PDA

Vollständige Version anzeigen : Meldepflicht



Matthias K
25. August 2001, 08:50
Hallo,
vor einem Monat haben wir unserem Weißhaubenkakadu (der bereits ordnugsgemäß angemeldet war) eine Dame gekauft und diese ebenfalls angemeldet.
Der Kaufvertrag mit der Nummer des geschlossenen Rings soll angeblich als "Nachweisführung über die Legalität des 0,1 Weißhaubenkakadu nicht ausreichen" und man verlangt eine Einfuhrgenehmigung oder Cites- Bescheinigung.
Des weiteren schrieb man uns: "Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von 1,1 Weißhaubenkakadus eine Halte- und Zuchtgenehmigung des Veterinäramtes sowie eine Gehegegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfoderlich ist. Uns ist jeweils eine Kopie der genannten Genehmigungen vorzulegen."

Wer sowas schreibt? - das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege in Dresden (Sachsen) Frau Ziegenbalg.

Wie komme ich zu den Genehmigungen und was droht mir schlimmstenfalls??

Falls sie Sachen zu Unrecht fordert (CITES für Anhang 2 Tiere ???) dann wäre es nett wenn jemand die konkreten §§ auf der Pfanne hätte..

Dank Euch schonmal !

Matthias

Rudi
26. August 2001, 22:25
Hallo Matthias,
rufe bitte morgen sofort auf der Geschäftsstelle des BNA an.
Dort kann man dir über alle Fragen incl. der Paragraphen eine
Antwort geben. Die Telefonnummer lautet: 07255/8355.
So long
Rudi

soay
26. August 2001, 23:28
Hallo

Da dieses Thema zweimal existiert, wäre es sicher besser sich auf ein "Exemplar" zu beschränken. Da unter "Allgemeines Vopgelforum schon mehr Beiträge vorhanden sind, würde ich diejenigen, die sich beteiligen wollen bitten ihren Beitrag dort zu veröffentlichen.


Viele Grüße

Andreas0001
15. September 2001, 00:46
Hallo,

eine Zuchtgenehmigung benötigt Du nur, wenn du mit den KAkadus züchten möchtest. Solange du nur ein Paar hälst, ohne zu züchten, ist diese Genehmigung nicht erforderlich. Falls Du aber doch züchtest ohne diese Genehmigung, kann das Veterinärmat Dir ein Bußgeld aufbrummen und unter umständen ide Vögel beschlagnahmen. Eine Cites-Bscheinigung müßte dir eigentlich der vorbesitzer mitgeben, dazu ist er meines Wissens verpflichtet.

Gruß

Andreas