Ungesicherter Strommast tötet seltenen Uhu

Diskutiere Ungesicherter Strommast tötet seltenen Uhu im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Komitee gegen den Vogelmord e.V. (Bonn) Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (Bad Münstereifel) P R E S S E I N F O R M A T I O N...
wo kann man das nachlesen, dass es kein gesetz dafür gibt, buteo. das interessiert mich.

was ist mit dem Paragraph 53.
?

Würdest Du mir bitte den Auszug aus dem Gesetz nennen, dem Du den Paragraphen entnommen hast?
Verkehrsgestz? Jagdgesetz? Tierschutzgesetz? Kleingärtnerverordnung?
Also was meinst Du?
Nein, es gibt kein Gesetz zur Sicherung der Hochspannungsmasten, es ist immer noch freiwillig.
 
hallo buteo,
wenn mich nicht alles täuscht, geht es um das Bundesnaturschutzgesetz. der gesetzgeber nimmt insofern die betreiber in die pflicht, dass sie bis 2012 alle mittelstrommasten umgerüstet haben müssen, in vogelsichere masten.

es gibt schon eine gesetzliche verpflichtung, meiner einschätzung nach. seit ca. 2003. wenn danach nochmal unsichere masten gebaut wurden, könnte es anscheinend doch als strafbar gelten. so verstehe ich es jedenfalls.
 
den Gesetzesauszug kann ich nicht finden.
Wenn es ihn gibt, sollte er gern hier gepostet werden, das hilft weiter.
 
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 53 Vogelschutz an Energiefreileitungen
Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686)

1Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.
2An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen.
3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Oberleitungsanlagen der Bahn.
http://norm.bverwg.de/jur.php?bnatschg_2002,53
 
ich finde es absolut legitim, wachsam zu sein und gegen möglichen gesetzesbruch, versuchen, vorzugehen, in form von anzeigen.
Ist es nicht just jene Südwind gewesen, die sich über bestehende Gesetze hinweg setzte, indem Sie dort Tauben fütterte wo es verboten war.
Jeder so wie er es brauch, gell?

Tam
 
ach jener tam vergleicht oder verwechselt nachwievor, straftaten mit ordnungwidrigkeiten, (äpfel mit birnen.) na wie er es halt grad braucht, gell.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Südwind
Wo ist denn der Straftatbestand?
Guck Dir mal §§ 65,66 BNatSchG an. Diese nehmen nicht auf § 53 Bezug.
Allerhöchstens OWI nach § 65 (1).
 
§ 53 Vogelschutz an Energiefreileitungen

1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 53

Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Oberleitungsanlagen der Bahn.
http://www.buzer.de/gesetz/2122/a30138.htm
 
der straftatbestand scheint darin zu liegen, dass alle mittelstrommasten, nebst technischer bauteile, die nach dem neuen gesetz "paragraph 53", von 2002, den gesetzesvorlagen nicht entsprechen, geahndet werden können.

es besteht nach ansicht der vogelschützer der verdacht, dass dieser beschriebene mast, (nachdem das gesetz novelliert wurde), errichtet wurde. das soll nun von der staatsanwaltschaft überprüft werden.

so verstehe ich den sinn jedenfalls. so verstehe ich jetzt die anzeige des komitee´s.
 
wo geht das denn hervor?
Also kann ich beruhigt davon ausgehen, das du den Artikel nicht gelesen hast!
Jeweils unten rechts und links steht "Der Vogelfreund 7/2007". "Der Vogelfreund" erscheit einmal im Monat.
Da ich den Autor kenne, wurde mir dann auf dem Weg mitgeteilt das die Abteilung, die das durchfüht, solche Bilder schon früher gemacht hatte.
 
Mit viel Phantasie kann man sich einen Straftatbestand zusammenreimen:

§ 53 verbietet ab 2002 die (Neu) Errichtung solcher Masten.

§ 66 Abs.2 stellt das vorsätzliche Töten von streng geschützten Arten unter Strafe.

Ginge man also davon aus, dass RWE den Mast nach 2002 errichtet hat um damit (vorsätzlich) diesen Uhu zu töten, so wäre es zutreffend. ( eher unwahrscheinlich)

Es kommt also lediglich § 65 Abs. 4 in Betracht, der die fahrlässige Begehung regelt.

Diese Normen sollen jedoch gezielte Übergriffe auf Tiere/Pflanzen regeln und unter Strafe stellen. Ob dies für mittelbare Fälle gilt, wage ich zu bezweifeln.
 
Also kann ich beruhigt davon ausgehen, das du den Artikel nicht gelesen hast!
Jeweils unten rechts und links steht "Der Vogelfreund 7/2007". "Der Vogelfreund" erscheit einmal im Monat.
Da ich den Autor kenne, wurde mir dann auf dem Weg mitgeteilt das die Abteilung, die das durchfüht, solche Bilder schon früher gemacht hatte.
hmmm, grübel, sicher gibt es solche bilder und berichte schon früher. aber speziell dieser bericht, den ich eingstellt habe, mit der dazugehörigen anzeige, ist neu. das geht ja eindeutig aus dem bericht hervor. ich kann mich schliesslich nur auf diese angaben beziehen und nicht darauf, was ein dir bekannter autor, eines anderen berichtes, dir mitgeteilt hat.
 
Ginge man also davon aus, dass RWE den Mast nach 2002 errichtet hat um damit (vorsätzlich) diesen Uhu zu töten, so wäre es zutreffend. ( eher unwahrscheinlich)
hallo jono,
dass rwe vorsätzlich den masten gebaut hat, um den uhu oder sonstige artengeschützte vögel zu töten, halte ich auch für unwahrscheinlich. es ginge höchstens darum, dass der mast unzureichend und nicht sicher genug erstellt wurde. ein versehen, eventuell? oder nachlässigkeit. materialermüdung, zu wenig nachkontrollen. man weiss es nicht.

das soll ja nun die staatsanwaltschaft herausfinden. vielleicht erfährt man ja wiedermal was darüber.

§ 66 Abs.2 stellt das vorsätzliche Töten von streng geschützten Arten unter Strafe.
den grafen gabs schon vor 2002. schloss jedoch die masten nicht mit ein. deshalb dann der neue graf dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verwechselst da etwas. Der "neue" § 53 enthält keinen eigenen Straftatbestand. Man kann nicht wegen eines Verstosses gegen diese Vorschrift, durch diese Vorschrift bestraft werden.
Eine Bestrafung kann lediglich über § 66 erfolgen. Eine Ahndung als Owi lediglich über § 65.

Auch ich habe geschrieben, wie auch Du vermutest:

"Diese Normen sollen jedoch gezielte Übergriffe auf Tiere/Pflanzen regeln und unter Strafe stellen. Ob dies für mittelbare Fälle gilt, wage ich zu bezweifeln. "

Daher kann eine Bestrafung hier meines Erachtens nicht erfolgen, es sei den man konstruiert dies so, wie ich oben beschrieben habe und was ich für sehr wenig erfolgversprechend halte.

Deshalb verstehe ich buteos Einwand mit dem Bildzeitungsniveau sehr gut.
Auch dort wird teilweise durch die "eigenwillige" Darstellung von "Tatsachen" verquickt mit eigenen Ansichten auf eine Art und Weise Stimmung gemacht, die nicht als seriös bezeichnet werden kann.

Wenn man ernst genommen werden will, verhält man sich anders. Wenn man lediglich Stimmung machen will, kann es effektiv sein.

Wie man soetwas bewertet, ist Geschmackssache :zwinker:
 
Also davon lebt eine ganze Lobby? Von Schüren der Ängste?

Man kann sich über alles und jeden streiten, doch man sollte die wesentlichen Dinge nicht aus den Augen verlieren.
 
Ich möchte auch mal "meinen Senf" dazu sagen:
heute morgen um 06.30 Uhr berichtete der lokale Radiosender Bonn-Rhein-Sieg, dass im Gebiet um Königswinter/NRW = auf der anderen Rheinseite von Bonn in diesem Jahr 50 Uhus an Strommasten von zu Tode kamen.
Ein Sprecher von RWE gab im Interview zu, dass sein Unternehmen gegen das bestehende Gesetz verstoßen habe, weil die Strommasten - trotz bestehender Vorschrift - noch nicht vogelsicher abgesichert wurden.

Ich freue mich, dass das Komiteé für Vogelmord die angezeigt hat und dass auch im Radiosender über den Tod der Uhus an den Strommasten berichtet wurde. Wer sonst hätte es getan oder tun sollen.
Ich hoffe, dass damit RWE & Co so ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind, dass sie gezwungen sind die Strommasten endlich vogelsicher abzusichern.
 
50 Uhus ?Das ist wohl ein Scherz,selbst 5 wären eine gigantische Zahl für so ein Gebiet.Das erinnert mich an den Abschuß eines Schwarzstorches auf Malta,den dieses obskure Komitee gefilmt haben will-das Video kann man sich mal ansehen,obwohl man nichts sieht.Da selbst Schreiadler,wie jetzt berichtet,es nicht bis Malta schaffen,sondern vorher ins Meer fallen,ist die wahrscheinlichste Erklärung ,das dieses Komitee den Storch mitgebracht hat.Wenn denn das gefilmte etwas ein Storch sein sollte.Holger
 
Wo gibt es denn ein Bestanddichte von 50 Uhus? bzw. die mindestens doppelte Anzahl müsste ja dann da noch leben. Sehr unwahrscheinlich
 
Gesetzliche Verpflichtung
Energiekonzerne sollen "vogelgefährliche Strommasten" schnell beseitigen
12. Januar 2007

[ngo] Der Naturschutzverband NABU und die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) fordern eine forcierte Umrüstung "vogelgefährlicher Strommasten". Diese Umrüstmaßnahmen verliefen derzeit nur schleppend. Besonders gefährdet seien vor allem die großen Arten wie Eulen, Greifvögel und Störche. "Immer noch sterben Tausende Vögel an ungesicherten Mittelspannungsmasten durch Stromschlag", beklagen die Naturschützer. Deutschlandweit müsste noch mindestens mit 350.000 gefährlichen Masten gerechnet werden, wie aus den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage der EGE hervorgehe. Nach Ansicht der Verbände messen die Energiewirtschaft und die Umweltminister dem Problem zu wenig Bedeutung bei, obwohl der Gesetzgeber bis 2012 die Umrüstung aller vogelgefährlichen Strommasten vorschreibe.

Nach Darstellung der Naturschutzverbände können Vögel an bestimmten Konstruktionen von Mittelspannungsmasten durch Berührung spannungsführender Teile Erd- oder Kurzschlüsse verursachen und tödlich verunglücken. Obwohl längst technische Lösungen für die vogelschutzkonforme Konstruktion neuer und das Nachrüsten alter Masten entwickelt worden seien, gebe es noch gefährliche Mastkonstruktionen und Seilanordnungen von Mittelspannungsleitungen. Der im Jahr 2002 neu in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommene Paragraph 53 "Vogelschutz an Energiefreileitungen" solle diese Gefahr bis 2012 für alle Vögel beseitigen.

"Das Bundesnaturschutzgesetz nimmt zwar die Netzbetreiber in die Pflicht", doch auch die Politik darf sich nach Ansicht von NABU-Präsident Olaf Tschimpke nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Es bleibe Aufgabe der Naturschutzbehörden darauf hinzuwirken, dass die Vorschriften des Naturschutzrechts eingehalten werden. Dazu zähle auch der Paragraph 53.

Bezogen auf das Problem der Mittelspannungsmasten und "der bis 2012 abzuschließenden Nachrüstung" seien es insbesondere die Länderumweltminister, die gegenüber den Netzbetreibern die Umsetzung einfordern und durchsetzen müssten. "Dazu zählt die Mitarbeit an entsprechenden Aktionsplänen der Netzbetreiber ebenso wie die notwendige Erfolgskontrolle", so Stefan Brücher, Vorsitzender der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE).

Jetzt, nach rund der Hälfte der zehnjährigen Umsetzungsfrist, habe man die Umweltminister der Länder nach dem Stand der Umrüstung vogelgefährlicher Masten befragt. "Die Ergebnisse sind ernüchternd und belegen, dass die Entschärfung der Masten in den meisten Teilen Deutschlands noch sehr schleppend verläuft", so Brücher. Erst wenige Länder hätten überhaupt schon eine annähernde Vorstellung von der Zahl ihrer noch umzurüstenden Masten. Einige wenige Länder hätten sich auf Grund der Befragung um verlässliche Zahlen seitens der Energiewirtschaft bemüht, "sie aber nicht in jedem Fall erhalten", kritisieren die Verbände. Sie verweisen zudem darauf, dass sich die Netzbetreiber bereits Mitte der 1980er Jahre zu einer Umrüstung gefährlicher Mittelspannungsmasten "selbstverpflichtet" hätten.

Die Bemühungen der Länder beschränken sich nach Darstellung der Naturschutzverbände oftmals auf EU-Vogelschutzgebiete oder auf den engeren Umkreis von Brutvorkommen besonders seltener Vogelarten. Damit blieben jedoch rund 90 Prozent des Bundesgebietes ausgespart.

Die Energiewirtschaft wiederum beschränke ihre Bemühungen zu sehr auf die Masten, an denen Vögel verunglückt aufgefunden worden seien. Doch die meisten "Stromopfer" würden mangels Kontrolle gar nicht gefunden, so dass dabei allenfalls die Spitze des Problemberges erkennbar werde. Gesetzlich geschuldet sei eine systematische Kontrolle und planvolle Vorgehensweise der Netzbetreiber und insofern mehr als eine "Umrüstung auf Zuruf" im Falle belegter Totfunde. Die Verbände erwarten, dass die Energiekonzerne der gesetzlichen Verpflichtung endlich nachkommen.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=15095
 
Buchtipp[/B]: Stromtod von Vögeln[/B]Stand der Erkenntnisse, Gesetzliche Vorgaben, Internationale Abkommen, Weltweiter Handlungbedarf.
von Dieter Haas und Bernd Schürenberg

ich habe mir dieses Buch gekauft, und bin schockiert über etwaige Studien und Untersuchungen. Bebildert und gut erklärt mit statistiken und bewiesenen stromschlagopfern. und das ist erschreckend! es sind viele und seltene Arten sind dabei... :(
 
Thema: Ungesicherter Strommast tötet seltenen Uhu

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