Tierpräparate Artenschutz

Diskutiere Tierpräparate Artenschutz im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - In der letzten Zeit werden bei eBay verstärkt von dem Verkäufer " xxx " Tierpräparate angeboten. Es handelt sich hierbei auch um Greifvögel und...
aday:
iltis,baummarder,rotfuchs,dachs,reh,rot und damhirsch,steinmarder,hermelin und co. können ohne weiteres gehandelt werden egal ob als pelz,rohfell,frost,präparat oder sonstwas,nur bei besonders großen mengen könnte der verdacht auf wilderei bestehen und DANN muss die herkunft nachgewiesen werden können,dies gilt dann aber nur für den jenigen präparator,pelzhändler etc.
wenn wer auf ebay 1-3 solcher präparate anbieten will ruft kein hahn danach.
anders sieht es bei zb. jagdfasan,eichelhäher,elster,rabenkrähe,rebhuhn,schnepfe oder stockente aus,die fallen zwar unter das jagtrecht und der jäger darf sie sich aneignen aber sie stehen auch unter der VSR-Richtlinie und daher dürfen diese nur gehandelt werden wenn vom jäger eine bescheinigung vorhanden ist,ansonsten darf nichtmal ein privatmensch 1 davon abieten.
 
Richtigstellung

Sagany schrieb:
anders sieht es bei zb. jagdfasan,eichelhäher,elster,rabenkrähe,rebhuhn,schnepfe oder stockente aus,die fallen zwar unter das jagtrecht und der jäger darf sie sich aneignen aber sie stehen auch unter der VSR-Richtlinie und daher dürfen diese nur gehandelt werden wenn vom jäger eine bescheinigung vorhanden ist,ansonsten darf nichtmal ein privatmensch 1 davon abieten.
Hallo Sagany,
nicht ganz richtig!
"VSR= Vogelschutzrichtlinie 79/403/EWG"
1. z.B. Rabenkrähe und Elstern sind lediglich in einigen Bundesländern "weitere Tierarten die dem Jagdrecht unterliegen" und dürfen in Hessen durch den Erleger z.B. nicht abgegeben werden.
2. Wie bereits gesagt, wenn die Präparate älter als xy Jahre sind, braucht man gar nichts.
 
Hallo zusammen!

Ich habe einen ausgestopfte Eisvogel (seit 22 Jahre, war gegen Fensterscheibe in unserem Nachbargarten geflogen, mein Vater hat ihn präparatiert lassen), einen Gemsenschädel mit Hörner, Wildschweinhauer, Wildschweinfell mit Kopf, Klauen und Schwanz und einen Rehpfoten als Flaschenöffner in unserer Wohnung. Damals habe ich keine Papiere und auch nicht gemeldet!
 
das ist ja auch garnicht schlimm, nur den eisvogel hättest du dir nicht aneignen dürfenmdu solltest besser aufpassen wem du den zeigst.
 
aday schrieb:
Hallo Sagany,
nicht ganz richtig!
"VSR= Vogelschutzrichtlinie 79/403/EWG"
1. z.B. Rabenkrähe und Elstern sind lediglich in einigen Bundesländern "weitere Tierarten die dem Jagdrecht unterliegen" und dürfen in Hessen durch den Erleger z.B. nicht abgegeben werden.
2. Wie bereits gesagt, wenn die Präparate älter als xy Jahre sind, braucht man gar nichts.

In Punkt eins magst du schon Recht haben, in Punkt 2 aber nicht!
Wie willst du denn bitte nachweisen dass die Tiere xy Jahre alt sind ohne Ein Gutachten? Also brauchst du wohl was,lese ausserdem mal auf der Seite des BFN nach!
Zitat:
Definition "Antiquitäten" gem. Art. 2 w Verordnung (EG) Nr. 338/97 :

"Exemplare, deren ursprünglicher natürlicher Zustand zur Herstellung von Schmuckstücken, Dekorationsgegenständen, Kunstgegenständen, Gebrauchsgegenständen oder Musikinstrumenten mehr als fünfzig Jahre vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung signifikant verändert wurde und bei denen sich die Vollzugsbehörde des betreffenden Mitgliedsstaates vergewissern konnte, dass sie unter solchen Umständen erworben wurden. Solche Exemplare werden nur als verarbeitet betrachtet, wenn sie eindeutig einer der erwähnten Kategorien angehören und zur Erfüllung ihres Zwecks keiner weiteren Schnitzerei, handwerklichen Fertigung oder Verarbeitung bedürfen."
Wenn du diese Präparate verkaufen willst musst du von deiner Behörde also ein schriftliches OK haben dass sie sich vergewissert haben dass die Stücke wirklich xy jahre alt sind. ist das etwa nichts????
Dies gilt zumindest für Tiere die unter die EG-Verordnung fallen.
Wie zB. Mäusebussard,Waldohreule,Habicht usw.
Dass lebende und tote exemplare,Federn,Knochen,Eier,Eierschalen,Fleisch,Präparate,Gehörne,Felle,Leder,Haare,Krallen,Bälge,Daraus gemachte Kunstgegenstände,Zähne,Tran,Galle und andere Organe oder Organsiches damit gemeint sind ist schon klar.
 
Raven schrieb:
Wenn die Artenschutzbestimmungen eingehalten werden, ist der Handel nicht verboten. So wie er schreibt, sind die Präparate über 50 Jahre alt.

Nun,er kann viel schreiben...

Selbst wenn die Präparate 50 Jahre alt wären,muß/müßte er eigentlich jeweils eine EU-Bescheinigung beantragen!

Dafür,je nachdem wie der zuständige Beamte seiner Behörde das Ganze handelt,um diese zu bekommen müßte er einen Nachweis haben das besagte Präparate im einzelnen auch wirklich so alt sind.

Dieser Nachweis wiederum müßte ein Fachmann,Beispiel ein eingetragener Präparator,erbringen. In schriftlicher,auch formloser Form möglich und akzeptiert.

Dann müßten die einzelnen Präparate fotografiert werden,um sie entsprechend dieser,zuvorbeschriebenen,Attestierung zu kennzeichnen.

Dann EU-Bescheinigung beantragen und der offiziellen Veräußerung steht nichts im Wege...
 
Sagany schrieb:
Manche Tiere davon fallen unter die VSR andere unter die EG-Verordnung/WA,Cites heisst das bei uns heute eigentlich garnicht mehr sondern EG-Bescheinigung,Cites ist aber auchnoch zulässig.
Die gesetze gibt es aber auch schon recht lang,also angenommen die präparate sind 20 jahre alt so hätte er trotzdem eine Bescheinigung dafür haben müssen da es die gesetze damals schon gab.
sind sie älter darf er sie zwar besitzen ohne bescheinigung aber trotzdem nicht verkaufen.

Definiere "Cites ist aber auchnoch zulässig"?!?

CITES sind nur als sogenannter Hausrat zulässig. Heißt soviel dass wenn man artgeschützte Artikel hat mit CITES,gehalten diese Papiere ihre Gültigkeit. Zum Veräußern sind,zumindest wenn es sich um Anhang A Tiere handeln sollte,EU-Bescheinigungen gesetzlich vorgeschrieben.

Sollte die betreffende Art mittlerweile als Anhang B eingestuft sein,dann sind keine EU-Papiere zur Veräußerung notwendig,aber die alten CITES behalten ihre Gültigkeit und müssen beim Verkauf übergeben werden.

Die Bescheinigungspflicht trat übrigens 1984 in Kraft,die Beringungspflicht 1987.

Das mit dem "besitzen aber nicht verkaufen" ist korrekt beschrieben.
 
Hallo
Nicht, dass es Euch betrifft aber hier mal kurz die Situation in der Schweiz:

- Wird ein geschütztes Tier gefunden muss der Präparator ein Meldeformular ausstellen und eine Präparationsbewilligung damit einholen.
- Diese wird in 99,5% aller Fälle problemlos erteilt.
-Somit darf der Finder dieses Tier haben .
- Der gewerbsmässige Handel damit ist verboten. Ich als Präparator darf das Präparat aber weitergeben ( verrechnung des Herstellungspreises). Also nicht der Vogel wird verkauft sondern meine Arbeit daran.
- Werbung für den Verkauf ist verboten.
- Für Altpräparate können ausnahmen gemacht werden. ( Der Begriff Altpräparat ist nicht näher definiert)

Alles recht einfach.

Man darf nicht vergessen wie viele Tiere ganz normal dauernd anfallen und gefunden werden.
Ich habe schon tausende verarbeitet.
Eigentlich gehen die ganzen Gesetze völlig am Ziel vorbei.
Wesshalb soll denn nicht ein Finder sein gefundenes Tier behalten und präparieren lassen dürfen?
Da wird keiner Tierart auch nur im entferntesten geschadet.
Was immer geandet werden muss ist der illegale Fang und Abschuss.
Diese Vorkommnisse beschränken sich in meinem Betrieb auf ca 10 Fälle in 25 Jahren. Diese sind dann auch alle zur Anzeige gekommen.
Insgesammt sind das 1 Fall auf 1000 Tiere.

Auch das Aufsammeln und Besitzen von Federn unterliegt keiner Beschränkung.
Kein Jagdpächter hat z.B. Anrecht darauf.

Gruss eric
 
@ eric

Bei uns ist es ähnlich,zumindest was die Praxis angeht (wobei man erwähnen sollte,dass sich schon manche Beamte auf den entsprechenden Stühlen in den jeweils zuständigen Ämtern,hart am Rande einer Denstaufsichtsbeschwerde bewegen oder zumindest bewegt haben in der Vergangenheit. Rein was ihre Auslegung der Gesetzesvorlagen angeht).

Findet ein Pächter einen toten Greifvogel oder eine tote Eule,dann kann er dafür bei der jeweilgen eine EU-Bescheinigung beantragen. Diese dürfte auch mühelos erteilt werden,wenn der Mann nicht einschlägig bekannt sein sollte bei der Behörde. Allerdings ist dieses EU-Papier nicht zum Zwecke der Vermarktung! (Wie bei euch auch)
Verschenken darf er das Tier bzw. das Präparat (wobei evtl. Erstattungen der Präparationakosten schon wieder etwas anstößig bei der Behörde beäugt werden. Hier gibt es meines Wissens auch keine eindeutigen Vorgaben. Da werden dann doch kommerzielle Hintergründe vermutet)

Der Begriff "Altpräparat" ist bei uns hier in Deutschland schon definiert. Zumindest nach Aussage meiner Behörde (RP Karlsruhe). Und zwar sollten solche Präparate ein (bescheinigtes) Mindestalter von ca. 30 Jahren haben.

Wobei ich persönlich diese Zahl für zumindest diskussionswürdig halte. Dahingehend dass die Bescheinigungspflicht und die später folgende Beringungspflicht erst 1984 bzw. 1987 erfolgten.

Was die Federn angeht,so sind/wären sie laut Gesetzt bekanntlich gleichzusetzen mit den sie abwerfenden Vögel. (Auch wenn es gerade bei praktisch als Abfallprodukt des Vogel zu bezeichneten Federn absoluter Schwachsinn sein dürfte) Und da hat nun mal allenfalls der Jagdpächter ein Anrecht darauf.

Allerdings dürfte der wohl wenig Interesse daran haben,dieses Recht bei aufgefundenen Federn geltend zu machen...

Selbst bei verkehrsbedingt zu Tode gekommenen Greifvögeln und Eulen nicht (sofern er nicht selbst einen,wiederum verbotenes,Handel mit solchen toten Tieren betreibt)
 
Moin, Moin,
Heliman schrieb:
Was die Federn angeht,so sind/wären sie laut Gesetzt bekanntlich gleichzusetzen mit den sie abwerfenden Vögel. (Auch wenn es gerade bei praktisch als Abfallprodukt des Vogel zu bezeichneten Federn absoluter Schwachsinn sein dürfte) Und da hat nun mal allenfalls der Jagdpächter ein Anrecht darauf.

Was verhindert werden soll ist wohl, dass Tiere geschossen werden um aus ihren Federn z.B. einen Hutsschmuck oder Masken als Touristensouvenier zu machen. Im Grunde ist das sinnvoll auch wenn es die üblichen Sammelleien durch Kinder schon in die Grauzone stellt.

Weil ich regelmäßig Federn und Totfunde bestimmter Arten sammle habe ich mir von der entsprechenden Behörde bescheinigen lassen, dass das kein Problem ist.

Gruesse,
Detlev
 
Detlev schrieb:
Moin, Moin,


Was verhindert werden soll ist wohl, dass Tiere geschossen werden um aus ihren Federn z.B. einen Hutsschmuck oder Masken als Touristensouvenier zu machen. Im Grunde ist das sinnvoll auch wenn es die üblichen Sammelleien durch Kinder schon in die Grauzone stellt.

Weil ich regelmäßig Federn und Totfunde bestimmter Arten sammle habe ich mir von der entsprechenden Behörde bescheinigen lassen, dass das kein Problem ist.

Gruesse,
Detlev

Nun Forenkollege Detlef,würdest du mir vehement widersprechen,wenn ich behaupten würde dass gerade in den Ländern in denen es die Leute nötig haben sollten Greife wegen ihrer Federn zu töten um sie an Touristen zu verkaufen,dass gerade in den Ländern Artenschutz wie Umweltschutz gleichermaßen absolut klein geschrieben werden?! Oder um es einmal ganz banal zu sagen - dass sich dort keine Sau um Artenschutz schert...
Es also den Vögeln recht wenig bringt/bringen würde,wenn ich Europa strenge Gesetze herrschen?! Für welche man sich in anderen Teilen des Globuses nicht die Bohne kümmert. Die Touristen die so etwas mitbringen (artgeschützte Artikel) sind meistens sowieso Leute die von Artenschutz keine Ahnung haben und gar nicht wissen auf was sie sich da eingelassen haben...

Also greift auch diese Überlegung,sofern sie eine gewesen sein sollte bei Erstellung dieser Gesetze,wieder ins Leere.

Weil wir gerade dabei sind,glaubst du ernsthaft dass hierzulande ein Züchter oder auch ein Falkner einen toten Vogel von sich,von dem er weiß Gott wie viele Mauserfedern schon hat,rupfen würde wenn er verendet ist? Wegen der Federn,um sie zu verkaufen? Entweder er gibt den Vogel einem Sammler oder einem Präparatoren. Oder wirft ihn gleich auf den Mist,wenn er schon eine Weile liegt oder sonstwie nicht mehr verwendbar ist.

Du schreibst,dass du dir hast behördlich bescheinigen lassen dass du Körper und Federn einsammeln kannst. Welchen Sinn machen dann wohl entsprechende Gesetze wenn man sich ohne weiteres,ohne Auflagen (?!!)Ausnahmegenehmigungen behördlich austellen lassen kann? Wird da der Grundgedanke des (wenig praxisbezogenen) Gesetzes nicht evident ad absurdum geführt?!? Und ist es überhaupt in dem entsprechenden Gesetz vorgesehen dass jeder,also nicht zu schulischen oder gemeinnützigen Zwecken,sich Sondergenehmigungen erwirken kann? Das,wenn man sich die Sache einmal genau überlegt,sagt schon einiges aus,über diese äußerst pauschale Regelung was Teile von artgeschützten Tieren angeht...

Immerhin bleibt zu konstantieren,dass zumindest eine Vielzahl der zuständigen Beamten in den Landesämtern mittlerweile zur Vernunft gekommen sind,gerade was Federn angeht...


Gruss
 
Moin, Moin,
Heliman schrieb:
Nun Forenkollege Detlef,würdest du mir vehement widersprechen,

Nicht unbedingt aber es geht ja nicht nur um Greife. Es geht z.B. auch um Federschmuck aus Papageienfedern wie er in Südamerika üblich ist und wie er aufgrund dieser Gesetzte wohl nur noch wenig importiert wird. Damit sinkt auch die Nachfrage und Angebot in den Herkunftsländern. Was auf jeden Fall ein positiver Aspekt für den Artenschutz ist. Das so was funktioniert zeigte doch das schöne Beispiel mit den "sächsischen Indianern" die Papiere hatten. Gut so!

Nebenbei sind Federn nicht leicht zu bestimmen. Wenn da der Zoll generell eine Handhabe hat ist das schon mal gut. Ein Beispiel was ich meine:

http://www.papageien.org/df/historisches/Pix/df_lery2.jpg

Heliman schrieb:
Die Touristen die so etwas mitbringen (artgeschützte Artikel) sind meistens sowieso Leute die von Artenschutz keine Ahnung haben und gar nicht wissen auf was sie sich da eingelassen haben...

Dann zahlen sie halt ein fettes Bußgeld, entsprechende Hinweise stehen in jedem Reiseführer und werden von jeder Reiseleitung verbreitet. Eventuell wird sogar beim Erwerb von Schnitzereien aus Tropenholz auf entsprechende Papiere hingewiesen.

Heliman schrieb:
Weil wir gerade dabei sind,glaubst du ernsthaft dass hierzulande ein Züchter oder auch ein Falkner einen toten Vogel von sich,von dem er weiß Gott wie viele Mauserfedern schon hat,rupfen würde wenn er verendet ist? Wegen der Federn,um sie zu verkaufen?

Nein, weil es dafür keinen (legalen) Markt gibt. Bei Adlern für Indianerschmuck gibts sicher so einen Markt wo dann auch illegale Abschüsse eventuell lohnend sein könnten. Welche Vogelarten sind noch mal für modische Hüte fast ausgerottet worden? Eiersammeln war auch mal weit verbreitet - ist aber fast ausgestorben.

Heliman schrieb:
Du schreibst,dass du dir hast behördlich bescheinigen lassen dass du Körper und Federn einsammeln kannst. Welchen Sinn machen dann wohl entsprechende Gesetze wenn man sich ohne weiteres,ohne Auflagen (?!!)Ausnahmegenehmigungen behördlich austellen lassen kann?

Ich habe damals einen Brief geschrieben in dem ich mich und mein Projekt vorgestellt habe. Unter anderm habe ich Literaturhinweise auf Artikel von mir beigefügt und auf eine Veröffentlichung des BfN hingewiesen wo ein Teil der Daten zu einer Art auch von mir stammen. Da die Arten die ich sammle aus Sicht des Artenschutzes nicht besonders heikel sind, ging es halt glatt.

Aber es ist ja noch mehr zu recht genehmigungspflichtig. Wenn man bestimmte Vogelarten im Freiland fotografieren (!) möchte braucht man eine Genehmigung. Das hat dazu geführt, dass die bekannten Zeitschriften und auch bei Wettbewerben Papiere über der Fotogenemigung bei Bildern dieser Arten beigefügt werden müssen. Auch das finde ich gut.

Heliman schrieb:
Immerhin bleibt zu konstantieren,dass zumindest eine Vielzahl der zuständigen Beamten in den Landesämtern mittlerweile zur Vernunft gekommen sind,gerade was Federn angeht...

Warten wir ab, wann es auch auf dem Gebiet wegen Missbrauch knallt. Solange es nicht möglich sein wird an einer Feder zu erkennen ob der Vogel für diese Feder getötet wurde bzw. dass sie aus einer legalen Haltung stammt ist m.E. die einzig gute Lösung für den Artenschutz eine Vorschrift die alle Federn erfaßt und damit auch keinen Zöllner überfordert.

Gruesse,
Detlev
 
Detlev schrieb:
Moin, Moin,


1)Nicht unbedingt aber es geht ja nicht nur um Greife. Es geht z.B. auch um Federschmuck aus Papageienfedern wie er in Südamerika üblich ist und wie er aufgrund dieser Gesetzte wohl nur noch wenig importiert wird. Damit sinkt auch die Nachfrage und Angebot in den Herkunftsländern. Was auf jeden Fall ein positiver Aspekt für den Artenschutz ist. Das so was funktioniert zeigte doch das schöne Beispiel mit den "sächsischen Indianern" die Papiere hatten. Gut so!

2) Dann zahlen sie halt ein fettes Bußgeld, entsprechende Hinweise stehen in jedem Reiseführer und werden von jeder Reiseleitung verbreitet.

3)Nein, weil es dafür keinen (legalen) Markt gibt. Bei Adlern für Indianerschmuck gibts sicher so einen Markt wo dann auch illegale Abschüsse eventuell lohnend sein könnten. Welche Vogelarten sind noch mal für modische Hüte fast ausgerottet worden?

4) Warten wir ab, wann es auch auf dem Gebiet wegen Missbrauch knallt. Solange es nicht möglich sein wird an einer Feder zu erkennen ob der Vogel für diese Feder getötet wurde bzw. dass sie aus einer legalen Haltung stammt ist m.E. die einzig gute Lösung für den Artenschutz eine Vorschrift die alle Federn erfaßt und damit auch keinen Zöllner überfordert.

Gruesse,
Detlev

Hallo Detlev

Zu Punkt 1:
Marktwirtschaftlich wirst du mit deiner These - dass die Verknappung einer Ware den Preis dafür senkt - wohl wenig Zustimmung finden. Eher das Gegenteil ist der Fall...

Auch hast du deine eigene These ("dass Tiere geschossen werden um aus ihren Federn z.B. einen Hutsschmuck oder Masken als Touristensouvenier zu machen") selbst widerlegt - nämlich mit der Aussage "Federschmuck aus Papageienfedern wie er in Südamerika üblich ist..."
Meine These wiederum ("wenn ich behaupten würde dass gerade in den Ländern in denen es die Leute nötig haben sollten Greife wegen ihrer Federn zu töten um sie an Touristen zu verkaufen,dass gerade in den Ländern Artenschutz wie Umweltschutz gleichermaßen absolut klein geschrieben werden") hast du bestätigt! Das zeigt,wir sind auf dem richtigen Weg...;)

---

Zu Punkt 2: Ob die fetten Bußgelder den eigens dafür getöteten Vögeln,welche du thematisierst,noch etwas bringt,darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein...8)

---

Zu Punkt 3:

Auch wenn ich dir nicht zu nahe treten will,irgendwie kommt es mir jetzt ein wenig läppisch vor. Ich schreibe dass ein Vogelbesitzer genug Mauserfedern hat/haben dürfte,wenn er Federn bräuchte. (Das ist die Praxis!!!) Du entgegnest mir dass der Grund wäre warum er seine toten Vögel nicht rupfen würde,dass " es keinen legalen Markt gibt"?!?

Denn auch hier zeigt übrigens die Erfahrung,auch wenn oder gerade weil es keinen legalen Markt für etwas gibt - den gibt es übrigens sehr wohl - treibt das die Preise nach oben. Und ist dafür eher kontraproduktiv!!!
Für alles was nicht (immer) legal ist,gibt es einen Grauen Markt! Das war schon immer so,und wird auch immer so bleiben.

Ich weiß auch nicht wer dir den Floh mit deine illegalen Abschüssen ins Ohr gesetzt hat?!? Nur damit wir wissen von was wir hier diskutieren,hast du mal die eine oder andere Quellenangabe,weche deine Thesen in plausibler Weìse belegen?
Auch wenn ich langsam müde werde,ständig auf die Praxis zu verweisen,du weißt doch hoffentlich dass Vögel jedes Jahr ihr Gefieder durchmausern?! Wenn jemand,wie du ständig andeutest,Adler schießen würde - wir reden hier von der Gegenwart,hoffe ich zumindest - dann sicher nicht wegen der Federn. Ich denke dies habe ich nun oft genug dargelegt...

---

4) Wieder ist daraus die fehlende Praxisnähe zu erkennen...:~

Ich glaube kaum dass bei einem Zollfund beispielsweise der Zöllner seinerseits als Fachmann für Artenschutz,gerade bei Federn,fungieren dürfte oder auch im entferntesten dafür vorgesehen sein dürfte... Soviel zum Thema Überforderung...(des Zöllners meine ich natürlich...8) )

In deinem Sinne würde ich vorschlagen dass man alle Züchter oder sonstige Vogelbesitzer generell des illegalen Besitzes von Federn bezichtigen sollte und entsprechend kriminalisieren...

Es sei denn,sie stellen Anträge auf Sondergenehmigungen. Dann können sie machen was sie wollen...8)
 
Moin, Moin,
Heliman schrieb:
Zu Punkt 1:
Marktwirtschaftlich wirst du mit deiner These - dass die Verknappung einer Ware den Preis dafür senkt - wohl wenig Zustimmung finden. Eher das Gegenteil ist der Fall...

In der Praxis funktioniert es aber. Der dort traditionelle Federschmuck der früher massenhaft importiert wurde, wird das heute nicht mehr, als Touristensouvenier sind die Dinger also out - das ist schon mal die halbe Miete.

Heliman schrieb:
Zu Punkt 2: Ob die fetten Bußgelder den eigens dafür getöteten Vögeln,welche du thematisierst,noch etwas bringt,darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein...8)

Den getöteten Vögeln sicher nicht, aber anderen Vögeln die aus dem Grund nicht getötet werden sicher etwas. Die Quelle für Federn sind eben nicht Vogelhalter, dass wäre wohl im wesentlichen zu teuer. Selbst bei einer Vollmauser pro Jahr wird man nicht mehr als 20-22 Handschwingen und 10-15 Schwanzfedern erhalten. Das ist wohl (Futterkosten etc.) kaum rentabel. Aber wenn man einen Vogel im Freiland fast für umsonst erbeuten kann ist das sicher ökonomischer. Und solange man diesen Unterschied nicht an der Feder sicher erkennen kann halte ich es für sinnvoll da sehr repressiv vor zu gehen. Sonst ist schlicht eine legale von einer illegalen Sammlung nicht zu unterscheiden und es gibt gar keine Maßnahmen dagegen. Und selbst wer Bußgelder nicht scheut, wird eine Beschlagnahme seiner Sammlung schon nicht wollen.

Heliman schrieb:
Ich weiß auch nicht wer dir den Floh mit deine illegalen Abschüssen ins Ohr gesetzt hat?!? Nur damit wir wissen von was wir hier diskutieren,hast du mal die eine oder andere Quellenangabe,weche deine Thesen in plausibler Weìse belegen?

Schau einfach im Kompendium der Vögel Mitteleuropas unter Gefährdungsursachen nach. Das Abstellen der völlig unkontrollierten Sammelei von Vogelfedern, Eiern, Bälgen etc. (was ja kein Problem wäre, wenn die Quelle dafür nur Überschuss und Abfall aus der Haltung wäre) hat sicher seines dazu beigetragen, dass diese als Gefährdungsursache abgenommen haben.

Heliman schrieb:
Auch wenn ich langsam müde werde,ständig auf die Praxis zu verweisen,du weißt doch hoffentlich dass Vögel jedes Jahr ihr Gefieder durchmausern?!

Ich mache Mauseruntersuchungen im Freiland.

Heliman schrieb:
Ich glaube kaum dass bei einem Zollfund beispielsweise der Zöllner seinerseits als Fachmann für Artenschutz,gerade bei Federn,fungieren dürfte oder auch im entferntesten dafür vorgesehen sein dürfte... Soviel zum Thema Überforderung...(des Zöllners meine ich natürlich...8) )

Muss er ja auch gar nicht weil schlicht im Grunde alles illegal. Das ist einfach und klar, in Zweifelsfällen kann man das dann juristisch klären.

Heliman schrieb:
In deinem Sinne würde ich vorschlagen dass man alle Züchter oder sonstige Vogelbesitzer generell des illegalen Besitzes von Federn bezichtigen sollte und entsprechend kriminalisieren...

Wieso? Da ich davon ausgehe, dass sie ihre Vögel legal bessitzen, sollten sie doch locker nachweisen können, dass auch die Federn legal sind. Und was hindert sie daran gescheite Papiere für die Abgabe der Federn auszustellen? Wenn das schon zuviel der Arbeit ist, ist dem Empfänger es auch nicht wichtig die Federn zu erhalten.

Gruesse,
Detlev
 
Detlev schrieb:
Moin, Moin,


1) In der Praxis funktioniert es aber. Der dort traditionelle Federschmuck der früher massenhaft importiert wurde, wird das heute nicht mehr, als Touristensouvenier sind die Dinger also out - das ist schon mal die halbe Miete.



2) Den getöteten Vögeln sicher nicht, aber anderen Vögeln die aus dem Grund nicht getötet werden sicher etwas.

3) Die Quelle für Federn sind eben nicht Vogelhalter, dass wäre wohl im wesentlichen zu teuer. Selbst bei einer Vollmauser pro Jahr wird man nicht mehr als 20-22 Handschwingen und 10-15 Schwanzfedern erhalten. Das ist wohl (Futterkosten etc.) kaum rentabel.

4) Aber wenn man einen Vogel im Freiland fast für umsonst erbeuten kann ist das sicher ökonomischer. Und solange man diesen Unterschied nicht an der Feder sicher erkennen kann halte ich es für sinnvoll da sehr repressiv vor zu gehen. Sonst ist schlicht eine legale von einer illegalen Sammlung nicht zu unterscheiden und es gibt gar keine Maßnahmen dagegen. Und selbst wer Bußgelder nicht scheut, wird eine Beschlagnahme seiner Sammlung schon nicht wollen.

5) Schau einfach im Kompendium der Vögel Mitteleuropas unter Gefährdungsursachen nach.

6) Das Abstellen der völlig unkontrollierten Sammelei von Vogelfedern, Eiern, Bälgen etc. (was ja kein Problem wäre, wenn die Quelle dafür nur Überschuss und Abfall aus der Haltung wäre) hat sicher seines dazu beigetragen, dass diese als Gefährdungsursache abgenommen haben.

7) Ich mache Mauseruntersuchungen im Freiland.

7.1) Wieso? Da ich davon ausgehe, dass sie ihre Vögel legal bessitzen, sollten sie doch locker nachweisen können, dass auch die Federn legal sind. Und was hindert sie daran gescheite Papiere für die Abgabe der Federn auszustellen? Wenn das schon zuviel der Arbeit ist, ist dem Empfänger es auch nicht wichtig die Federn zu erhalten.

Gruesse,
Detlev
Hallo

1) Das kommunikative Problem bei uns beiden dürfte wohl darin begründet sein,dass ich mich meinerseits auf meine Erfahrungen in Sachen Greifvögel beziehe,du dich mehr mit deinen in Sachen Papageien. Und wir beide den Fehler machen das eine mit dem anderen in einen Topf zu werfen.

Daher möchte ich mich jetzt eindeutig dahingehend artikulieren,dass ich mich auf Greifvögel beziehe! Wenn du irgendwelche praktische Erfahrungen auf dem Gebiet gemacht hast,können wir uns noch einmal der Thematik der Federeinfuhr widmen. Allerdings sollte dann etwas mehr wie Hörensagen (?) oder Vermutungen (!) deinerseits ins Felde geführt werden.

---

2) Wenn nicht andere Unwissende zu tausenden sich Unmengen von Federn in die Koffer stopfen...

---


3) Womit wir wieder bei deinen Defizite in Sachen Praxis wären!

Also,ich unterstelle dir jetzt eindeutig dass du über Sachen dir eine Meinung gebildet hast,über die du nicht die leisese Ahnung zu haben scheinst!!!

Frage: Welche praktischen Erfahrungen und Kontakte hast/hattest du jemals mit Vogelzüchtern? (Eindeutige Frage,erbitte eindeutige Antwort!)

Frage: Wie heißt der Züchter und wo lebt er,der Vögel züchtet um Federn zuverkaufen? (Eindeutige Frage,erbitte eindeutige Antwort!)

---

4) Irgendwelche Fakten,sprich literate Nachweise,welche deine "Erfahrungen" in irgend einer Weise untermauern könnten? (Einmal von Leuten abgesehen die sich Sondergenehmigungen bei Behörden einholen um ihre Lust am Sammeln - unter welchen Vorwänden auch immer - damit versuchen zu legitimieren. Und ihrerseits wohl kaum eindeutig nachweisen können dass ihre Todfunde eines natürlichen Todes gestorben sind... Den die Welt ist ja sooo schlecht...)

---

5) Die von mir erwünschten literaten Nachweise hätte ich gerne etwas konkreter gewünscht. Entsprechende Internetseiten beispielsweise....

---

6) Netter Versuch,aber ich habe meine Probleme bei deinen Ausführungen zu "Vogelfedern, Eiern, Bälgen einen Zusammenhang,geschweige denn einen literaten Nachweis,den ich erbeten hatte,zu finden zum Kernpunkt meiner ziemlich eindeutigen Frage an dich?!? Nämlich den angeblichen illegalen Abschüssen.

Auch weiß ich nicht so recht,was ich mit deiner Formulierung "Das Abstellen der völlig unkontrollierten Sammelei von Vogelfedern, Eiern, Bälgen etc anfangen soll?!
Zu deiner Information,nur falls du es nicht wissen solltest:Weder das Sammeln von Präparaten,noch von Federn oder meinetwegen auch Eiern,ist oder war jemals genehmigungs- oder meldepflichtig! Das auch zum Thema Sich eine Meinung bilden ohne praktisches Hintergrundwissen.

---

7) Ist das jetzt ein JA oder eine NEIN? (Auf meine Frage ob du weißt dass Vögel jedes Jahr kpl. ihr Gefieder durchmausern)

---

"Muss er ja auch gar nicht weil schlicht im Grunde alles illegal. Das ist einfach und klar, in Zweifelsfällen kann man das dann juristisch klären."

Auch diese Aussage zeugt wieder von einer gewissen Unkenntnis,geprägt vom Hang zum Pauschalisieren.

Nicht jede eingeführte Feder,selbst von Greifvögeln,ist automatisch ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Belange. Seit der Neuordnung Mitte 1997 sind nämlich viele Greifvogelarten nicht mehr Anhang A der EG- Einstufung! Beispielsweise fast 90% der unter der wissenschaftlichen Bezeichnung Bussard (Buteo ...) aufgelisteten Arten sind Anhang B zu finden und daher nicht bescheinigungspflichtig auf Grund von Dokumenten, was die Herkunft angeht. Zumindest nach 1997.

---

"Das ist einfach und klar, in Zweifelsfällen kann man das dann juristisch klären."
Frei nach dem Motto ,,Hängt ihn auf. Die Verhandlung machen wir danach...´´

---
7.1) Was denn nun,werter Forenkollege Detlev?!?

Erst schreibst du,ich zitiere wörtlich:"Solange es nicht möglich sein wird an einer Feder zu erkennen ob der Vogel für diese Feder getötet wurde bzw. dass sie aus einer legalen Haltung stammt ist m.E. die einzig gute Lösung für den Artenschutz eine Vorschrift die alle Federn erfaßt. "
Dazu noch ergänzend,was die Einstufung vieler zuständigen Beamten angeht,die für Federn mittlerweile formlose Bescheinigungen von Haltern als Herkunftsnachweis für ausreichend halten,den Satz diesbezüglich:"Warten wir ab, wann es auch auf dem Gebiet wegen Missbrauch knallt"

Jetzt hingegen schreibst du urplötzlich:"Da ich davon ausgehe, dass sie ihre Vögel legal bessitzen, sollten sie doch locker nachweisen können, dass auch die Federn legal sind"?!?
Hinzufügend noch:Und was hindert sie daran gescheite Papiere für die Abgabe der Federn auszustellen?
(Jemand mit Praxisnähe und Hintergrundwissen würde bei letztem Satz an rationelle,sprich finanzielle Gründe denken. Wenn die behördliche Bescheinigung beispielsweise teurer ist als der Wert der Feder,und den Behörden selbst eine formlose Bescheinigung mit Unterschrift des abgebenden Vogelhalters reicht,der bestätigt die Federn verschenkt zu haben)

Wie darf ich also diese überraschende Kehrtwende verstehen? Hast du dafür - vorausgesetzt es hat kein Sinneswandel bei dir eingesetzt - eine plausible Erklärung? Zumindest habe ich mich bei meinen praktischen Beispielen und Anmerkungen stets auf Falkner und Züchter bezogen.

Aber ich vermute einmal,dass du mit deinem Nachweis an einen teuren aber hundertprozentig genauen Gentest denkst,der den selbst idellen Wert der Feder um ein vielfaches übersteigen würde?! Und somit deiner pauschalen Kriminalisierung von Vogelhaltern und Sammlern argumentativ entgegenkommt,wenn er aus finanziellen,rationalen und auch prinzipiellen Gründen gleichermaßen abgelehnt werden würde.


Gruss
Heliman
 
hmmm ich selbst frage mich auch immer, ob es wirklich so stimmt, dass die tiere über 50 jahre alt sind.

ich selbst finde präperate an sich schön, vor allem unter dem aspekt aus ihnen, mit ihnen lernen zu können
würde auch gerne selbst das präparieren lernen um "morgengaben" meiner katzen zu präparieren. (möglicherweise ist eine katze die quelle für die jungvögel).
wenn ich ehrlich bin gefallen mir präperate am besten in wissenschaftlichen sammlungen von museen wo sie für die darstellung eines biotops genutzt werden. kann mich immer gar nicht satt sehen daran.

Gruß DasEtwas
 
Also, generell finde ich Präparate von Totfunden für Museen für eine super Idee, ansonsten empfinde ich die als negativ.

Zu diesem Thread muss ich sagen, dass ich es nicht ok finde, hier einen Ebayverkäufer öffentlich anzuprangern, weil das 1. unter seine Privatsphäre fällt und er nicht zu der Veröffentlichung seines Namens hier im Forum eingewilligt hat und 2. eine Sache ist, die man über Ebay regeln sollte bzw. ihn direkt anschreiben und das mit ihm persönlich zu klären sollte.


Liebe Grüsse, Jörg :)
 
Hallo Jörg!
Du hast mit dem Namen völlig recht und darum hab ich ihn auch entfernt.
Liebe Grüße,BEA
 
Bea, das war nur allgemein, weil hier solche Dinge öfter auftauchen, sowas kann man Offtopic im Chat privat machen ;) (nicht persönlich an die User gemeint, sowas mag niemand über sich selbst lesen, oder?).


Liebe Grüße, Jörg :)
 
Thema: Tierpräparate Artenschutz

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Charlette
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