Unfall mit Motorrad

Diskutiere Unfall mit Motorrad im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo ich bin zwar neu hier im Forum und hab da mal gleich eine Frage Ich bin Moderator in einem Motorradforum, einer unserer User hat uns...
Nun, wie schon sehr oft hier diskutiert, muß man in diesem Fall sehr genau zwischen den Einschränkungen durch das Bundesnaturschutzgesetz und den zusätzlichen Einschränkungen/Befugnissen, welche sich durch das Jagdrecht ergeben, unterscheiden.

Für einen toten Vogel, der nicht dem Jagdrecht unterliegt, gilt das Aneignungs- und Besitzverbot. Und dieser Tatbestand ist bereits beim Aufheben des Vogels gegeben.

Der Bussard unterliegt aber zusätzlich noch dem Jagdrecht. Ein Aufheben bzw. Mitnehmen erfüllt somit den Tatbestand der Jagdwilderei.

Fazit: Egal, um welchen Vogel es sich handelt, der Normalbürger muß ihn liegen lassen (wenn er tot ist).

VG
Pere ;)
 
Moin, Moin,

Fazit: Egal, um welchen Vogel es sich handelt, der Normalbürger muß ihn liegen lassen (wenn er tot ist).

Im Prinzip ja, kräht trotzdem kein Hahn nach - präpariert bekommt man den Vogel ja eh nicht, da kein vernünftiger Präparator so was annimmt. Trotzdem freut sich das Museum über jeden toten Vogel den ich bringe. Die Einlieferung angewester Vögel dort per post ist durchaus normal (man kann ja gut verpacken).

Gruesse,
Detlev
 
Fazit: Egal, um welchen Vogel es sich handelt, der Normalbürger muß ihn liegen lassen (wenn er tot ist).

VG
Pere ;)

Also das ist ja ein tolles Gesetzt.Und wenn so'n Tier gegen eine Fensterscheibe fliegt und tot im Garten liegt muss man halt damit leben oder was?

Oder einfach nur warten bis die Natur von selbst entsorgt :?

Nun,man muss nicht alles verstehen.Aber wenn man eine Feder findet und mitnimmt,boah ey das ist auch verboten.

Es gibt halt für alles ein Gesetz.
 
Ich wollts ja nur mal kurz anmerken.....falls dann doch ein ein Hahn danach kräht, weil Jagdwilderei ist keine Ordnungswidrigkeit mehr:+klugsche
jeder trägt ja für sich selbst die Verantwortung, das brauch ich ja nicht zu erwähnen.
Nur mal ne Frage zur Post: Du verschickst tote große Vögel??? So mit Inhalt? also Gedärmen usw?? Was sagt die Post dazu?:D
 
Nun,man muss nicht alles verstehen.Aber wenn man eine Feder findet und mitnimmt,boah ey das ist auch verboten.

Es gibt halt für alles ein Gesetz.
Dieses Gesetz hat durchaus seine Berechtigung:
Zum Beispiel Adlerfedern: Sie gelten als "Souvenier" genau wie Adlerklauen.
Elfenbein ist das beste Beispiel: darum sind nicht nur bedrohte Tiere geschützt, sonderen auch deren Teile.
Es gibt leider zuviel Bekloppte, die nicht auf einen Fund warten, sondern das entsprechende Tier gleich umbringen, um an diese Teile zu kommen.
liebe Grüße,buteo
 
Nur mal ne Frage zur Post: Du verschickst tote große Vögel??? So mit Inhalt? also Gedärmen usw?? Was sagt die Post dazu?:D

Ne, ich liefere persönlich ab habe aber auch schon mal verschickt. Kommt durchaus an ;-) Da ich bisher keine jagbaren Vögel in den Fingern hatte ist auch nichts mit Wilderei.

Gruesse,
Detlev
 
Das verschicken mit der Post ist auch hier durchaus üblich. Hunderte von Tieren sind so schon bei mir angekommen. In den letzten 25 Jahren gabs nur zweimal ein Problem. Beidesmal mit einer Katze, die im einen Fall im Paketzentrum aus der schlechten Verpackung purzelte :D und im anderen tatsächlich vor dem Versenden schon vier! Wochen lang in einem Keller gelegen hatte :k Beide wurden von der Post zusätzlich besser Verpackt und kamen bei mir an. Hab dem Postboten dann eine Flasche Wein spendiert :D
Der Schutzgedanke in allen Ehren, aber das Gesetz mit dem aufheben, geht völlig an der Realität vorbei. Jedes Jahr verunfallen allein hier in der Schweiz tausende von Wildtieren ( nur schon Igel werden ca 1 Million geschätzt!). Bussarde sinds pro Kilometer Autobahn um 1 Stück jährlich. Da spielts für den Schutz der Art absolut nicht die geringste Rolle ob jemand was aufhebt. Selbst wenn ich einen Unfalladler finde, ( was auch schon vorgekommen ist)ist es für den Schutz schon zu spät. Genau mit solchen Exemplaren, kann ich aber demjenigen, der unbedingt mal eine Feder oder Kralle haben will, diese verschaffen. Da schiesst keiner mehr einen Adler weil er eine Klaue will, weil er sie ja viel einfacher legal kriegen kann. Die Gründe für solche Abschüsse liegen dann an ganz anderen Orten.
Was wir einfach haben ist: Der Handel mit den geschützten Tieren ist verboten. D.h. ich kann nur meine Arbeit daran verrechnen , nicht aber etwas für das Tier verlangen.
 
Tja der arme Vogel.
Ich hatte allein schon dieses Jahr massig Glück das ich beim Mopedfahrn noch keinen Birdstrike hatte.
Mir sind dieses Jahr schon Amseln, Krähen, Falken, Bussard, Meisen, Elstern um nur einige zu nennen, seeehr nahe am Visier vorbei gedonnert.8o :?
 
@raptor49

Und diese ganzen Vögel unterscheidest du wenn du mopped fährst?
Man musst du langeweile haben :D
 
außerdem sind hier ja die Motorradfahrer ebenfalls "vogelverrückt"
Klar fallen uns beim Mopedfahren auch die lieben gefiederten Freunde auf!:D
liebe Grüße,buteo
 
Nur das die lieben gefiederten Freunde mich und kollegen das ein um andere mal fast vom bock geschossen hätten. 8o
 
...Und diese ganzen Vögel unterscheidest du wenn du mopped fährst?
Man musst du langeweile haben :D
:hmmm: Langeweile ?

Ich denke ehr, daß es einen Unterschied macht, auf welchem Mopped man unterwegs ist!

Schnurre ich relativ langsam mit einem "kleineren" motorbetriebenem Zweirad durch die Landschaft, kann ich mich nebenher auch noch mit der Beobachtung von z.B. Vögeln beschäftigen.

Gleiches wird mit einer 750er oder 1000er unterm Hintern bei über 100 km/h auf kurvenreichen, schmalen Landstraßen aus gesundheitlichen Gründen kaum möglich sein.


LG,
Liesl
 
Also ich hatte früher keine Probleme, wenn ich mit meinem alten Besen (BSA Golden Flash) unterwegs war, nebenher, da mal eine Waldohreule oder dort mal einen Wanderfalken zu erblicken :D
Für die jüngeren hier: ein Engländer Jahrgang 1952
 
Bitte nicht WA und BNatSchG verwechseln: Das WA regelt den Handel mit Tieren über EU-Außengrenzen hinweg sowie bei innergemeinschaftlichem Verkehr über Ländergrenzen hinweg. Für den Bürger hat es keine direkte Wirkung (ist quasi eine Art Staatenvertrag). Das WA wurde für Europa in der Verordnung (EG) 338/97 umgesetzt, und die hat nun direkte Wirkung auf den Bürger.

Somit greift hier nicht das WA, sondern das Bundesnaturschutzgesetz (mit den von buteo bereits genannten Regeln).

Was wiederum anders aussieht, wenn "man" der Jagdausübungsberechtigte ist und es sich um die Bussardfeder (oder einen toten Bussard) dreht. Die Eulenfeder bleibt hiervon unberührt, die ist für alle tabu.

Ich würde den Vogel lediglich von der Fahrbahn wegnehmen und daneben in Wald/Wiese werfen (nicht in den Graben!). Ja nicht einpacken und sonstwie entsorgen wollen!

VG
Pere ;)
Man darf keine Eulenfeder mitnehmen??? Wer hält sich denn daran?:?
 
Als Bikerin kann ich nur sagen, dass man froh ist, mit KEINEM Tier zusammenzustoßen! Wer sowas freiwillig riskieren würde, hat sie nicht mehr alle ;)
 
da ist Meiner Meinung das risiko auch zu groß also kein vernüpftiger biker fährt mit absicht den vogel platt

MFG
Profi
 
@profi und Cheyenne,was hab ich verpasst,wieso mit Absicht einen Vogel töten:?
 
Thema: Unfall mit Motorrad

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