Ausgestopfter Rabenvogel?

Diskutiere Ausgestopfter Rabenvogel? im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Vogelfreunde, erst mal muss ich sagen, dass ich ein großer Tierfreund bin, nicht das ich hier falsch verstanden werde. ;) Ich habe aus...
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simple.man

Guest
Hallo Vogelfreunde,

erst mal muss ich sagen, dass ich ein großer Tierfreund bin, nicht das ich hier falsch verstanden werde. ;)
Ich habe aus einer Erbschaft 2 ausgestopfte Rabenvögel bekommen. Das eine dürfte eine Dohle sein, das andere eine Krähe (bin aber ledier kein Fachmann, könnte auch was anderes sein). Ich selbst habe zu viel Respekt vor Raben, als das ich sie mir ins Zimmer hängen würde. Raben gehören zu meinen Lieblingvögeln.
Darum wollte ich die 2 schönen Stücke verkaufen. Nun ist mir aber gesagt worden, es sei verboten, wegen Artenschutz und so. Die 2 Vögel sind mindestens 50 Jahre alt. Brauche ich dazu eine "Genehmigung" oder so? Wenn ja, wo bekomme ich sowas her?

Ich bedanke miche bereits im Voraus, viele Grüße, simple man
 
Hallo,
Ja, brauchst du, du kannst dir aber, wenn du nachwiesen kannst dass sie aus einer Erbmasse sind bei der Oberen oder Unteren Naturschutzbehörde deiner Stadt eine ausnahmegenehmigung für den Verkauf der beiden Stücke geben lassen.
Egal ob es eine Dohle,Saatkrähe,Rabenkrähe oder Kolkrabe ist,diese fallen alle unter Art. 1 der VSR.
Das mit den 50 Jahren hat hier übrigents keinerlei bedeutung da dies Tiere betrifft die unter das Wa fallen.
 
hallo saganay,

kolkrabe ist nicht in der vogelschutzrichtlinie enthalten. kolkraben unterliegen dem jagdrecht, nicht dem naturschutzrecht.
 
Hallo, Lotko :)

Also, um mal wieder eine Diskussion zu entfachen...

Natürlich steht der Kolkrabe unter Artenschutz, in vielen lokalen Listen sogar unter "Ausgestorben" "Vom Austerben bedroht" etc.

Das Jagdrecht hat NICHTS mit dem Artenschutz zu tun, das sind 2 völlig voneinander unabhängige Behörden!

Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster, Eichelhäher und co. fallen ebenfalls unter das Jagdrecht, sind aber ebenfalls allesamt artengeschützt!

Die ganzen Greifvögel sind ganzjährig geschont, fallen also unter das Jagdrecht (Federwild), sind trotzdem artengeschützt...wo bitte ist da der Zusammenhang???

Viele Grüße, Jörg
 
So, und noch einmal zu der Frage bezüglich der Verkaufsgenehmigung...

Solltest Du nachweisen können, dass die Präparate so alt sind und Du sie geerbt hast, dürftest Du problemlos eine Verkaufsgenehmigung beantragen können, eine Besitzerlaubnis entfällt normalerweise bei Nachweis über das Alter der Präparate, da unser Artenschutzgesetz erst seit 1984 Gültigkeit hat :)
Die Genehmigung erhälst Du be der unteren Landschafts-/Naturschutzbehörde Eurer Stadtverwaltung (bei einem Kreis bei der Kreisverwaltung) :)

Viele Grüße, Jörg
 
Thema: Ausgestopfter Rabenvogel?

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