... sondern um Rabenvögel ganz allgemein ...
Und solange dazu Unsinn verbreitet wird, z.B. daß schon im Jul alle Jungvögel selbständig seien, muß man den auch nicht stehen lassen.
Mal schlau machen über die Brutzeiten, dann werden solche Fehleinschätzungen vermieden.
Die Jungen sind dann lange selbstständig und haben sich schon von ihren Eltern getrennt.
Da bist Du doch selbst das beste Beispiel, Ivan, daß Kenntnis der Brutzeiten nicht vor Fehleinschätzungen schützt. Selbst wenn ich strikt hiernach gehe:
- Das Gelege, das im April/Mai nur vom Weibchen ausgebrütet wird ...
- Brutdauer: 18 – 20 Tage
- Nestlingszeit: 31 – 34 Tage
- Auch nach dem Ausfliegen werden die Jungen noch etwa vier bis fünf Wochen von beiden Eltern gefüttert
- Bei Gelege- oder Nestlingsverlust können ein bis zwei Ersatzbruten in neu gebauten Nestern erfolgen
http://www.jagd-online.de/naturschutz/einmaleins/?meta_id=76
Bei Brut im Mai ist schon die Nestlingszeit bis Ende Juni, und selbständig sind da noch gar keine Jungvögel, schon gar nicht "lange" - eben d'rum bekommen wir die meisten jungen Nebelkrähen schon seit Jahren von Juni bis August, auch noch als späte Nestlinge, denn nachgelegt wird auch bei Totalverlusten kurz nach dem Ausfliegen. Unter Jägern ist dies aber weitgehend bekannt. Gebetsmühlenartige Wiederholungen mehrfach widerlegter Zusammenhänge ändern daran nichts.
http://www.nabu.de/themen/jagd/jagdaufrabenvoegel/
Siehe auch "Verlauf der Reproduktionsperiode der Rabenkrähe in SH":
http://www.wildtiermanagement.com/f....de/PDF_Verlinkungen/Tagungsband_WTE_20_s.pdf
"
Das Ende der Reproduktionsperiode kann für den Zeitraum zwischen Ende Juni und Mitte Juli angenommen werden.." - wohlgemerkt regulär, ohne Nachgelege.
Zur flächendeckenden Erfassung im Projekt WILD, das sich ja u.a. auf die Rabenkrähe erstreckt, müßten ja längst wie auch für die Strecken Daten vorliegen, die der Bürger auch erfahren kann.
Bis heute "geht die Sonne auf" (oder "unter"), obwohl es die Erde ist, die sich dreht ...
P.S. Die Dohle unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern steht unter Naturschutz. Sondergenehmigungen einer Jagdbehörde zu dieser Art kann es schon aus diesem Grund nicht geben, weil die gar nicht zuständig wäre. Auch das weiß jeder Jäger ...