Vollständige Version anzeigen : Und sowas trotz Artenschutz !!!
nivaxs
08. January 2005, 23:29
fand heute diese annonce bei dhd 24 com und soweit wie ich weis dürfen greife laut artenschutzabkomen nur von falknern vogelwarten zoos ectr gehalten werden.... undann werden die tiere in nem privat annoncen blatt verscherbelt hab mich tierisch drüber aufgeregt und versucht dort anzurufen .. aber war nur mailbox an hab um rückruf gebeten kam aber bis jetzt noh nix ;-( anhand der vorwahl ist jedoch die region erkennbar .. wäre toll wenn das jemand der dortigen unteren landschafts behörde melden könnten .. hier nun der link
http://www.dhd24.com/azl/index.php?anz_id=2689282
schon heftig oder ??? 8(
Toby
09. January 2005, 00:53
Hallo,
warum regst du dich auf ?
Andere halten und Züchten Papageien, Sittiche, Finkenvögel etc. pp.
Und andere wiederrum halt Tag- und Nachtgreife.
Ist unter Einhaltung der Gesetze auch keineswegs strafbar geschweige denn Illegal.
j-c-w
09. January 2005, 00:55
darf ich fragen worüber du dich aufregst ?
"Schleiereulen ZP und Einzeltiere aus 03 abzugeben. Alle erforderlichen Papiere vorhanden."
soweit ich weiß braucht man um Schleiereulen zu halten weder Zoo noch Falkner zu sein und sollte ich mich irren und man muss doch den Schein haben, wo steht, dass dieser mann den Schein nicht hat ?
warum wollen in diesem forum die leute nur ständig irgendwen anzeigen ? :(
nivaxs
09. January 2005, 01:38
:nene: soweit ich weis ist die haltung nicht erlaubt und nachzuchten sind nicht notwendig da population ausreichend
haltung ist nur falknern und vogelwarten ectr gestattet und mit ner menge auflagen verbunden
und WiLDVÖGEL VOR ALLEM GREIFE gehören nicht in Käfige und Volieren nur weil irgend jemand es besonders toll findet ne eule nur so zum fun zu halten !!!es sei denn sie sind invaliden die schmerzfrei ... ohne menschliche hilfe nicht mehr lebensfähig sind.. und der HANDEL mit Greifen ist ILLEGAL ausser unter Zoos Falknern .. ectr und die haben die nötige Sachkunde und auch die erforderlichen Genehmigungen.......
und dann fragt ihr wieso ich mich aufrege .. wenn jemand die Tiere in nem Anzeigenblatt für jederman verscherbelt tzt tzzzzzzt 0l 0l 0l
ARTENSCHUTZ für Papageien ist lang nicht identisch mit den regelungen bei Heimischen Greifvögeln
j-c-w
09. January 2005, 01:47
ich verstehe es einfach nicht
der Mann hat die nötigen Papiere und Genehmigungen, davon gehe ich jetzt aus, weil er sie sonst nicht verkaufen würde.
Also wo ist das Problem ???
Wenn jemand die Vögel kauft bekommt er sie ja schließlich auch nur wenn er dann die nötigen Anforderungen erfüllen kann.
Und wo er die Tiere anbietet, ob hier, dort in anderen Anzeigenmärkten ist doch völlig egal.
Es ist nirgendwo verboten legal gehaltene Greife, Eulen etc zu verkaufen !
Wenn der Mann diese Tiere hat und zuechtet, hat er auch die erforderlichen Genehmigungen also gibt es keinerlei Grund für irgendwelche Anzeigen, Anschuldigungen oder sonstwas.
Toby
09. January 2005, 02:00
Hallo,
da der gute Herr ja schon gleich schreibt mit allen erforderlichen Papieren, ist er wahrscheinlich auch zur Haltung berechtigt und kann die anbieten wo er möchte und wenn es im Supermarkt am schwarzen Brett ist. Wer die letztendlich kauft bleibt ihm überlassen. Zumindest muss der Nachfolger ebenfalls eine Haltegenehmigung (Naturschutzbehörde, Ordnungsamt und eine war das noch) haben.
Jedenfalls ist die Haltung einheimischer Vögel (inkl. aller Tag- und Nachtgreife) nicht auf Zoo´s und dergleichen beschränkt, sondern jeder der alle Anforderungen erfüllt darf diese halten.
Du schreibst Population ausreichend! Was ist ausreichend? wer hat das zu bestimmen?
Und das die Anforderungen an die Haltung von heimischen Vögeln mit der von Papageien/Sittichen nicht vergleichbar ist, das ist mir ausreichend bekannt.
nivaxs
09. January 2005, 03:57
:traurig: http://www.bna-ev.de/
dort unter natur und artenschutz
dann der neunte link: begrenzung der gefahr der zucht von.....
darin steht eindeutig das die haltung sowie auch die zucht dieser tiere in DEUTSCHLAND VERBOTEN IST
begriffen ????und schreiben kann ich in einem inserat viel und wer es nu immer noch net glaubt oder begreift dann bitte selbst nachfragen bei der unteren landschafts behörde eueres kreises :idee: ....
population ausreichend soll heissen das diese art genügend verbreitet ist und der bestand ungefährdet somit ist nachzucht nicht erforderlich...
und zur falknerischen beitzjagd werden schleiereulen nicht eingesetzt
und auch die haltung fast aller heimischer wildvogelarten ist illegal dazu braucht es sondergenehmigungen und auch die bekommt man nicht ohne weiteres
und nachzucht ist auch nur in seltenen fällen erlaubt
gruß gina
D.H.
09. January 2005, 08:43
Es ist weder illegal noch sonst was.
Und warum bitte sollen sie nicht nachgezüchtet werden? Selbst wenn der Bestand als gesichert gilt?
Schau Dir einmal an wieviele Vogelarten nachgezüchtet werden, deren Bestand in keinster Weise gefährdet ist.
Gruß
Tam
j-c-w
09. January 2005, 11:14
Es ist weder illegal noch sonst was.
das sagt alles aus, was es noch dazu zu sagen gibt !
Dieser Mann hat alles was man zur Vermarktung/Haltung/Zucht von diesen Eulen braucht, also ist es völlig legal !
Also kann er sie an jedem beliebigen ort auch anbieten
Und das man Tiere nicht zuechten darf deren Bestand gesichert ist, ist ja auch Unsinn, was wäre denn z.B mit den ganzen Wellensittichen, oder sonst irgendwas. Jeder der die die erforderlichen Anforderungen erfüllt darf diese tiere auch halten und zuechten
Sagany
09. January 2005, 11:40
Nivax du irrst dich,les mal hier:
http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=73855
Toby
09. January 2005, 13:58
Hallo,
@nivaxs: In dem von dir genannten Gesetz geht es um Greifvogelhybriden !
Bezüglich der Population: In Der roten Liste vom 01.06.2000 wird die Schleiereule noch unter 1 (vom Aussterben bedroht) geführt. In der neuen ist sie zwar nicht mehr aufgelistet, aber das heißt m.E. noch lange nicht das der Bestand gesichert ist. Zudem macht es auch wenig sinn erst dann anzufangen für den Arteschutz zu züchten wenn es fast zu spät ist.
Aber die Wildpopulation mal aus den Augen gelassen, kann jeder mit den Erforderlichen Genehmigungen und Haltungsbedingungen halten und züchten was ihm Freude bereitet. Egal ob Schleiereule oder Wellensittich.
Balu
09. January 2005, 21:05
gina....man darf auch ohne falkner und jagdschein greife halten...
ich habe mit dem typen schon per email geredet,er ist zwar kein falkner,hat aber große volieren und die erforderlichen papiere.
die eulen werden jeden monat entwurmt,bekommen tote mäuse und eintagsküken zum fressen.er hat genehmigungen von der landschaftsbehörde,vom jagdamt,etc...
also nichts illegal,es ist alles legal.
Balu
09. January 2005, 21:08
achso nochwas:
man darf einhemiscvhe greife nur mit genehmigung halten,spezeill steinadler,wanderfalken.
sehr geschütze dürfen nur mit jagd oder falknerschein gehalten werden,dies trifft aber nicht auf schleiereulen zu.
man darf dann alerdings seine greife nicht fliegen lassen wenn man keinen jagdschein und falknerschein besitzt,da sie sonst als jagdwaffe gelten. :zustimm:
nivaxs
10. January 2005, 02:10
die heimischen greife unterliegen nicht nur dem artenschutz sondern auch der bundes wildschutzverordnung und auch dort steht das der handel mit diesen tieren verboten ist
so und hier mal der link zur bundes wildschutzordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bwildschv/inhalt.html
und wenn man die seite wo es um greifhybriden geht mal zu ende liest wird auch hier klar das der handel nicht legal ist und nicht nur mit hybriden
zitat der linkseite seite 1 nach dem 2ten absatz direkt der erste satz ; Das BMU hat daher entschlossen, zum Schutz heimischer Greifvögel die Greifvogelzucht und Haltung in Deutschland zu verbieten..... da steht Greifvögel !!!!! nicht greifvogelhybriden.....und ab jan 2005 wird artenschutzgesetz bezüglich handel und zucht von greifen geändert auch dazu gibt es schon vorlagen
und wenn ihr mal ein wenig googelt findet ihr einiges zu diesem thema ......für mich ist und bleibt so eine art von vermarktung gesetzeswidrig und keinesfalls in ordnung und über die angebliche legalen nz wurde zigfach berichtet das dies gerade in dem plz bereich um wildfänge und aushorstungen handelt
ihr könnt gern wegschauen .. ich tu es nicht und geh der sache nach...
und übrigens toller vorschlag solche tiere übers schwarze brett zu verscherbeln . echt super einstellung 0l 0l 0l
roterfuchs
10. January 2005, 02:22
die heimischen greife unterliegen nicht nur dem artenschutz sondern auch der bundes wildschutzverordnung und auch dort steht das der handel mit diesen tieren verboten ist
so und hier mal der link zur bundes wildschutzordnung
Da kann stehen, was man gerne schreibt. Doch, wenn zu geschützten Arten, die alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind darf man mit diese auch seinen Handel treiben. Nämlich, kaufen, züchten, verkaufen und noch vieles mehr, z.B. auf Ausstellungen gehen.
In diesem Sinne, falls Du mal zufällig auf eine Vermarktungsanzeige eines Spix-Ara´s zustößt, dann ist es ok, sich hierüber auf zuregen. Wenn es nicht der Scheich inserriert hat, dem die Tiere alle gehören;)
Imübrigen erwerben, halten, züchten u. verkaufen wir auch Hyrazinth-Ara´s, Gelbschulteramazonen, Molukken- & Gelbhaubenkakadu´s. Unter vielen weiteren sind auch diese auf WA-A.
Wildschutzverordnung 0l darunter verstehe ich nur, dass sich ein Jäger nicht an die Tiere ranmachen darf mit seinem Gewehr, weiter nichts schützenderes :D
PaulTiskens
10. January 2005, 09:07
Hallo GINA und alle Gleichgesinnten !
es ist wirklich abenteuerlich worüber sich hier einige Leute aufregen und mit welchen Argumenten ! Lest doch mal die kompletten Vorschriften und äußert euch dann. Sicherlich gibt es die Aussage: Haltung geschützter Tiere verboten - genauso gibt es aber auch Ausnahmeparagraphen...z. B. wenn es sich nachweislich um Nachzuchttiere handelt und erforderliche Papiere vorliegen. Und mit Sachkunde.....weist du ob Zoos usw. tatsächlich immer über bessere Qualifikationen verfügen ? Ich weiß das viel Wissenswertes über die Tierwelt aus Erkenntnissen privater Halter stammt !
Ach ja...warum zeigst du eigentlich die besagte Person nicht selber an ? Angst das Du dann selber Schwierigkeiten bekommst ? Und vielleicht solltest Du dich auch mal bei den zuständigen Behörden einer Einweisung in Sachen Artenschutz unterziehen und anschl. hier Kommentare ablassen
:D
D.H.
10. January 2005, 10:14
und wenn ihr mal ein wenig googelt findet ihr einiges zu diesem thema ......für mich ist und bleibt so eine art von vermarktung gesetzeswidrig und keinesfalls in ordnung und über die angebliche legalen nz wurde zigfach berichtet das dies gerade in dem plz bereich um wildfänge und aushorstungen handelt
Sicherlich gibt es welche die illegal Aushorstungen machen, die anouncieren aber dann nicht unbedingt da wo Du Deine Quelle herhast.
Ich verstehe die ganze Aufregung in keinster Weise, in einer Zeitschrift die im jeden Bahnhof ausliegt gibt es Wölfe, Luchse, Greife und selbst Löwen und was weiß ich nicht noch alles zu erwerben.
Alles Nachzuchttiere und völlig legal.
Kleiner Tipp, die welche dies illegal machen wirst Du in keinen Announcenteil finden.
Wenn die ihre Tiere vermarkten wollen, heisst es nicht dies oder das abzugeben sondern suche 1,0. Dann weiß jeder: Hallo da sitzt 0,1
Obwohl ich jetzt Angst bekomme, dass Du fortan jeden ehrlichen Züchter belästigst der wirklich nur ein Zuchttier sucht.
Um hier darunter Illegale zu finden bedarf es nämlich auch wieder umfassender Kenntnisse.
Aber bleib mal am Ball, so stumpfen die Behörden nämlich schön ab und wenn wirklich mal ein illegaler Händler was veräußert, trinken die weiter ihren Kaffee und sagen sich: Ach Die schon wieder!
Ps. Falls die den Eulenzüchter nicht verhaften wollen, bestehe darauf, knalle ihnen die Bestimmmungen um die Ohren, täusche Ohnmachtsanfälle oder dergleichen vor.
Manchmal hilft schon ein Biss in die Wade.
Gruß
Tam
Gert
10. January 2005, 19:28
Manchmal hilft schon ein Biss in die Wade.
Gruß
Tam
@Tam: Das ist Anstiftung zur Körperverletzung! :D
Aber mal im Ernst: Nivacxs ist über das Zierl hinausgeschossen. Sicher steht das Verbot im Gesetz, aber man muß auch weiterlesen, da steht dann nämlich auch was von Ausnahmegenehmigungen, und das sind eben die vom Verkäufer angegebenen notwendigen Papiere. Also alles legal.
Und warum soll auch ein privater Halter nicht züchten und die Nachzuchttiere dann verkaufen dürfen? Ich sehe da kein Problem, solange die gesetzlichen Bestimmungen (und das ist hier wohl der Fall) eingehalten werden.
Grüße
nivaxs
11. January 2005, 01:23
na wenn ihr alle die annonce in dieser Form OK findet kann ich mit leben.. und hier braucht mir keiner was über Haltegenehmigungen und erforderlichen Papieren zu erzählen.........
ich kenne die Vorschriften dennaufgrund meiner Arbeit hab ich beinah dauerkontakt zur unteren landschaftsbehörde sowie auch zur nabu ... und bei den Besuchen oder Gesprächen geht es um nix anderes als um Artenschutz
und genau daher weis ich ...das die gerade wenn es um den Handel mit Greifen geht.. für jede Meldung dankbar sind...
ich selbst Pflege seit über 20 jahren verletzte und kranke Wildvögel bis zur vollständigen genesung um sie anschließend wieder auszuwildern alles in zusammenarbeit mit Behörden Fachtierärzten, Nabu Orni`s und anderen Vogelpflegestationen...
die meisten Pflegefälle die durch Tierärzte/Heime bei mir landen sind Greife und Rabenvögel da ich die erforderlichen Genehmigungen sowie auch nötigen Vor/Auswilderungsvollieren in entsprechender größe besitze
und wer sich ein wenig mit Tag und Nachtgreifen auskennt und beschäftigt .. der weis auch wieviel Schindluder mit diesen Geschöpfen betrieben wird und gerade bei diesen Vögeln der illegale Handel blüht .
ich will bestimmt keinem ans Bein pinkeln . und weiss das Falknereien ectr mit diesen Tieren legal handeln dürfen... solche Angebote findet man daher meist nur in Fachzeitschriften . oder online auf diversen Falknerseiten....ectr... und ich denke zum Schutz der Tiere spricht nix dagegen dieses Inserat bei der zuständigen unteren landschaftsbehörde zu melden ..um die legalität der Händlers zu überprüfen.... uns wenns dann legal ist ist ja auch alles okay
na und zu feige das selbst zu machen ..nein bin ich nicht aber ich weis net in welchem Kreisgebiet der gute Mann wohnt... bzw welcher unteren landschaftsbehörde (Kreis)diese Region unterliegt....
muss morgen eh mit der ULB telefonieren und werd es dann dort melden ........ so ist es nur wesentlich umständlicher weil dann von dort auch erst der zuständige Kreis ausfindig gemacht werden muss.....
nochmals ich will hier keine Leute erschiessen oder grundlos anschwärzen sondern lediglich prüfen lassen ob dieser Mann legal mit den Tieren handeln darf..
denn auch wenn jemand Papiere für einen Greif hat... heist dies noch lange nicht das er auch zum Handel oder zur Haltung und Zucht berechtigt ist....
Sondergenehmigung zur Haltung diverser invalider Wildvögel hab ich auch ... doch für Zucht und Handel braucht es jeweils zusätzliche Genehmigungen...... selbst nur zum beringen der Greife braucht man eine Beringungsenehmigung und diese bekommt man nur nach Kursteilnahme mit anschließender Prüfung...
ein Tier mit Papieren zu kaufen ......... ist mit Sicherheit kein Problem..... Haltungs Zucht und Handelsgenehmigungen sind jedoch was anderes und die bekommt nicht jeder ... diese sind nicht um sonst mit so vielen Auflagen und Anforderungen versehen..... und ob der Insernt diese hat ist aus der Annonce nicht ersichtlich... darin steht nur das die Tiere die erforderlichen Papiere haben....
und da steht auch nix davon drin das der Käufer eben auch die Behördlichen Genehmigungen haben muss.
es wirkt eher so als könne sich jederman ne Eule kaufen. als sei es ein Wellensittich oder ein Hamster ....
Was also spricht dagegen die Sache zu prüfen ????
Falknerein annoncieren in der Regel nicht an schwarzen Brettern oder in Kleinanzeigenblättern sondern in Fachzeitschriften für Jagd und Falknerei ........... und bei legalen Verkäufen wird meist auch verlangt das der Käufer sofern er nicht bekannt ist Halte/Zuchtgenehmigung od Falknerschein vorlegt.
na und zudem finde ich es ziemlich merkwürdig das der Inserent weder auf Telefonate (Anrufbeantworter /Handymailbox) oder Mails reagiert , habe per Mail angebliches Kaufinteresse bekundet und vorab um die beantwortung einiger Fragen gebeten .. ob man für die Tiere Haltegenehmigung braucht ...und welche Auflagen ich für die Haltung erfüllen müsste.. ....nur war dies vor drei tagen. und hab bis heute keine rückmeldung....
schon ein wenig komisch .wenn er doch verkaufen möchte .... finde ich ... wirkt ein wenig so als seien fragensteller unerwünschte käufer..
...... na und wer nun immer noch meckern will oder meint ich wolle nur grundlos rumhetzen .oder Leute verrückt machen ...her mit der Schelte ;-)
löl aber mag euch trotzdem alle .. also motzt ruhig weiter :freude: :beifall:
liebe grüße gina
Ps: @roterfuchs........ du solltest die (BWildSchV) Bundes Wildschutz Verordnung mal lesen ;-) dann wirst du feststellen das du diesbezüglich wohl einiges falsch verstehst ..... da steht ne ganze Menge mehr drin , auch einiges zum Thema Artenschutz.. und Handel mit einheimischen Greifen ... und das dieser Handel mit diesen Tieren bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen illegal ist....
roterfuchs
11. January 2005, 03:29
kann es nicht sein, dass uns Du hier mit Agenten des BND´es irgendwie verwechselst 0l :?
na und zu feige das selbst zu machen ..nein bin ich nicht aber ich weis net in welchem Kreisgebiet der gute Mann wohnt... bzw welcher unteren landschaftsbehörde (Kreis)diese Region unterliegt....
Klick doch mal hier => http://www.bundesnachrichtendienst.de/index1.htm vielleicht wirst Du dort ,,wärmer" aufgenommen.
Hier wird uns diese Angelegenheit nämlich allmählig etwas arg 0l :o
na wenn ihr alle die annonce in dieser Form OK findet kann ich mit leben.. und hier braucht mir keiner was über Haltegenehmigungen und erforderlichen Papieren zu erzählen.........
ich kenne die Vorschriften dennaufgrund meiner Arbeit hab ich beinah dauerkontakt zur unteren landschaftsbehörde sowie auch zur nabu ... und bei den Besuchen oder Gesprächen geht es um nix anderes als um Artenschutz
und genau daher weis ich ...das die gerade wenn es um den Handel mit Greifen geht.. für jede Meldung dankbar sind...
ich selbst Pflege seit über 20 jahren verletzte und kranke Wildvögel bis zur vollständigen genesung um sie anschließend wieder auszuwildern alles in zusammenarbeit mit Behörden Fachtierärzten, Nabu Orni`s und anderen Vogelpflegestationen...
die meisten Pflegefälle die durch Tierärzte/Heime bei mir landen sind Greife und Rabenvögel da ich die erforderlichen Genehmigungen sowie auch nötigen Vor/Auswilderungsvollieren in entsprechender größe besitze
und wer sich ein wenig mit Tag und Nachtgreifen auskennt und beschäftigt .. der weis auch wieviel Schindluder mit diesen Geschöpfen betrieben wird und gerade bei diesen Vögeln der illegale Handel blüht .
ich will bestimmt keinem ans Bein pinkeln . und weiss das Falknereien ectr mit diesen Tieren legal handeln dürfen... solche Angebote findet man daher meist nur in Fachzeitschriften . oder online auf diversen Falknerseiten....ectr... und ich denke zum Schutz der Tiere spricht nix dagegen dieses Inserat bei der zuständigen unteren landschaftsbehörde zu melden ..um die legalität der Händlers zu überprüfen.... uns wenns dann legal ist ist ja auch alles okay
na und zu feige das selbst zu machen ..nein bin ich nicht aber ich weis net in welchem Kreisgebiet der gute Mann wohnt... bzw welcher unteren landschaftsbehörde (Kreis)diese Region unterliegt....
muss morgen eh mit der ULB telefonieren und werd es dann dort melden ........ so ist es nur wesentlich umständlicher weil dann von dort auch erst der zuständige Kreis ausfindig gemacht werden muss.....
nochmals ich will hier keine Leute erschiessen oder grundlos anschwärzen sondern lediglich prüfen lassen ob dieser Mann legal mit den Tieren handeln darf..
denn auch wenn jemand Papiere für einen Greif hat... heist dies noch lange nicht das er auch zum Handel oder zur Haltung und Zucht berechtigt ist....
Sondergenehmigung zur Haltung diverser invalider Wildvögel hab ich auch ... doch für Zucht und Handel braucht es jeweils zusätzliche Genehmigungen...... selbst nur zum beringen der Greife braucht man eine Beringungsenehmigung und diese bekommt man nur nach Kursteilnahme mit anschließender Prüfung...
ein Tier mit Papieren zu kaufen ......... ist mit Sicherheit kein Problem..... Haltungs Zucht und Handelsgenehmigungen sind jedoch was anderes und die bekommt nicht jeder ... diese sind nicht um sonst mit so vielen Auflagen und Anforderungen versehen..... und ob der Insernt diese hat ist aus der Annonce nicht ersichtlich... darin steht nur das die Tiere die erforderlichen Papiere haben....
und da steht auch nix davon drin das der Käufer eben auch die Behördlichen Genehmigungen haben muss.
es wirkt eher so als könne sich jederman ne Eule kaufen. als sei es ein Wellensittich oder ein Hamster ....
Was also spricht dagegen die Sache zu prüfen ????
Falknerein annoncieren in der Regel nicht an schwarzen Brettern oder in Kleinanzeigenblättern sondern in Fachzeitschriften für Jagd und Falknerei ........... und bei legalen Verkäufen wird meist auch verlangt das der Käufer sofern er nicht bekannt ist Halte/Zuchtgenehmigung od Falknerschein vorlegt.
na und zudem finde ich es ziemlich merkwürdig das der Inserent weder auf Telefonate (Anrufbeantworter /Handymailbox) oder Mails reagiert , habe per Mail angebliches Kaufinteresse bekundet und vorab um die beantwortung einiger Fragen gebeten .. ob man für die Tiere Haltegenehmigung braucht ...und welche Auflagen ich für die Haltung erfüllen müsste.. ....nur war dies vor drei tagen. und hab bis heute keine rückmeldung....
schon ein wenig komisch .wenn er doch verkaufen möchte .... finde ich ... wirkt ein wenig so als seien fragensteller unerwünschte käufer..
...... na und wer nun immer noch meckern will oder meint ich wolle nur grundlos rumhetzen .oder Leute verrückt machen ...her mit der Schelte ;-)
löl aber mag euch trotzdem alle .. also motzt ruhig weiter
liebe grüße gina
ich will bestimmt keinem ans Bein pinkeln . und weiss das Falknereien ectr mit diesen Tieren legal handeln dürfen... solche Angebote findet man daher meist nur in Fachzeitschriften . oder online auf diversen Falknerseiten....ectr... und ich denke zum Schutz der Tiere spricht nix dagegen dieses Inserat bei der zuständigen unteren landschaftsbehörde zu melden ..um die legalität der Händlers zu überprüfen....
Also, bitte prägt Euch es alle Gut ein - Wer sparen will hat verloren - Deshalb lieber keine Vermarktungsanzeigen in Anzeigenblätter aufgeben, die unentgeltlich sind - lieber in der Süddeutschen Zeitung dann weiter 8o Hier haben wir alle ein schönes Beispiel, was sonst alles passieren kann!?!
uns wenns dann legal ist ist ja auch alles okay....
Hier muss ich Dir aber wirklich widersprechen. :hammer: Wenn Du nämlich den falschen Spielkameraden hier erwischt hast, dann wird Deine Kerze ausgepustetsein. Ich nämlich, würde jeden, der mir auf diese Art & Weise unnötig welche Behörden und Unangenehmlichkeiten auf die Pelle setzt recht u. rechtlich verfolgen, bis an sein Lebensende. Und irgendwann dann liebe Gina möchtest Du doch auf dem ständigem Weg zum Gerichtssaal keinen frühzeitigen Haarausfall bekommen, nur weil Du jemandem hin- u. wieder einmal vollkommen unberechtigt ans Dolch des Staates hängen wolltest.
Ps: @roterfuchs........ du solltest die (BWildSchV) Bundes Wildschutz Verordnung mal lesen ;-) dann wirst du feststellen das du diesbezüglich wohl einiges falsch verstehst ..... da steht ne ganze Menge mehr drin , auch einiges zum Thema Artenschutz.. und Handel mit einheimischen Greifen ... und das dieser Handel mit diesen Tieren bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen illegal ist....
Meine Intelligenz, in Sachen Recht & Gestetz kam vor 30Jahren mit mir zusammen am selbem Tag auf die Welt :blume: Danke dennoch für das Angebot - war sicher nur Gut gemeint :blume: Nur, möchte ich zumindest hiervon nichts lesen.
Könnte nämlich sein, dass ich dann was Mißverstehe, sodann auch zum 007-Führer muss 0l :D
Gert
11. January 2005, 07:38
Ich denke, das Thema ist ausführlich behandelt worden, die grundsätzlichen Fragen sind geklärt.
Ehe der Thread ausufert, werde ich ihn schließen.
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