Nochmal illegaler Habichtsfang...

Diskutiere Nochmal illegaler Habichtsfang... im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Guckt mal hier: http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=62374 Das also bleibt übrig von dem Skandal in Soest, den da so ein Komittee...
@ Rud
Meine Bekanntschaften sollen mich auch nicht als etwas besonderes auszeichnen. Hat mit der Sache gar nichts zu tun.

Wenn jemand heiss hinter einer Prüfung und Ausbildung her ist, bedeutet das erstmal nur, dass er sich intensiv mit der Materie beschäftigt und hofft, dass er die Prüfung mit bravour schafft. Was er nachher daraus macht ist wieder was ganz anderes.

Immer und immer wieder stosse ich hier leider auf diesen engen Blick, eine unsägliche Verbohrtheit , sobald das Wort Jagd auftaucht, die jegliche Sicht auf weitere Möglichkeiten verbaut.
 
Es geht darum, daß vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen) dem Bussard nicht geholfen wurde. Und das ist in Deutschland nicht zulässig und meines Erachtens ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ich habe ja schon geäußert, daß ich das Verhalten des Komitees menschlich verurteile.
Aber wie sieht es rechtlich aus ?
Peregrinus - ich habe mir über den zitierten Satz von Dir Gedanken gemacht.

1) Aus tierschutzrechtlichen Erwägungen heraus sind die Taube und der Bussard gleichzustellen.

2) Wenn das Bundesjagdgesetz die Verwendung von lebenden Ködern gestattet, dann hat man offensichtlich hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Relevanz keine Bedenken.

3) Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist die Verwendung von lebenden Tieren als Köder zum Fang von wildlebenden Tieren verboten.
Hat die Bundesartenschutzverordnung gegenüber dem Bundesjagdgesetz den Vorrang, so könnte man daraus ein tierschutzwidriges Verhalten ableiten.
Dies würde dann logischerweise aber auf Beide (Fallensteller und Komitee) zutreffen.
Also tierquälerisches Verhalten gegenüber Taube und Bussard !

Sind meine Gedanken so abwegig ?
 
endlich:zustimm:
du hast mehr oder minder gesagt, dass AUCH das komitee einen fehler gemacht hat, obwohl du ja nun nicht wirklich auf jägerseiten stehst.
vielen dank dafür, war das so schwer? nehmt euch ein beispiel an liane!

lg Plym
 
endlich:zustimm:
du hast mehr oder minder gesagt, dass AUCH das komitee einen fehler gemacht hat, obwohl du ja nun nicht wirklich auf jägerseiten stehst.
vielen dank dafür, war das so schwer? nehmt euch ein beispiel an liane!
Wenn Du meine früheren Postings in diesem Thread lesen würdest, dann könntest Du feststellen, daß ich das von Anfang an gesagt habe !
Ich bin keinem Lager verpflichtet - nur meinem eigenen ethisch moralischem Empfinden !
 
Als Info: Bis jetzt hab ich vom Komitee auf direkte Anfrage per Mail, noch keine Antwort erhalten.
 
Ich habe noch eine Frage an die Jäger hier :
Kann es sein, daß der dortige Jagdpächter die 3 Habichtsfangkörbe nicht entdeckt hat ?
Der Falkner gab ja zu, daß er seinen entflogenen Habicht seit Oktober letzten Jahres zu fangen versucht hat.
(Wenn diese Version überhaupt stimmt)
Werden solche illegalen Greifverfolgungen von der Jägerschaft toleriert ?
 
nein, absolut nicht! du wirst keinen jäger finden, der für ilegale greifvogelverfolgung ist, wenn er es nicht selber praktiziert, und wenn er das tut, sollte man ihn dafür bestrafen.

angenommen, es stimmte, dass der falkner den korb aufstellen durfte, kann es ja sein, dass er dem jäger nicht gesagt hat, für wie lange die körbe stehen dürfen, ist zumindest möglich.
oder er ist pächter des reviers.
ABER: ich wiederhohle: ein jäger, der ilegalen greifvoglefang duldet, muss dafür bestraft werden!

lg Plym
PS: die diskussion bekommt niveau:D...es geht auch anders, wie auf dieser seite bewiesen wird.
 
Falkner muss vor Gericht: Staatsanwalt erhebt Anklage

Zur Info an alle:

Falkner muss vor Gericht

Staatsanwaltschaft wirft 45-jährigem Lippstädter vor, im Februar dieses Jahres illegal Greifvögel gejagt und einen streng geschützten Mäusebussard getötet zu haben

LIPPSTADT Der Fall hatte Anfang des Jahres landesweit für Schlagzeilen gesorgt, in Kürze beschäftigt er die Richter: Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat Anklage gegen einen 45-jährigen Hobby-Falkner aus Lippstadt erhoben. Ihm wird vorgeworfen, Ende Februar einen unter Naturschutz stehenden Mäusebussard getötet zu haben. Das teilte der Sprecher der Anklagebehörde, Oberstaatsanwalt Horst Rürup, jetzt mit.

Dem Falkner wird zur Last gelegt, Ende 2009, Anfang 2010 in einem Waldstück bei Bad Waldliesborn unbefugt auf Habichtjagd gegangen zu sein. Dabei soll er so genannte Lebendfallen aufgestellt haben. In einer solchen mit einer lebenden Taube bestückten Falle soll er dann am letzten Samstag im Februar trotz ganzjähriger Schonzeit einen Mäusebussard gefangen und anschließend getötet haben. Rürup: „Habichtvögel, auch Mäusebussarde, gehören zu den streng geschützen Arten.“

Ans Tageslicht gekommen war die Jagd auf Greifvögel durch das in Bonn ansässige „Komitee gegen den Vogelmord“ und die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU). Die Vogelschützer hatten an jenem Wochenende das Waldstück über Stunden beobachtet und die Fallen mit Videokameras überwacht. Am Abend hatten sie nach ihrer Darstellung den Falkner dann auf frischer Tat ertappt, wie er sich an einer Falle zu schaffen machte. Kurz darauf fanden die Naturschützer in der Nähe einen getöteten Bussard.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lippstädter Verstöße gegen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und Tierschutzgesetz vor. Der Prozess findet laut Rürup vor dem Amtsgericht Paderborn statt, weil dies auf derlei Umweltdelikte spezialisiert ist. - hei


Quelle: Der Patriot, Lippstädter Tageszeitung, vom 10.12.2010

Viele Grüße

Euer Elfenbeinspecht
 
Falkner aus Soest muss Geldbuße zahlen!

Ein Falkner aus Soest, der von Komitee-Mitgliedern im Februar 2010 in flagranti beim Aufstellen von illegalen Greifvogelfallen ertappt worden war, stand am 26.01.2011 vor dem Amtsgericht Paderborn. Er gestand das Aufstellen der Vogelfallen und entschuldigte sich wortreich. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße an die "Stiftung Senne" in Höhe von 2.400 € eingestellt. Mit einer der Fallen war ein Mäusebussard gefangen worden - das Tier wurde von Komitee-Mitarbeitern später tot aufgefunden. Der Fallensteller beteuerte, das Tier nicht getötet zu haben. Leider wurden die Todesumstände des Bussards nicht aufgeklärt.

Neben dieser ungeklärten Tat bleibt der Wermutstropfen, dass der Mann trotz dieser Tat zunächst seinen Falkner- und Jagdschein behalten kann. Das Komitee gegen den Vogelmord wird deswegen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde den Entzug des Jagdscheines beantragen.

Viele Grüße...
 
Schade, dass die Sache mit den Todesumständen beim Bussard nicht geklärt wurde. Meine Anfrage betreffs Verhalten der Komiteemitglieder in diesem Zusammenhang, wurde von diesem nie beantwortet.
 
Ein Falkner aus Soest, der von Komitee-Mitgliedern im Februar 2010 in flagranti beim Aufstellen von illegalen Greifvogelfallen ertappt worden war, stand am 26.01.2011 vor dem Amtsgericht Paderborn. Er gestand das Aufstellen der Vogelfallen und entschuldigte sich wortreich. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße an die "Stiftung Senne" in Höhe von 2.400 € eingestellt. Mit einer der Fallen war ein Mäusebussard gefangen worden - das Tier wurde von Komitee-Mitarbeitern später tot aufgefunden. Der Fallensteller beteuerte, das Tier nicht getötet zu haben. Leider wurden die Todesumstände des Bussards nicht aufgeklärt.

Neben dieser ungeklärten Tat bleibt der Wermutstropfen, dass der Mann trotz dieser Tat zunächst seinen Falkner- und Jagdschein behalten kann. Das Komitee gegen den Vogelmord wird deswegen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde den Entzug des Jagdscheines beantragen.

Viele Grüße...

Den Hinweis, dass der Mann seinen eigenen Beizhabicht wiederfangen wollte- absichtlich unterschlagen?

idS Daniel
 
Den Hinweis, dass der Mann seinen eigenen Beizhabicht wiederfangen wollte- absichtlich unterschlagen?

idS Daniel

4(!!!) Monate nachdem der ausgebüchst war und dann sucht der seinen eigenen Habicht unter einem seit Jahren bebrüteten Horst wild lebender Habichte und stellt dort Habichtfangkörbe auf?
Mach Dich doch nicht lächerlich mit Deiner nach dem letzten Strohhalm suchenden Kumpanei mit einem verurteilten Straftäter!
Wie Pere schon sagte, warum hat er keinen entsprechenden Antrag gestellt?
Wahrscheinlich weil er wusste, dass dieser auf Grund der Gesamtumstände nicht genehmigungsfähig ist!
Viele Grüße...
 
Falco GV,

du hast wohl ein Problem mit dem deutschen Rechtssystem?
Das zweite Zitat ist ja wohl eine böswillige üble Falschaussage und Verleumdung.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße an die "Stiftung Senne" in Höhe von 2.400 € eingestellt.

Mach Dich doch nicht lächerlich mit Deiner nach dem letzten Strohhalm suchenden Kumpanei mit einem verurteilten Straftäter!
 
Da hat der Bussard unter einem bebrüteten Habichtnest gejagt?Interessant.Holger
 
Na ja, wir kennen immer nur solche Zeitungsberichte. Was wirklich ablief, ob sich da überhaupt ein Habichtshorst befand etc. wissen wir nicht. Im Februar war er falls doch vorhanden, sicher nicht bebrütet.
Die Berichte sind meist recht einseitig. Auf Rückfragen gibts aber leider keine Antworten. So bleibt einem nicht viel mehr übrig, als solche Schlagzeilen einfach zur Kenntnis zu nehmen und abzuhaken.

Uebrigens kenn ich Leute die auch schob viel länger nach ihrem Vogel gesucht haben. Ob das nun genehmigungsfähig ist oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis.

Geklärt ist eigentlich gar nichts.
 
Thema: Nochmal illegaler Habichtsfang...

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