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DanielG
Foren-Guru
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Eben deshalb gibt es zur Zeit auch keinen gesamtwirschaftlichen Schaden, mit dem die Verordnung zu rechtfertigen ist. Aus dem gleichen Grund verweist man pausenlos auf den ungefährdeten Bestand, als sei das per se ein Tötungsgrund.
Wenn es keinen gesamtwirtschaftlichen Schaden gäbe, gäbe es auch keinen Verordnungsentwurf.
Und ein ungefährdeter Bestand lässt sehr wohl eine Bejagung zu, wenn das Tier keine Federn, sondern Haare hat.
Das hartnäckige Verlangen nach detaillierten Schadensbeweisen ist nichts anderes als ein Ablenkungs- und Verzögerungsmanöver. Was sich unter der Wasseroberfläche abspielt, kann man schlecht per Foto oder Video dokumentieren, jedenfalls nicht ohne grossen Aufwand.
Und was man nicht sehen kann, das findet nicht statt?
Wenn man die gleichen Ansprüche nach detaillierter Beweisführung auf andere Bereiche übertragen wollte:
gerade heute ist in der Zeitung ein netter Bericht darüber, wie die Vogelschutzfraktion in schon fast mafiöser Manier weitere Gewässer im Landkreis Heilbronn zur Aufnahme in das FFH- / Natura 2000 - Programm gemeldet hat (unter Umgehung der betroffenen Kommunen) mit der Begründung, dort gebe es Brutvorkommen an Eisvögeln. Kein einziges Brutvorkommen musste nachgewiesen werden- es genügte die Behauptung einer Privatperson.
So rum gehts doch auch.
idS Daniel