersten argumentativen Gemeinsamkeiten ...:bier:
Gruss
Heliman
Peregrinus
10. June 2006, 19:14
Hallo Heliman,
sodele, ich habe nun noch mal ein wenig recherchiert, wenngleich ich nicht auf alle Fragen eine klare Antwort gefunden habe.
Mit den Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen (v. a. Greifvögel und Falken) korrigiere ich mich: Der Jagdausübungsberechtigte darf sich diese aneignen und auch in Besitz nehmen. Er darf sich auch einen beispielsweise in seinem Revier tot gefunden Habicht für sich präparieren lassen. Dafür hat er dann Anspruch auf eine CITES-Bescheinigung, die er sich (vermutlich) ausstellen lassen muß (Urteil des VG Freiburg vom 27.10.1994, obwohl § 43 Abs. 5 BNatSchG eigentlich dagegen spricht - hier hat das Aneignungsrecht nach Jagdrecht Priorität).
In § 1 Abs. 5 BJagdG heißt es: „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“
Hier steht nichts von Federn. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich logischerweise auch Federn aneignen (klar, wenn er sogar einen toten Habicht in Besitz nehmen darf) - obwohl, muß er sich dann eine CITES-Bescheinigung ausstellen lassen? Ich weiß aber nicht, ob er einen Anspruch auf eine Feder hat, sprich, ob ich mich jagdrechtlich strafbar mache, wenn ich ungefragt eine Feder mitnehme. Weiß das jemand???
Für in Gefangenschaft gehaltene Vögel habe ich den § 43 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gefunden, nachdem eben legal gehaltene Greifvögel vom Besitzverbot ausgenommen sind (allerdings mit CITES). Folglich sind auch die Federn legal. Ob man sich für eine solche Feder nun eine (CITES-)Bescheinigung ausstellen lassen muß, weiß ich nicht. Weiß das jemand??? Jedenfalls unterliegen solche Vögel grundsätzlich einem Vermarktungsverbot (§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG), also Verschenken von Federn möglich, Verkaufen nicht. In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen (zur Aufbesserung der knappen Kassen). Das war früher üblich.
Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???
Natürlich kann jeder bei einer wild gefundenen Feder behaupten, er habe sie von einem Züchter oder aus einer Falknerei. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber über einen Gentest nachgewiesen werden (das meinte ich mit der Nachweispflicht, denn für jede Feder eine Bescheinigung ausstellen – glaub ich nicht). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich eine Behörde nicht damit zufrieden gibt, wenn jemand behauptet, seine Adlerfeder sei von einem Falkner. Das müssten dann schon größere Mengen Federn sein oder ein Verdacht auf gewinnbringende Vermarktung vorliegen, dass es da Probleme gibt.
Soviel zu meinem Kenntnisstand. Ich wäre aber über weitere klärende Beiträge dankbar, da wir das Thema – obwohl schon sehr oft behandelt – noch nie eindeutig und abschließend klären konnten!
VG
Pere ;)
Heliman
11. June 2006, 12:15
1) Mit den Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen (v. a. Greifvögel und Falken) korrigiere ich mich: Der Jagdausübungsberechtigte darf sich diese aneignen und auch in Besitz nehmen. Er darf sich auch einen beispielsweise in seinem Revier tot gefunden Habicht für sich präparieren lassen. Dafür hat er dann Anspruch auf eine CITES-Bescheinigung, die er sich (vermutlich) ausstellen lassen muß (Urteil des VG Freiburg vom 27.10.1994, obwohl § 43 Abs. 5 BNatSchG eigentlich dagegen spricht - hier hat das Aneignungsrecht nach Jagdrecht Priorität).
In § 1 Abs. 5 BJagdG heißt es: „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“
Hier steht nichts von Federn. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich logischerweise auch Federn aneignen (klar, wenn er sogar einen toten Habicht in Besitz nehmen darf) - obwohl, muß er sich dann eine CITES-Bescheinigung ausstellen lassen? Ich weiß aber nicht, ob er einen Anspruch auf eine Feder hat, sprich, ob ich mich jagdrechtlich strafbar mache, wenn ich ungefragt eine Feder mitnehme. Weiß das jemand???
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2) Für in Gefangenschaft gehaltene Vögel habe ich den § 43 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gefunden, nachdem eben legal gehaltene Greifvögel vom Besitzverbot ausgenommen sind (allerdings mit CITES). Folglich sind auch die Federn legal. Ob man sich für eine solche Feder nun eine (CITES-)Bescheinigung ausstellen lassen muß, weiß ich nicht. Weiß das jemand???
3) Jedenfalls unterliegen solche Vögel grundsätzlich einem Vermarktungsverbot (§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG), also Verschenken von Federn möglich, Verkaufen nicht. In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen...
4) Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???
5) Natürlich kann jeder bei einer wild gefundenen Feder behaupten, er habe sie von einem Züchter oder aus einer Falknerei. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber über einen Gentest nachgewiesen werden (das meinte ich mit der Nachweispflicht, denn für jede Feder eine Bescheinigung ausstellen – glaub ich nicht). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich eine Behörde nicht damit zufrieden gibt, wenn jemand behauptet, seine Adlerfeder sei von einem Falkner. Das müssten dann schon größere Mengen Federn sein oder ein Verdacht auf gewinnbringende Vermarktung vorliegen, dass es da Probleme gibt.
VG
Pere ;)
Hallo Pere
Du hast dir wirklich Mühe gemacht,Kompliment.
In medias re:
1) Zu § 1 Abs. 5 BJagdG . Könnte man Abwurfstangen und Eier als Teile von Tieren rubrizieren?! Dann dürfte nämlich für Federn das gleiche gelten,auch wenn es namentlich nicht erwähnt (aber auch nicht explizit ausgeklammert) wurde. Wie du selbst schon angemerkt hast.
Zu dem Beispiel mit dem Habicht kann ich dir ganz konkret antworten (weil mir mein zuständiger Beamter mir eine ähnlichen Fall,allerdings ging es da um einen Waldkauz,unlängst geschildert hat).
Also,bei Todfunden aus dem Revier kann der Jagdausübungsberechtigte diese präparieren lassen und zum Eigenbedarf verwenden. Dafür braucht er keine EU-Bescheinigung! (Weil er ja nachweislich berechtigt ist Todfunde oder Teile daraus sich legal anzueignen)
Will er das Präparat oder den toten Vogel abgeben,braucht er dazu sehr wohl eine EU-Bescheinigung,welche er sich austellen lassen muß bei seiner Behörde. Allerdings,jetzt kommts,er bekommt dafür keine Vermartungsgenehmigung! Das heißt einewn entsprechenden Eintrag/Stempel in das Papier. Damit soll wohl dem Missbrauch vorgebeugt werden...
Was deine Feder angeht:Rein rechtlich machst du dich der Wilderei schuldig,oder zumindest des Diebstahls (rein jagdrechtlich jetzt,nicht artenschutzrechtlich). Allerdings,jetzt kommen wir zur Praxis,wird wohl kein Jagdpächter dir daraus einen Strick drehen wenn du für ihn uninteressante Teile von Tieren wie Federn an dich nimmst. Solange es nicht jagdbares Wild ist,welches du entwendest...
Hier wird auch immer wieder von irgendwelchen Benehmigungen von der Naturbehörde die Rede. Welche generell erlauben Federn beispielsweise an sich zu nehmen ?!? Ich persönlich habe davon nichts. Warum steht wenige Zeilen weiter oben,im gleichen Absatz. Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig! Solange ich die Federn nicht veräußere (oder öffentlich austelle) - und dafür bekomme ich keine Genehmigung,auch wenn ich sie behördlich erlaubt aufsammeln kann - kräht kein Hahn danach. Wenn doch holst du dir beim Jagdpächter eine Bescheinigung dass er dir div. Federn geschenkt hat... (entsprechend datiert;) )
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2) Wenn du eine Feder eines Zuchtvogel (oder Beizvogels) abgibst,dann brauchst du,rein nach den Gesetzesvorlagen,eine BU-Bescheinigung dafür. Und die Vermarktung darf nicht untersagt sein.
Da bewegen sich manche Züchter und Falkner bei Ebay auf sehr dünnem Eis. Welche lediglich eine (für den Verkauf ungültige) CITES,und dazu noch als ungültige (weil behördlich nicht anerkannte) Kopie und dann noch für den Vogel und nicht die angebotenen Federn mitliefern. Das ist auch für den Käufer ein heißes Eisen...
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3) Das generelle Vermarktungsverbot bezieht sich auf Vögel welche beispielsweise der Natur entnommen wurden,behördlich genehmigt,oder welche nicht einer Zucht generell entstammen. (Früher gab es die unsinnige F1 und F2 Regelung,welche besagt dass erst die Jungen eines behördlich gemeldeten Zuchtpaares vermarktet werden durften)
Zuchtvögel und daraus resultierender Nachwuchs sind automatisch nach heutigem EU-Recht vom Vermarktungsverbot ausgenommen. Müssen aber mir dafür explizit ausgestellten EU-Bescheinigungen weitergegeben werden.
Deswegen sind die Vögel und deren Teile von Falknereien auch vom Vermarktungsgebot ausgenommen.
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4) Kannst du. Beziehungsweise bekommst du.;) (Ist aber nicht ganz billig:o )
Habe mir gerade letzte Woche Federn von Mönchsgeier,Schmutzgeier,Weisskopfseeadler,Kaiseradler und Eurp. Seeadler geholt. Die werde ich mit den entsprechenden Papieren evtl. auktionieren...
Allerdings sollte man daruf achten dass entweder die gelben EU-Papiere dabei sind. Für die Feder,nicht den Vogel oder zumindest einem behördlich genehmigte Bescheinigung ausgestellt/ausgehändigt wird,auf Basis derer man sich dann selbst eine EU-Bescheinigung ausstellen lassen kann (wenn man die Feder weitergibt)
5) Siehe Punkt 4.
Gentest wegen einer Feder?! Wohl kaum. Mittlerweile haben es die Behörden auch eingesehen und handeln das Thema Federn weitaus kulanter als es früher der Fall war. Zumindest wenn es um den sogenannten Hausrat geht.
Was die von dir erwähnter Adlerfeder angeht: Rein rechtlich brauchst du selbst für den Hausgebrauch dafür Papiere. In der Praxis geben sich mittlerweile viele Behörden damit zufrieden wenn du eine Bescheinigung eines Falkners oder eines Züchters vorweisen kannst. Der einen entsprechenden Vogel nachweislich gemeldet hat/hatte und dir eine (auch formlose) Bescheinigung ausgestellt hat. (Am besten richtig datiert;) ...)
Wenn du die Feder weitergibst oder veräußerst wird es kompliziert. Denn was (teilweise) nur geduldet ist,und nicht gesetzlich abgesichert (die Duldung) kann später einmal zu Problemen führen,wenn ein Sinneswandel bei den Behörden (warum auch immer) einsetzen sollte. Das kann selbst Jahre später der Fall sein..8)
Da ist man mit einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung (EU-Papier) für die Feder auf der sicheren Seite.
Gruss
Heliman
Peregrinus
11. June 2006, 13:09
Hallo Heliman,
(es heißt übrigens „in medias res“, aber das nur am Rande.) :+klugsche
Es heißt meines Wissens in keinem jagdrechtlichen Gesetzestext, dass auch „Teile von Tieren“ dem Jagdrecht unterliegen (anders als im Naturschutzrecht!). Deshalb habe ich den § 1 Abs. 5 BJagdG ausdrücklich erwähnt und diesbezüglich die Federn mit einem Fragezeichen versehen. Ist mir immer noch unklar, ob ich mich tatsächlich der Wilderei schuldig mache, wenn ich eine Habichtsfeder aufsammle.
Wo steht denn „Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig!“? Im Gegensatz zum Jagrecht steht im Naturschutzrecht (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 c BNatschG) nämlich ausdrücklich die Sache mit den „Teilen von Tieren“, und für diese greift das Aneignungs- und Besitzverbot nach § 42 Abs. 2 Nr. 1.
Und noch ne persönliche Frage: Woher kommt Dein Wissen? Beruflich?
VG
Pere ;)
Heliman
11. June 2006, 20:04
Hallo Heliman,
(es heißt übrigens „in medias res“, aber das nur am Rande.) :+klugsche
1) Es heißt meines Wissens in keinem jagdrechtlichen Gesetzestext, dass auch „Teile von Tieren“ dem Jagdrecht unterliegen (anders als im Naturschutzrecht!). Deshalb habe ich den § 1 Abs. 5 BJagdG ausdrücklich erwähnt und diesbezüglich die Federn mit einem Fragezeichen versehen. Ist mir immer noch unklar, ob ich mich tatsächlich der Wilderei schuldig mache, wenn ich eine Habichtsfeder aufsammle.
2) Wo steht denn „Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig!“? Im Gegensatz zum Jagrecht steht im Naturschutzrecht (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 c BNatschG) nämlich ausdrücklich die Sache mit den „Teilen von Tieren“, und für diese greift das Aneignungs- und Besitzverbot nach § 42 Abs. 2 Nr. 1.
3) Und noch ne persönliche Frage: Woher kommt Dein Wissen? Beruflich?
VG
Pere ;)
Hallo Pere
Wollte nur mal deine Lateinkenntnisse testen...:D
1) Nun,wenn du im Wald Holz ohne Genehmigung machst,wirst du wohl auch mit dem Besitzer des Stücks Probleme kriegen. Ohne dass Holzmachen jetzt explizit als Straftatbestand in irgendwelchen Gesetzen auftauchen dürfte...
---
Was deine Habichtsfeder angeht,da sollte man (wie ich bereits mehrfach versucht habe zu erläutern) unterscheiden zwischen Gesetz und Praxis. Auch ein Habicht steht dem Jagdpächter gemäß seines Aneigungsrechtes zu und ist rechtlich mit seinem Besitzanspruch gelichgesetzt. Da es als Wild mit ganzjähriger Schonzeit (regionale,temporäre Sondergereglungen außen vor gelassen) bezeichnet wird. Ergo kann man es wenn auch im übertragenen Sinne als sein Eigentum betrachten.
Und wenn du beispielsweise bei einem Fahrzeug einen Spiegel entwendest,machst du dich auch des Diebstahls schuldig - ohne das ganze Auto mitgehen zu lassen... (Blödes Beispiel,ich weiß:o . Aber als Beispiel durchaus zu gebrauchen)
---
2) Ich beziehe mich dabei auf eine Aussage meines zuständigen Beamten vom RP Karlsruhe. (Wenn du die Durchwahl haben möchtest,damit du dich aus erster Hand informieren kannst,schick mir eine PN. Dann schick ich dir Name und Telefonnumer)
Oder anders herum gesehen - kannst du mir einen Passus nennen,in welchen in irgendweinem Gesetz eine Melde- oder Genehmigungspflicht explizit für Federsammlungen oder selbst für Präparate fixiert ist? (:nene: )
Was dein "Aneignungs- und Besitzverbot" angeht - alles gut und schön. Das gilt aber nur solange,solange du keinen entsprechenden Nachweis für den (legalen) Besitz hierfür haben solltest (falls du,warum auch immer,diesen einmal zu deiner Entlastung zu führen hättest). Einmal davon abgesehen dass du dies durch die von mir öfters erwähnte auch formlose Bescheinigung der Schenkung der betreffenden Teile durch den Jagdausübungsberechtigten vermeiden kannst.
Alltagsbeispiel: Der Waffenbesitz in Deutschland ist für Privatpersonen verboten! Es sei denn du hast einen Waffenschein. Dann ist der Besitz (unter strengen Auflagen,gerade was die Verwahrung angeht) legal und legitimiert.
Das BNatschG beinhaltet jetzt speziell in unserem Falle mit den Greifvögeln keine Vögel welche nicht auch im Jagdrecht verankert sind. Da kommt es zwangsläufig zu Überschneidungen. Und meines Wissen ist keines der beiden Gesetze/Verordnungen dem anderen übergeordnet. Daher unterscheiden sich die EU-Bescheinigungen die für solche Expoanate ausgestellt werden wohl auch von den "üblichen" der Falknereien und Züchtereien dadurch dass sie nicht zum Zwecke der Vermarktung beantragt werden können.
---
3) Absolut nicht!
Ich bin auch kein Beamter (auch wenn man es aufgrund meiner Ausführungen nicht glauben sollte:D )
Habe mir das Wissen,zumindest die Basis,vor mehr als 12 Jahren angeignet. Da war noch nichts mit Internet und so (zumindest in Privathaushalten). Da hatte ich alle aktuellen Gesetze wie Bundesjagdgesetz;Bundeswildschutzverordnung;Artenschutznovelle;Bundesartenschutzverordnung;Verordnun g EG;Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Außerdem Anhänge 1 und 2 (Verordnung EG);Anhang 3;Anhang C
vorrätig.
Was sich als nützlich erweisen sollte. Ich habe damals ohne Not meine Sammlung an Präparaten gemeldet. Da meinte dann ein übermotivierter und mit wenig Sachkenntnis bzgl. seines Fachbereiches sich ausgezeichneder Beamter mir mit Enteignung und Geldstrafe von bis zu 100 000 DM drohen zu können.8( Wegen angeblicher Verstöße...
Ich habe mich dann 5 Stunden (das Schreiben kam an einem Samstag) richtig reingekniet in die Gesetze (wodurch ich sie letztendlich besser kannte als der Beamte). In einem handschriftlichen Schreiben (habe ich archiviert) habe ich ihm seine Anklagepunkte förmlich um die Ohren gehauen. Habe sogar wörtlich in Frage gestellt ob es sich in diesem Falle um einen Fall von unüberlegtem Übereifer oder von fachlicher Inkompetenz handelt!!! Und dem Beamten den guten Rat gegeben er sollte sich erst einmal in die Gesetze richtig einlesen,bevor er meint sie in exklusiver Art und Weise neu definieren zu müssen...
Eine Woche später hatte ich einen Breif von der Behörde in meinem Briefkasten. Mit der kurzen Anmerkung ich solle bitte alle gegen meine Person erhobenen Anklagepunkte als "gegenstandslos betrachten"...:gott:
(:dance: :D )
Das ganze ist nun schon eine Weile her. Da ich jetzt daran denke meine Präparate zu veräußern,mußte ich nicht nur von CITES auf EU-Bescheinigungen umstellen. Sondern auch spezielle Fälle wie alte Rechnungen von vor 30 Jahren;Altpräparte;Bescheingungen von Züchtern (welche teilweise verstorben sind) Bescheinigungen von Pächtern;CITES-Kopien (zwei Vögel auf einem Papier,davon ein toter) und und... in mittlerweile zahlosen Telefonaten mit dem dafür zuständigen Beamten klären. Und das kann man durchaus mit einem brandneuen Update bezeichen. Speziell auch im Falle von etlichen Federn,die ich aus dieser Zeit noch habe und abgeben möchte.
---
Noch Fragen,Pere?
Gruss
Heliman
Peregrinus
11. June 2006, 20:42
Hallo Heliman,
Wild Holz machen wäre zunächst mal Sachbeschädigung: Wenn man das Holz dann mitnimmt, Diebstahl.
Nochmal zur Habichtsfeder – mal ganz unabhängig von der Praxis: Ist im Grunde genommen alles klar soweit, nur eben die Frage, ob der Besitzanspruch des Jägers auch für eine Feder gilt, da diese eben nicht explizit im Jagdgesetz genannt wird und es keinen Zusatzparagraphen gibt, der eine Feder mit dem gesamten Vogel gleichstellt (diese Begriffserläuterung gibt es nur im Naturschutzgesetzm nicht im Jagdgesetz).
Explizit wird nirgendwo eine Genehmigungspflicht für Federsammlungen genannt, aber die lässt sich wie gesagt aus § 42 BNatSchG ableiten, also Besitzverbot für Tiere und deren Teile.
Alltagsbeispiel: Der Waffenbesitz in Deutschland ist für Privatpersonen verboten! Es sei denn du hast einen Waffenschein. Dann ist der Besitz (unter strengen Auflagen,gerade was die Verwahrung angeht) legal und legitimiert.
Kleiner Exkurs ins Waffenrecht: Du verwechselst den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Der Waffenschein berechtigt zum täglichen Führen einer Waffe, die WBK nicht. Deshalb haben auch nur Sicherheitskräfte und Polizei etc. einen Waffenschein. Der Normaljäger hat den nicht, er hat nur eine WBK. Er darf die Waffe also nur zur Jagdausübung verwenden.
Ja, BNatSchG und BJagdG sind konkurrierend, doch gehen die jagdrechtlichen Ansprüche vor (steht m. W. auch im BNatSchG so drin).
Ja, ich habe noch eine Frage: Es dürfte eigentlich keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Habichtsfeder und einer solchen vom Steinadler geben. Oder übersehe ich da was?
VG
Pere ;)
Heliman
11. June 2006, 21:44
Hallo Heliman,
1) Wild Holz machen wäre zunächst mal Sachbeschädigung: Wenn man das Holz dann mitnimmt, Diebstahl.
2) Nochmal zur Habichtsfeder – mal ganz unabhängig von der Praxis: Ist im Grunde genommen alles klar soweit, nur eben die Frage, ob der Besitzanspruch des Jägers auch für eine Feder gilt, da diese eben nicht explizit im Jagdgesetz genannt wird und es keinen Zusatzparagraphen gibt, der eine Feder mit dem gesamten Vogel gleichstellt (diese Begriffserläuterung gibt es nur im Naturschutzgesetzm nicht im Jagdgesetz).
3) Explizit wird nirgendwo eine Genehmigungspflicht für Federsammlungen genannt, aber die lässt sich wie gesagt aus § 42 BNatSchG ableiten, also Besitzverbot für Tiere und deren Teile.
4) Kleiner Exkurs ins Waffenrecht: Du verwechselst den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Der Waffenschein berechtigt zum täglichen Führen einer Waffe, die WBK nicht. Deshalb haben auch nur Sicherheitskräfte und Polizei etc. einen Waffenschein. Der Normaljäger hat den nicht, er hat nur eine WBK. Er darf die Waffe also nur zur Jagdausübung verwenden.
5) Ja, BNatSchG und BJagdG sind konkurrierend, doch gehen die jagdrechtlichen Ansprüche vor (steht m. W. auch im BNatSchG so drin).
6) Ja, ich habe noch eine Frage: Es dürfte eigentlich keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Habichtsfeder und einer solchen vom Steinadler geben. Oder übersehe ich da was?
VG
Pere ;)
Hallo Pere
1) Sachbeschädigung? Dürfte für liegende Stämme beispielsweise wohl weniger in Betracht kommen...8)
2) Das hatten wir doch schon im letzten re-Post,oder?!! Du erinnerst dich an das Beispiel Außenspiegel...:~
3) Auch dazu hatte ich bereits Stellung genommen (siehe letzter re-Post,Stichwort Nachweise) Ohne dass du auch diesen Punkt in irgendwelcher Weise widerlegt hast...
4) Waffenrecht ist nicht mein Fachgebiet. Da gehe ich mal davon aus dass du recht haben könntest.
5) Wobei wir wieder beim letzten re-Post von mir wären. Stichpunkt "Aneigungsrecht und Besitzanspruch"...:~
6) Das siehst du richtig - Betonung auf "rein (artenschutz-)rechtlich betrachtet..." (Beide Anhang A,laut EG-Verordnung 1332/05)
Gruss
Heliman
Detlev
11. July 2006, 17:21
Moin, Moin,
in der aktuellen Ausgabe von Vöger (www.vogel-magazin.de) ist ein längerer Artikel über das Sammeln von Federn. Auch dort ist man - wie bei Federsammlern bei denen ich mich umgehört habe - der Auffassung, dass man generell zum Sammeln von Federn einer Genehmigung der Naturschutzbehörde bedarf. Was etwas überzogen sei aber trotzdem. Gesetzesgrundlage ist leider keine angegeben. Aber selbst alte überholte Gesetzgebungen verlangen einen Herkunftsnachweis auch für Federn.
Gruesse,
Detlev
Heliman
12. July 2006, 08:52
Moin, Moin,
in der aktuellen Ausgabe von Vöger (www.vogel-magazin.de) ist ein längerer Artikel über das Sammeln von Federn. Auch dort ist man - wie bei Federsammlern bei denen ich mich umgehört habe - der Auffassung, dass man generell zum Sammeln von Federn einer Genehmigung der Naturschutzbehörde bedarf. Was etwas überzogen sei aber trotzdem. Gesetzesgrundlage ist leider keine angegeben. Aber selbst alte überholte Gesetzgebungen verlangen einen Herkunftsnachweis auch für Federn.
Gruesse,
Detlev
Nun,wenn man als einzelner oder auch in der Gruppe einer Auffassung ist,heisst das natürlich nicht auch zwangsläufig dass diese richtig sein muss...;)
Generell,auch wenn ich zum wiederholten Male darauf hinweise in Forum hier,ist eine Sammlung,seien es Präparate oder Federn,nicht melde- noch genehmigungspflichtig! Dafür,dass eine solche Pflicht bestehen würde,gibt es definitv keine (Gesetzes-) Vorschriften. Dies bestätigen auch zuständige Beamte in den entsprechenden Behörden.
Es ist richtig dass Gesetzesvorlagen einen Herkunftsnachweis,primär mit (damals) amtlichen Papieren (CITES),als Legitimierung verlangen. Übrigens nicht nur alte,sondern auch die aktuellen... Eine Genehmigung der Naturschutzbehörde würde dies Vorraussetzung aber alleine nicht zwangsläufig erfüllen.
Was irgendwelche Genehmigungen von Behörden angeht,welche sich primär auf das Aufsammeln von Federn heimischer Arten in der Natur beziehen dürften,da zweifle ich eine "generelle" Genehmigungspflicht persönlich an.
Wer meint auf eine solche nicht verzichten zu können,was ich schlichtweg, aus praktischer Sicht jetzt,für überzogen halte der soll sich eine besorgen. Wenn er dann ruhiger schlafen kann. (Im Übrigen tut es mittlerweile auch eine Bestätigung des Jagdpächters. Rein was die Praxis angeht.)
Ansonsten findet man darüber (so ziemlich) alles in diesem Thread...;)
Detlev
13. July 2006, 09:09
Moin, Moin,
Was irgendwelche Genehmigungen von Behörden angeht,welche sich primär auf das Aufsammeln von Federn heimischer Arten in der Natur beziehen dürften,da zweifle ich eine "generelle" Genehmigungspflicht persönlich an.
Kannst Du anzweifeln, sie besteht aber. Sammeln bedeutet für mich nicht nur eine Anlage einer Sammlung sondern eben auch das Aufsammeln von Federn. Und ohne das Aufsammeln wird man kaum zu einer Sammlung kommen.
Gruesse,
Detlev
Heliman
13. July 2006, 11:47
Moin, Moin,
Kannst Du anzweifeln, sie besteht aber. Sammeln bedeutet für mich nicht nur eine Anlage einer Sammlung sondern eben auch das Aufsammeln von Federn. Und ohne das Aufsammeln wird man kaum zu einer Sammlung kommen.
Gruesse,
Detlev
Hallo Detlef
Was meinst du mit "sie besteht aber"? Die Genehmigungspflicht wie ich vermute?!! Das verwerfe ich ja auch gar nicht! Zumindest kommt man zu dem Schluss wenn man meinen entprechenden Beitrag durchliest. In selbigen,darauf erlaube ich mir hinzuweisen,ich allerdings unterscheide zw. Federn aus der Natur und welche von Züchtern/Falknern beispielsweise.
Was ich in Zweifel ziehe,als nicht angemessen betrachte,ist der von dir beschriebene Umstand dass diese Genehmigung von einer Behörde ausgestellt werden muss!!! Für Federn aus der Natur wohlgemerkt!!! Und somit explizit auch beantragt werden muss. Und nicht von einem Jagdausübungsberechtigten beispielsweise,der das Aneignungsrecht besitzt.
Und ich behaupte auch,dass dir kein Mensch einen Strick daraus drehen wird,wenn du in Wald und Flur irgendwelche Mauserfedern aufsammelst und sie zuhause zum Eigenbedarf als Sammlung aufbewarst. (Es sei denn,zumindest besteht die theoretische Gefahr,dass ein "grüner" Spinner der keine Ahnung von der Natur hat,und dies dummerweise selbst als letzter merkt,dich deswegen behelligt.)
Man sollte den allgemein bekannten und weitläufig auch verwendeten Begriff "Sammlung" nicht zur sehr auf das (praktische) "Aufsammeln" fokussieren. Auch wenn das Wort dazu verleitet. Es gibt mehrere,mit einander kombinierbare,Möglichkeiten eine Sammlung aufzubauen. Auch,oder gerade in Sachen Federn.
Detlev
13. July 2006, 12:44
Moin, Moin,
Was ich in Zweifel ziehe,als nicht angemessen betrachte,ist der von dir beschriebene Umstand dass diese Genehmigung von einer Behörde ausgestellt werden muss!!!
Das finden viele Federsammler auch unangemessen, vor allem ist es hinderlich z.B. für Jugendgruppen oder Schulklassen. Das Problem ist wie ich schon mehrfach schrieb, dass man eine Fundfeder grundsätzlich nicht von einer Federn aus Gefangenschaft oder aus legalen und illegalen Abschüssen unterscheiden kann.
Gruesse,
Detlev
Heliman
13. July 2006, 17:49
Moin, Moin,
Das finden viele Federsammler auch unangemessen, vor allem ist es hinderlich z.B. für Jugendgruppen oder Schulklassen. Das Problem ist wie ich schon mehrfach schrieb, dass man eine Fundfeder grundsätzlich nicht von einer Federn aus Gefangenschaft oder aus legalen und illegalen Abschüssen unterscheiden kann.
Gruesse,
Detlev
Hallo Detef
Was die Schulklassen angeht,da dürfte der Jagdpächter des Reviers,wenn überhaupt jemand an so etwas Anstoss nehmen sollte,sicher und gerne weiterhelfen. (Mit einer formlosen Bescheinigung die das Auflesen betrifft)
Sollten es Federn von heimischen,sprich in dem Revier vorkommenden Arten sein,reicht die Bestätigung bzw. Bescheinigung desselben. Alles andere ("legal;illegal,aus Gefangenschaft...") ist Erbsenzählerei...
Und komm bitte endlich von deinen unsäglichen "illegalen Abschüssen" herunter (die dich schon traumatisch zu verfolgen scheinen). Das Thema hatten gerade wir beide nun schon zur Genüge diskutiert hier im Forum,wenn ich mich richtig entsinne...8)
Corneli
15. November 2006, 10:17
In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen (zur Aufbesserung der knappen Kassen). Das war früher üblich.
[B]Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)??
Sagany
15. November 2006, 11:00
hallo,
also mir selber sind falknereien bekannt wo federn verkauft werden.
da gibt es einige wo die federn mit CITES verkaufen, so wie es vorschrift ist. ich vermute auch,dass diese die CITEs für weniger geld ausgestellt bekommen als die behörden normalerweise verlangen da sie ihre federn recht günstig verkaufen.
eine freundin von mir hat selbst mal 2 uhufedern für je 25€ erstanden. für beide hat sie eine seperate gelbe Bescheinigung.ich weiss nun allerdings nicht mehr wo das genau war.ich glaub irgentwo bei stuttgart in einer burgfalknerei.
und bei uns in der nähe hat es die burg/schufalknerei augustusburg. da verkaufen sie auch federn ihrer adler usw. an die gäste für so 8-10€/stk. aber ohne papiere.das habe ich gesehen!! keine ahnung ob die sowas dürfen. aber ich vermute mal das auch die kontrolliert werden
Sagany
15. November 2006, 11:08
@ helimann.
bei uns in der nähe , in einem dorf da gibt es einen förster. ich kannte bzw. kenne den mann auch selbst da er mal in der firma von uns gearbeitet hatte.
der hatte in seinem revier federn und tote exemplare von greifvögel gesammelt gehabt. die federn hatte er in seiner wohnung ausgestellt und die greife hatte er sich präparieren lassen und hingen auch in seiner wohnung.
(ich war selber nie bei ihm zu hause,aber ich habe das von kollegen erfahren die mal bei ihm zu besuch waren).
eines tages hiess es dann dass irgent wer ihn angeschwärzt hätte (ich würde gern wissen wer das war,aber wer weiss wer da alles zu seinem haus zutritt hatte,der war ja recht alt und einsam,der lud jeden zu sich ein...)
jeden falls wurden ihn dann sämtliche federn und präparate abgenommen und er musste ne hohe strafe bezahlen. wie es weiterging weiss ich leider nicht,denn das war damals zu der zeit kurz nachdem er in rente und somit aus der firma ging.
was ich damit sagen will:
wenn es legal wäre federn und präparate so ohne genehmigung sich aus dem wald zu holen und zu besitzen. warum wurde er dann so abgestraft??????
Corneli
15. November 2006, 11:25
Hallo Peregrinus,
Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???
Auf den Verdacht hin dass ich mich unbeliebt mache, wenn ich wieder mit dem leidigen Thema : Genehmigungen und Herkunftsnachweise für insbes. Greifvogelfedern beginne, aber ist deine o.g. Frage diesbezüglich beantwortet worden ?
Ich kann nur sagen, war Ende August diesen Jahres mit den Kindern auf einer Greifvogelvorführung am Rhein und habe in der Falknerei eine Feder aus der Schwinge und eine Steuerfeder eines erwachsenen europ. Seeadlers gekauft. Einen Nachweis für die Herkunft der Federn habe ich nicht bekommen !
Ich habe den Falkner auch nicht gefragt warum. Ich denke aber, er hat eine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. Dies betrifft dann auch die Vorführung des Vogels in der Öffentlichkeit. D.h. er darf den Vogel in der Öffentlichkeit für Flugschauzwecke zeigen und vorführen und somit auch dessen Federn ( Betrifft ja grob gesagt den ganzen Vogel, d.h. Erzeugnisse und Teile, aber da kennt ihr euch ja auch aus ) verkaufen. Der Falkner hat somit eine generelle Vermarktungsgenehmigung speziell für diesen Vogel. Ich denke, dass er auch auf deinen Wunsch einen formlosen Herkunftsnachweis für deine erworbene Feder ausstellt. Aber da hätte er viel zu tun, jedem Käufer einen Herkunftsnachweis auszustellen, denn ihm ist es sicherlich egal, ob du später evtl. Schwierigkeiten bekommst, wenn du keinen Herkunftsnachweis für die Federn hast.
Jetzt zur Praxis :
wenn du die Federn ohne Herkunftsnachweis erworben hast, na ja, da wird nicht gleich das der RP Darmstadt im Schlepptau mit dem Einsatzkommando vor deiner Tür stehen und mit einem Durchsuchungsbeschluss deine Wohnung rund machen ! Da hätten die Behörden aber viel zu tun !
Noch was :
Mir ist ein Fall bekannt, da ist aus einer illegalen Haltung ein Weisskopfseeadler sichergestellt worden. Die Behörden haben den Vogel zur Pflege einer Adlerwarte übergeben.
Die haben den Vogel aber, weil er ja so schön ist und die Resonanz der Besucher so groß war, in der Voliere ausgestellt und sogar bei Flugschauen fliegen lassen.
Da gab es bösen Ärger. Der Vogel hat nämlich soviel Aufsehen erregt, das es in der Presse stand und gleich der RP aufmerksam wurde. Der Falkner hatte nämlich keine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. D.h. er durfte den Vogel nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, nicht für Flugschauen verwenden oder auch nicht zur Schau stellen.
Ich denke in Bezug auf Federn, ohne Vermarktungsgenehmigung hätte der Falkner auch Probleme beim Verkauf von Federn bekommen.
Heliman
16. November 2006, 20:32
@ helimann.
bei uns in der nähe , in einem dorf da gibt es einen förster. ich kannte bzw. kenne den mann auch selbst da er mal in der firma von uns gearbeitet hatte.
der hatte in seinem revier federn und tote exemplare von greifvögel gesammelt gehabt. die federn hatte er in seiner wohnung ausgestellt und die greife hatte er sich präparieren lassen und hingen auch in seiner wohnung.
(ich war selber nie bei ihm zu hause,aber ich habe das von kollegen erfahren die mal bei ihm zu besuch waren).
eines tages hiess es dann dass irgent wer ihn angeschwärzt hätte (ich würde gern wissen wer das war,aber wer weiss wer da alles zu seinem haus zutritt hatte,der war ja recht alt und einsam,der lud jeden zu sich ein...)
jeden falls wurden ihn dann sämtliche federn und präparate abgenommen und er musste ne hohe strafe bezahlen. wie es weiterging weiss ich leider nicht,denn das war damals zu der zeit kurz nachdem er in rente und somit aus der firma ging.
was ich damit sagen will:
wenn es legal wäre federn und präparate so ohne genehmigung sich aus dem wald zu holen und zu besitzen. warum wurde er dann so abgestraft??????
Hallo Sagany
Ich sprach in meinen, nennen wie es der Einfachheithalber Ausführungen, vom Jagdpächter - du vom Förster! Das sind bekanntlich zwei paar Schuhe.
Der Jagdpächter hat ein verbrieftes Aneigunugsrecht für jegliche Tiere aus seinem Revier. Auch wenn es sich um artgeschützte Vögel des Anhang A EGVO 338/97 handeln sollte. Der Förster hingegen gilt in dieser Hinsicht wie jeder andere auch. Wenn er nicht eine schriftliche Eralubnis vom Pächter hatte, hat er sich nicht ausreichend in den jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen ausgekannt und das im wahrsten Sinne des Wortes, die Rechnung präsentiert bekommen.
Ich persönlich vermute dass er möglicherweise von den Präparaten welche verkauft hat (oder zumindest zum Verkauf angeboten hat, das reicht nach dem Gesetz bereits aus) und deswegen eine hohe Strafe bekam.
Gruß
Heliman
Heliman
16. November 2006, 20:40
hallo,
also mir selber sind falknereien bekannt wo federn verkauft werden.
da gibt es einige wo die federn mit CITES verkaufen, so wie es vorschrift ist. ich vermute auch,dass diese die CITEs für weniger geld ausgestellt bekommen als die behörden normalerweise verlangen da sie ihre federn recht günstig verkaufen.
eine freundin von mir hat selbst mal 2 uhufedern für je 25€ erstanden. für beide hat sie eine seperate gelbe Bescheinigung.ich weiss nun allerdings nicht mehr wo das genau war.ich glaub irgentwo bei stuttgart in einer burgfalknerei.
und bei uns in der nähe hat es die burg/schufalknerei augustusburg. da verkaufen sie auch federn ihrer adler usw. an die gäste für so 8-10€/stk. aber ohne papiere.das habe ich gesehen!! keine ahnung ob die sowas dürfen. aber ich vermute mal das auch die kontrolliert werden
Die EU-Bescheinigungen bzw. die Bearbeitungs- und somit Ausstellungsgebühren werden nach dem jeweiligen Landesgebührenkatalog berechnet und somit dürften sie für alle Antragsteller gleich sein. Allerdings variiert dieser von Bundesland zu Bundesland. Bei uns in Baden/Württemberg richtet sich die nach dem Wert des Tieres oder Exponates. In anderen Bundesländern ist eine gleichbleibende Pauschalgebühr zu entrichten beispielsweise.
Übrigens, rein von den Gesetzen her dürfen Falknereien zwar Greifvogelfedern verschenken, müssen dafür aber eigentlich eine formlose Schenkungsbestätigung ausstellen. (Wenn später jemand behaupten würde, sie haben ihm die Federn ohne Papiere - und mit Papiere sind die ausschließlich dafür bestimmten EU-Bescheinigungen gemeint, und nicht etwa alte und für den Verkauf ungültige CITES - dann bekommt die Falknerei mächtig Ärger...)
Heliman
16. November 2006, 20:56
Ich kann nur sagen, war Ende August diesen Jahres mit den Kindern auf einer Greifvogelvorführung am Rhein und habe in der Falknerei eine Feder aus der Schwinge und eine Steuerfeder eines erwachsenen europ. Seeadlers gekauft. Einen Nachweis für die Herkunft der Federn habe ich nicht bekommen !
Ich habe den Falkner auch nicht gefragt warum. Ich denke aber, er hat eine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. Dies betrifft dann auch die Vorführung des Vogels in der Öffentlichkeit. D.h. er darf den Vogel in der Öffentlichkeit für Flugschauzwecke zeigen und vorführen und somit auch dessen Federn ( Betrifft ja grob gesagt den ganzen Vogel, d.h. Erzeugnisse und Teile, aber da kennt ihr euch ja auch aus ) verkaufen. Der Falkner hat somit eine generelle Vermarktungsgenehmigung speziell für diesen Vogel. Ich denke, dass er auch auf deinen Wunsch einen formlosen Herkunftsnachweis für deine erworbene Feder ausstellt. Aber da hätte er viel zu tun, jedem Käufer einen Herkunftsnachweis auszustellen, denn ihm ist es sicherlich egal, ob du später evtl. Schwierigkeiten bekommst, wenn du keinen Herkunftsnachweis für die Federn hast.
Nun, die Feder vom angesprochenen Seeeadler sind in deinem Besitz, rein nach dem Gesetz illegal. Da hilft es auch nichts dass der Falkner eine Vermarktung hat! Die Vermarktung beschränkt sich auf den Vogel an sich, und nicht auf Teile davon. Er muß eiegntlich für jede Feder (oder mehrere zusammen) eine EU-Bescheinigung vorweisen wenn es diese Federn veräußert. Und diese auch dem neuen Besitzer aushändigen!
Er hätte/ hat sicher viel damit zu tun, mit den Herkunftsnachweisen. Wesentlich mehr würde auf ihn zukommen wenn die Zollbehörden (als ermittelnde Instanz vorgesehen) ihm die Veräußerung ohne die entsprechenden Papiere nachweisen. Im übrigen muß auf dieser formlosen Bescheinigung die er zweifelsohne ausstellen kann wenn er den Vogel gemeldet hat, eindeutig hervorgehen, dass die Federn unentgeldlich weitergegeben wurden!! (Wenn er klug ist, rein was das Vermeiden von jeglichem behördlichem Ärger angeht, läßt er sich die Schenkung quitieren.)
Aber wie üerall gilt - wo kein Kläger auch kein Richter
Corneli
17. November 2006, 11:46
@ Heliman
Das ist richtig. Rein rechtlich gesehen ist die Feder illegal in meinem Besitz. Denn ich kann ja nicht nachweisen, wie ich an die Feder gekommen bin.
Gedanken diesbezüglich habe ich mir aber erst gemacht, als ich eure umfangreichen Threads hier im Forum darüber gelesen habe.
Vermarktet hat der Falkner die Feder auch nicht direkt, bzw. wäre ihm schlecht nachzuweisen, denn als ich ihm das Geld in die Hand drückte, gab er mir zu verstehen, dass er dies als Futterspende für die Vögel verbuche.
Also ist es wohl eine Art Schenkung im Gegenzug für eine Futterspende.
Aber wie du gesagt hast... Wo kein Kläger, da kein Richter...
Ich kann trotzdem noch gut schlafen.
Und wenn demnächst hier der RP Darmstadt vor der Haustür steht und mir die Stoßfeder sicherstellt und ich eine Anzeige am Hals habe wegen Aneignung und Besitzes von Teilen artgeschützter Tiere, dann werde ich zumindest angeben, dass die Feder von einem europ. Seeadler namens "Herrmann" stammt und wenn ich Glück habe, erkennt der Falkner ja, dass es eine Stoßfeder seines Adlers ist und kann mir nachträglich noch eine Schenkungsbescheinigung ausstellen....... :D
Corneli
17. November 2006, 12:48
@ helimann.@ sagany
[/QUOTE]bei uns in der nähe , in einem dorf da gibt es einen förster. ich kannte bzw. kenne den mann auch selbst da er mal in der firma von uns gearbeitet hatte.
der hatte in seinem revier federn und tote exemplare von greifvögel gesammelt gehabt. die federn hatte er in seiner wohnung ausgestellt und die greife hatte er sich präparieren lassen und hingen auch in seiner wohnung.
[QUOTE]
Ich muß jetzt mal dumm Fragen :
- Der Pächter hat das Jagdausübungs und das Aneignungsrecht für tote Wildtiere also sprich Abwurfstangen, Federn, etc., die in SEINEM Revier anfallen.
Macht er es außerhalb seines Revieres, ist es Jagdwilderei. Soweit so gut.
- Der Förster ist doch im Staatsforst- oder Staatswald, wie auch immer, tätig.
Ist er im Staatsforst nicht berechtigt, sich verendetes Wild oder Vögel, Abwurfstangen etc., anzueignen ( Mit einer entsprechenden Meldung an seine Dienststelle ) ?
Darf er dies nicht auch Überregional, dass heißt, über das Gebiet des Staatsforstes hinaus ?, also auch im Revier des Pächters ?
Würde mich jetzt mal interessieren.....
Gruß
Heliman
17. November 2006, 20:07
Noch was :
Mir ist ein Fall bekannt, da ist aus einer illegalen Haltung ein Weisskopfseeadler sichergestellt worden. Die Behörden haben den Vogel zur Pflege einer Adlerwarte übergeben.
Die haben den Vogel aber, weil er ja so schön ist und die Resonanz der Besucher so groß war, in der Voliere ausgestellt und sogar bei Flugschauen fliegen lassen.
Da gab es bösen Ärger. Der Vogel hat nämlich soviel Aufsehen erregt, das es in der Presse stand und gleich der RP aufmerksam wurde. Der Falkner hatte nämlich keine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. D.h. er durfte den Vogel nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, nicht für Flugschauen verwenden oder auch nicht zur Schau stellen.
Ich denke in Bezug auf Federn, ohne Vermarktungsgenehmigung hätte der Falkner auch Probleme beim Verkauf von Federn bekommen.
Auf der EU-Bescheinigung gibt es unter Punkt 19 nur 3 Unterpunkte:
19.1 = zur Bestättigung dass das (wieder) auszuführende Exemplar unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworeben wurde. (Keine Vermarktungsgenehmigung)
19.2 = zur Befreiung von Exemplaren der Arten in Anhang A vom Verbot der koomerziellen Tätigkeiten gemäß Artikel 8 Abs. 1 der EGVO 338/97 (Befreiung vom Vermarktungsgebot)
19.3 = zur Genehmigung der Verbringung... (Transportbescheinigung, keine Vermarktung)
Ergo gibt es lediglich generell nur einen Vermarktungs-Passus! Wobei es nebensächlich ist ob diese Vermarktung einer Zurschaustellung (Flugvorführung) oder einer sonstigen Form (Verkauf des betreffenden Exemplares) dienlich ist
Heliman
17. November 2006, 20:45
Ich muß jetzt mal dumm Fragen :
- Der Pächter hat das Jagdausübungs und das Aneignungsrecht für tote Wildtiere also sprich Abwurfstangen, Federn, etc., die in SEINEM Revier anfallen.
Macht er es außerhalb seines Revieres, ist es Jagdwilderei. Soweit so gut.
- Der Förster ist doch im Staatsforst- oder Staatswald, wie auch immer, tätig.
Ist er im Staatsforst nicht berechtigt, sich verendetes Wild oder Vögel, Abwurfstangen etc., anzueignen ( Mit einer entsprechenden Meldung an seine Dienststelle ) ?
Darf er dies nicht auch Überregional, dass heißt, über das Gebiet des Staatsforstes hinaus ?, also auch im Revier des Pächters ?
Würde mich jetzt mal interessieren.....
Gruß
Hallo Corneli
Es spielt eigentlich keine Rolle ob Staatsforst oder Privatforst. Er ist nicht die rein rechtliche, sprich zur Aneignung, berechtigte Person!
Er kann sich aber jederzeit eine Erlaubis des Aneignungsberechtigten, schriftlich am besten, ausstellen lassen. Da kann auch nichts behördlich konfisziert werden.
Und im benachbarten Revier, eines privaten Pächters, hat er ohne Erlaubnis überhaupt nichts aufzuheben (rein rechtlich jetzt)...
Wie es konkret im Staatswald ist, bzgl. Aneignungsrecht, weiss ich, wie ich zu meiner Schande gestehen muss (:o ), nicht definitiv. Da gehe ich eher logisch an die Sache ran. Obwohl Bürokratie in den seltensten Fällen, wie wir alle wissen, etwas mit Logik und Rationalität zu tun hat...
Heliman
17. November 2006, 20:52
@ Heliman
Und wenn demnächst hier der RP Darmstadt vor der Haustür steht und mir die Stoßfeder sicherstellt und ich eine Anzeige am Hals habe wegen Aneignung und Besitzes von Teilen artgeschützter Tiere, dann werde ich zumindest angeben, dass die Feder von einem europ. Seeadler namens "Herrmann" stammt und wenn ich Glück habe, erkennt der Falkner ja, dass es eine Stoßfeder seines Adlers ist und kann mir nachträglich noch eine Schenkungsbescheinigung ausstellen....... :D
Wenn der Falkner das dann macht ist ja gut. Ob er das macht, bei Fremden, erst recht wenn er (möglicherweise) weiß dass der Zoll schon mit drin steckt, ist eine andere Frage.
Zudem ist die Frage ob er auch der Besitzer ist vom Vogel?!? Wenn nicht wäre dies sogar ein Kündigungsgrund, denn dies wäre rein rechtlich Diebstahl, wenn er eine Feder von einem fremden Vogel, und sei es ein Greifvogelpark oder eine Falknerei, verschenkt. Ohne Wissen und ausdrückliche Duldung des Besitzers...
Und da wird er mit irgendwelchen Bescheinigungen bzw. Ausstellungen selbiger eher spartanisch umgehen...
Heliman
18. November 2006, 11:34
...da verkaufen sie auch federn ihrer adler usw. an die gäste für so 8-10€/stk. aber ohne papiere.das habe ich gesehen!! keine ahnung ob die sowas dürfen.
Sie dürfen nicht! De facto...
Aber auch hier gilt - wo kein Kläger auch kein Richter...
Bei der ganzen Diskussion sollten wir vielleicht auch nicht vergessen dass es sich um Federn handelt. Ein Abfallprodukt gewissermaßen. Auch wird wohl auch kein Greifvogel geschädigt werden wegen seiner Federn.
Daher möchte ich meine Ausführungen hier im Forum, gerade in diesem Thread, auch diesbezüglich bewertet wissen - als die Theorie gewissenmaßen! Rein nach den Gesetzesvorlagen.
Dass die Praxis anders aussieht wissen wir auch. Allerdings sollte man sich, daher meine vielleicht etwas trocken klingenden Ausführungen hier im Forum,durchaus der Theorie bewußt sein. Denn dann wenn einem unbewußt Probleme ins Haus stehen könnten (wenn man beispielsweise Federn weitergibt, verkauft, von denen man denkt sie wären legal und sie sind es nicht)
Also, man sollte sich zumindest bewußt sein, auf was man sich in den jeweiligen Fällen einläßt. Den auch hier gilt, vor dem Gesetz - Unwissenheit schützt vor (einer evtl. Strafe oder Bußgeld) nicht.
Peregrinus
18. November 2006, 22:05
Der Pächter hat das Jagdausübungs und das Aneignungsrecht für tote Wildtiere also sprich Abwurfstangen, Federn, etc., die in SEINEM Revier anfallen.
Macht er es außerhalb seines Revieres, ist es Jagdwilderei. Soweit so gut.
- Der Förster ist doch im Staatsforst- oder Staatswald, wie auch immer, tätig.
Ist er im Staatsforst nicht berechtigt, sich verendetes Wild oder Vögel, Abwurfstangen etc., anzueignen ( Mit einer entsprechenden Meldung an seine Dienststelle ) ?
Darf er dies nicht auch Überregional, dass heißt, über das Gebiet des Staatsforstes hinaus ?, also auch im Revier des Pächters ?
Würde mich jetzt mal interessieren.....
Es spielt eigentlich keine Rolle ob Staatsforst oder Privatforst. Er ist nicht die rein rechtliche, sprich zur Aneignung, berechtigte Person!
Wie es konkret im Staatswald ist, bzgl. Aneignungsrecht, weiss ich, wie ich zu meiner Schande gestehen muss (:o ), nicht definitiv.
Hallo,
im Staatswald hat der zuständige Revierförster auf derjenigen Jagdfläche das Aneignungsrecht, die er auch selbst bejagt, die also nicht verpachtet ist. Er ist hier also ganz klar die zur Aneignung berechtigte Person. Darüber hinaus eben nicht, weil er selbst in einem verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirk das Aneignungsrecht des Pächters verletzen würde. Im Nichtstaatswald darf er es gleich zweimal nicht.
Aber gell, es wird im Jagdgesetzt eben vom „ausschließlichen Aneignungsrecht“ gesprochen. Und in dieser Aufzählung sind die Federn nicht genannt. Er darf sie somit zwar sich aneignen und aufgrund dieses jagdrechtlichen Aneignungsrechtes auch besitzen, kann dieses Aneignungsrecht aber gegenüber einem anderen Aneignungsberechtigten nicht geltend machen (z. B. Sammler mit Sammelgenehmigung), weil er dieses Aneignungsrecht für die Federn nicht ausschließlich hat; für tote Vögel dagegen sehr wohl.
VG
Pere ;)
njoerch
20. November 2006, 09:59
Hi zusammen :)
Also, ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht ALLE Postings hier durchzulesen, da der Thread schon mehr als 2 Jahre alt ist.
Um es einmal deutlich zu sagen...ALLE heimischen Vogelarten fallen unter das Bundesartenschutzgesetz (egal ob es für diverse Arten Jagdzeiten gibt oder nicht).
Man benötigt (streng nach Gesetz gehend) für JEDE Feder eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutz-/Landschafts-/Artenschutzbehörde (wenn Du budnesweit sammeln willst, sogar der Bundesnaturschutzbehörde).
Für Arten, die zusätzlich zur Jagd freigegeben sind, benötigt man hier in der BRD zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde(n).
Um eine CITES für JEDE Feder zu vermeiden, hat man die Möglichkeit, sich eine generelle Sammelgenehmigung für den Geltungsbereich der jeweiligen Behörde (Stadt/Kreis, Land oder Bund) ausstellen zu lassen, egal ob Jagdpächter oder nicht!
Im Normalfall, wenn man nur Einzelfedern zuhaus hat, wird keine Behörde wegen einer einzelnen Falken- oder Bussardfeder etwas sagen, aber wenn man das ganze schon wissenschaftlich mit Vergleichssammlung und evtl. Publikationen angeht, komtm man nicht umher, sich solche AUsnahmegenehmigungen ausstellen zu lassen.
Wie Peregrinus schon äußerte, betrifft das nicht nur GANZE Tiere, sondern auch TEILE VON TIEREN und somit auch die Einzelfedern!
Liebe Grüße, Jörg :)
P.S.: Falls jetzt wieder so provokative, evtl. sogar teilweise hirnrissige
Antworten kommt von bestimmten Usern werde ich da mit Sicherheit
nicht weiter drauf eingehen :)
Peregrinus
20. November 2006, 11:30
Moin moin,
also um es nochmals etwas zu präzisieren: Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und eine Bundesartenschutzverordnung (kein „Bundesartenschutzgesetz“). Alle „europäischen Vogelarten“ sind besonders geschützt und es gilt somit ein Aneignungs- und Besitzverbot für diese Tiere selbst und „ohne weiteres erkennbare Teile“ derselben, also auch Federn.
Eine CITES-Bescheinigung ist für eine Feder grundsätzlich nicht erforderlich, da diese den Handel regelt (sowohl innerhalb EU als auch Handel mit Drittländern). Ich muß als Besitzer einer Feder aber gegebenenfalls (d. h. auf Verlangen der Behörde) die Rechtmäßigkeit nachweisen können. Das geht über eine Sammelgenehmigung, eine „Schenkungsbescheinigung“ des rechtmäßigen Vogelhalters (wenn nicht aus der freien Natur) oder auch über eine CITES-Bescheinigung (die jedoch wie gesagt nicht zwingend ist).
Greifvögel unterliegen zusätzlich zum Naturschutzrecht auch dem Jagdrecht (und zwar nur die 18 Arten, die in der Bundeswildschutzverordnung in Anlage 4 explizit aufgeführt sind; von den heimischen Arten sind das alle bis auf den Schreiadler). Der Jagdausübungsberechtigte hat das Aneignungsrecht, meiner Meinung nach aber nicht das ausschließliche (weil im Bundesjagdgesetz nicht von „Teilen“ gesprochen wird, sondern diese explizit genannt werden, und da sind die Federn nicht dabei), will sagen, dass ich mir mit Sammelgenehmigung auch eine Habichtfeder aneignen darf, ohne den Jagdausübungsberechtigten zu fragen und er die im Zweifelsfalle auch nicht rausverlangen kann. Wie im Streitfall ein Gericht entscheiden würde, ist unklar.
VG
Pere ;)
P.S.: Die "CITES-Bescheinigung" heißt seit dem 1.6.1997 nur noch "Bescheinigung".
Corneli
20. November 2006, 11:41
Hallo Peregrinus,
Also deine Ausführungen erscheinen mir einleuchtend und für mich jetzt am leichtesten verständlich... seeeehr gut, vielen Dank dafür !
Polarfalke
20. November 2006, 14:22
Hallo Peregrinus,
Also deine Ausführungen erscheinen mir einleuchtend und für mich jetzt am leichtesten verständlich... seeeehr gut, vielen Dank dafür !
Einleuchtend nach Interpretation der bestehenden Gesetzeslage vielleicht ,aber nach menschlicher Logik ein vollkommen überflüssiges und bürokratisches Monster.
Hier sollte der legale Nachweis des "Mausernden" Vogels reichen.Z.B. gibt es Greifvögel wie den Wüstenbussard der selber keine EU Bescheinigung als lebendes Exemplar braucht wie denn für dessen Federn??????:freude:
Sagany
20. November 2006, 14:26
Wüstenbussard WA Anhang B und EG Anhang B. Heisst es braucht nur den schriftlichen Herkunftsnachweis des Züchters. Bei den Federn ebenso. Hier reicht nur der schriftliche Nachweis des Besitzers aus,in diesem muss auch die Ringnummer mit angegeben werden.
Aber die meisten Greife sind ja Anhang A.... Das heisst generelles Vermartungsverbot für den Vogel und seine Teile. Eine EG-Bescheinigung wäre hier für den Vogel und jede einzelne Feder von Nöten um ihn oder seine Teile weitergeben oder weiterverkaufen zu dürfen.
Corneli
20. November 2006, 15:11
Hier sollte der legale Nachweis des "Mausernden" Vogels reichen.Z.B. gibt es Greifvögel wie den Wüstenbussard der selber keine EU Bescheinigung als lebendes Exemplar braucht wie denn für dessen Federn??????:freude:
Wie ??? Es gibt Greifvögel, die nicht unter Artenschutz gestellt sind ? Dachte dass es mittlerweile alle Greifvögel der Welt betrifft....
Gruß
Peregrinus
20. November 2006, 15:15
Z.B. gibt es Greifvögel wie den Wüstenbussard der selber keine EU Bescheinigung als lebendes Exemplar braucht wie denn für dessen Federn??????:freude:
Wüstenbussard WA Anhang B und EG Anhang B. Heisst es braucht nur den schriftlichen Herkunftsnachweis des Züchters. Bei den Federn ebenso. Hier reicht nur der schriftliche Nachweis des Besitzers aus,in diesem muss auch die Ringnummer mit angegeben werden.
Aber die meisten Greife sind ja Anhang A.... Das heisst generelles Vermartungsverbot für den Vogel und seine Teile. Eine EG-Bescheinigung wäre hier für den Vogel und jede einzelne Feder von Nöten um ihn oder seine Teile weitergeben oder weiterverkaufen zu dürfen.
Der Wüstenbussard steht in Anhang II des WA (was uns aber nicht zu interessieren braucht). Er steht in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, doch auch die interessiert uns bzgl. des Besitzverbotes nur indirekt. Dieses besteht allein aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes, und da ist der Harris Hawk als „besonders geschützt“ eingestuft. Insofern ist es Wurscht, ob es um Harris Hawk oder Habicht geht, weil für beide das Besitz- und Vermarktungsverbot gilt. Das wird erst beim Handel über EU-Grenzen hinaus interessant.
@Sagany: Das stimmt so nicht! Es heißt „Vermarktungsverbot“, und damit ist jegliche Form des Veräußerns oder Anbietens zum Zwecke des Geld-Machens gemeint. Verschenken kann ich auch Anhang-A-Tiere sowie ihre Federn (nur nicht verkaufen). Zum Verkauf wiederum brauche ich eine Bescheinigung, die den Vogel vom Vermarktungsverbot befreit.
Das Bundesnaturschutzgesetz hat mit der CITES-Bescheinigung nichts zu tun, das sind zwei völlig unterschiedliche Gesetze. Natürlich kann ich den rechtmäßigen Besitz auch mit einer solchen CITES-Bescheinigung nachweisen, keine Frage, aber ich muß es nicht. Es heißt im Gesetzestext lediglich, dass der Besitzer auf Verlangen die Rechtmäßigkeit nachzuweisen hat. Wie er das tut bzw. was als Nachweis anerkannt wird, steht nicht drin.
VG
Pere ;)
njoerch
21. November 2006, 11:52
Hi zusammen :)
Ich muss noch etwas nachtragen bezüglich u.a. Passage aus meinem letzten Posting...damit war keiner von denen gemeint, die nachträglich noch gepostet haben, sondern ein bis zwei Usern, denen diverse rechtlich begründete Aussagen bezüglich des Themas schnur egal zu sein scheinen, also bitte nicht falsch verstehen :)
P.S.: Falls jetzt wieder so provokative, evtl. sogar teilweise hirnrissige
Antworten kommt von bestimmten Usern werde ich da mit Sicherheit
nicht weiter drauf eingehen :)
Liebe Grüße, Jörg :)
Heliman
21. November 2006, 19:58
Aber die meisten Greife sind ja Anhang A.... Das heisst generelles Vermartungsverbot für den Vogel und seine Teile. Eine EG-Bescheinigung wäre hier für den Vogel und jede einzelne Feder von Nöten um ihn oder seine Teile weitergeben oder weiterverkaufen zu dürfen.
Nur zum Teil richtig, Forenkollege Sagany.
Für den Falle der Weiterveräußerung hast du recht, zweifelsohne.
Aber nicht für den Fall einer offiziellen Schenkung, welche beide, auch der Beschenkte, unterzeichen. In diesem Falle brauchst du keine EU-Bescheinigung.
Das ist jetzt übrigens keine graue Theorie, wie vieles in diesem Thread. Das ist Praxis!!!
Heliman
21. November 2006, 20:04
@Sagany: Das stimmt so nicht! Es heißt „Vermarktungsverbot“, und damit ist jegliche Form des Veräußerns oder Anbietens zum Zwecke des Geld-Machens gemeint. Verschenken kann ich auch Anhang-A-Tiere sowie ihre Federn (nur nicht verkaufen). Zum Verkauf wiederum brauche ich eine Bescheinigung, die den Vogel vom Vermarktungsverbot befreit.
Das Bundesnaturschutzgesetz hat mit der CITES-Bescheinigung nichts zu tun, das sind zwei völlig unterschiedliche Gesetze. Natürlich kann ich den rechtmäßigen Besitz auch mit einer solchen CITES-Bescheinigung nachweisen, keine Frage, aber ich muß es nicht. Es heißt im Gesetzestext lediglich, dass der Besitzer auf Verlangen die Rechtmäßigkeit nachzuweisen hat. Wie er das tut bzw. was als Nachweis anerkannt wird, steht nicht drin.
VG
Pere ;)
Pere, alter Knabe
Dass wir einmal vollkommen einer Meinung sind, wer hätte das gedacht.;)
Deine Ausführungen sind absolut korrekt. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können.
Zum Thema Schenkung habe ich im Post weiter oben noch die eine oder andere Anmerkung mir erlaubt. (Ist vorallem für den Schenkenden von Wichtigkeit, damit später keiner behaupten kann es wäre keine Schenkung, sondern eine Veräußerung gewesen)
Heliman
21. November 2006, 20:17
P.S.: Die "CITES-Bescheinigung" heißt seit dem 1.6.1997 nur noch "Bescheinigung".
Es heisst übrigens EU-Bescheinigung...;) (Und zwar seit dem 01.07.1997...)
Denn eine Bescheinigung kann auch ein formloses Schreiben, beispielsweise ein formloser Herkunftsnachweis für ein Anhang B Vogel (oder ein Teil daraus) sein.
Peregrinus
21. November 2006, 20:49
Es heisst übrigens EU-Bescheinigung...;) (Und zwar seit dem 01.07.1997...)
Gültig ab 1. Juni 1997!
Freut mich, daß wir mal einer Meinung sind! :bier:
VG
Pere ;)
Heliman
22. November 2006, 18:53
Gültig ab 1. Juni 1997!
Freut mich, daß wir mal einer Meinung sind! :bier:
VG
Pere ;)
Habe nochmal nachgeschlagen. Tatsächlich. 1 Juni 1997 (und nicht Juli)...
Nur bei "Bescheinigung" bin ich noch nicht fündig geworden...;)
Aber da waren wir uns ja auch einig...:trost:
Heliman
22. November 2006, 19:07
Moin moin,
also um es nochmals etwas zu präzisieren: Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und eine Bundesartenschutzverordnung (kein „Bundesartenschutzgesetz“). Alle „europäischen Vogelarten“ sind besonders geschützt und es gilt somit ein Aneignungs- und Besitzverbot für diese Tiere selbst und „ohne weiteres erkennbare Teile“ derselben, also auch Federn.
Eine CITES-Bescheinigung ist für eine Feder grundsätzlich nicht erforderlich, da diese den Handel regelt (sowohl innerhalb EU als auch Handel mit Drittländern). Ich muß als Besitzer einer Feder aber gegebenenfalls (d. h. auf Verlangen der Behörde) die Rechtmäßigkeit nachweisen können. Das geht über eine Sammelgenehmigung, eine „Schenkungsbescheinigung“ des rechtmäßigen Vogelhalters (wenn nicht aus der freien Natur) oder auch über eine CITES-Bescheinigung (die jedoch wie gesagt nicht zwingend ist).
Greifvögel unterliegen zusätzlich zum Naturschutzrecht auch dem Jagdrecht (und zwar nur die 18 Arten, die in der Bundeswildschutzverordnung in Anlage 4 explizit aufgeführt sind; von den heimischen Arten sind das alle bis auf den Schreiadler). Der Jagdausübungsberechtigte hat das Aneignungsrecht...
VG
Pere ;)
Was, du wagst es dem "Agent mit Lizenz zum Federsammlen" (:+klugsche) zu widersprechen?!!8( (:bier: )
Der nur, ich zitiere wörtlich: "rechtlich begründete Aussagen bezüglich des Themas" von sich gibt?!!
Also, einer von euch beiden scheint nicht so viel Ahnung "bezüglich des Themas" zu haben als er glaubt. Wer das wohl ist...:idee:
PS: :bier:
Polarfalke
10. December 2006, 22:56
An der ganzen exemplarischen Diskussion wird doch eins deutlich
...das wir hier in Deutschland einen Bürokratiewahnsinn entwickelt haben denn selbst Fachleute nur noch schwer durchschauen.Da gibt es §§§ über §§§§, plus Ausnahmevorschrift für die Ausnahme
Dann dürfen einige Greifvögel ohne Papiere und Beringung gehalten werden und andere Greifvögel nur nach Jägerprüfung, Falknerprüfung , Baugenehmigung , Haltegenehmigung und mit strengen Limitierungen und Einschränkungen.
Jagdrecht ,Naturschutzrecht,Artenschutzrecht ,WA Recht , Ausnahmegenehmigungen etc.
In der EU ist widerrum alles anders und unterschiedlich geregelt ....ist wohl eine ABM Massnahme
Wo bleibt Zeit für und Freude an der Vogelhaltung ......:+schimpf :+schimpf
Peregrinus
11. December 2006, 08:44
An der ganzen exemplarischen Diskussion wird doch eins deutlich
...das wir hier in Deutschland einen Bürokratiewahnsinn entwickelt haben denn selbst Fachleute nur noch schwer durchschauen.Da gibt es §§§ über §§§§, plus Ausnahmevorschrift für die Ausnahme
Dann dürfen einige Greifvögel ohne Papiere und Beringung gehalten werden und andere Greifvögel nur nach Jägerprüfung, Falknerprüfung , Baugenehmigung , Haltegenehmigung und mit strengen Limitierungen und Einschränkungen.
Jagdrecht ,Naturschutzrecht,Artenschutzrecht ,WA Recht , Ausnahmegenehmigungen etc.
In der EU ist widerrum alles anders und unterschiedlich geregelt ....ist wohl eine ABM Massnahme
Wo bleibt Zeit für und Freude an der Vogelhaltung ......:+schimpf :+schimpf
Findige Leute haben herausgefunden, daß sich Diskussionen zu etwa 80% in den Bereichen abspielen, die man eh nicht ändern kann, obwohl diese nur ein Viertel des Themas ausmachen.
Will sagen: Freilich ist die ganze Sache nicht ganz einfach zu durchschauen und sicherlich hat oftmals auch der Jurist seine liebe Mühe damit, aber so sind nunmal die Zustände. Die können wir nicht ändern, wir müssen sie nehmen, wie sie sind.
Ergo: Weshalb über Sinn und Unsinn dieser Vorschriften diskutieren?
VG
Pere ;)
Polarfalke
17. December 2006, 10:58
Wieso natürlich kann man verstaubte Verordnungen und überflüssige Vorschriften reformieren und Gesetze Europaweit harmonisieren wenn Öffentlichkeit und Diskussion hergestellt wird das gilt auch für den Vogelhalter....:?
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