WA Anhang A was steht drin

Diskutiere WA Anhang A was steht drin im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, wo kann man eigentlich lesen was im Woshingtoner Abkommen Anhang A & B überhaupt drin steht? Überall steht welche Arten wo drin sind...
H

holger74do

Guest
Hallo,

wo kann man eigentlich lesen was im Woshingtoner Abkommen Anhang A & B überhaupt drin steht?
Überall steht welche Arten wo drin sind, aber was man zu beachten hat steht nirgends.

Weiß da jemand mehr?
 
Hallo Holger,

an die gesamte WA-Verordnung wird man nicht so ohne weiteres kommen.
Das wichtigste was man eigentlich zu den Anhang A und B-Arten wissen muss ist folgendes:
Anhang A steht für streng geschützte Tiere (vom aussterben bedroht). Diese dürfen nur mit einer Vermarktungsbescheinigung (bwz. einer alten Cites) gehandelt werden. Desweiteren müssen diese Tiere unverkennbar gekennzeichnet sein, d.h. beringt, gechipt, bzw. bei Schildkröten und Schlagen wird in erster Linie eine Fotodokumentation gefordert, diese hängt dann z. B. auch an der Vermarktungsbescheinigung an. Ohne dieses Papier kann ich nur davon abraten ein Tier zu kaufen, da dass erheblichen Stress mit den Behörden gibt. Dieses ist eigentlich das wichtigste was bei Anhang A-Arten zu beachten ist.

Anhang B (besonders geschützt) Arten können mit einem Herkunftsnachweis (d.h. Einfuhrgehemigung, Züchternachweis) gehandelt werden. Ebenfalls dieser Herkunftsnachweis ist zwingend notwendig, damit man nachweisen kann, dass man z. B. kein illegal eingeführtes Tier hat.

Beide Anhänge sind meldepflichtig, (An- und Abmeldung).
Das ist im wesentlichen das wichtigeste was zu beachten ist.
Ich hoffe ich konnte dir etwas behilflich sein und hoffe das ich deine Frage richtig verstanden gehabt.

Bezüglich der gesetzlichen Regelungen für Deutschland könntest du ja mal nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) googlen.
 
Hallo Holger.

das Washingtoner Artenschutzabkommen ist für en Normalverbraucher relativ uninteressant, da es keine gesetzliche Grundlage hat.

Umgesetzt wird dieses Abkommen über die EG-Verordnung Nr. 338/97, die das WA unmittelbar in deutsches Recht umsetzt. Ebenso wichtig ist die Bundesartenschutzverordnung (BArtschVO), die die Liste der o.g. EG-VO noch erweitert. Beides findest Du sicher beim Googeln, ein interessanter Link ist auch www.wisia.de .

Im Übrigen findest Du sicher auch die Inhalte des WA im Internet. Das WA regelt übrigens nur den Handel mit bestimmten seltenen Tier- und Pflanzenarten und bietet keine Aussage über die tatsächliche Seltenheit einer Art.
 
@Agaernährerin

Es entspricht nicht ganz den gesetzlichen Vorgaben, wenn du schreibst dass Anhang A Arten mit einer alten CITES vermarktet werden dürfen. Vielmehr muß die CITES auf EU-Bescheinigung umgestellt werden, sprich eine solche beantragt werden und bei Veräußerung dem Käufer ausgehändigt werden. Nur dann ist die Veräußerung legal, zumindest im Sinne der Gesetzgebung.
 
Thema: WA Anhang A was steht drin

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