Die Cites ist nicht alles beim Artenschutz

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Big-Eagle

Guest
Die Cites-Bescheinigungen dienen doch hauptsächlich der Ein- bzw. Ausfuhr, oder der kommerzielen Vermarktung der Tiere bzw. deren Teile.

Also ist es doch gar nicht nötig eine solche zu besitzen wenn man uralte Tierpräparate als Erbstück in Besitz hat. Oder seh ich da was falsch?

Da das WA erst 1976 verabschiedet wurde und erst seit 1978 in der BRD geltendes Recht ist, frag ich mich wie oder wem sollte ich was melden, wenn nichts zu melden ist.

Meines wissens gibt es für den Besitz keine offizielle Dokumentation von Seiten der Behörden. Die Cites ist hierfür wohl das falsche Dokument. Und es ist auch nicht einzusehen warum für Legal erworbenes bzw. vererbtes noch Geld für Genehmigungen ausgegeben werden soll.

Klar wenn diese Altbestände veräußert und verkauft werden ist wiederum die Cites das richtige Dokument, aber bei Schenkung, Erbe kommt dieses wohl nicht in betracht.

Welche Erfahrungen habt Ihr hierzu oder seit Ihr anderer Meinung ? Mich würde es Interesieren.

Grüße

Big Eagle
 
Hö?
Ähm hallo erstmal.
aber sag mal um was geht es hier denn überhaupt?
Hast du Haustiere geerbt die geschützt sind und willst sie jetzt abgeben?Papageien?
 
aaaaaaaaaalso.......
du brauchst nur ne cites wenn du die präparate verkaufen möchtest.also nur geschützte tiere.schau am besten mal auf www.wisia.de da findest du so ziemlich alles.
@sagany:sowas fragt man nich;)
 
Aha sowas fragt man nicht?
Da frag ich mich aber wiederum warum man das ned fragt weil was ist bitte an meiner Frage falsch?
Habe ich ihn gefragt wieviel Geld er auf seinem Konto hat?
-Nein,habe ich nicht,denn sowas wäre etwas das man nicht fragt.
Ich habe es mir alles nochmal durchgelesen,es geht um Präparate?
Oder habe ich das jetzt wieder falsch verstanden?
Dein Beitrag ist leider etwas unersichtlich.
Du kannst mir ja ne Pn schicken. ;)
 
Hallo Sagany, hallo Blaumeise,

Ich habe keine geschützen Tiere zu verkaufen und auch nicht zu verschenken :-)))

Und man kann mich auch fast alles Fragen. Ich hab ja die Möglichkeit entsprechend zu Antworten.

Also in meinen Besitz befinden sich einige Präparate von Artengeschützen Exemplaren fast alles Greife. Jetzt könnte ja Schlichtweg jemand auf den Gedanken kommen und mir die UNB auf den Hals schicken. Jetzt steh ich da und besitze keinen Nachweis über die Herkunft da ja alles vor dem WA in Besitz war bzw. durch Schenkung und Erbe den Besitzer wechselte. Wie beweise ich nun, das es sich um -sagen wir mal- "Altbestände" handelt, die "Rechtmäßig" in meinem Besitz sind.

Oder es ist jemand so freundlich und Schenkt mir für meine Sammlung ein solches Präparat. Dann würde ich auch keine Dokumente erhalten. Das Gesetz sieht für den Besitz keine Regelung vor jedoch für den Handel.

Das bedeutet für den Fall einer Prüfung bin ich der "Arsch" der die Nachweispflicht hat das der "Erwerb" (nicht die Inbesitznahme) vor 1978 oder Rechtmäßig stattgefunden hat.

Beispiel:

Ein Bussard wird offiziell mit Cites erworben ist ja nötig. So nun wird er mir geschenkt ohne Cites ist ja nicht nötig und das blöde Papier ist sowieso nicht mehr zu finden. Jetzt bin ich zwar Rechtmäßig im Besitz dieses Bussards hab jedoch das Problem das dieser erst nach WA gehandelt wurde ich aber keinen Nachweis über die Herkunft führen kann.

Oder

Ein Jäger der einen Taggreif in seinem Revier verendet auffindet kann diesen ja in Besitz nehmen (ohne Cites nach Jagdrecht). Er Schenkt diesen Vogel einem Bekannten der diesen Präparieren läßt. Wenn keiner mit diesem Vogel Handel betreibt. Kann dieser innerhalb des Bundesgebietes mehrmals den Besitzer wechseln und alles ohne Cites oder sonstige Nachweise. Bis dann jemand prüft und dann wird es schwierig.

So und nun meine Frage:

Da der Besitz im BNatSchG nicht geregelt ist. Hat hier jemand schon Erfahrungen mit Behörden gemacht in dieser Richtung oder kann ich mit ruhigem Gewissen weitersameln wenn mir was Geschenkt wird.

Aaaaaaccchsoooo.....was ich noch sagen wollte Blaumeise vielen Dank für den Link, aber dort sind auch nur die Gesetze, die wie gesagt, eigentlich den Besitz nicht Regeln.

Muß ja auch nicht sein, man stelle sich vor für jedes Erbe oder jede Schenkung, müßten noch Genehmigungen eingeholt werden. Ich will gar nicht daran Denken.

Grüße

Big Eagle
 
Okay jetzt weiss ich worum es geht!
Hast recht geht eigentlich niemanden was an,also schreib ich dir jetzt mal eine Private Nachricht,die kannst du abrufen ganz oben rechts!
 
Thema: Die Cites ist nicht alles beim Artenschutz

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