Hallo Holger,
an die gesamte WA-Verordnung wird man nicht so ohne weiteres kommen.
Das wichtigste was man eigentlich zu den Anhang A und B-Arten wissen muss ist folgendes:
Anhang A steht für streng geschützte Tiere (vom aussterben bedroht). Diese dürfen nur mit einer Vermarktungsbescheinigung (bwz. einer alten Cites) gehandelt werden. Desweiteren müssen diese Tiere unverkennbar gekennzeichnet sein, d.h. beringt, gechipt, bzw. bei Schildkröten und Schlagen wird in erster Linie eine Fotodokumentation gefordert, diese hängt dann z. B. auch an der Vermarktungsbescheinigung an. Ohne dieses Papier kann ich nur davon abraten ein Tier zu kaufen, da dass erheblichen Stress mit den Behörden gibt. Dieses ist eigentlich das wichtigste was bei Anhang A-Arten zu beachten ist.
Anhang B (besonders geschützt) Arten können mit einem Herkunftsnachweis (d.h. Einfuhrgehemigung, Züchternachweis) gehandelt werden. Ebenfalls dieser Herkunftsnachweis ist zwingend notwendig, damit man nachweisen kann, dass man z. B. kein illegal eingeführtes Tier hat.
Beide Anhänge sind meldepflichtig, (An- und Abmeldung).
Das ist im wesentlichen das wichtigeste was zu beachten ist.
Ich hoffe ich konnte dir etwas behilflich sein und hoffe das ich deine Frage richtig verstanden gehabt.
Bezüglich der gesetzlichen Regelungen für Deutschland könntest du ja mal nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) googlen.