Nochmal illegaler Habichtsfang...

Diskutiere Nochmal illegaler Habichtsfang... im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Guckt mal hier: http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=62374 Das also bleibt übrig von dem Skandal in Soest, den da so ein Komittee...
da kann man ja mal sehen, viel von den anschuldigungen bleibt nicht erhalten.....nicht nur bei jägern gibt es schwarze schafe.....

lg Plym
 
Das also bleibt übrig von dem Skandal in Soest, den da so ein Komittee entdeckt haben will.
So lange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, steht Aussage gegen Aussage.

Dürfte allerdings ein Leichtes sein, die Rechtmäßigkeit des Fallenstellens zu überprüfen.

VG
Pere ;)
 
Jaja....

Wie gesagt, diese Pseudoschützer sind oftmals nicht so wie sie sich darstellen.

8o
 
Aber auch hier, erstmal vorsichtig sein. Was offizielles liegt ja noch nicht vor.
Dürfte aber so oder so interessant werden.
 
Weitere Vorwürfe gegen Falkner aus Lippstadt Fallen standen direkt unter Habichtnest

Bevor hier jemand ´ne Sektflasche aufmacht:

Weitere Vorwürfe gegen Falkner aus Lippstadt
Fallen standen direkt unter einem Habicht-Nest – Falsche Papiere vorgelegt

Soest. Das Komitee gegen den Vogelmord hat heute weitere Vorwürfe gegen einen Falkner aus Lippstadt erhoben, der am Wochenende von den Vogelschützern dabei beobachtet worden war, wie er mit drei so genannten Habichtfangkörben in einem Waldstück bei Liesborn (Kreis Soest) Greifvögeln nachstellte. Gegenüber den Vogelschützern und der Presse behauptete der Mann, er wolle nur seinen im Oktober 2009 entflogenen Habicht einfangen und besitze dafür eine Genehmigung des Kreises Soest.

Wie Recherchen des Komitees mittlerweile ergeben haben, hat der Kreis Soest zwar eine Genehmigung zum Einfangen des damals entflogenen Tieres erteilt, diese Genehmigung hatte sich jedoch auf den Ort beschränkt, wo der Vogel entflogen war, und nicht auf das Waldstück, in dem der Mann die Fallen aufgestellt hatte. Die Genehmigung des Kreises Soest galt zudem nicht für drei, sondern nur für eine Falle und beinhaltete nicht die tierquälerische Verwendung lebender Tauben als Köder für die Greifvögel, so das Komitee gegen den Vogelmord e.V..

„Es gab also gar keine Genehmigung für das, was der Mann am Samstag gemacht hat. Es besteht der Verdacht, dass die im Oktober vom Kreis erteilte Genehmigung hier als Schutzbehauptung verwendet wird, um jetzt zu Beginn der Brutzeit wilden Habichten nachzustellen“, berichtet Komiteevorsitzender Heinz Schwarze. „Die Tatsache, dass der Mann die drei Fallen direkt unter dem Nest eines in diesem Waldstück seit 2008 nistenden Habichtpaares aufgestellt hatte, spricht ebenfalls dafür, dass sich der Mann einen wilden Habicht aus der Natur besorgen wollte“, so Schwarze. Laut Komitee gegen den Vogelmord liegt der Preis für einen gezüchteten und abgerichteten Falkner-Habicht bei mehreren Tausend Euro.

Mittlerweile hat sich laut Komitee sich auch herausgestellt, dass der Mann der Polizei für einen am Samstagabend in seinem Garten festgestellten Habicht falsche Papiere vorgelegt hat. Schwarze: „Die Behörden haben herausgefunden, dass die von dem Falkner vorgelegten Dokumente definitiv zu einem anderen Vogel gehören“. Das Komitee hat deshalb die Polizei gebeten, zu überprüfen, ob es sich bei dem von dem Liesborner gehaltenen Tier um einen illegalen Wildfang handelt.

Weiterhin bekräftigten die Vogelschützer ihren Vorwurf, der Mann habe einen mit den Fallen gefangenen Bussard getötet. Bei dem Tier, das am Samstagabend in der Falle saß, handele es sich eindeutig um das selbe dunkle Exemplar mit hellem Kehlfleck, dass am Sonntagmorgen in etwa 10 Metern Entfernung zum Fallenstandort mit schweren Verletzungen tot gefunden wurde. Zudem habe der Falkner gegenüber den Vogelschützern zuerst behauptet, er wisse nicht, was mit dem Bussard geschehen sei. Später habe er dann erzählt, er hätte den Vogel freigelassen.

Das Komitee hat seine Beobachtungen in einer 30seitigen Strafanzeige zusammengefasst, die heute an die Staatsanwaltschaft Paderborn abgeschickt wurde. Eine anonymisierte Version der Strafanzeige ist über die Internetseite www.komitee.de abrufbar.
 
Soweit ganz interessant.
Nicht vergessen darf man trotzdem, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, vieles Verdachte sind und erst der Abschluss der Ermittlungen aussagekräftig ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist Zurückhaltung angebracht. Weder soll der mutmassliche Täter seitens des Komitees bereits öffentlich angeprangert werden, noch soll sein mögliches Vergehen verharmlost werden.

Unabhängig davon: Nach wie vor würde mich aber interessieren wie das Komitee dazu steht, den Bussard 9 Stunden lang bewusst im Netz hängen zu lassen. Da es als Tierquälerei betrachtet wird, dass eine Taube so darin ist, wie wird das mit dem Bussard betrachtet?

PS: hatte auch einen Habicht mit offenem Stift Ring. Nach vier Jahren, war schon fast nichts mehr darauf zu lesen.
 
Hallo

Die ganze Zeit frage ich mich nun schon, wer oder was dieses Komitee ist.Ist das ein staatliches Organ, was haben die für Befugnisse, welche Möglichkeiten etc. ?

Dürfen die einfach so....

Wie Recherchen des Komitees mittlerweile ergeben haben, hat der Kreis Soest zwar eine Genehmigung zum Einfangen des damals entflogenen Tieres erteilt...

....Infornationen von Behörden einholen, haben die das Recht dazu ? Darf oder muss die Behörde diese Informationen herausgeben ?

Fragen über Fragen, wer kennt die Antworten ? ;)
 
Die ganze Zeit frage ich mich nun schon, wer oder was dieses Komitee ist.Ist das ein staatliches Organ, was haben die für Befugnisse, welche Möglichkeiten etc. ?
...
....Infornationen von Behörden einholen, haben die das Recht dazu ? Darf oder muss die Behörde diese Informationen herausgeben ?
Diese Komittee ist kein staatliches Organ. Es ist ein privater Verein (ob eingetragen oder nicht) und hat somit keinerlei hoheitliche Befugnis.

Sie können auch keine Informationen von Behörden einholen, die Behörden dürfen solche Informationen auch nicht rausgeben.

Das Komittee darf selbstverständlich Strafanzeige bei Verdacht auf eine Straftat erstatten. Mehr aber auch nicht. Die verdächtige Person festzuhalten ist bereist sehr kritisch zu sehen. Befragen können sie ihn gleichwohl, aber er muß natürlich keine Antwort geben.

Den betreffenden stundenlang zu filmen könnte möglicherweise auch problematisch sein.

VG
Pere ;)
 
Ist eine Absprache mit Behörden gleichzusetzen mit der Genehmigung des Fanges mit dem Habichtskorb? Und ist es legal eine auf scharf gestellte Falle ohne Beobachtung/ in kurzzeitigen Intervallen erfolgte Besichtigung zu verwenden?
 
Ich habe mir mal die Anzeigeschrift des "Komitees gegen den Vogelmord" durchgelesen.
Meine Meinung :
Da ist auf beiden Seiten gehöriger Mist gebaut worden - vom Falkner und vom Komitee !

Der Falkner kann seiner Großmutter erzählen, daß er 3 Habichtsfangkörbe rund um einen Habichtshorst aufstellt,
um seinen vor Monaten entflogenen Habicht einzufangen.
Lebende Tauben als Köder sind sowieso indiskutabel.
Tja, und die Sache mit dem Mäusebussard... Der Falkner hat ja zugegeben, daß der Vogel lebend im Korb war - sonst hätte er ihn ja nicht "freilassen" können.
Nur wurde er tags darauf tot in unmittelbarer Nähe der Fangkorbs gefunden.
Wer wird ihn wohl getötet haben ?

Nun zum Komitee ! Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln !
Da läßt man den Mäusebussard mitsamt der Taube von 10 Uhr morgens bis 19 Uhr abends in dem Habichtsfangkorb sitzen, statt beide Tiere unverzüglich zu befreien !
Ist das ein Kollateralschaden, den man in Kauf nimmt ?
Ist das Überführen von möglichen Tätern wichtiger als die Rettung eines Tieres ?
Kann man bei so einer Prioritätensetzung noch von Tierschutz reden ?

Ich hatte gehofft, daß Südwind zu diesem Vorfall ein paar klärende Worte sagt.
Kam aber leider nichts !

Für die, die mich zum Tierschutzlager zählen und mich jetzt als Nestbeschmutzer sehen :
Wir erwarten von Falkner und Jägern, daß sie gegen ihre schwarzen Schafe Stellung beziehen.
Dasselbe erwarte ich von den Tierschützern !
 
hallo liane,
klärende worte, von mir? ich bin kein mitglied und weiss sowenig, wie alle andern hier. was soll ich groß dazu sagen. der ganze fall wird doch dermassen heruntergespielt, so, als wäre das komitee völlig unglaubwürdig. was ist dann überhaupt noch dran an der kriminalgeschichte? dann gehe ich auch davon aus, dass der bussard und die taube, nicht 10 stunden in der falle sassen. aber warum klärst du das nicht mit dem komitee?
 
Lebende Tauben als Köder sind sowieso indiskutabel.
Klar, da gibt es nichts zu diskutieren, das ist absolut zulässig. Verstehe ich genausowenig wie Du, daß das angeprangert wird. :zustimm:

Wie man aufgrund einer Absprache die Legalität prüfen kann ist mir schleierhaft. Ohne schriftliche Genehmigung ist da doch nix beweisbar.
Das steht wiederum auf einem anderen Blatt. Auch eine mündliche Zusage ist ein rechtsgültiger begünstigender Verwaltungsakt.

Nur zwei mal? Stand da nicht was von 9 Stunden im Fangkorb?
Das eine schließt das andere doch nicht aus. Oder hab ich in Mathe gepennt? :idee:

VG
Pere ;)
 
... dann gehe ich auch davon aus, dass der bussard und die taube, nicht 10 stunden in der falle sassen. aber warum klärst du das nicht mit dem komitee?
Hallo Mara,

ich habe auch erst geglaubt, dies sei eine Unterstellung an das Komitee.
Dann aber las ich die Anzeigeschrift des Komitees - dort beschreiben sie detailliert den Tagesablauf.
Und daraus geht eindeutig hervor, daß zwei Komiteemitglieder auf telefonische Weisung eines dritten Mitglieds den Mäusebussard und die Taube 9 Stunden lang im Fangkorb beließen !
Ich gehe also davon aus, daß es sich um eine Tatsache handelt !
 
Das steht wiederum auf einem anderen Blatt. Auch eine mündliche Zusage ist ein rechtsgültiger begünstigender Verwaltungsakt.

Den nun beide Seiten hinterher erfinden können ohne das es dafür einen schriftlichen Beweis gibt. Ordentliche Verwaltung sieht anders aus.

Das eine schließt das andere doch nicht aus. Oder hab ich in Mathe gepennt?

Datum ist Anfang März, kurz vor Tag-Nachtgleiche. 9 Stunden bedeutet dann vermutlich: morgens hinfahren, Falle fängig machen, abends hinfahren Falle entschärfen. Bei 9 stunden hat der Vogel fast den ganzen Tag in der Falle gehockt. Ich finde das ist nicht unbedingt tierfreundlich. Fanggärten die ich kenne werden alle 2 Stunden abgesucht und sind rund um die Uhr bewacht.
 
Den nun beide Seiten hinterher erfinden können ohne das es dafür einen schriftlichen Beweis gibt. Ordentliche Verwaltung sieht anders aus.
Wenn der Zuständige auf dem Kreisjagdamt einigermaßen normal denkt, dann hat er sich hierüber eine Aktennotiz gefertigt. Wer sagt denn, daß es eine solche nicht gibt?

Datum ist Anfang März, kurz vor Tag-Nachtgleiche. 9 Stunden bedeutet dann vermutlich: morgens hinfahren, Falle fängig machen, abends hinfahren Falle entschärfen. Bei 9 stunden hat der Vogel fast den ganzen Tag in der Falle gehockt. Ich finde das ist nicht unbedingt tierfreundlich. Fanggärten die ich kenne werden alle 2 Stunden abgesucht und sind rund um die Uhr bewacht.
Geht es hier um geltendes Recht oder um subjektive Empfindungen Außenstehender? :idee:

VG
Pere ;)
 
@liane: richtige einstellung, die jäger sagen oft genug, es gibt schwrze schafe. diese werden damit bestraft, dass ihnen in den meisten fällen der jagdschein entzogen wird, sie werden somit mehr oder minder unschädlich gemacht, und das ist auch richtig so.
ein jäger, der nicht vernünfig waidwerken kann, sollte auch nicht als solcher gesehen werden.

und nun zu den tierschützern. sie machen meist einen prima job, ohne frage, sie versuchen die menschen auf das leid vieler tiere aufmerksam zu machen.
aber: wenn sie einen fehler machen, gestehen sie ihn sich nicht ein, aber warum?
ist es so schlimm, einen fehler offen zu zu geben? ich denke nicht.


lg Plym
 
Wenn der Zuständige auf dem Kreisjagdamt einigermaßen normal denkt, dann hat er sich hierüber eine Aktennotiz gefertigt. Wer sagt denn, daß es eine solche nicht gibt?

Wer sagt denn das ... ist eine Basis die keine für nix.

Geht es hier um geltendes Recht oder um subjektive Empfindungen Außenstehender?

Nun ja, wenn professionelle Ornithologen solche Zeitintervalle als tierschutzgerecht verwenden und vorschreiben(!) ist das wohl kaum mit subjektives Empfinden abzutun.
 
Thema: Nochmal illegaler Habichtsfang...

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